Grundsätzlich müssen alle Unternehmen Gewerbesteuer bezahlen. Es sei denn natürlich, sie sind davon befreit. In der Gewerbesteuererklärung wird genau definiert, welche Erträge das Unternehmen im vergangenen Jahr hatte. Einnahmen und Ausgaben werden gegenübergestellt und der Gewinn ermittelt. Doch – ab wann muss ich eine Gewerbesteuererklärung abgeben? Wo gebe ich diese ab? Und wie erstelle ich eine Gewerbesteuererklärung überhaupt?
Ausgenommen hiervon sind diverse Berufsgruppen, welche von der Gewerbesteuerpflicht befreit sind:
Wer einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, Gewinn erzielt und nachweislich nicht zur Gruppe der Freiberufler gehört, der muss ein Gewerbe anmelden. Sobald du Gewinn erwirtschaftest, wird die so genannte Einkommenssteuer fällig. Diese orientiert sich an der Höhe des Gewinns, abzüglich diverser Freibeträge und anderer Abzüge.
Und: Wer ein Gewerbe betreibt, der muss Gewerbesteuer bezahlen. Heißt: Die Abgabe der Gewerbesteuererklärung fällt an. Aber was genau ist die Gewerbesteuer eigentlich?
In Deutschland ist jeder Gewerbetreibende auch gewerbesteuerpflichtig. So der Grundsatz. Genauso, wie jedes Gewerbe eine Steuererklärung abgeben muss. Die Steuer selbst wird von der für dein Unternehmen zuständigen Gemeinde erhoben. Man bezeichnet die Gewerbesteuer auch als Gemeindewirtschaftssteuer.
Dabei orientiert sich die Höhe der Steuer für den Einzelnen am Gewinn. Der Gewinn deines Unternehmens stellt also nicht nur die Bemessungsgrundlage für deine Einkommensteuer, sondern auch für deine Gewerbesteuer.
Und: Auch die Gemeinde hat einen Einfluss auf die Höhe der Steuer für dein Gewerbe. Hier greift der so genannte Gewerbesteuerhebesatz, wie später noch erläutert.
Unternehmen stellen eine finanzielle Belastung für Gemeinden dar. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, müssen Unternehmen Gewerbesteuer bezahlen. Außerdem soll die Steuer sicherstellen, dass die Gemeinden selbst ein Interesse daran haben, Unternehmen in ihrem Gebiet zu billigen.
Kleinere Betriebe sind von der Gewerbesteuer entsprechend ausgeschlossen. Dafür sorgt der relativ hohe Freibetrag. Einer unnötig höhen Steuerbelastung wird somit vorgebeugt.
Wer einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, der muss keine Gewerbesteuererklärung abgeben. Alle anderen müssen Gewerbesteuer zahlen, je nach Höhe des Gewerbeertrags. Ob du selbst ein Gewerbetreibender bist, lässt sich anhand deiner Tätigkeit ermitteln.
Diverse Berufsgruppen bezahlen nämlich unabhängig von ihrem Einkommen, keine Gewerbesteuer, wie z.B.:
Wer jedoch einen Gewerbeschein hat, der muss diese Steuer entrichten. Denn damit bist du automatisch gewerbesteuerpflichtig. Der Freibetrag pro Jahr (2020) beträgt 24.500 Euro. Gültig ist dieser für alle Personengesellschaften oder Einzelunternehmer. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
Freiberufler bezahlen nur Einkommenssteuer. Die Gewerbesteuererklärung für Kleinunternehmer ist eine Mehrbelastung, oder?
Diese oder ähnliche Gedanken kommen schnell auf. Und man möchte meinen, dass Freiberufler steuerlich im Vorteil wären oder bevorzugt werden. Diese Ansicht ist aber falsch, denn Gewerbetreibende können die Gewerbesteuer in ihrer Einkommenssteuererklärung wieder geltend machen. Und das kann einiges an Geld ausmachen. Gewerbetreibende sind also finanziell betrachtet nicht im Nachteil.
Eigentlich ist die Berechnung der Gewerbesteuer ganz einfach. Zunächst errechnest du deinen Gewinn. Jetzt kannst du deinen Gewerbesteuermessbetrag festsetzen. Im zweiten Schritt ziehst du deinen Gewerbesteuerhebesatz heran. Dieser unterscheidet sich, je nach Gemeinde und Ort.
Tipp: Den für dich gültigen Gewerbesteuerhebesatz findest du auf der Webseite gewerbesteuer-hebesatz.de. Dort werden alle Regionen in Deutschland mit ihren jeweiligen Hebesätzen dargestellt.
Das Finanzamt ermittelt in der ersten Phase deiner Berechnung den Gewerbesteuermessbetrag. Dies funktioniert, indem du deinem Finanzamt deinen Gewinn aus dem letzten Jahr mitteilst. Von diesem Betrag wird natürlich noch der Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro abgezogen. Die Berechtigung zum Freibetragsabzug wird in § 25 Abs. 1 GewStDV begründet. Jetzt erhältst du deinen zu versteuernden Gewinn. Die festgelegte Messzahl wird dann mit dem zu versteuernden Gewinn multipliziert. Du erhältst deinen Gewerbesteuermessbetrag, auch Steuermesszahl oder Steuermessbetrag genannt.
Du erzielst im Jahr 2019 einen Gewinn von 70.000 Euro. Abzüglich des Freibetrags von 24.500 Euro, erhältst du einen zu versteuernden Gewinn von 45.500 Euro.
Die gesetzlich festgelegte Messzahl lautet derzeit 3,5%. Multiplizierst du den zu versteuernden Gewinn von 45.500 Euro mit 3,5%, so kommst du auf einen Gewerbesteuermessbetrag von 1.592,50 Euro.
Rechnung:
70.000 – 24.500 = 45.500 x 0,035 = 1.592,5 Euro Gewerbesteuermessbetrag
Jetzt ermittelt die Gemeinde die Gewerbesteuer in der zweiten Phase deiner Berechnung. Grundlage hierfür stellt der Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert. Je nach Gemeinde kann der Hebesatz erheblich variieren und zwischen 200 und 500 Prozent liegen. Das Ergebnis stellt dann die Höhe der Gewerbesteuer dar. Die Gemeinde stellt demzufolge einen Gewerbesteuerbescheid aus. Im Anschluss musst du die Summe an deine Gemeinde abführen.
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer
Dein Gewerbesteuermessbetrag wurde auf 1.592,50 Euro berechnet. Der Hebesatz deiner Gemeinde liegt bei 300%. Multiplizierst du diese beiden Zahlen miteinander, so erhältst du die Summe deiner Gewerbesteuer in Höhe von 4.777,5 Euro.
Rechnung:
1.592,5 x 3,0 = 4.777,5 Euro
Natürlich kannst du auch einen kostenlosen Gewerbesteuerrechner aus dem Internet nutzen. Es ist aber ziemlich einfach, seine Steuerbelastung selbst auszurechnen.
Hast du den Gewerbesteuerbetrag für dein Unternehmen ermittelt, so wird daraufhin deine jährliche Vorauszahlung ermittelt. Dies nennt sich auch Gewerbesteuervorauszahlung. Die Vorauszahlung an deine Gemeinde erfolgt dann quartalsweise, also vierteljährlich und immer zum 15. eines Monats. Durch die Vorauszahlung sinkt deine finanzielle Belastung aber, da du damit schon einen Teil deiner Steuer bezahlt hast. Und auch hier gilt: Wer zu viel bezahlt, der bekommt Steuergeld zurück. Wer zu wenig zahlt, der erhält einen Bescheid über die entsprechende Nachzahlung.
Ganz einfach: Immer zum 31. Mai eines Folgejahres. Dies regelt das Gesetz in § 149 (2) AO, wobei es eine Ausnahme gibt. Sollte sich ein Steuerberater um deine Gewerbesteuererklärung kümmern, so gilt eine Frist bis 30. September. In weiteren Ausnahmefällen kann der Steuerberater sogar eine weitere Fristverlängerung bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres beantragen.
Bedenke: Deine Gemeinde kann nur dann einen Gewerbesteuerbescheid ausstellen, wenn sie die nötigen Daten aus deiner Gewerbesteuererklärung vorliegen hat. Hierfür benötigst du ein Gewerbesteuererklärungsformular oder ein Muster zur Gewerbesteuererklärung. Auch diverse Steuersoftwares können beim Ausfüllen der Erklärung helfen. Und auch Steuerberater stehen dir hierbei zur Seite.
Deine zuständige Gemeinde ist diejenige, in dessen Zuständigkeitsbereich dein Unternehmen liegt. Du kannst die Gewerbesteuer also entweder an die Gemeinde direkt bezahlen, oder dem Finanzamt übermitteln. In den meisten Fällen findest du jedoch genaue Angaben zur Überweisung auf deiner Gewerbesteuerbescheinigung. Ansonsten findest du die Bankverbindung deiner Gemeinde auch im Internet.
Wer der Gewerbesteuerpflicht unterliegt, der muss trotzdem Einkommenssteuer entrichten. Das klingt zunächst nach einer erheblichen zusätzlichen Belastung. Um Selbstständige und kleinere Unternehmen hier aber zu entlasten, gibt es die Möglichkeit, die Gewerbesteuer bei der Einkommenssteuer geltend zu machen. Auch hier musst du wieder etwas rechnen, um auf den Betrag zu kommen, den du bei deiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigen kannst.
Die Einkommenssteuer-Minderung wurde auf maximal 380% festgelegt. Deinen Steuermessbetrag multiplizierst du demnach mit beispielsweise 3,8 und erhältst deine Einkommenssteuerminderung.
Also: 1.592,50 x 3,8 = 6.051,50 Euro maximale Einkommenssteuerminderung.
Das bedeutet, dass deine Gewerbesteuer vollständig auf deine Einkommenssteuer angerechnet werden kann. Liegt der Gewerbesteuerhebesatz allerdings über 380%, so amortisiert sich die Gewerbesteuer nicht vollständig. Eine erhebliche Entlastung ist es trotzdem.
Hier haben wir noch einmal die Fakten für dich zusammengefasst:
Für die Gewerbesteuererklärung kannst du ein vorgefertigtes Formular nutzen. Das fünf- bis sechsseitige Dokument kannst du dir kostenlos im Internet downloaden oder per ELSTER-Formular an das Finanzamt übermitteln.
Wichtige Angaben zur Gewerbesteuererklärung lauten:
sevDesk unterstützt dich nicht nur bei deinen Angeboten, Rechnungen und bei der Sortierung deiner Belege. Ebenso kannst du die praktischen Funktionen rund um deine Steuererklärung nutzen.
Du kannst beispielsweise mit sevDesk über die Software deine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen, für die du künftig keine gesonderten ELSTER Formulare mehr downloaden musst.sevDesk hilft dir dabei, deinen Gewinn mit wenigen Klicks zu ermitteln, sodass auch die zu erstellende Gewerbesteuererklärung kein Problem mehr darstellen wird!
Dein Steuerberater kann sich genauso freuen, denn du kannst ihm direkt alle wichtigen Daten und Zahlen übermitteln.
Die Gewerbesteuererklärung ist für jeden Gewerbebetrieb Pflicht, sofern sie nicht zu bestimmten Berufsgruppen gehören oder unterhalb der Freibetragsgrenze liegen. Dies regelt das Gewerbesteuergesetz. Die Gewerbesteuer stellt jedoch keine Mehrbelastung für Unternehmen dar, die mehr als 24.500 Euro im Jahr verdienen. Sie kann mitunter vollständig mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Für Gemeinden stellt die Gewerbesteuer einen Anreiz dar, Unternehmen in ihrer Gemeinde zu fördern. Du kannst nun deine zu zahlende Gewerbesteuer selbst errechnen und weißt, welche Angaben du auf deiner Gewerbesteuererklärung machen musst. Praktische Buchhaltungsprogramme, wie das von sevDesk, unterstützen dich dabei.
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