Beispiele: Mahngebühren berechnen
In welcher Höhe du Mahngebühren berechnen kannst, hängt von deinen tatsächlichen Kosten und dem Schuldner selbst ab. Unsere zwei Beispiele zeigen dir, wie es funktioniert.
Beispiel 1: Rechnung an eine Privatperson
Für eine Mahnung fallen bei dir Kosten in Höhe von 0,88 Euro an:
0,02 Euro Bogen Briefpapier
0,01 Euro Briefkuvert
0,85 Euro Porto
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0,88 Euro Mahngebühren
Zusätzlich zum Rechnungsbetrag darfst du also nur 0,88 Euro an Mahngebühren berechnen.
Beispiel 2: Rechnung an ein Unternehmen oder eine Behörde
In diesem Beispiel sind die Ausgaben für die Mahnungen immer noch die gleichen. Dennoch darfst du für deine Mahnkosten eine Pauschale von 40 Euro zusätzlich zum Rechnungsbetrag in Rechnung stellen.