Unterschied Angebot und Kostenvoranschlag

Soll ich einen Kostenvoranschlag schreiben? Oder doch lieber ein Angebot? Auf den ersten Blick wirken beide Dokumente ähnlich. Bei der rechtlichen Wirkung sieht es jedoch schon anders aus. In diesem Beitrag erfährst du, worin sich Kostenvoranschlag und Angebot unterscheiden und für welche Situationen sich welche Variante eignet.
Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag und Angebot
Rein inhaltlich gesehen ähneln sich Kostenvoranschlag und Angebot sehr stark. Sie können frei gestaltet werden, beispielsweise mit folgenden Inhalten:
- eine ausführliche Beschreibung aller Arbeitsschritte / einer eher pauschalen Preisangabe
- Name und Anschrift von Auftraggeber und -nehmer
- Materialkosten
- Arbeitsaufwand für die geplanten Arbeitsschritte
Ob dabei jede Position mit Einzelpreisen versehen oder alles in einem pauschalen Endpreis zusammengefasst wird, bleibt dir als Unternehmerin oder Unternehmer überlassen.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Bindungswirkung:
Hier ist nochmal eine Übersicht:

Kostenvoranschläge sind für dich nicht von Interesse und du willst mehr im Bereich Angebot erfahren? Alles was du wissen musst findest du in unserem Ratgeber zum Thema Angebot.
Was ist ein Kostenvoranschlag?
§ 649 BGB bezeichnet den Kostenvoranschlag als „Kostenanschlag“. Vor allem Handwerksbetriebe geben damit eine Schätzung über die anfallenden Kosten für bestimmte Arbeitsschritte ab. Kundinnen und Kunden können so vor der Beauftragung einen Vergleich mit den Angeboten anderer Handwerksbetriebe ziehen. Erfahre mehr darüber, wie der Kostenanschlag funktioniert, in unserem Beitrag zum Kostenvoranschlag.
Mehr zum Kostenvoranschlag erfährst du auch in diesem Video:
Kostenvoranschlag vs. Angebot: der Vergleich im Detail
Neben der Bindungswirkung gibt es noch weitere feine Details, worin sich Kostenvoranschlag und Angebot voneinander unterscheiden. Die folgende Vergleichstabelle zeigt dir, wo die Unterschiede genau liegen:
Art der Übermittlung können folgende sein:
- mündliches Angebot: nur solange das Gespräch andauert
- Angebot per Fax oder E-Mail: innerhalb eines Tages
- schriftliches Angebot: unterschiedliche Bindung, bei einfachen Angeboten meist 5 bis 7 Tage
- alternativ: Gültigkeit bis zu einem bestimmten angegebenen Ablaufdatum
Am Ende des Tages kommt es im Hinblick auf die rechtliche Bindung bei Kostenvoranschlag und Angebot immer darauf an, die gewünschte Wirkung genau zu beschreiben. Normalerweise ist der Kostenvoranschlag unverbindlich und das Angebot bindend.
Ebenso kannst du einen garantierten Kostenvoranschlag mit Festpreisvereinbarung abgeben oder ein Angebot per Freizeichnungsklausel als unverbindlich deklarieren.
Abläufe automatisieren: Muster für Kostenvoranschlag und Angebot
Kostenvoranschläge oder Angebote inhaltlich aufzubereiten ist schon anspruchsvoll genug. Immerhin kannst du den restlichen Aufwand in Grenzen halten. Nutze die Angebotsvorlage und Kostenvoranschlag-Vorlage von sevdesk. Du musst sie nur noch mit deinen Daten füllen, und schon kannst du deine Kostenschätzung verschicken. Diese Vorlagen haben für dich zahlreiche Vorteile:
- Sie sind einfach zu nutzen, du benötigst keine besondere Software.
- Sie erleichtern dir die tägliche Arbeit.
- Du sparst jede Menge Zeit.
- Du musst nicht lange überlegen, welche Formulierungen passen könnten.

Zusammenfassung
Ein Kostenvoranschlag und ein Angebot ähneln sich inhaltlich, unterscheiden sich jedoch in ihrer rechtlichen Bindung. Während ein Kostenvoranschlag in der Regel unverbindlich ist und eine gewisse Kostenüberschreitung möglich bleibt, gilt ein Angebot grundsätzlich als verbindlich, sofern es nicht anders gekennzeichnet ist. Bei einem angenommenen Angebot kann der Unternehmer gestiegene Kosten nicht ohne Weiteres an den Kunden weitergeben. Ein garantierter Kostenvoranschlag kann jedoch eine Festpreisvereinbarung enthalten, während ein Angebot durch eine Freizeichnungsklausel als unverbindlich gestaltet werden kann. Die rechtliche Grundlage sowie die Auswirkungen auf den Endpreis unterscheiden sich entsprechend. Letztlich ist entscheidend, welche Wirkung das Dokument haben soll und wie es formuliert wird.