Rechenbeispiel 1 zum Gewerbesteuerfreibetrag bei einer GmbH
Ein Unternehmen mit der Rechtsform GmbH ist in München ansässig und hat einen Gewinn von 100.000 Euro getätigt. Es kann Hinzurechnungen von 8.000 Euro geltend machen und muss Kürzungen von 3.000 Euro abziehen. Es hat im Vorjahr keinen abzugsfähigen Gewerbeverlust verzeichnet.
Berechnung | Betrag |
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Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen
- Kürzungen
- Freibetrag
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100.000,00 Euro
8.000 Euro
3.000,00 Euro
0,00 Euro
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= Maßgebender Gewerbeertrag
x Gewerbesteuermesszahl
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105.000,00 Euro
3,50 %
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= Gewerbesteuermessbetrag
x Hebesatz (München)
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3.675,00 Euro
490,00 %
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Gewerbesteuer | 18.007,50 Euro |
Eine GmbH kann keinen Freibetrag geltend machen und hat somit die maximale Steuerlast.
Rechenbeispiel 2 zum Gewerbesteuerfreibetrag bei einem Einzelunternehmen
Wir gehen von denselben Werten aus wie im Rechenbeispiel 1. Allerdings firmiert das Unternehmen dieses Mal als Einzelunternehmen. Es kann den vollen Freibetrag von 24.500 Euro beanspruchen.
Berechnung | Betrag |
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Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen
- Kürzungen
- Freibetrag
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100.000,00 Euro
8.000,00 Euro
3.000,00 Euro
24.500,00 Euro
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= Maßgebender Gewerbeertrag
x Gewerbesteuermesszahl
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80.500,00 Euro
3,50 %
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= Gewerbesteuermessbetrag
x Hebesatz (München)
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2.817,00 Euro
490,00 %
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Gewerbesteuer | 13.803,30 Euro |
Das Einzelunternehmen zahlt also als bei gleichen Ausgangsvoraussetzungen 4.204,20 Euro weniger Gewerbesteuer als die Kapitalgesellschaft.