Bei dem Eigenkapital handelt es sich um den Kapitalteil des Unternehmens, der sich aus den eigenen finanziellen Mitteln des Unternehmensgründers zusammensetzt.
Merke: Zur Finanzierung des Unternehmens ist das Eigenkapital wichtig und wie viel Eigenkapital benötigt wird, das ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Innerhalb des Betrieblichen Rechnungswesens bildet das Eigenkapital das Gegenteil vom Fremdkapital und bezeichnet den Teil des gesamten Kapitals, dass beispielsweise von den Gesellschaftern eingebracht wird.
Das Eigenkapital entsteht im Rahmen der Unternehmensgründung in Form von Bar- oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Das Mindest-Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften ist gesetzlich vorgeschrieben und muss derzeit 50.000 Euro betragen (§ AktG) und bei einer GmbH nach § 5 Abs. 1. GmbH 25.000 Euro. Ehe die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird, muss der Einzahlungsnachweis vorliegen.
Ist ein Unternehmen bereits eingetragen, entsteht das Eigenkapital auf anderen Wegen und dazu gehören:
Die Aktivseite (Aktiva) und die Passivseite (Passiva) bilden die Bilanz und auf der Passivseite wird die Mittelherkunft aufgeführt. Dabei kann es sich entweder um das Eigenkapital (eigene Mittel) handeln oder auch um Fremdkapital (fremde Mittel).
Nach § 266 (2) HGB werden folgende Positionen des Eigenkapitals gelistet:
Bei der Gründung sind Kapitalgesellschaften, wie eine AG (Aktiengesellschaft) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu einer Kapitaleinlage verpflichtet, die auch als Grundkapital oder Stammeinlage bezeichnet wird. Aus dieser Einlage sowie den etwaigen späteren Kapitalerhöhungen setzt sich später das gezeichnete Kapital zusammen.
Finanzielle Reserven, die aus dem jährlichen Gewinn einbehalten werden, zählen zu den finanziellen Reserven und diese werden wie folgt eingeteilt:
Kapitalgesellschaften müssen gesetzliche Rücklagen bilden, dazu sind sie verpflichtet. So muss eine AG beispielsweise 5 % ihrer Gewinnrücklagen einbehalten, bis diese 10 % des Grundkapitals zusammen mit den Kapitalrücklagen betragen.
Hier müssen Rücklagen in Höhe des Gesamtbetrags der Anteile gebildet werden.
In ihrer Satzung können Unternehmen selbst die Bildung von weiteren Rücklagen festlegen. Sonstige Gewinnrücklagen: Hierunter fallen alle Rücklagen, die in den oberen Posten nicht definiert sind.
Aus dem Rest des Vorjahres-Gewinns wird der Gewinnvortrag gebildet, der übrig bleibt nach der Gewinnverwendung. Der Pendant ist der Verlustvortrag.
Der Gewinn nach Abzug aller Steuern wird als Jahresüberschuss bezeichnet. Das Gegenteil ist der Jahresfehlbetrag (Verlust).
Vor allem für die Analysten und Gläubiger ist der Unterschied zwischen Eigen- und Fremdkapital relevant. Auch wenn nur eine geringe Möglichkeit auf Rückzahlung besteht, so gehört die Position in der Bilanz dem Fremdkapital an. Eben aus diesem Grund werden auch die Rückstellungen zum Fremdkapital zugezählt. Das gilt auch für eine erfolgsabhängige Verzinsung.
In einem Insolvenzverfahren lassen sich Eigen- und Fremdkapital am besten miteinander vergleichen. Ist ein rückständiges Eigenkapital, dass von einem Gesellschafter hätte eingebracht werden müssen, dann kann der Insolvenzverwalter verlangen, dieses in die Masse aufzunehmen. Das Ganze liegt anders, bei einem Kredit des Gesellschafters an die Gesellschaft oder bei Fremdkapital von Nicht-Gesellschaftern. Hier hat der Kreditgeber dann die Möglichkeit, das Darlehn außerordentlich zu kündigen. Sollte der Kredit bereits gewährt worden sein, dann wird er Rückforderungsanspruch zur Insolvenzverordnung und ist damit ein Teil des Insolvenzverfahrens.
Eine hohe Eigenkapitalquote gilt prinzipiell als positives Signal. Die Eigenkapitalquote sagt aus, dass ein Unternehmen wenig Schulden eingeht und die Finanzierung vorwiegend aus eigenen Mitteln besteht. Darüberhinaus erhöht sich, bei hohem Kapital, die Kreditwürdigkeit bei Banken. Ein weiterer Vorteil liegt in der Unabhängigkeit vom Unternehmen gegenüber fremden Kapitalgebern. Das Unternehmen kann mit eigenen Mitteln Investitionen stemmen und ist nicht auf Geldmittel von Gläubigern oder Banken angewiesen.
Bei Finanzierung eines Unternehmen überwiegend mit Eigenkapital kann dies auch Nachteile mit sich führen. So kann eine Eigenkapitalfinanzierung die Aufnahme neuer Gesellschafter bedingen. Dadurch verlieren beispielsweise die bestehenden Gesellschafter Einfluss und Mitbestimmungsrechte.
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