Bilanzgewinn ermitteln: Gewinnvortrag & Verlustvortrag
Einen Gewinnvortrag kannst du immer dann erstellen, wenn im Vorjahr nicht der vollständige Gewinn ausgeschüttet oder für die Bildung von Rücklagen verwendet wurde. Das, was überbleibt, verzeichnest du als Gewinnvortrag und kannst damit im kommenden Jahr einen Jahresfehlbetrag ausgleichen.
Analog dazu ist ein Verlustvortrag aus einem früheren Jahr zu berücksichtigen. Du schreibst den Verlust in das nächste Jahr fort, wo er mit einem Jahresüberschuss verrechnet und somit ausgeglichen werden kann.
Das Jahresergebnis des laufenden Jahres musst du um den Gewinnvortrag oder Verlustvortrag bereinigen, da nur der vom Jahresüberschuss verbleibende Betrag ausgeschüttet werden darf.