Alles, was mit Steuern zu tun hat und deren Aufgaben gehören wohl zu denen, die ein Unternehmer am wenigsten mag. Selbstverständlich fallen die Steuertermine 2022 auch wieder an und du solltest die für dich relevanten Daten in deinem Steuerkalender vermerken. Vergisst du, bestimmte Aufgaben rechtzeitig anhand dieser Steuertermine zu erledigen, kann dich dies im schlimmsten Fall einige Euro kosten. In diesem Artikel erfährst du, welche Steuertermine 2022 für dich von besonderer Bedeutung sind.
Das erwartet dich heute:
- Steuertermine 2022 – der Kalender für Unternehmer
- Termine der Umsatzsteuervorauszahlung & Umsatzsteuervoranmeldung
- Termine für die Gewerbesteuererklärung 2022
- Steuertermine 2022 für die Einkommensteuer & Körperschaftssteuer
- Lohnsteuertermine 2022
- Zusammenfassende Meldungen
- Was ist die Schonfrist und bis wann gilt sie?
- Fristen der Sozialversicherungsbeiträge
- Abgabefrist für Steuererklärungen
- Steuerkalender 2022 – alle Termine im Überblick
- Fazit
Steuertermine 2022 – der Kalender für Unternehmer
In der Regel musst du dir merken, dass es sehr wichtige Steuertermine für Unternehmer & Selbstständige für bestimmte Arten von Steuern gibt. Diese Termine und Fristen beziehen sich in erster Linie auf deine Steuererklärungen und vor allem auch auf die Fälligkeit von bestimmten Steuerzahlungen. Hier im Überblick haben wir für dich die wichtigsten Steuern aufgelistet, welche du in deinem Steuerkalender 2022 vermerken solltest.
- Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldungen
- Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer
- Zahlungen für Einkommensteuer und für Körperschaftssteuer
- Voranmeldungen für Lohnsteuer und Kirchensteuer
- Zusammenfassende Meldungen
- Steuererklärungen
Termine der Umsatzsteuervorauszahlung & Umsatzsteuervoranmeldung
Jeder Selbstständige muss die Umsatzsteuer entrichten, falls er Dienstleistungen verkauft oder Warenlieferungen durchführt. Die Inhalte dazu sind im Umsatzsteuergesetz geregelt. Eine Ausnahme von der Zahlung der Umsatzsteuer gibt es nur dann, wenn du nach § 19 UStG als Kleinunternehmen eingestuft wirst.
Angepasste Mehrwertsteuersätze beachten:
Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise gab es eine zeitlich beschränkte Mehrwertsteuersenkung 2020 und 2021 von 19 % auf 16 % bei den normalen Sätzen und von 7 % auf 5 % bei den ermäßigten Sätzen.
Unabhängig davon bist du als Unternehmer verpflichtet, basierend auf deinen Einkünften für das Jahr 2022 immer eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Dies muss entweder jeden Monat oder einmal im Vierteljahr geschehen. Die Umsatzsteuervoranmeldungen kannst du auch über das Portal ELSTER vom Finanzamt vornehmen.
Tipp!
Alternativ kannst du deine UStVA mit einer Umsatzsteuervoranmeldung Software erledigen. Anhand deiner Ein- und Ausgangsrechnungen wird diese automatisch erstellt und du kannst sie dank integrierter Schnittstelle direkt an Elster übermitteln.
Bestehen triftige Gründe, dass du Termine nicht einhalten kannst, so steht dir die Möglichkeit offen, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. In diesem Fall kann dir das Finanzamt eine Schonfrist einräumen und dir eine Fristverlängerung von einem Monat einräumen. Alles, was nach einer Fristverlängerung eingeht, bestraft das Finanzamt mit einem Verspätungszuschlag.
- Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung: Eine monatliche Abgabe ist immer dann notwendig, wenn im vorangegangenen Steuerjahr die Summe deines Steuerbetrags über einem Wert von 7.500 Euro lag. Monatlich muss die Abgabe auch bei dir als Gründer in deinem ersten Jahr der Selbstständigkeit erfolgen.
- Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung: Lag im letzten Kalenderjahr deine Steuerlast bei einem Betrag zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro, so musst du die Umsatzsteuervoranmeldung nur einmal pro Quartal vornehmen.
Kalender für Umsatzsteuertermine 2022
Folgende Steuertermine 2022 solltest du dir für das nächste Jahr in Bezug auf deine Umsatzsteuer eintragen.
Monat | Frist für die Abgabe | Letztmöglicher Zahlungstermin |
---|---|---|
Januar | Montag, 10.01.2022 (sowohl für die monatliche als auch vierteljährliche Anmeldung) | Donnerstag, 13.01.2022 |
Februar | Donnerstag, 10.02.2022 | Dienstag, 15.02.2022 |
März | Donnerstag, 10.03.2022 | Dienstag, 15.03.2022 |
April | Montag, 11.04.2022 (sowohl für die monatliche als auch vierteljährliche Anmeldung) | Donnerstag, 14.04.2022 |
Mai | Dienstag, 10.05.2022 | Freitag, 13.05.2022 |
Juni | Freitag, 10.06.2022 | Mittwoch, 15.06.2022 |
Juli | Montag, 11.07.2022 (sowohl für die monatliche als auch vierteljährliche Anmeldung) | Donnerstag, 14.07.2022 |
August | Mittwoch, 10.08.2022 | Montag, 15.08.2022 |
September | Montag, 12.09.2022 | Donnerstag, 15.09.2022 |
Oktober | Montag, 10.10.2022 (sowohl für die monatliche als auch vierteljährliche Anmeldung) | Donnerstag, 13.10.2022 |
November | Donnerstag, 10.11.2022 | Dienstag, 15.11.2022 |
Dezember | Montag, 12.12.2022 | Donnerstag, 15.12.2022 |
Termine für die Gewerbesteuererklärung 2022
Auch die Gewerbesteuer stellt für dich als Unternehmer in Deutschland eine wichtige Steuer dar. Diese wird in der Regel als Gewerbeertragssteuer von der Stadt oder der Gemeinde erhoben, in der du mit deinem Unternehmen ansässig bist. Die Gewerbesteuer beträgt immer 3,5 Prozent von deinem Gewerbeertrag wird allerdings mit dem Hebesatz der Stadt oder Gemeinde multipliziert. Dieser Hebesatz kann aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Hinzu kommt aber noch eine Besonderheit. Als Einzelunternehmen oder als Personengesellschafter kannst du von einem jährlichen Freibetrag profitieren, der bei 24.500 Euro liegt. Die Gewerbesteuererklärung musst du aber im Rahmen deiner Steuererklärung immer abgeben. Auch dies kann über ELSTER automatisch erfolgen. Was du über die Erhebung der Gewerbesteuer wissen musst und wie der Steuersatz ist, wird alles im Gewerbesteuergesetz geregelt. Gewerbesteuer musst du immer als Vorauszahlung vierteljährlich entrichten. Fällig ist sie immer zur Mitte von einem Quartal.
Steuerkalender für die Gewerbesteuervorauszahlung 2022
Folgende Termine gehören unbedingt in deinen Steuerkalender 2022.
Quartal | Zahlungstermin |
---|---|
1. Quartal 2022 | Dienstag, 15. Februar 2022 |
2. Quartal 2022 | Montag, 16. Mai 2022 |
3. Quartal 2022 | Montag, 15. August 2022 |
4. Quartal 2022 | Dienstag, 15. November 2022 |
Steuertermine 2022 für die Einkommensteuer & Körperschaftssteuer
Im Einkommensteuergesetz, abgekürzt EStG genannt, findest du alle Grundlagen zur Einkommensteuer, welche für dich als Unternehmer und Selbstständiger wichtig ist. Als Einkommensteuer wird in Deutschland eine Gemeinschaftssteuer bezeichnet, welche für alle natürlichen Personen für deren Einkommen erhoben wird. Die Gewerbesteuer fällt für dich auf alle Gewinne aus deiner selbstständigen Arbeit an. Genauso wie bei den meisten anderen Steuern auch musst du sie als Vorauszahlung entrichten. Ermittelt wird die Höhe deiner Einkommensteuer nach den Angaben aus deiner Steuererklärung. Als Abgabefrist für deine Einkommensteuererklärung musst du dir immer den 31. Juli im Folgejahr merken. Ist dies nicht zu schaffen, kannst du immer zwischen zwei Möglichkeiten zu wählen, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.
- Du kannst eine schriftliche Fristverlängerung beantragen. In der Regel bekommst du bei einer einleuchtenden Begründung ohne Probleme eine Verlängerung bis zum 30. September.
- Wird deine Steuererklärung von einem Steuerberater gemacht, so kann auch eine Fristverlängerung ohne Antrag bis zum 31. Dezember erreicht werden.
Als Gegenstück zur Einkommensteuer musst du die Körperschaftssteuer betrachten. Diese Steuer wird ausschließlich von Kapitalgesellschaften entrichtet.
Termine der Einkommensteuervorauszahlung & Körperschaftssteuervorauszahlung 2022
Als Termine für die Vorauszahlungen der Einkommensteuer oder der Körperschaftssteuer musst du dir folgende Steuertermine 2022 merken.
Quartal | Zahlungstermin |
---|---|
1. Quartal 2022 | Donnerstag, 10. März 2022 |
2. Quartal 2022 | Freitag, 10. Juni 2022 |
3. Quartal 2022 | Montag, 12. September 2022 |
4. Quartal 2022 | Montag, 12. Dezember 2022 |
Lohnsteuertermine 2022
Als Arbeitgeber bist du vom Gesetzgeber her verpflichtet, einbehaltene oder pauschalisierte Lohnsteuer gegenüber dem Finanzamt anzumelden. Außerdem hast du die Pflicht, diese auch pünktlich abzuführen. Gleiches wie für die Lohnsteuer gilt auch für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Neben der Einhaltung der Abgabefristen ist es überdies wichtig, dass du die Anmeldung der Lohnsteuer elektronisch übermittelst. Lohnsteuer wird immer dann fällig, wenn es sich um ein Einkommen aus einer nicht selbstständigen Arbeit handelt. Die Berechnung der Lohnsteuer setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:
- Steuerklasse
- Anzahl der Kinder
- Partnerschafts-Status
Wann du die Lohnsteuer abführen musst, hängt immer davon ab, wie viel Lohnsteuer du im letzten Kalenderjahr für deine gesamten Mitarbeiter entrichtet hast. In § 41a EStG ist dies genau geregelt:
- Monatliche Zahlung: Hast du im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 5.000 Euro an Lohnsteuer bezahlt, musst du monatlich bezahlen.
- Vierteljährliche Zahlung: Betrug das Lohnsteueraufkommen im vorangegangenen Jahr zwischen 1.080 Euro und 5.000 Euro, dann sind deine Zahlungen vierteljährlich fällig.
- Jährliche Zahlung: Sind im vorangegangenen Jahr nur Lohnsteuerzahlungen unter 1.080 Euro angefallen, musst du deine Zahlung nur jährlich leisten.
Vom Gesetzgeber wird dir vorgeschrieben, dass du deine Beträge immer zu bestimmten Abgabefristen übermittelst. Dies ist bis spätestens zum 10. eines Kalendermonats notwendig. Die Übermittlung hat per Datenfernübertragung stattzufinden. Wenn du nicht bar, sondern durch Lastschrift, Überweisung oder per Scheck bezahlst, wird dir vom Finanzamt eine Schonfrist gewährt. Diese richtet sich an die Abgabenordnung unter § 108 und beträgt drei Werktage. Du solltest aber wissen, dass ein Samstag oder ein Sonn- und Feiertag nicht zu diesen Schonfristen gerechnet werden.
Abgabefristen für die Lohnsteuer 2022
Für deinen Steuerkalender 2022 solltest du dir folgende Abgabefristen für die Lohnsteuer vormerken.
Monat | Frist für die Meldung | Letztmöglicher Zahlungstermin |
---|---|---|
Januar | Montag, 10.01.2022 | Donnerstag, 13.01.2022 |
Februar | Donnerstag, 10.02.2022 | Dienstag, 15.02.2022 |
März | Donnerstag, 10.03.2022 | Dienstag, 15.03.2022 |
April | Montag, 11.04.2022 | Donnerstag, 14.04.2022 |
Mai | Dienstag, 10.05.2022 | Freitag, 13.05.2022 |
Juni | Freitag, 10.06.2022 | Mittwoch, 15.06.2022 |
Juli | Montag, 11.07.2022 | Donnerstag, 14.07.2022 |
August | Mittwoch, 10.08.2022 | Montag, 15.08.2022 |
September | Montag, 12.09.2022 | Donnerstag, 15.09.2022 |
Oktober | Montag, 10.10.2022 | Donnerstag, 13.10.2022 |
November | Donnerstag, 10.11.2022 | Dienstag, 15.11.2022 |
Dezember | Montag, 12.12.2022 | Donnerstag, 15.12.2022 |
Zusammenfassende Meldungen
Eine zusammenfassende Meldung musst du immer monatlich abgeben. Dies muss bis zum 25. Tag nach Ablauf vom entsprechenden Meldezeitraum geschehen. Dies ist in § 18a Abs. 1 UStG geregelt. Bis du Unternehmer und hast meldepflichtige Umsätze, welche einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro nicht überschreiten, kannst du deine Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf von einem Kalenderquartal durchführen. Du musst bei den zusammenfassenden Meldungen beachten, dass die Umsatzgrenze immer aus innergemeinschaftlichen Warenlieferungen berechnet werden oder es sich um Lieferungen handelt, welche unter die sogenannten innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte fallen. Eine Fristverlängerung ist bei den zusammenfassenden Meldungen auf keinen Fall möglich. Wichtig ist auch, dass du eine solche Meldung nur per entsprechender Authentifizierung übermitteln kannst.
Folgende Steuertermine 2022 gelten für die zusammenfassenden Meldungen (ZM), sofern der Betrag eine Höhe von 50.000 Euro überschreitet:
Monat | Abgabetermin Meldung |
---|---|
Januar | Dienstag, 25. Januar 2022 |
Februar | Freitag, 25. Februar 2022 |
März | Freitag, 25. März 2022 |
April | Montag, 25. April 2022 |
Mai | Mittwoch, 25. Mai 2022 |
Juni | Samstag, 25. Juni 2022 |
Juli | Montag, 25. Juli 2022 |
August | Donnerstag, 25. August 2022 |
September | Sonntag, 25. September 2022 |
Oktober | Dienstag, 25. Oktober 2022 |
November | Freitag, 25. November 2022 |
Dezember | Sonntag, 25. Dezember 2022 |
Was ist die Schonfrist und bis wann gilt sie?
Unter einer Schonfrist musst du eine Frist verstehen, welche dir bei Ablauf von einem Fälligkeitsdatum eingeräumt wird. In § 240 Abs. 3 AO ist geregelt, dass bei einer entstandenen Säumnis bis zu 3 Tagen vom Finanzamt bzw. der Finanzkasse kein Säumniszuschlag erhoben wird. Doch aufgepasst. Diese Schonfrist ist vom Gesetzgeber her so vorgesehen, dass sie nicht verlängert werden kann. Eine Verlängerung hast du nur für den Fall, dass die Schonfrist entweder an einem Samstag oder einem Sonn- und Feiertag endet. In diesem Fall sieht § 108 AO vor, dass deine Schonfrist erst am nachfolgenden Werktag endet. Die Schonfrist ist auch nur dann gültig, wenn du eine Überweisung oder eine Bareinzahlung direkt auf das Konto vom Finanzamt vornimmst.
Bitte beachte:
Zahlst du nach dem Termin der Fälligkeit aber noch innerhalb der Schonfrist, dann handelt es sich um eine Zahlung, welche nicht fristgerecht erfolgt ist. Damit ist sie zwar pflichtwidrig, bleibt für dich aber ohne Sanktionen. Einmal oder vielleicht zweimal im Jahr mag das auch in Ordnung sein, stellt das Finanzamt aber fest, dass du das bei jeder Zahlung machst, wird dich das Amt auf Dauer als „nicht pünktlicher Steuerzahler“ einstufen. Das könnte dir durchaus zum Fallstrick werden, wenn du beispielsweise einen Antrag stellst und das Finanzamt darüber entscheidet.
Beispiel für eine Schonfrist
Deine Umsatzsteuer ist am Freitag, dem 12. August 2022 fällig. Du hast beim Finanzamt auf eine Abbuchung per Lastschriftverfahren verzichtet und nimmst du Überweisung immer selbst vor. Das bedeutet, dass das Finanzamt deine Überweisung spätestens am Montag, dem 15. August 2022 auf dem Konto haben muss. An diesem Tag läuft deine dreitägige Schonfrist ab.
Fristen der Sozialversicherungsbeiträge
Für deine Mitarbeiter musst du Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Dies sind überwiegend Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung. Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge musst du ebenfalls eine Frist beachten. Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag am Ende eines Monats musst du diese Beiträge gezahlt haben. Allerdings musst du hier beachten, dass eine pünktliche Zahlung nur dann gegeben ist, wenn das Geld auch spätestens zum Fälligkeitstermin beim Sozialversicherungsträger gutgeschrieben wurde. Folgende Punkte musst du überdies beachten:
- Ist der bezahlte Sozialversicherungsbeitrag zu niedrig und das wird festgestellt, dann musst du die Differenz nachzahlen, und zwar bis zum Ende des drittletzten Bankarbeitstages im folgenden Monat.
- Der zuständige Sozialversicherungsträger muss einen Nachweis haben, dass die Beiträge von dir bezahlt worden sind. Diesen Nachweis braucht der Träger spätestens am zweiten Tag der Fälligkeit deiner Beitragszahlung. Wichtig für dich ist, dass hier die Uhrzeit 00:00 Uhr gilt. Konkret heißt das für dich, um Probleme zu vermeiden, solltest du deinen Beitragsnachweis bereits drei Tage vor der Fälligkeit abgeben.
Abgabefrist für Steuererklärungen
Für die Steuererklärung gibt es für dich ganz klare Abgabefristen, welche du einhalten musst. Diese Abgabefristen betreffen unter anderem die Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftssteuer, zur Gewerbesteuer und zur Umsatzsteuer. Diese Abgabefrist beläuft sich auf den 31.05.2022. Dieses Datum zur Abgabefrist ist jedes Jahr gleich. Du kannst allerdings auch eine Fristverlängerung beantragen.
Fristverlängerung für die Steuererklärung
Automatisch verlängern sich diese Abgabefristen, wenn die Steuererklärungen von deinem Steuerberater für dich vorgenommen werden. Es kann auch beispielsweise ein Verein für Steuerhilfe sein oder vergleichbare Einrichtungen. In diesen Fällen verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.12.2022. Kannst du nachvollziehbare Gründe liefern, dass du die Abgabefrist für deine Steuererklärung nicht einhalten kannst, ist auch für dich selbst eine Fristverlängerung möglich. In diesem Fall von einem Einzelantrag hat das Finanzamt die Möglichkeit, eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2023 zu gewähren. Diese Fristverlängerung ist aber dann wirklich der letztmögliche Abgabetermin.
Wichtig:
Eine Fristverlängerung kannst du nicht für einen Antrag auf Steuervergütung beantragen.
Steuerkalender 2022 – alle Termine im Überblick
Im deutschen Steuerrecht gibt es nicht nur viele Steuergesetze, sondern auch viele Fälligkeitsfristen, die du als Unternehmer beachten musst. Um weder Steuervorauszahlungen, Steuervoranmeldungen noch Steuerzahlungen zu verpassen, hast du nachfolgend den Steuerkalender 2022 zur Übersicht. Damit kannst du keine Steuertermine 2022 mehr verpassen und immer pünktlich deinen Pflichten als Unternehmer und Steuerzahler nachkommen.

Fazit
Wer seine Steuern nicht rechtzeitig bezahlt, wer Abgabefristen für steuerliche Angelegenheiten nicht einhält, der muss mit Strafen rechnen. In der Regel handelt es sich hier um teils empfindliche Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge. Aus diesem Grund ist es für jeden Unternehmer sehr wichtig, dass auch alle Steuertermine 2022 eingehalten werden. Um keine Steuertermine 2022 zu verpassen, kann der Steuerkalender 2022 ein sehr wertvoller Begleiter sein.
