Welche Inkassogebühren fallen bei einem Inkassobüro an?
Die Inkassogebühren variieren je nach Inkassounternehmen und den Schritten des Inkassoverfahrens. Grundsätzlich solltest du dich für den Forderungseinzug auf diese Inkassokosten einstellen:
- Schreibgebühren und Auslagen
- Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
- Verzugszinsen auf deine Forderung (Verzinsung mit 5 oder 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz)
- Gerichtskosten (für das gerichtliche Mahnverfahren zum Erlass eines Mahnbescheids und Vollstreckungsbescheids)
- Kosten für die Zwangsvollstreckung (bzw. für den Gerichtsvollzieher)
- ggf. zusätzliche Entgelte für die Ermittlung der korrekten Anschrift des Schuldners
Die Inkassogebühren für das gerichtliche Mahnverfahren berechnen sich nach dem Gegenstandswert, also der Höhe deiner Forderung. Je höher diese also ist, desto teurer wird auch das Inkassoverfahren.
Das Inkassobüro unterliegt allerdings einer Schadensminderungspflicht. Es darf die Inkassogebühren nicht willkürlich festlegen. Die maximale Höhe der Kosten richtet sich nach dem, was eine Rechtsanwaltskanzlei für Inkassodienstleistungen berechnen dürfte, und damit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Möchtest du beispielsweise eine Forderung von 1.500 Euro eintreiben lassen, dürfen die Gebühren bis zu 127 Euro betragen. Weitere Abstufungen findest du in der Anlage 2 zum RVG.
Gut zu wissen: Sobald dein Schuldner in Verzug ist, darfst du bzw. darf das Inkassounternehmen Mahnkosten wie Mahngebühren und Verzugszinsen in Rechnung stellen, die der Kunde noch zusätzlich zur Hauptforderung zahlen muss.