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Steuern beim Kleingewerbe: Das musst du zahlen

Aktualisiert am
06
.
11
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2024
Kiosk als Kleinunternehmen mit bunten Zeitschriften

Du überlegst, ein Kleingewerbe anzumelden oder hast es vielleicht sogar schon getan? Dann erwartet dich auf jeden Fall eins: Steuern. Doch wie viel Steuern musst du nun zahlen? Und welche überhaupt?

Wir erklären dir, was es mit dem Kleingewerbe und Steuern auf sich hat, welche Vorteile du genießt, um welche Zahlungen du zwar nicht herumkommst, aber wie du richtig Steuern sparen kannst.

Was genau ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist eine spezielle Form des Gewerbes, das für Einzelunternehmen und GbRs mit geringeren Umsätzen ein paar praktische Erleichterungen bietet. Dazu gehören:

  • Du brauchst kein Startkapital
  • Du bist kein eingetragener Kaufmann und unterliegst so nicht den strengeren Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB)
  • Du musst nicht bilanzieren, sondern kannst die einfachere EÜR nutzen
  • Die Gewerbeanmeldung ist recht unkompliziert.

Dafür gibt es jedoch einen klaren Richtwert: Seit dem 01.01.2024 liegt dieser bei bis zu 800.000 Euro Brutto-Umsatzgrenze im Jahr oder 80.000 Euro Jahresgewinn

Wichtig: Ein Kleingewerbe ist keine Rechtsform. Du meldest dich hier entweder als Einzelunternehmer oder als GbR (wenn du mit anderen zusammen gründest) an.

Mehr dazu liest du auch in unserem Lexikonartikel zum Kleingewerbe.

Damit hast du schon einmal ein gutes Gefühl dafür, was ein Kleingewerbe ist und welche Vorteile es hat, oder?  Aber ist ein Kleingewerbe nun auch dasselbe wie ein Kleinunternehmen? Beides wird aber fälschlicherweise oft in einen Topf geworfen. Deshalb schauen wir uns jetzt noch kurz deren Unterschiede an.

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen – das ist der Unterschied

Kleinunternehmer und Kleingewerbe sind nicht dasselbe, aber auch keine Gegensätze. Beide Begriffe beziehen sich vielmehr auf unterschiedliche Aspekte eines Unternehmens: 

Ein Kleingewerbe bezieht sich auf den Status nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Es besagt, dass du als Inhaber kein „Kaufmann“ im rechtlichen Sinne bist, weshalb keine doppelte Buchführung erforderlich ist. Stattdessen reicht eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus. 

Der Kleinunternehmerstatus hingegen wird durch das Umsatzsteuergesetz (§ 19 UStG) geregelt. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, dürfen jedoch keine Vorsteuer abziehen. Diese Regelung gilt für Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr maximal 22.000 Euro (geplant ab 2025: 25.000 Euro Umsatzgrenze) und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro (geplant ab 2025: 100.000 Euro Umsatzgrenze) beträgt. 

Gut zu wissen: Du kannst wunderbar gleichzeitig ein Kleingewerbe betreiben und Kleinunternehmer sein. Viele Gründer mit geringeren Einnahmen tun das, weil das ihre Buchhaltung stark vereinfacht. Wenn dann der Umsatz steigt, wechseln sie vom Kleinunternehmen in die Regelbesteuerung. Das ist recht unkompliziert. Mehr zum Thema? Hier ist unser Beitrag Wechsel von Kleinunternehmerregelung.

Ist denn ein Kleingewerbe dasselbe wie ein Nebengewerbe? Nein. Denn ein Nebengewerbe bezeichnet jede gewerbliche Tätigkeit, die nicht hauptberuflich ausgeübt wird, unabhängig davon, ob es sich um ein Kleingewerbe handelt.

Welche Steuern zahlst du mit deinem Kleingewerbe?

Die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmer hätten wir damit festgezurrt. Jetzt geht's direkt ins Thema Steuern und hierzu klären wir gleich die Frage: „Fällt fürs Kleingewerbe Steuer an?“ 

Wie du bereits weißt, profitierst du als Kleingewerbetreibender davon, dass die Regeln und Vorgaben des HGB für dich nicht gelten. Glaub uns: Das macht deine Buchhaltung deutlich einfacher. Allerdings entbindet dich das nicht grundsätzlich von der Steuerpflicht. Darum hier ein Überblick über die wichtigsten Steuerarten, die für dich relevant sind. Wir erklären dir alle anschließend nochmal im Detail:

EÜR-Art Beschreibung Vorauszahlungen Steuersatz bzw. Höhe der Steuer Freibeträge / Freigrenzen
Einkommensteuer Steuer auf das zu versteuernde Einkommen Quartalsweise Vorauszahlungen (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember) Progressiver Steuersatz von 14 % bis 45 %, abhängig vom zu versteuernden Einkommen 11.604 Euro Grundfreibetrag für Einzelpersonen (2024)
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen Monatliche oder quartalsweise Vorauszahlungen (Umsatzsteuer-Voranmeldungen) bis zum 10. des Folgemonats Standardsteuersatz: 19 %; reduzierter Satz: 7 % für bestimmte Produkte und Dienstleistungen Kleinunternehmerregelung: Umsatz bis 22.000 Euro im Vorjahr und maximal 50.000 Euro im laufenden Jahr
Gewerbesteuer Steuer auf den Gewerbebetrieb, unabhängig von der Unternehmensgröße Jährliche Vorauszahlungen, quartalsweise Fälligkeit (je nach Gemeinde) Grundsteuermessbetrag von 3,5 % des Gewinns, multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde (häufig ca. 200 – 900 %) 24.500 Euro Gewinn

Einkommensteuer

Alle Einkünfte deines Kleingewerbes musst du für die Einkommensteuer in der Steuererklärung erfassen, damit sie versteuert werden. Das gilt auch, wenn du nebenberuflich selbstständig oder als Kleinunternehmer tätig bist.

Wichtig für deine Bemessung der Einkommensteuer ist die Gewinnermittlung mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Hier stellst du deine jährlichen Einnahmen deinen Ausgaben gegenüber. Oder auch grob vereinfacht: Du ziehst die Kosten von den Einnahmen ab und nur der Differenzbetrag wird versteuert. Deine sich daraus ergebende gesamte Steuerlast zahlst du aber nicht in einem Schwung, sondern über das Jahr verteilt als vierteljährliche Vorauszahlungen. 

Wichtig: Liegt dein Gesamtjahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, bist du von der Einkommensteuer und damit auch von Vorauszahlungen befreit. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604 Euro, 2025 bei 12.084 Euro und 2026 bei 12.336 Euro.

Mehr dazu und welche verschiedenen Einkünfte du in der Steuererklärung angeben musst? Hier liest du alles zur Einkommensteuer

Umsatzsteuer

Auf deine Waren bzw. Preise musst du in der Regel Umsatzsteuer draufschlagen, die du auf deinen Rechnungen gesondert ausweist. Das Geld gehört jedoch nicht dir: Was davon auf dein Konto eingeht, ist nur ein „Durchlaufposten“, denn die Umsatzsteuer führst du monatlich oder vierteljährlich mit der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt ab.

Wichtig: Alle Umsatzsteuerpflichtigen kommen in den Vorteil des sog. Vorsteuerabzugs. Die Umsatzsteuer, die du selbst als Mehrwertsteuer beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen zahlst, kannst du entsprechend steuerlich geltend machen. Auf diesem Wege lässt sich deine Steuerlast verringern. Wie das?

Gezahlte Vorsteuer wird von der eingenommenen Umsatzsteuer abgezogen. 

Mehr zu Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und Vorsteuerabzug liest du in unserem Beitrag zur Umsatzsteuer.

Sonderfall Kleinunternehmer

Du bist Kleinunternehmer und hast im Vorjahr maximal 22.000 Euro Umsatz gemacht? Dann kannst du die Kleinunternehmerregelung für dich nutzen. Heißt:

Du musst weder Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, noch diese an das Finanzamt zahlen. Diese Steuer fällt für dich also komplett weg. 

Einen Nachteil hat es: Der Vorsteuerabzug ist für dich nicht möglich. 

Gewerbesteuer

Auch die Gewerbesteuer fällt für dich mit deinem Kleingewerbe wie für alle anderen Unternehmen an. Ausgenommen sind Freiberufler, Land- und Forstwirte. Als Kleingewerbetreibender profitierst du jedoch vom Freibetrag: Die Zahlung der Gewerbesteuer erst ab einem Ertrag von 24.500 Euro fällig (§ 11 Abs. 1 GewStG)

Der Steuerbetrag hängt von folgenden Faktoren ab:

  • dem Gewerbeertrag
  • etwaigen Kürzungen und Hinzurechnungen
  • dem Freibetrag des Unternehmens
  • dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde

Die Gewerbesteuer wird nämlich von den Kommunen erhoben, an die du die fällige Steuersumme als vierteljährliche Vorauszahlungen überweist

Lies hier mehr zur Gewerbesteuer und wie genau sich der Betrag deiner Gewerbesteuer berechnet.

Lohnsteuer

Als Kleingewerbetreibender kannst du selbstverständlich Mitarbeiter einstellen. Heißt aber auch, dass du die monatliche Lohnsteuer für ihre Gehälter direkt an das Finanzamt abführen musst. 

Aufgepasst: Du allein als Arbeitgeber bist dafür verantwortlich, dass die Lohnsteuer in korrekter Höhe und pünktlich an den Fiskus geht. 

Grundsteuer

Besitzt dein Kleingewerbe bebaute oder unbebaute Grundstücke, fallen Vorauszahlungen der Grundsteuer an, die du vierteljährlich oder einmal pro Jahr vorauszahlst

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, zu dem Grundstücke einschließlich möglicher Gebäude zählen. 

Wie viel Grundsteuer du zahlen musst, teilt dir die Finanzbehörde im sogenannten Grundsteuermessbescheid mit. Eine pauschale Antwort zur Höhe gibt es hier nicht. Sie berechnet sich aus dem Einheitswert der Immobilie, dem Grundsteuermessbetrag und dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz. 

Nach einer Steuerreform gelten diesbezüglich ab 2025 neue Messwerte. Mehr dazu lies im Beitrag Grundsteuer.

Kaufst du Grundvermögen, musst du zusätzlich zur Grundsteuer zudem einmalig die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt entrichten. 

Wann, wie viel und welche Steuervorauszahlungen?

Durch Steuervorauszahlungen für Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- bis hin zu Grundsteuer zahlst du peu à peu deine Steuerlast. Diese „Ratenzahlungen“ beugen zum einen vor, dass du durch eine große Einmalzahlung in finanzielle Engpässe geraten könntest. Zum anderen füllen sich so gezielt die Kassen von Staat und Kommunen.

Was zahlst du wann? Wir haben dir alles in unserem Detailartikel festgehalten. Am besten gleich lesen und Zahltermine notieren. Auf zum Artikel Steuervorauszahlungen

Wie viel Steuern musst du für dein Kleingewerbe zahlen?

Die wichtigsten Steuerarten kennst du nun. Wie viel Steuern musst du konkret zahlen? 

Die tatsächliche Steuerlast hängt von verschiedenen Bemessungsgrundlagen und Steuersätzen ab. Diese Tabelle mit Stand 2024 verschafft dir einen schnellen Überblick, was der konkreten Steuerbelastung zugrunde liegt: 

Steuerart Bemessungsgrundlage Steuersätze
Einkommensteuer

Zu versteuerndes Einkommen durch deine Einkünfte

 

Progressiver Steuersatz: 14 % - 45 %

 
Umsatzsteuer Umsatz mit Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Jahresumsatz  Regelsteuersatz: 19 % bzw. vergünstigt 7 % für Waren des täglichen Bedarfs
Kleinunternehmerregelung: 0 %
Gewerbesteuer Gewerbeertrag Hebesatz der Gemeinde, mindestens 200 % bis maximal 400 % außer bei Freibetrag bis 24.500 Euro
Lohnsteuer Bruttolohn der Arbeitnehmer Progressiver Steuersatz, entsprechend Einkommensteuer 
Grundsteuer Einheitswert des Grundstücks Hebesatz der Gemeinde, abhängig von Art des Grundstücks

Du willst jetzt wissen, mit welche Steuerbeträgen du konkret einplanen solltest? Statt nach deinem Taschenrechner zu suchen oder selbst los zurechnen, mach es dir leicht: Nutze einfach unseren Einkommensteuer-Rechner und Umsatzsteuer-Rechner und in wenigen Klicks weißt du ziemlich genau, was dich erwartet. 

Wann ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Womöglich wunderst du dich jetzt, da du immer wieder gehört hast, dass Kleingewerbe steuerfrei sind?

Lass uns dazusagen: Tatsächlich sind die meisten Kleingewerbe nicht steuerfrei. Und hier kommt das „Aber“ … 

1. Wie du bereits weißt, zahlen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer bei geringem Jahresumsatz, was dich in puncto Steuern und Buchhaltung natürlich schon sehr entlasten kann

2. Viele Kleingewerbetreibende profitieren von sog. Steuerfreibeträgen. Das kann deine Steuerlast erheblich mindern oder sogar ganz aufheben. Klingt ziemlich gut, oder? Darum erklären wir dir hier die wichtigsten Freibeträge:

  • Einkommensteuer: Es gibt den sogenannten Grundfreibetrag. Dieser liegt 2024 bei 11.604 Euro für alleinstehende Personen und bei 23.208 Euro für verheiratete Paare. Was heißt das konkret? Erst bei einem Einkommen durch deine Einkünfte über diesem Freibetrag fordert der Staat Steuern. Alles unter dem Grundfreibetrag bleibt steuerfrei und schützt auf diese Weise Geringverdiener.
  • Gewerbesteuer: Hier ist der jährliche Freibetrag auf 24.500 Euro festgesetzt. Nur für höhere Gewerbeerträge sind Steuern fällig. Wir vertiefen das Thema für dich im Artikel Gewerbesteuer-Freibetrag.

Was können Kleingewerbe von der Steuer absetzen?

Das mit den Freibeträgen ist doch schon einmal super, oder? Deine Steuerbelastung senken geht aber noch weiter, indem du nämlich Betriebsausgaben abziehst. 

Auch als Kleingewerbetreibender kannst du Investitionen und laufende Kosten steuerlich absetzen. Diese Ausgaben, die du in deiner EÜR mit der Einkommensteuererklärung angibst, reduzieren deinen Gewinn und deine Steuerlast. Klassische Betriebsausgaben sind u. a.:

  • Werbung
  • Miete
  • Lohnkosten für dein Team
  • Versicherungen
  • Technisches Equipment

Aber halt. Bevor du jetzt beginnst, sämtliche Belege, Quittungen und Rechnungen der letzten Wochen und Monate zusammenzusuchen, hier eine sanfte Bremse: Nicht alle Ausgaben lassen sich absetzen. Was geht und was nicht, findest du hier im Beitrag Betriebsausgaben.

Wichtig: Steuernummern für Kleingewerbe

Für dein Kleingewerbe brauchst du verschiedene Steuernummern. Da man da schnell mal durcheinandergeraten kann, hast du sie hier auf einen Blick:

  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): Diese Nummer erhält jede Privatperson bei der Geburt. Sie bleibt ein Leben lang gültig. Du brauchst sie z.B. bei der Einkommensteuererklärung.
  • Steuernummer (St-Nr): Sie wird deinem Unternehmen zugeteilt und ist für die Abrechnung von Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer relevant. Du erhältst sie nach dem Ausfüllen des Erfassungsbogens
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID): Notwendig, wenn du Geschäfte im Ausland tätigst. Ansonsten brauchst du sie nicht unbedingt.

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Steuererklärung beim Kleingewerbe

Wer Steuern zahlt, muss dem Fiskus seine Finanzen wie Einnahmen und Ausgaben exakt darlegen. Auf dieser Grundlage wird die exakte Steuerlast ermittelt. Genau das tust du über die jährlichen Steuererklärungen, von denen es eine pro Steuerart gibt:

  1. Einkommensteuererklärung: In der Einkommensteuererklärung machst du Angaben zu allen Einnahmen und Ausgaben deines Gewerbes sowie zu dem sich daraus ergebenden Gewinn oder Verlust. Diesen errechnest du mit der Einnahmenüberschussrechnung und hängst die Anlage EÜR an deine Erklärung an. Das Finanzamt kann so das zu versteuernde Einkommen, deinen Steuersatz und die Steuerlast ermitteln. 
  2. Gewerbesteuererklärung: Hier hinterlegst du alle Informationen zum Gewerbeertrag und daraus resultierender Gewerbesteuerschuld, falls der Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wird.
  3. Umsatzsteuererklärung: Mit dieser Steuererklärung gibst du an, welche Umsätze du vereinnahmt hast, welche darauf anfallende Umsatzsteuer an dich gezahlt wurde und welche Vorsteuerbeträge du geltend machst. Das Finanzamt ermittelt mit diesen Angaben den fälligen Steuerbetrag. Dabei werden all deine Voranmeldungen schon berücksichtigt. Hat sich nachträglich nichts geändert, sind hier in der Regel gar keine Zahlungen mehr nötig.

Wichtig und neu: Ab dem Steuerjahr 2024 musst du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuererklärung an den Fiskus senden. Bisher war immer eine sogenannte Nullmeldung nötig.

Okay, Steuerarten, Steuerfreibeträge, Steuern berechnen und Steuererklärungen – jetzt weißt du über fast alles Bescheid. Was noch fehlt, sind die Fristen.

Zu diesen Terminen musst du deine Steuern als Kleingewerbe zahlen

Dass deine Steuern pünktlich beim Fiskus eingehen, liegt allein in deiner Verantwortung. Damit dir nichts durch die Lappen geht, sind hier die wichtigsten Termine:

Die Vorauszahlungen für festgesetzte Steuern werden in der Regel vierteljährlich fällig, und zwar am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember für die Einkommens- und Umsatzsteuer. Für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind dies die vierteljährlichen Zahlfristen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November

Hinweis: Die Vorauszahlungsbeträge basieren übrigens auf den Angaben deiner letzten Steuererklärung und sind eine Schätzung, wie sich dein aktuelles Geschäftsjahr wohl entwickelt. Später werden sie mit der tatsächlichen Steuerlast verrechnet. 

Im Gegensatz zu den Vorauszahlungen sind deine Steuererklärung pro Jahr nur einmal an der Tagesordnung. Der Abgabetermin für die Steuererklärung ist meist der 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. 

Tipp:

Tipp: Alle Fristen und Schonfristen für Vorauszahlungen und Steuererklärungen für deinen Gewerbebetrieb haben wir dir zusammengefasst. Hier gehts zum Überblick über alle SteuertermineSteuertermine).

Zusammenfassung

Das Kleingewerbe ist für viele eine sehr attraktive Form der Selbstständigkeit, da es steuerliche und buchhalterische Vorteile bringt. Das bedeutet aber nicht, dass sie gänzlich von Steuerzahlungen befreit sind. Durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meldest du dein (Klein-)Gewerbe offiziell beim Finanzamt an, damit es dich steuerlich erfassen und einordnen kann. Steuern, die dann auf dich zukommen können, sind Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer.

Die fälligen Beträge werden in der Regel jährlich bzw. vierteljährlich als Steuervorauszahlungen an das Finanzamt gezahlt. Damit die individuelle Steuerbelastung nicht zu groß wird für Kleingewerbetreibende, gibt es verschiedene Freibeträge. Zudem lassen sich Ausgaben steuerlich absetzen, was deine Steuerlast weiter reduziert.

Häufig gestellte Fragen zu Steuern bei Kleingewerbe

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