Externe Inhalte
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von YouTube. Durch Klick auf “Externe Inhalte laden” erklärst du dich damit einverstanden, dass dir externe Inhalte angezeigt werden. Dabei werden personenbezogene Daten an die Drittplattform übermittelt.
Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung und der Datenschutzerklärung von YouTube.

Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung: So machst du alles richtig

Aktualisiert am
01
.
08
.
2024
Eine Frau schreibt in ein Notizbuch fuer Umsatzsteuervoranmeldungen

Kleinere Fehler passieren schnell bei der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA). Schon eine nicht richtig eingebuchte Rechnung oder ein Zahlendreher kann sich auf die Steuerschuld auswirken. Hast du für den betreffenden Zeitraum schon eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, musst du diese berichtigen.

In diesem Beitrag erfährst du, wann du eine Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren musst und wie du dabei richtig vorgehst.

Typische Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung

Bei der Voranmeldung der Umsatzsteuer schleicht sich schnell mal der Fehlerteufel ein. Ein Zahlendreher ist schließlich schnell passiert. Es gibt aber noch ein paar mehr typische Fehler, bei denen du deine UStVA korrigieren solltest:

  • fehlerhafte Buchungen in der Buchhaltung (z. B. Verwendung falscher Konten, Zahlendreher beim Rechnungsbetrag, umgedrehte Buchungssätze)
  • fehlerhafte Rechnungen (z. B. mangelnder Anspruch auf Vorsteuerabzug wegen fehlender Pflichtangaben)
  • Verwendung eines falschen Umsatzsteuersatzes (z. B. 7 statt 19 Prozent)
  • fehlerhafte Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Wie du solche Fehler vermeidest, gucken wir uns am Ende natürlich auch noch an. Vorher zeigen wir dir aber erst, wie du deine Anmeldung berichtigst.

Hat eine nachträgliche Korrektur Folgen?

Eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung ist auf den ersten Blick das wichtigste Mittel, um Fehler zu korrigieren.

Aber Vorsicht: Seit dem Inkrafttreten des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes im Jahr 2011 kann dir die Korrektur einer Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige ausgelegt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Korrektur wirklich fehlerfrei und inhaltlich stimmig ist. Nur so beugst du möglichen steuerstrafrechtlichen Konsequenzen vor.

Zwar geht der Fiskus bei geringfügigen Abweichungen nicht von einer Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung aus. Dennoch solltest du allzu häufige Korrekturen vermeiden. Andernfalls könnte es bei dir vermehrt zu Steuerprüfungen (wie der Umsatzsteuer-Nachschau oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung) kommen oder ganz plötzlich die Steuerfahndung vor der Tür stehen.

Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren oder Änderung in der Jahreserklärung angeben?

In vielen Unternehmen ist es üblich, Fehler nicht während des Jahres durch berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen zu korrigieren, sondern einfach im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung. Da diese jedoch keine Zuordnung der einzelnen Beträge zu den Monaten ermöglicht, machst du dich bei Abweichungen zwischen der Umsatzsteuererklärung und den Umsatzsteuervoranmeldungen verdächtig. Dies lässt nämlich darauf schließen, dass entweder eine oder mehrere UStVA falsch waren oder die Umsatzsteuererklärung Fehler enthält.

Wir empfehlen dir daher, Fehler besser gleich für den entsprechenden Zeitraum der Voranmeldung zu korrigieren und nicht bis zur Umsatzsteuerjahreserklärung zu warten.

Kommt es dennoch zu Abweichungen, solltest du dem Finanzamt eine Dokumentation der Ursachen für die Abweichungen zukommen lassen. So kannst du vermeiden, dass dir eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorgeworfen wird.

Umsatzsteuervoranmeldung berichtigen: So geht’s

Eine Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren, ist recht einfach. Du erledigst die Korrektur auf demselben Weg wie deine regelmäßigen UStVA. Dazu nutzt du entweder die Online- oder die Softwareversion von ELSTER. So gehst du vor:

  1. Logge dich ein und rufe das Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung auf.
  2. Auf der Startseite des Formulars wählst du den richtigen Zeitraum – nämlich den, den du korrigieren willst. So kann das Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung korrekt zuordnen.
  3. Setze in der Zeile 10 einen Haken bei „Berichtigte Anmeldung“. Das Finanzamt weiß dadurch, dass du die bereits eingesendete UStVA mit der neuen Variante ersetzen möchtest.
  4. Fahre nun mit der Bearbeitung wie gewohnt fort. Trage die korrigierten Umsätze und Steuerbeträge ein.
  5. Sobald du die Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt hast, solltest du die Nachzahlung gleich erledigen. Wenn du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hast, ziehen die den Betrag wie sonst auch ein.
Tipp: UStVA mit sevdesk erstellen & korrigieren

Noch viel einfacher funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung, wenn du dafür eine professionelle Buchhaltungssoftware wie sevdesk verwendest. Die Software weist dich gleich darauf hin, wenn die Änderungen einen erledigten Voranmeldezeitraum betreffen.

Die korrigierte UStVA verschickst du einfach auf Knopfdruck. Teste jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung mit sevdesk.

Umsatzsteuervoranmeldung UStVA in sevdesk erstellen und versenden Desktopansicht

So vermeidest du eine falsche Umsatzsteuervoranmeldung

Da eine falsche Voranmeldung oder Umsatzsteuererklärung als Selbstanzeige gewertet werden kann, solltest du möglichst von vornherein Fehler vermeiden. Wir haben dafür ein paar hilfreiche und praktische Tipps.

Tipp 1: Stelle rechtlich korrekte Rechnungen

Mal eben schnell eine Rechnung in Excel zusammengebastelt und raus damit? Ganz so einfach ist es unter Umständen nicht. Du solltest bei deinen Rechnungen immer darauf achten, dass alles richtig ist. Schließlich willst du ja Fehler in deiner Umsatzsteuervoranmeldung zu vermeiden. Verwende zum Beispiel immer den richtigen Umsatzsteuersatz und stelle sicher, dass alle wichtigen Informationen auf der Rechnung sind.

Welche Pflichtangaben deine Rechnungen enthalten sollten und was du sonst noch beachten solltest, erfährst du in unserem Beitrag dazu, wie du eine Rechnung richtig schreibst.

Tipp 2: Prüfe deine Eingangsrechnungen

Voraussetzung für den Abzug der Vorsteuer im betreffenden Voranmeldezeitraum ist die Einhaltung aller Pflichtangaben. Deshalb solltest du immer überprüfen, ob der Rechnungssteller alle Formalien eingehalten hat. Sieht sich nämlich später ein Betriebsprüfer deine Belege genauer an, kann er für jede Rechnung mit falscher Adresse oder fehlender Steuernummer den Abzug der Vorsteuer streichen.

Erfahre in unserem Beitrag, wie du bei der Rechnungsprüfung vorgehst.

Tipp 3: Nutze ein Buchhaltungstool wie sevdesk

Du willst es super-einfach? Die wichtigste Basis für deine Buchhaltung ist eine professionelle Buchhaltungssoftware wie sevdesk. Mit der Software übersiehst du bei der Rechnungsstellung keine fehlenden Angaben mehr, prüfst eingehende Rechnungen kurzerhand auf die Voraussetzungen zum Abzug der Vorsteuer und behältst immer den Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben.

Deine Belege erfasst du einfach fortlaufend per Smartphone oder Tablet. So kannst du die Umsatzsteuervoranmeldung einfach auf Knopfdruck verschicken – und später auch korrigieren, falls du doch einmal einen Beleg übersiehst.

Teste jetzt die sevdesk Buchhaltungssoftware und finde heraus, wie einfach eine ordnungsgemäße Buchhaltung sein kann.

Fazit zur berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung

Ob Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung – enthalten diese Dokumente einen Fehler, solltest du sie umgehend korrigieren. Das ist dank Tools wie ELSTER oder sevdesk nicht kompliziert. Achte aber unbedingt darauf, dass die UStVA nun inhaltlich korrekt ist, um nicht den Verdacht einer Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung auf dich zu lenken.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Die Buchhaltungslösung, mit der du Zeit sparst
  • Umfassendes Rechnungsmanagement
  • Automatisierte EÜR & UStVA
  • Integriere Online Banking und mehr
  • Nutze viele weitere Funktionen
sevdesk Dashboard auf einem Laptop.
UStVA einfach erstellen (& korrigieren)

Durch unsere ELSTER-Schnittstelle landet deine UStVA in nur wenigen Minuten beim Finanzamt!

Mit der Buchhaltungssoftware von sevdesk wird deine UStVA laufend vorbereitet und du verpasst keine Fristen. 

Automatisierte Voranmeldung basierend auf deinen Ein- und Ausgangsrechnungen

Unterscheidung zwischen den verschiedenen Umsatzsteuersätzen

Auf Wunsch Erinnerung an die UStVA

Teste sevdesk und viele weitere Funktionen der digitalen Buchhaltung jetzt 14 Tage kostenlos und unverbindlich!