Unternehmensregister: Alles, was Selbstständige wissen müssen

Wenn du in Deutschland ein Business gründest, wirst du früher oder später mit dem Unternehmensregister in Kontakt kommen. Dieses Register ist relevant für Selbstständige, Unternehmen, Investoren, Dienstleister und alle, die in irgendeiner Form mit der deutschen Wirtschaft zu tun haben. Aber welche Informationen müssen im Unternehmensregister offengelegt werden? Und was ist der Unterschied zu anderen Registern wie dem Handelsregister oder dem Transparenzregister?
Unsere Ratgeber erklärt dir alle wichtigen Informationen zum Unternehmensregister.
Was ist das Unternehmensregister?
Das Unternehmensregister ist eine zentrale öffentliche Datenbank, die wichtige Unternehmensdaten aus unterschiedlichen Registern in Deutschland bündelt. Hier findest du Informationen aus dem Handelsregister, Partnerschaftsregister und Genossenschaftsregister und dem Transparenzregister. Die Daten sind öffentlich zugänglich und bieten einen klaren Überblick über die Struktur und die Verantwortlichen eines Unternehmens.
Aber wie unterscheidet sich das Unternehmensregister von anderen relevanten Registern? Die folgende Tabelle gibt dir einen kompakten Überblick:
Unterschied Unternehmensregister vs. Bundesanzeiger
Das Unternehmensregister wird vom Bundesanzeiger geführt, der als offizielles Veröffentlichungsorgan in Deutschland für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen verantwortlich ist. Das Unternehmensregister und der Bundesanzeiger erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Lass uns im Detail anschauen, wo der Unterschied liegt.
- Das Unternehmensregister sammelt allgemeine Unternehmensdaten wie die Unternehmensstruktur, die wirtschaftlich Berechtigten und wichtige Informationen aus dem Handelsregister. Das Unternehmensregister ist eine zentrale Anlaufstelle für einen schnellen Überblick über ein Unternehmen.
- Der Bundesanzeiger ist eine Plattform, auf der gesellschaftsrechtliche Mitteilungen veröffentlicht werden müssen. Hier kannst du Jahresabschlüsse, Insolvenzen oder Änderungen in der Geschäftsführung einsehen.
Warum gibt es das Unternehmensregister?
Das Unternehmensregister wurde geschaffen, um Transparenz und Sicherheit im Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte Informationen offenzulegen, die im Unternehmensregister gebündelt werden. Behörden und Gerichte wie beispielsweise Insolvenzgerichte, stützen sich auf die Daten des Registers, wenn es um rechtliche Schritte geht. Zum Beispiel bei Zahlungsunfähigkeit oder Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben.
Das Register sorgt für einen einfachen Zugang zu diesen wichtigen Unternehmensdaten und erleichtert die Suche nach zuverlässigen Geschäftspartnern.
Wer muss sich im Register eintragen?
Bestimmte Unternehmen sind dazu verpflichtet, sich ins Unternehmensregister einzutragen. Diese Pflicht betrifft vor allem Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind und Rechnungslegungsunterlagen wie Jahresabschlüsse oder Bilanzen veröffentlichen müssen.
Zu den eintragungspflichtigen Unternehmen gehören:
- Einzelunternehmen mit Gewerbeanmeldung
- Personengesellschaften (GbR, OHG oder KG)
- Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG)
Warum ist das für diese Rechtsformen verpflichtend? Die Eintragung im Register sorgt für gesetzliche Transparenz und Rechtssicherheit. Geschäftspartner und Kunden können diese offengelegten Informationen nutzen, um sich über ein Unternehmen zu informieren. Im Unternehmensregister werden nicht nur allgemeine Unternehmensdaten, sondern auch die sogenannten Unternehmensträgerdaten aufgeführt. Diese umfassen wichtige Informationen zu den verantwortlichen Personen und zur Unternehmensstruktur.
Was ist die Offenlegungspflicht?
Für bestimmte Unternehmensformen gilt die Offenlegungspflicht. Das bedeutet, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, bestimmte Rechnungslegungsunterlagen wie Jahresabschlüsse oder Bilanzen zu veröffentlichen. Die finanzielle Lage des Unternehmens ist somit für potenzielle Kunden und Geschäftspartner einsehbar.
Welche Unternehmensdaten stehen im Unternehmensregister?
Das Unternehmensregister bietet dir einen umfassenden Einblick in die wirtschaftliche und rechtliche Lage eines Unternehmens. Dort findest du amtliche Verkündungen, Bekanntmachungen und rechtlich relevante Unternehmensdaten.
Dazu gehören:
- Firmenname, Rechtsform und Sitz des Unternehmens
- vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer oder Vorstand)
- Gesellschafterstruktur bei Kapitalgesellschaften
- Gründungsdatum und Unternehmensgegenstand
- Handelsregisternummer und zuständiges Amtsgericht
- Insolvenzen, Vermögensverhältnisse und Jahresbilanzen
Dafür werden Informationen aus folgenden Quellen erfasst:
- Eintragungen aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte
- Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger, einschließlich Rechnungslegungsunterlagen
- unternehmensrelevante Meldungen von Wertpapieremittenten
Wie hoch sind die Gebühren für das Unternehmensregister
Die Einsicht in Veröffentlichungen, Bekanntmachungen oder Registerdaten ist grundsätzlich kostenlos! Es fällt auch keine Jahresgebühr für die Nutzung des Unternehmensregisters an. Eine Registrierung ist nur dann nötig, wenn du einen gebührenpflichtigen Service nutzen möchtest. Dazu zählt beispielsweise der Abruf oder die Beglaubigung von Jahresabschlussunterlagen.
Für diesen Service werden folgende Gebühren erhoben:
- Abruf von Jahresabschlüssen: 1 Euro zzgl. MwSt. pro Dokument.
- Beglaubigung von Jahresabschlüssen: 0,50 Euro zzgl. MwSt. pro angefangene Seite.
- Mindestgebühr: Für Abschlüsse mit weniger als 10 Seiten liegt die Gebühr bei mindestens 5 Euro.
Wenn du ab und zu etwas abrufst, bleiben die Kosten überschaubar. Die genauen Gebühren richten sich nach dem Justizverwaltungskostengesetz.
So funktioniert das Unternehmensregister
Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister (EHUG) ist der Prozess seit der Einführung der digitalen Führung und Einsichtnahme deutlich vereinfacht worden. Du musst die Eintragungen nicht mehr in Papierform einreichen, sondern kannst sie elektronisch übermitteln. Das beschleunigt den ganzen Prozess deutlich.
Eintragung ins Register
Gehörst dein Business zu den veröffentlichungspflichtigen Unternehmen, musst du die Daten nicht selbst eintragen. Das übernimmt in der Regel der Steuerberater, der die Daten direkt an das Register weiterleitet. Das Gleiche gilt für die Daten, die beim Handelsregister eingereicht werden.
Als Kleinunternehmer oder Selbstständiger ohne Handelsregistereintrag kannst du dich freiwillig ins Unternehmensregister eintragen. Entsprechende Informationen werden direkt aus anderen Registern übernommen oder manuell eingetragen.
Und so funktioniert es:
- Schritt: Konto erstellen
Starte auf der offiziellen Seite des Unternehmensregisters und registriere dich. - Schritt: Daten suchen
Du kannst nach deinem eigenen Unternehmen suchen oder nach anderen Firmen. Gib einfach den Namen oder die Registernummer in das Suchfeld ein. - Schritt: Eintragung vornehmen
Entscheide, welche Registereintragungen du vornehmen möchtest. - Schritt: Eintrag prüfen oder ändern
Wenn du deinen eigenen Eintrag korrigieren oder ergänzen willst, läuft das in der Regel über das Handelsregister. Die aktualisierten Daten werden anschließend ans Unternehmensregister weitergeleitet.
Abruf von Unternehmensdaten
Die Nutzung des Unternehmensregisters ermöglicht es dir, die Registereintragungen von anderen Unternehmen einzusehen.
Und so kannst du die Unternehmensinformationen einsehen:
- Schritt: Nach einem Unternehmen suchen
Gib den Unternehmensnamen oder die Registernummer in das Suchfeld ein, um die Firmen zu finden. Du kannst auch erweiterte Suchoptionen verwenden, um gezielt nach spezifischen Daten zu filtern. - Schritt: Ergebnisse anzeigen lassen
Sobald du die Suche nach den Registereintragungen gestartet hast, erhältst du eine Liste mit Ergebnissen. Klicke auf das passende Unternehmen, um weitere Details zu sehen. - Schritt: Dokumente einsehen oder herunterladen
Falls du noch mehr Informationen benötigst, kannst du verschiedene Dokumente wie Jahresabschlüsse oder Handelsregistereintragungen einsehen. Einige Abrufe sind kostenlos, andere kostenpflichtig. Gebührenpflichtige Dokumente sind entsprechend gekennzeichnet. - Schritt: Bezahlen
Für kostenpflichtige Abrufe kannst du direkt online bezahlen und sie dann herunterladen.
Vorteile einer freiwilligen Eintragung
Du überlegst, dich freiwillig ins Unternehmensregister eintragen zu lassen? Das kann zu deinem Vorteil sein: Eine Eintragung sorgt für mehr Transparenz und baut Vertrauen bei potenziellen Geschäftspartnern auf. Besonders empfehlenswert ist die Eintragung für Unternehmen, die expandieren oder mit größeren Geschäftspartnern zusammenarbeiten wollen.
Hier die Vorteile auf einen Blick:
- Mehr Transparenz und Vertrauen: Dein Unternehmen wird sichtbarer und seriöser.
- Zugang zu Markt- und Brancheninformationen: Du kannst wichtige Business-Entscheidungen besser treffen.
- Überprüfung von Geschäftspartnern: Du kannst prüfen, mit wem du es zu tun hast.
- Schutz deines Unternehmensnamens: Niemand kann einfach deinen Namen klauen.
- Signal für Wachstum: Potenzielle Investoren oder Banken nehmen dich eher ernst.
- Seriöser Auftritt: Du strahlst Professionalität aus.
Nachteile der Eintragung ins Unternehmensregister
Die Eintragung ins Unternehmensregister ist nicht für jedes Unternehmen die beste Wahl. Es entstehen zusätzliche Kosten und rechtliche Pflichten, die du nicht unterschätzen solltest. Dazu zählt beispielsweise die regelmäßige Veröffentlichung von Jahresabschlüssen. Besonders für kleinere Unternehmen, die nicht unbedingt auf große Bekanntheit angewiesen sind, könnte der bürokratische Aufwand den Nutzen übersteigen.
Mögliche Nachteile der Eintragung:
- Zusätzliche Kosten: Es fallen Gebühren für die Eintragung und für die regelmäßige Pflege der Daten an.
- Mehr Pflichten: Du musst deine Jahresabschlüsse und andere wichtige Dokumente regelmäßig aktualisieren und veröffentlichen.
- Bürokratischer Mehraufwand: Besonders für kleine Unternehmen ohne administrative Unterstützung kann das schnell zu einer Belastung werden.
Trotz dieser Nachteile lohnt sich die Eintragung vor allem für Unternehmen, die wachsen wollen. Wenn du von mehr Vertrauen und Sichtbarkeit profitieren möchtest, kann sich der Aufwand definitiv auszahlen.
Jahresabschluss im Unternehmensregister beglaubigen lassen
Du musst deinen Jahresabschluss beglaubigen lassen, weil dein Unternehmen dazu verpflichtet ist? Das ist ganz einfach! Eine zuständige Stelle prüft, ob dein Jahresabschluss korrekt erstellt wurde. Dazu gehören der Lagebericht, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Ist alles einwandfrei, bekommst du eine offizielle Beglaubigung deines Jahresabschlusses.
So beantragst du die Beglaubigung:
- Du reichst deinen Jahresabschluss beim Handelsregister ein. Dieser wird anschließend ins Unternehmensregister übertragen.
- Nach der Einreichung bekommst du den beglaubigten Jahresabschluss entweder digital als PDF oder per Post.
- Sobald dir der beglaubigte Jahresabschluss vorliegt, kannst du ihn im Geschäftsverkehr verwenden.
Wenn dein Unternehmen zur Offenlegung verpflichtet ist, muss dein Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach Ende deines Geschäftsjahres hinterlegt werden. Das erfolgt über den Bundesanzeiger und das Unternehmensregister. Die Pflicht zur Beglaubigung gilt insbesondere für größere Unternehmen wie Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH oder AG) die bestimmte Umsatz- oder Bilanzsummen überschreiten.
Unser Tipp: Wichtig ist, dass du alle Unterlagen vollständig und korrekt einreichst. Fehlende Unterlagen oder fehlerhafte Daten verzögern den Prozess der Beglaubigung. Prüfe die eingereichten Dokumente am besten gründlich, bevor du sie übermittelst.
Zusammenfassung
Der Eintrag ins Unternehmensregister sorgt für Transparenz und stärkt das Vertrauen in dein Unternehmen. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn du expandieren oder mit größeren Partnern zusammenarbeiten möchtest. Der Eintrag schützt deinen Unternehmensnamen, gibt dir Zugang zu wichtigen Unternehmensdaten und unterstreicht deine Seriosität.
Allerdings bringt der Eintrag auch Pflichten mit sich, wie die regelmäßige Veröffentlichung von Jahresabschlüssen, was mit Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden ist. Für kleinere Unternehmen, die nicht auf hohe Sichtbarkeit angewiesen sind, kann das ein Nachteil sein.
Nicht nur als Inhaber eines Unternehmens profitierst du vom Register. Bevor du eine Kooperation eingehst, kannst du dort die wirtschaftliche Lage und Struktur potenzieller Geschäftspartner prüfen. Dank der digitalen Bereitstellung der Daten hast du schnell und unkompliziert Zugriff auf die wichtigsten Unternehmensinformationen.