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Gewerbeschein beantragen – Mit diesen Tipps dein Gewerbe anmelden!

Gewerbeschein beantragen – Mit diesen Tipps dein Gewerbe anmelden!

Aktualisiert am
04
.
07
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2024

Du möchtest dich selbstständig machen? Dann brauchst du in der Regel einen Gewerbeschein. Die Ausnahme ist die freiberufliche Tätigkeit. Wie du diesen Gewerbeschein beantragen kannst und was du hierbei beachten musst, zeigen wir dir in diesem Artikel auf.

Gewerbeschein beantragen – Mit diesen Tipps dein Gewerbe anmelden!

Was ist ein Gewerbeschein?

Ein Gewerbeschein oder auch Gewerbeberechtigung genannt, ist eine Bescheinigung, welche dich zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes berechtigt. Eine selbstständige Tätigkeit darf daher erst dann aufgenommen werden, wenn du diesen Schein in der Hand hältst, übst du dein Gewerbe schon vorher aus, gilt dies als Straftat.

Wer kann einen Gewerbeschein beantragen?

Generell kann jeder einen Gewerbeschein beantragen. Das einzige, was hierbei zu beachten ist, ist das je nach Unternehmen andere Voraussetzungen gelten. Wenn du zum Beispiel als Handwerker ein Gewerbe anmelden willst, musst du die Eintragung in die Handwerksrolle vorweisen. Gegebenenfalls benötigst du zusätzlich noch eine Genehmigung der unteren Bauaufsicht. Hierbei ist auch die Rede von einem erlaubnispflichtigen Gewerbe. Weitere erlaubnispflichtige Gewerbe sind:

  • Gaststättengewerbe
  • Makler
  • Baubetreuer
  • Reisegewerbe
  • Taxiunternehmen.

Hierbei reicht es nicht, wenn du den Gewerbeschein beantragst, du muss eine Erlaubnis einholen. Welche notwendig ist, erfährst du bei der IHK.

Auch minderjährige dürfen einen Gewerbeschein beantragen. Allerdings sind hier zwei Voraussetzungen zu beachten. An erster Stelle steht die Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Dies sind in den meisten Fällen die Eltern. Simpel gesagt reicht es, wenn die Vertreter des Minderjährigen ein „Ja, du darfst“ aussprechen. Aber das ist noch nicht alles. Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gilt nur, wenn das Vormundschaftsgericht zustimmt. Hierbei wird ganz genau geprüft, die notwendige Reife, ausreichend Kenntnisse und entsprechende Fähigkeiten vorhanden sind. Ist dies der Fall, darfst du als Minderjähriger auch einen Gewerbeschein beantragen.

Wo kannst du einen Gewerbeschein beantragen?

Wenn du einen Gewerbeschein beantragen möchtest, musst du zu der Gewerbemeldestelle deiner Stadt, beziehungsweise Gemeinde gehen. In der Regel ist die Gewerbeanmeldestelle in der:

  • Stadtverwaltung,
  • der Gemeindeverwaltung oder in der
  • Kreisverwaltung zu finden.

Hinweis:
Je nach Stadt kann die Bezeichnung für die Gewerbemeldestelle anders sein. Der einfachste Weg ist, in einer Suchmaschine Gewerbe anmelden und deinen Stadtnamen einzugeben. Dann wirst du die entsprechende Behörde finden.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Theoretisch kann jeder ein Gewerbe anmelden, so ist es zumindest in Deutschland geregelt. Folgendes muss dennoch erfüllt sein:

  • Bei der Anmeldung eines Gewerbes muss der Personalausweis sowie der Reisepass aktuell sein.
  • Das Mindestalter von 18 Jahren muss erreicht sein.
  • Bei Minderjährigen stimmen die gesetzlichen Vertreter und das Vormundschaftsgericht zu.
  • Es dürfen keine allgemeinen Finanzvergehen bekannt sein.
  • Ausländische Bürger müssen einen Aufenthaltstitel vorweisen.

Gewerbeschein rückwirkend beantragen: Geht das?

Es gibt einige Gewerbeämter, die eine Art Probezeit gewähren. Das bedeutet, du kannst deine Tätigkeit erst aufnehmen und beantragst den Gewerbeschein später. Meist ist das der Fall, wenn Anfangs geringe oder unregelmäßige Gewinne erzielt werden. Dann hast du die möglich abzuwarten, ob daraus regelmäßige, hohe Gewinne werden. Allerdings gibt es hierfür keine gesetzliche Regelung. Vielmehr beruht diese Probezeit auf Kulanz der Gewerbeämter. Von daher solltest du dich unbedingt mit dem Gewerbeamt in Verbindung setzen, ob diese Probezeit möglich ist und wie lange sie gewährt wird.

Was ist ein kleiner Gewerbeschein?

Prinzipiell gibt es keinen kleinen Gewerbeschein. Dies ist lediglich ein Begriff, der gerne verwendet wird, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst. Das heißt, du erzielst einen Umsatz von maximal 17.500 Euro im Jahr. Aber ganz gleich, wie viel Umsatz du einfährst, wenn du dich selbstständig machst, musst du einen Gewerbeschein beantragen.

Der Unterschied liegt darin, dass du bei einem Kleingewerbe keine Gewerbesteuern zahlst (wenn du einen Jahresumsatz von 24.500 Euro nicht überschreitest) und nicht bilanzierungspflichtig bist. Außerdem musst du keine Inventur erstellen.

Welche Formulare brauchst du, um den Gewerbeschein zu beantragen?

Damit die Gewerbeanmeldung reibungslos verläuft, solltest du direkt alle erforderlichen Unterlagen dabei haben. Das heißt:

  • Du brauchst das vollständig ausgefüllte Antragsformular. (Vordrucke sind beim Gewerbeamt oder im Internet erhältlich, hier kannst du die Unterlagen der Gewerbeanmeldung downloaden).
  • Deinen Personalausweis oder Reisepass.
  • Kommst du aus dem Ausland, brauchst du eine Aufenthaltsgenehmigung.
  • Liegt ein Eintrag im Handelsregister vor, wird auch dieser bei der Gewerbeanmeldung benötigt.
  • Je nach Berufsgruppe brauchst du spezielle Nachweise oder Genehmigungen.
  • Wenn notwendig, musst du eine Zustimmungserklärung der Gesellschafter hinzufügen.
  • Eventuell ist ein Beiblatt „Vertretungsberechtigte“ notwendig.
  • Auch ein Gesundheitszeugnis oder polizeiliches Führungszeugnis kann unter Umständen gefordert sein.

Welche Angaben sind auf dem Formular für die Gewerbeanmeldung notwendig?

Am wichtigsten sind die persönlichen Daten, wie:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • betriebliche und private Adresse
  • betrieblicher oder privater Telefon und Faxanschluss

Gewerbeschein beantragen Formular
 Formular zur Beantragung des Gewerbescheins

Des Weiteren gehört der Aufnahmezeitpunkt der jeweiligen Tätigkeit, sowie die Anzahl der Mitarbeiter (wenn vorhanden) in das Formular. Außerdem muss die Tätigkeitsbenennung und Tätigkeitsbeschreibung, im besten Fall ausgiebig, dargestellt sein. Nicht zu vergessen ist die Rechtsform des Betriebes. Also zum Beispiel, ob es ein Einzelunternehmen, eine GmbH, AG, GbR, KG oder UG ist.

Wichtig:
Wenn du eine dieser Informationen vergisst einzutragen, kann es, durch Rückfragen der Behörde, zu einer Verzögerung bei der Gewerbeanmeldung kommen. Dementsprechend besteht das Risiko, dass sich auch alle folgenden Schritte hinauszögern.

Gewerbeschein online beantragen – Was musst du beachten?

Gerade in dem Zeitalter der Digitalisierung gibt es kaum noch Dinge, die nicht online durchgeführt werden können. So ist es auch bei dem Beantragen eines Gewerbescheins. Dennoch kannst du den Schein weiterhin schriftlich beantragen. Wie auch bei der schriftlichen Form müssen hier bestimmte Angaben gemacht werden. Geforderte Formulare kannst du einscannen und anschließend als PDF Datei in den Anhang legen.

Hinweis:
Den Gewerbeschein online beantragen kannst du nur, wenn die zuständige Behörde die Online-Gewerbeanmeldung anbietet. Eventuell musst du dich dann dort für den Online-Service registrieren

Vorteile der Online-Anmeldung

Zur Übersicht haben wir hier die Vorteile der Online-Anmeldung für dich aufgelistet:

  • Fahrzeit sowie die Fahrtkosten zum Gewerbeamt werden gespart. Ebenso die allgemeine Aufwendungszeit.
  • Es fallen keine langen Wartezeiten beim Gewerbeamt an.
  • Eine bargeldlose Bezahlung ist hierbei möglich.
  • Schont die Umwelt. (Dadurch, dass du nicht mit dem Auto zum Gewerbeamt fahren musst).
  • Das Ummelden sowie Abmelden ist ebenfalls online möglich.

Nachteile der Online-Anmeldung

So wie es bei allem anderen Nachteile gibt, existieren auch bei der Online-Gewerbeanmeldung welche. Diese sind im Folgenden aufgelistet:

  • Die Online Anmeldung ist noch nicht überall möglich.
  • Fragen können nicht direkt vor Ort beantwortet werden.
  • Das Formular ist nicht vollständig, da die Unterschrift fehlt. Das heißt, du musst das Formular erst ausdrucken, unterschreiben und anschließend per Post zu dem entsprechenden Gewerbeamt senden.
  • Hoher Arbeitsaufwand, weil du die zusätzlichen Unterlagen erst einscannen und hinzufügen musst.

Gewerbeschein Freiberufler: Musst du zum Gewerbeamt?

Freiberufler führen, wie es der Name schon in sich trägt, freie Tätigkeiten aus. Diese gelten, gesetzlich gesehen, nicht als Gewerbe. Zudem zählen Freiberufler zu den sogenannten Katalogberufen, welche in § 18 EStG (Einkommensteuergesetz) stehen. Folgende weitere Berufe gehören zu den sogenannten Katalogberufen:

  • Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten
  • Ingenieure, Architekten
  • Wirtschaftsprüfer
  • Journalisten
  • Dolmetscher
  • wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, unterrichtende sowie erziehende Tätigkeiten.

Da die freiberufliche Tätigkeit nicht als Gewerbe angesehen wird, müssen Freiberufler auch keine Gewerbesteuer zahlen. Als Freiberufler musst du dich lediglich beim Finanzamt als solcher anmelden.

Was müssen Hobbyisten beachten?

Wenn du keinen Katalogberuf ausübst und aus deinem Umsatz auch kein Profit gezogen werden kann, dann giltst du als Hobbyist.

Dies trifft zu, wenn du:

  • In unregelmäßigen Abständen gebrauchte Dinge verkaufst. Zum Beispielauf Ebay verkaufen oder anderen ähnlichen Plattformen.
  • Bei Freunden oder bekannten eine Tätigkeit ausübst, für die du einen geringen Lohn erhältst. Zum Beispiel, wenn du im Garten beim Teichbau mithilfst.
  • Einen Obst oder Gemüsegarten führst und die Erzeugnisse abgibst.

Wie auch bei den freiberuflichen Tätigkeiten muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden.

Achtung
Als Hobbyist darfst du im Jahr maximal 410 Euro Gewinn erzielen. Alles, was darüber geht, muss beim Finanzamt angegeben werden. Du solltest ein Kassenbuch führen, damit du jederzeit den Umsatz und den Gewinn nachweisen kannst, wenn Fragen auftreten. Nutze dafür einfach unsere kostenlose Kassenbuch Vorlage!

Was kostet die Beantragung des Gewerbescheins?

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, verlangt der Anmeldevorgang einen Preis, welcher zwischen 15 und 65 Euro liegt. Hier liegt es an den regionalen Regelungen. Darüber hinaus können neben den Anmeldekosten auch zusätzliche Kosten aufkommen, wenn andere Dinge verlangt werden. Sollte ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt werden, fallen weitere Kosten in Höhe von ungefähr 13 Euro an.

In manchen Fällen wird die Vorlage einer Handwerks- oder Gewerbekarte gefordert, wo die Kosten zwischen 80 und 250 Euro liegen können. Bei der Ummeldung eines Gewerbes, wenn du zum Beispiel umziehst, fallen Kosten in Höhe von 10 bis 20 Euro an. Die Abmeldung eines Gewerbes ist meist kostenlos.

Was geschieht nach der Gewerbeanmeldung?

Wenn du dein Gewerbe angemeldet hast, leitet die Behörde diese Information an die IHK und das Finanzamt weiter. Anschließend bekommst du von beiden Stellen Post. Die IHK stuft dich automatisch als Pflichtmitglied ein. Du musst einen Fragebogen, mit Angaben zu deinem voraussichtlichen Umsatz, ausfüllen. Dann wirst du von der IHK entsprechend eingestuft und erhältst deinen Beitragsbescheid.

Von dem Finanzamt erhältst du einen steuerlichen Erfassungsbogen. Hier sind folgende Angaben von dir notwendig:

  • Deine Kontaktdaten,
  • die Inhalte der Tätigkeit,
  • der voraussichtliche Umsatz und Gewinn,
  • Form des Jahresabschlusses (Bilanzierung oder einfache Gewinnermittlung),
  • bist du Kleinunternehmer oder nicht.

Hinweis
Machst du bei dem Ausfüllen des Formulars vom Finanzamt den kleinsten Fehler, kann das sehr teuer für dich werden. Gibst du zum Beispiel einen Jahresumsatz von 50.000 Euro an, wirst du allein auf dieser Grundlage eine Aufforderung zur Einkommenssteuervoranmeldung erhalten. Darum ist es von Vorteil, wenn du einen Steuerberater hinzuziehst. Das Ganze ist, für ihn, eine halbe Stunde Arbeit, kann dir aber eine Menge Kosten ersparen.

Wichtig zu wissen
Nach dem deinen Gewerbeschein beantragt und damit dein Gewerbe angemeldet hast, musst du auch Gewerbesteuer zahlen. Wie hoch die für dich ist, kann du schnell und einfach mit unserem kostenlosen Gewerbesteuerrechner ermitteln.

Alles wichtige zur Gewerbeanmeldung im Überblick

Um dir die einzelnen Schritte noch einmal in Kurzform aufzuzeigen, wenn du einen Gewerbeschein beantragen möchtest, haben wir hier die wichtigsten Punkte für dich aufgelistet:

  • Jeder darf einen Gewerbeschein beantragen. Dies gilt auch für Minderjährige, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Gewerbemeldestelle der Stadt oder der Region.
  • Rückwirkende Gewerbeanmeldung ist vorab bei der zuständigen Behörde zu klären.
  • Es gibt keinen kleinen oder großen Gewerbeschein.
  • Trage alle notwendigen Formulare vor dem Antrag zusammen.
  • Wenn du deinen Gewerbeschein online beantragen möchtest, informiere dich erst, ob die Behörde dies auch anbietet.
  • Freiberufler und Hobbyisten benötigen keinen Gewerbeschein.
  • Die Kosten liegen zwischen 15 und 65 Euro.
  • Nachdem der Antrag durch ist, melden sich die IHK und das Finanzamt.
  • Ziehe einen Steuerberater hinzu.

Fazit

Einen Gewerbeschein beantragen klingt erstmal nicht schwierig. Ist es auch nicht, wenn du dich an die Regeln hältst! Wichtig sind die Feinheiten, die du beachten musst, damit du am Ende nicht mit hohen Kosten rechnen musst. Zum Beispiel musst du ein Bußgeld zahlen, weil du erst die Tätigkeit aufgenommen hast und dann dein Gewerbe angemeldet. Oder du gibst zu hohe Zahlen bei dem Formular für das Finanzamt an und zahlst viel zu viele Steuern. Lass dich gut beraten und versuche nicht dich allein durch die Gewerbeanmeldung irgendwie durchzuboxen. Dann steht einem guten Start mit deinem eigenen Unternehmen nichts mehr im Weg.

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