Die Gewerbesteuer zählt bei fast allen Unternehmern nicht gerade zu den Lieblingssteuern. Sehr wahrscheinlich denkst du ähnlich darüber. Immerhin wird dir mit dieser Steuer einen guten Teil von dem wieder ab, was du mit deiner Arbeit verdient hast. Doch es gibt vom Gesetzgeber auch einen Anspruch darauf, dass du unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf einen Gewerbesteuerfreibetrag hast.
Mit dem Begriff Gewerbesteuerfreibetrag wird ein nicht zu versteuernder Betrag beschrieben. Dieser Betrag wird dir als Gewerbetreibender per Gesetz zugebilligt und ist nicht von der Gewerbesteuer betroffen. Als Gewerbetreibender wirst du bezeichnet, wenn du nach dem Recht für Einkommenssteuer für deine gewerbliche Tätigkeit oder als Kapitalgesellschaft zur Abgabe von Steuern verpflichtet bist.
Im Gewerbesteuergesetz, dem GewStG, ist die Höhe von diesem Gewerbesteuerfreibetrag fest verankert. § 11 vom GewStG beschreibt, dass sowohl für natürliche Personen als auch für Personengesellschaften ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro besteht. Vereine haben hingegen nur einen Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro. Eine Sonderstellung nehmen im GewStG Betriebe ein, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Um überhaupt besteuert werden zu können, musst du mit deinem Unternehmen im Handelsregister eingetragen sein. Überdies darf dein Umsatz, welche du durch gewerbliche Dienstleistungen erzielst, nicht mehr als 5.000 Euro betragen darf.
Der Gewerbesteuerfreibetrag ist außerdem abhängig von der Rechtsform bzw. der Organisationsform deines Unternehmens. Wie dies genau aussieht, kannst du nachfolgender Tabelle entnehmen.
Rechtsform bzw. Organisationsform | Höhe Gewerbesteuerfreibetrag |
---|---|
Natürliche Personen | 24.500 Euro |
Personengesellschaften | 24.500 Euro |
Sonstige Organisationsformen (z.B. Vereine) | 5.000 Euro |
Kapitalgesellschaften | Kein Anspruch auf Gewerbesteuerfreibetrag |
Für den Gewerbesteuerfreibetrag gibt es keine eigene Berechnung. Der Freibetrag ist nach in der Tabelle aufgezeigten Voraussetzungen immer gleich. Es ist also völlig unabhängig, wie viel Umsatz du machst. Der Freibetrag bleibt immer gleich. Um die Höhe deiner Gewerbesteuer zu berechnen, musst du diesen Gewerbesteuerfreibetrag von deinem Umsatz abziehen.
Damit du herausfinden kannst, wie sich der Gewerbesteuerfreibetrag auf deine Gewerbesteuer auswirkt, musst du diese erst berechnen. Bleibt man korrekt, so handelt es sich eigentlich um eine Gewerbeertragssteuer. Der Grund dafür ist, dass für die Höhe der zahlenden Gewerbesteuer dein Gewerbeertrag die Basis bildet. Von deinem Gewinn kannst du ggf. Kürzungen oder Hinzurechnungen vom Gewinn vornehmen. Von dem sich dann ergebenden Betrag ziehst du dein Gewerbesteuerfreibetrag ab. Dieser wird dann mit der gültigen Steuermesszahl und dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert. In vielen Gemeinden liegt dieser Hebesatz bei rund 400 %. Der Mindesthebesatz liegt bei 200 %.
Für die Berechnung der Steuerlast für die Gewerbesteuer spielt der Steuermessbetrag eine wichtige Rolle. Dazu ist die Steuermesszahl sehr wichtig. Bei der Steuermesszahl handelt es sich um einen von Prozentsatz, welches bundeseinheitlich festgelegt wurde. Vor der Gewerbe-Steuerreform von 2008 betrugt die Steuermesszahl 5 %, nach der Steuerreform liegt sie bei 3,5 %. Der vor der Reform bestehende Satteltarif wurde im Zuge der Reform abgeschafft. Führst du eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen, dann musst du beachten, dass der Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro vor der Multiplikation deines Gewerbeertrages mit 3,5 % vom Gewerbeertrag abgezogen wird. Daraus ergibt sich dann der Steuermessbetrag.
Dies könnte beispielsweise so aussehen.
Du führst ein Einzelunternehmen. Dein Ertrag beläuft sich auf 50.000 Euro. Einen Hinzurechnungs-Betrag oder einen Kürzungsbetrag gibt es nicht. Der Hebesatz in deiner Gemeinde beträgt 400 %.
Gewinn aus Gewerbebetrieb 50000 Euro
Hinzurechnungs-Betrag 0 Euro
Kürzungsbetrag 0 Euro
Hebesatz in % 400
Rechtsform Einzelunternehmen
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
Gewinn aus Gewerbe 50.000,00 €
+ Hinzurechnungs-Betrag 0,00 €
− Kürzungsbetrag 0,00 €
− Freibetrag 24.500,00 €
Maßgebender Gewerbeertrag 25.500,00 €
× Gewerbest.-Messzahl 3,50 %
= Steuermess-Betrag 892,00 €
× Hebesatz 400,00 %
Gewerbesteuer 3.568,00 €
Mit unserem Gewerbesteuerrechner kannst du ganz einfach und kostenlos die von dir zu bezahlende Gewerbesteuer berechnen.
Um deinen Gewerbeertrag zu berechnen, musst du verschiedene Beträge entweder zu deinem gewerblichen Gewinn hinzurechnen oder abziehen. Die Grundlage bildet dabei immer der Gewinn, der auch für die Einkommensermittlung für den entsprechenden Veranlagungszeitraum anfällt.
Für Hinzurechnungen kommen unter anderem folgende Positionen infrage:
Um den Gewerbeertrag zu berechnen, musst du folgende Formel anwenden.
Gewerblicher Gewinn – Kürzungen + Hinzurechnungen = Gewerbeertrag – Gewerbesteuerfreibetrag = verbleibender Gewinn
Es kann immer wieder passieren, dass sich während eines Erhebungszeitraumes die Rechtsform eines Unternehmens ändert. Dies kann beispielsweise durch Ausscheiden von einem oder mehreren Gesellschaftern notwendig werden, wenn danach das Unternehmen als Einzelunternehmen weitergeführt wird. Dies führt dazu, dass es einen Wechsel in der Person des Steuerschuldners gibt. Solche Fälle haben teilweise auch aus Unwissenheit, schon zu einigen Klagen geführt. Der Bundesfinanzhof hat deshalb folgende Regelungen getroffen.
Hinweise |
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Für die Erhebung der Gewerbesteuer ist wie in § 14 Satz 2 GewStG beschrieben, immer das Kalenderjahr als Zeitraum zu sehen. Gibt es nun Gründe, beispielsweise Gründung während es laufenden Jahres oder Einstellung des Gewerbebetriebs, so wird der Gewerbeertrag nicht für das ganze Jahr hochgerechnet. Dennoch ist der Gewerbeertrag maßgebend für den Zeitraum, in welchem er bezogen wurde. Es erfolgt in diesem Fall keine Umrechnung. Dieser Gewerbeertrag muss deshalb auch beim Thema Gewerbesteuerfreibetrag ohne Veränderung zugrunde gelegt werden.
Die Gewerbesteuer ist bei den meisten Unternehmern nicht gerade die Lieblingssteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dir als Unternehmer gesetzlich ein gewisser Gewerbesteuerfreibetrag zu. Geregelt ist der Gewerbesteuerfreibetrag in § 11 GewStG, welcher besagt, dass dieser Freibetrag sowohl für natürliche Personen als auch für Personengesellschaften bei 24.500 Euro liegt. Eine Kapitalgesellschaft hingegen hat keinen Anspruch auf die Gewährung von einem Gewerbesteuerfreibetrag.
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