Gewerbesteuer Freibetrag
Als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender mit einem gewissen Umsatz kommst du um die Zahlung der Gewerbesteuer kaum herum. Wenn du allerdings die richtige Rechtsform gewählt hast, musst du mit etwas Glück nicht den vollen Gewerbeertrag versteuern.
Erfahre, welchen Gewerbesteuer Freibetrag du abziehen darfst und wie er sich nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) richtig berechnet.
Höhe des Gewerbesteuerfreibetrags
Nach § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) darfst du bei der Ermittlung der Steuerlast vom Gewerbeertrag einen Gewerbesteuerfreibetrag abziehen, sofern dein Unternehmen einer bestimmten Rechtsform angehört. Konkret unterscheidet das GewStG diese Freibeträge:
Berechnung des Gewerbesteuerfreibetrags
Den Gewerbesteuerfreibetrag an sich kannst du nicht berechnen – er ist durch § 11 GewStG fest vorgegeben und ändert sich höchstens durch eine Gesetzesänderung. Du benötigst deinen Freibetrag aber natürlich, um in deiner Gewerbesteuererklärung weitere Werte wie den Steuermessbetrag zu ermitteln.
Auswirkung des Gewerbesteuerfreibetrags auf die Gewerbesteuer
Konkret funktioniert der Gewerbesteuerfreibetrag folgendermaßen:
- Du ermittelst zunächst deinen Gewerbeertrag, indem du deine Ausgaben von den Einnahmen abziehst.
- Addiere Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag und ziehe Kürzungen ab.
- Anschließend ziehst du einen möglichen Gewerbeverlust aus dem Vorjahr ab.
- Nun ziehst du den für deine Rechtsform geltenden Gewerbesteuerfreibetrag ab. So erhältst du den maßgeblichen Gewerbeertrag.
- Ausgehend von dieser Bemessungsgrundlage ermittelt das Finanzamt nun mittels Multiplikation mit der Steuermesszahl den Gewerbesteuermessbetrag.
- Multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz ergibt sich deine Steuerlast.
Wie die Berechnung der Gewerbesteuer im Detail funktioniert und welchen Unterschied der Freibetrag machen kann, zeigen dir die folgenden zwei Rechenbeispiele.
Rechenbeispiel 1 zum Gewerbesteuerfreibetrag bei einer GmbH
Ein Unternehmen mit der Rechtsform GmbH ist in München ansässig und hat einen Gewinn von 100.000 Euro getätigt. Es kann Hinzurechnungen von 8.000 Euro geltend machen und muss Kürzungen von 3.000 Euro abziehen. Es hat im Vorjahr keinen abzugsfähigen Gewerbeverlust verzeichnet.
Eine GmbH kann keinen Freibetrag geltend machen und hat somit die maximale Steuerlast.
Rechenbeispiel 2 zum Gewerbesteuerfreibetrag bei einem Einzelunternehmen
Wir gehen von denselben Werten aus wie im Rechenbeispiel 1. Allerdings firmiert das Unternehmen dieses Mal als Einzelunternehmen. Es kann den vollen Freibetrag von 24.500 Euro beanspruchen.
Das Einzelunternehmen zahlt also als bei gleichen Ausgangsvoraussetzungen 4.204,20 Euro weniger Gewerbesteuer als die Kapitalgesellschaft.