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GbR-Rechnung schreiben

Aktualisiert am
23
.
02
.
2024

Wenn du gerade eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet hast oder noch gründen willst, dann fragst du dich vielleicht, welche Art der Rechnung du einem Rechnungsempfänger zukommen lassen solltest. Wir zeigen dir, worauf es bei der Rechnungsstellung und beim Schreiben einer GbR-Rechnung ankommt und was du im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beachten musst.

Das muss auf der GbR-Rechnung stehen

Bei der Rechnungsstellung gilt für eine GbR-Rechnung grundsätzlich das Gleiche wie für alle anderen Rechnungen auch: § 14 UStG schreibt vor, welche Pflichtangaben auf deiner Rechnung erscheinen müssen. Das sind unter anderem:

  • deine Adresse und die Adresse des Rechnungsempfängers
  • das Ausstellungsdatum der Rechnung
  • eine Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben wird und fortlaufend ist
  • der Umfang der bestellten Produkte oder erbrachten Leistungen
  • das Lieferdatum bzw. Leistungszeitraum
  • Rechnungsbetrag samt Nettobetrag, der Steuersatz und der Steuerbetrag

Mit einer normalen Rechnungsvorlage machst du zunächst also nichts falsch.

Es gibt allerdings auch spezifische Regeln für eine GbR-Rechnung:

Besonderheiten Regelung
Bei der Abrechnung Wenn du eine GbR gemeinsam mit anderen Einzelunternehmern gründest, dann müsst ihr auch gemeinsam als GbR abrechnen. Als sogenannte Freiberufler-GbR braucht es dafür nur eine Anmeldung beim Finanzamt. Dort erhält die GbR dann auch eine entsprechende Steuernummer. Eine Freiberufler-GbR erbringt fast ausschließlich freiberufliche Leistungen und muss damit auch keine Gewerbesteuer bezahlen.
Beim Zusammenschluss von Gewerbetreibenden Die Gewerbeanmeldung sollte beim Gewerbeamt erfolgen. Das Finanzamt teilt eine Steuernummer mit, die nur für die GbR gilt und die dann auf der GbR-Rechnung erscheinen sollte. Ansonsten kann durch die Kleinunternehmerregelung eine Steuerbefreiung beantragt werden.
Bei der Adresse Die GbR sollte am besten mit den ausgeschriebenen Namen der Gesellschafter und Gesellschafterinnen genannt werden. Eine GbR ist nämlich nicht im Handelsregister eingetragen und darf auch nicht diesen Anschein erwecken.
Bei der Bezeichnung Die Bezeichnung GbR muss nicht zwingend enthalten sein, es reichen wie gesagt alle Namen der Gesellschafter und Gesellschafterinnen.
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Typische Fehler einer GbR-Rechnung

Auch beim Schreiben von GbR-Rechnungen entstehen oftmals Fehler, die ärgerlich sind und eigentlich vermieden werden können. Mögliche Fehlerquellen für die GbR-Rechnung sind unter anderem:

  • Die Steuernummer: Es kann nicht eine beliebige Steuernummer einer Gesellschafterin bzw. eines Gesellschafters gewählt werden. Wenn du also eine Rechnung im Namen der GbR schreibst, kannst du nicht einfach deine eigene Steuernummer verwenden. Die GbR braucht, sofern keine Steuerbefreiung vorliegt, eine eigene Steuernummer.
  • Generell gilt, dass bei einer GbR-Rechnung alle Pflichtangaben entsprechend UStG enthalten sein müssen. Dies ist auch wichtig, wenn du eine Eingangsrechnung prüfst, die du von einer GbR erhalten hast.
  • Umgekehrt ist es wichtig, dass die GbR als Leistungsempfänger auch eine entsprechend adressierte Rechnung erhält. Wird die Rechnung nur an einen der Gesellschafter bzw. eine der Gesellschafterinnen ausgestellt, kann die GbR keinen Vorsteuerabzug vornehmen.

GbR-Rechnung schreiben und Fehler vermeiden

Ob es um die Pflichtangaben laut UStG, den Rechnungsbetrag oder um die Besonderheiten geht, die bei einer GbR-Rechnung zu beachten sind: Eine Rechnungssoftware hilft dir dabei, Fehler zu vermeiden.
Mit einem Online-Rechnungsprogramm wie sevdesk erstellst du Rechnungen aller Art einfach und rechtssicher – durch das integrierte Rechnungsdesign und viele verschiedene Rechnungsvorlagen. Damit musst du dir auch keine Gedanken um den Steuersatz, den Steuerbetrag oder den Vorsteuerabzug machen – egal ob Gewerbetreibender oder Freiberuflerin: Für jede Art der GbR ist das Erstellen von Rechnungen mit sevdesk problemlos möglich.

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Häufig gestellte Fragen zur GbR-Rechnung

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