Einzelaufzeichnungspflicht
Rein praktisch bedeutet die Kassenführung mit einer offenen Ladenkasse, dass du sämtliche Bareinnahmen, Barausgaben, Bareinlagen wie Wechselgeld oder Privatentnahmen für deine Lebensführung über deine Schubladenkasse, deine Geldkassette oder einen anderen beliebigen Behälter abwickelst.
Es besteht keine Einzelaufzeichnungspflicht für Mini-Umsätze, das heißt, du bist nicht verpflichtet jeden einzelnen Geschäftsvorfall mit Kleinstbeträgen schriftlich festzuhalten oder einen Bon auszustellen. Falls der Kunde oder die Kundin das möchte, musst du aber eine Quittung schreiben.