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Wenn du gerade eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet hast oder noch gründen willst, dann fragst du dich vielleicht, welche Art der Rechnung du einem Rechnungsempfänger zukommen lassen solltest. Wir zeigen dir, worauf es bei der Rechnungsstellung und beim Schreiben einer GbR-Rechnung ankommt und was du im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beachten musst.
Das muss auf der GbR-Rechnung stehen
Bei der Rechnungsstellung gilt für eine GbR-Rechnung grundsätzlich das Gleiche wie für alle anderen Rechnungen auch: § 14 UStG schreibt vor, welche Pflichtangaben auf deiner Rechnung erscheinen müssen. Das sind unter anderem:
Rechnungsbetrag samt Nettobetrag, der Steuersatz und der Steuerbetrag
Mit einer normalen Rechnungsvorlage machst du zunächst also nichts falsch.
Es gibt allerdings auch spezifische Regeln für eine GbR-Rechnung:
Besonderheiten
Regelung
Bei der Abrechnung
Wenn du eine GbR gemeinsam mit anderen Einzelunternehmern gründest, dann müsst ihr auch gemeinsam als GbR abrechnen. Als sogenannte Freiberufler-GbR braucht es dafür nur eine Anmeldung beim Finanzamt. Dort erhält die GbR dann auch eine entsprechende Steuernummer. Eine Freiberufler-GbR erbringt fast ausschließlich freiberufliche Leistungen und muss damit auch keine Gewerbesteuer bezahlen.
Beim Zusammenschluss von Gewerbetreibenden
Die Gewerbeanmeldung sollte beim Gewerbeamt erfolgen. Das Finanzamt teilt eine Steuernummer mit, die nur für die GbR gilt und die dann auf der GbR-Rechnung erscheinen sollte. Ansonsten kann durch die Kleinunternehmerregelung eine Steuerbefreiung beantragt werden.
Bei der Adresse
Die GbR sollte am besten mit den ausgeschriebenen Namen der Gesellschafter und Gesellschafterinnen genannt werden. Eine GbR ist nämlich nicht im Handelsregister eingetragen und darf auch nicht diesen Anschein erwecken.
Bei der Bezeichnung
Die Bezeichnung GbR muss nicht zwingend enthalten sein, es reichen wie gesagt alle Namen der Gesellschafter und Gesellschafterinnen.
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Auch beim Schreiben von GbR-Rechnungen entstehen oftmals Fehler, die ärgerlich sind und eigentlich vermieden werden können. Mögliche Fehlerquellen für die GbR-Rechnung sind unter anderem:
Die Steuernummer: Es kann nicht eine beliebige Steuernummer einer Gesellschafterin bzw. eines Gesellschafters gewählt werden. Wenn du also eine Rechnung im Namen der GbR schreibst, kannst du nicht einfach deine eigene Steuernummer verwenden. Die GbR braucht, sofern keine Steuerbefreiung vorliegt, eine eigene Steuernummer.
Generell gilt, dass bei einer GbR-Rechnung alle Pflichtangaben entsprechend UStG enthalten sein müssen. Dies ist auch wichtig, wenn du eine Eingangsrechnung prüfst, die du von einer GbR erhalten hast.
Umgekehrt ist es wichtig, dass die GbR als Leistungsempfänger auch eine entsprechend adressierte Rechnung erhält. Wird die Rechnung nur an einen der Gesellschafter bzw. eine der Gesellschafterinnen ausgestellt, kann die GbR keinen Vorsteuerabzug vornehmen.
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Ob es um die Pflichtangaben laut UStG, den Rechnungsbetrag oder um die Besonderheiten geht, die bei einer GbR-Rechnung zu beachten sind: Eine Rechnungssoftware hilft dir dabei, Fehler zu vermeiden. Mit einem Online-Rechnungsprogramm wie sevdesk erstellst du Rechnungen aller Art einfach und rechtssicher – durch das integrierte Rechnungsdesign und viele verschiedene Rechnungsvorlagen. Damit musst du dir auch keine Gedanken um den Steuersatz, den Steuerbetrag oder den Vorsteuerabzug machen – egal ob Gewerbetreibender oder Freiberuflerin: Für jede Art der GbR ist das Erstellen von Rechnungen mit sevdesk problemlos möglich.
Die E-Rechnungspflicht kommt!
Hast du schon mitbekommen, dass seit dem 01.01.2025 die Pflicht zur E-Rechnung für den B2B-Bereich gilt? Bedeutet für dich, dass du all deine Rechnungen standardisiert nach der Norm EN 16931 erstellen, verschicken und auch empfangen können musst. Aber keine Sorge: Es ist halb so wild. Wir haben dir alle wichtigen Infos zusammengestellt.
Bei einer GbR-Rechnung musst du alle PflichtangabennachUStG beachten, also zum Beispiel das Ausstellungsdatum, das Leistungsdatum oder die Rechnungsnummer. Bei Fehlern ist sonst unter Umständen der Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers in Gefahr. Falls deine GbR einer Steuerbefreiung unterliegt, musst du auf die Kleinunternehmerreglung hinweisen, ansonsten ist es wichtig, den Steuersatz und den Steuerbetrag korrekt auszuweisen.
Was ist der Unterschied einer GbR-Rechnung zu anderen Rechnungen?
Ein Unterschied ist, dass du die Rechnung nicht in deinem Namen stellst, sondern im Namen der GbR. Das sollte zum einen aus der Namensgebung der GbR im Briefkopf hervorgehen – hier zählst du am besten alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter auf. Außerdem braucht eine GbR eine eigene Steuernummer, die ihr durch eine Anmeldung beim Finanzamt erhaltet. Als Gewerbetreibende meldet ihr eine GbR beim Gewerbeamt an.
Wann muss man eine GbR-Rechnung schreiben?
Eine GbR-Rechnung schreibst du dann, wenn du nicht als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin auftrittst, sondern bei einem Leistungsempfänger eine Forderung abrechnest, die durch die Leistungserbringung der GbR entstanden ist.
Auch die Kleinunternehmerregelung stellt für sevdesk als Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer kein Problem dar. Du kannst deine Steuerbefreiung einfach auf der Rechnung an den jeweiligen Leistungsempfänger vermerken.