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Gewerbe anmelden – Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit starten!

Gewerbe anmelden – Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit starten!

Aktualisiert am
12
.
06
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2024

Ein Gewerbe anzumelden stellt für viele Existenzgründer die erste Hürde der Selbstständigkeit dar. Um ein Gewerbe anzumelden gibt es verschiedene Voraussetzungen und verschiedene Ämter zu beachten, wie beispielsweise das Gewerbeamt. Zudem werden Kosten auf dich zukommen und viele Dokumente. Wir helfen dir dabei, dein Gewerbe anzumelden, Formulare auszufüllen und nicht den Überblick zu verlieren.

Gewerbe anmelden – Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit starten!

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Die bürokratischen Hürden sind nicht für alle Gründer gleich. Wer regelmäßig und dauerhaft auf eigene Rechnung und Verantwortung arbeitet mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, betreibt ein Gewerbe. Gemäß §14 der Gewerbeordnung ist jeder Selbstständige dazu verpflichtet, seine gewerbliche Tätigkeit auch anzuzeigen. Hiervon ausgenommen sind Freiberufler, Wissenschaftler und Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft.

Vorsicht ist geboten, wenn sich deine Tätigkeit aus einem Teil freiberuflicher (zum Beispiel Programmierer) und einem Teil gewerblicher Tätigkeit (zum Beispiel Handel mit Hardware) zusammensetzt:

     
  • die gewerbliche Tätigkeit kann dazu führen, dass auf alle Einkünfte die Gewerbesteuer anfällt. Um der sogenannten einheitlichen Gewerbebesteuerung zu entgehen, müssen die Bereiche strikt getrennt werden.
  •  
  • Bei Künstlern und Designern nimmt sich das Finanzamt das Recht heraus, selbst zu beurteilen, wann der notwendige künstlerische Grad erreicht ist.

Wer sich nicht sicher ist, ob es sich bei der eigenen Tätigkeit um einen anerkannten freien Beruf oder doch einen Gewerbebetrieb handelt, der sollte direkt beim Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt entscheidet letztendlich darüber, ob die Tätigkeit den Merkmalen eines freien Berufes oder eines Gewerbes entspricht. Weitere Anlaufstellen sind Berufsverbände oder die IHK.

Wichtig zu wissen

Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, musst du auch Gewerbesteuer zahlen. Doch wie viel eigentlich? Das kannst du dir schnell und einfach mit unserem kostenlosen Gewerbesteuerrechner ausrechnen.

Mehr erfahren

Freiberufler

Freiberufler müssen nicht zwingend eine festgeschriebene Berufsbezeichnung mit sich tragen. Ein Redakteur muss beispielsweise nicht unbedingt ein Journalismus-Studium abgeschlossen haben. Kann aber trotzdem in einer Print- oder Online-Redaktion arbeiten. Seine genaue Berufsbezeichnung muss also nicht seiner eigentlichen Arbeit entsprechen.

Freiberufler benötigen demnach keine Gewerbeanmeldung, das heißt, sie müssen bei der Gemeinde oder ihrer Stadt keinen Gewerbeschein beantragen. Grund dafür ist: Tätigkeiten in einem freien Beruf unterliegen keiner Gewerbeverordnung.

Tipp:

Unabhängig vom Jahresumsatz und dem erzielten Gewinn brauchen Freiberufler keine doppelte Buchführung und dürfen ihren Gewinn auf Basis der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Kleingewerbe oder Gewerbe?

Was ist ein Kleingewerbe?

Der Betreiber eines Kleingewerbe ist kein Kaufmann. Dadurch ist er von einigen Bestimmungen und Regelungen zum Start und während der Selbstständigkeit befreit. Das wiederum vereinfacht dem Kleingewerbebetreibenden sein Unternehmertum.

Zu einem Gewerbe zählt jede eigenverantwortliche sowie unternehmerische Tätigkeit. Hierzu gehören vor allem Industrie- und Handwerksbetriebe, sowie die meisten Dienstleister.

Die Vorteile eines Kleingewerbes

Entscheidest du dich dafür, ein Kleingewerbe als Nebengewerbe anzumelden, profitierst du von einigen Vorteilen des Kleingewerbes. Grundsätzlich gehst du weniger Risiken ein als ein Gründer mit Hauptgewerbe, der alles auf eine Karte setzt. Viele Menschen, entscheiden sich zunächst für ein Nebengewerbe, da sie mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit immer noch ein sicheres Standbein haben.

Dadurch bietet sich die Möglichkeit das Nebengewerbe so weit auszubauen, dass es als Hauptgewerbe betrieben werden kann. Außerdem bist du so noch über den Hauptarbeitgeber sozialversichert und musst in der Regel nicht zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Ein großer Vorteil des Kleingewerbes ist, dass du keine Bücher führen musst. Dadurch sparst du dir die doppelte kaufmännische Buchführung, du musst keine Bilanz erstellen, bist zu keiner Inventur verpflichtet und dir bleibt das Veröffentlichen des Jahresabschlusses erspart.

Keine Pflicht zur Gewerbeanmeldung

Freiberufler

Die freiberufliche Tätigkeit bringt einige Vorteile mit sich. Diese kommen besonders dann zur Geltung, wenn ein Gewerbetreibender gewisse Gewinn- oder Umsatzgrenzen überschreitet. Als Freiberufler zahlt man zudem keine Gewerbesteuer und die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer ist im Gegensatz zu Gewerbetreibenden nicht verpflichtend.

Auch wenn man als Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, ist man dazu verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden, sobald man eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt. Jeder Gründer, egal ob Gewerbetreibender oder Freiberufler, muss dem Finanzamt mitteilen, ab wann er welche Tätigkeit in welchem Umfang ausführen wird. Als Freiberufler kannst du also die Gewerbeanmeldung einfach überspringen.

Urproduktion

Neben den freien Berufen gibt es eine weitere Gruppe von Unternehmern, die keinen Gewerbeschein beantragen müssen. Dazu gehören land- oder forstwirtschaftliche Berufe sowie Tätigkeiten in der Fischerei und im Bergbau. Diese Berufe gehören zur sogenannten Urproduktion. Genau wie bei den freien Berufen ist hier zwar keine Gewerbeanmeldung, aber dennoch eine Anmeldung beim Finanzamt nötig.

Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe

Alle wichtigen Schritte, die du unternehmen musst, um dein Gewerbe richtig anzumelden, werden an verschiedenen Stellen in diesem Text ausführlich behandelt. Daher kann es zu doppelten Erwähnungen kommen. Damit du nichts aus den Augen verlierst, haben wir in diesem Abschnitt trotzdem alle Schritte übersichtlich für dich zusammengefasst.

     
  1. Alle benötigten Unterlagen und Dokumente vorbereiten
  2.  
  3. Anmeldeformuar ausfüllen
  4.  
  5. Antrag beim Gewerbeamt
  6.  
  7. Weitere Anmeldungen je nach Branche
gewerbe-anmelden-Schritt-fuer-Schritt

Schritt 1: Alle benötigten Unterlagen und Dokumente vorbereiten

Das Gewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Du kannst aber nicht einfach unvorbereitet dort vorsprechen, denn du musst verschiedene Unterlagen und Dokumente mitbringen. Welche das im Einzelnen sind, hängt unter anderem von der Branche ab.

     
  • Grundsätzlich musst du dich natürlich beim Amt ausweisen. Daher brauchst du deinen Personalausweis oder deinen Reisepass mit einer Meldebescheinigung.
  •  
  • Wenn du mit mehreren Personen ein Gewerbe anmeldest, musst du auch den Gesellschaftsvertrag vorlegen.
  •  
  • Dazu kommen, je nach Branche, verschiedene weitere Unterlagen.

Achtung: diese Unterlagen musst du teilweise im Vorfeld beantragen, also musst du dich bei der Vorbereitung auch auf die Anträge dieser Unterlagen konzentrieren!

Bei den weiteren Unterlagen kann es sich beispielsweise um folgende Dokumente handeln:

     
  • Aufenthaltserlaubnis für ausländische Unternehmensgründer (§ 21 AufenthG)
  •  
  • Handwerkskarten für Handwerker (§10 HwO)
  •  
  • Meisterbriefe oder Ausübungsberechtigung/Altgesellenregelung (§7b HwO)
  •  
  • Bei Kapitalgesellschaften oder einer OHG der Handelsregisterauszug (also steht hier vor dem Gang zum Gewerbeamt die Handelsregistereintragung).
  •  
  • Notwendige Genehmigungen für einige Berufe, beispielsweise für Makler oder Bauträger eine Gewerbeerlaubnis (§34c GewO). In diesem Fall werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt oder Steueramt sowie ein Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts, Bescheinigung des Insolvenzgerichts und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.
  •  
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis für überwachungswürdige Gewerbe nach §38 GewO.
  •  
  • Ein Gesundheitszeugnis für die Arbeit in der Gastronomie. (Früher notwendig nach § 18 des Bundesseuchengesetzes, heute nach § 43 (1) Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Welche Unterlagen du mitbringen musst, findest du online auf der Webseite deines zuständigen Gewerbeamtes oder deiner IHK.

Schritt 2: Anmeldeformular ausfüllen

Wenn du alle wichtigen Unterlagen zusammen hast, kannst du den Antrag stellen, das bedeutet, du musst ein Anmeldeformular ausfüllen. Viele Städte bieten bereits eine Antragstellung über das Internet an, ansonsten bekommst du aber ein solches Formular auch direkt beim Amt.

Gewerbeanmeldung Formular
 Formular zur Gewerbeanmeldung. Quelle: gewerbeanmeldung.de

Schritt 3: Antrag beim Gewerbeamt abgeben

Du musst das ausgefüllte Formular dort zusammen mit allen Unterlagen vorlegen. Danach werden dein Antrag und deine Dokumente überprüft und du bekommst die gewünschte Genehmigung, also den Gewerbeschein.

Das Gewerbeamt informiert aufgrund der Anmeldung auch das Finanzamt, die IHK oder die Berufsgenossenschaft und weitere Stellen. Auch dies ist wieder von der Branche abhängig. Von diesen Stellen bekommst du dann automatisch Post mit neuen Formularen, die du ausfüllen musst!

Schritt 4: Weitere Anmeldungen je nach Branche

Der „Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung“ kommt vom Finanzamt. Hier musst du deine voraussichtlichen Gewinne eintragen und erhältst dann eine Steuernummer oder Umsatzsteuernummer. Welche, hängt davon ab, ob du ein Kleinunternehmer oder ein „richtiger“ Unternehmer bist. Denn als Kleinunternehmer zahlst du keine Umsatzsteuer und es genügt eine Steuernummer.

Muss ich mich beim Finanzamt melden?

Du hast deinen Gewerbeschein in der Tasche oder bist Freiberufler und hast die Gewerbeanmeldung übersprungen? Der nächste Schritt ist in beiden Fällen die Anmeldung beim Finanzamt durch das Ausfüllen des Formulars zur steuerlichen Erfassung. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, wird dir der Fragebogen einfach zugesendet; als Freiberufler kannst du diesen beim Finanzamt beantragen oder online herunterladen.

Im Formular zur steuerrechtlichen Erfassung gibst du unter anderem an, ab wann du welche Tätigkeit in welchem Umfang ausführen wirst und welche Einkünfte zunächst erwartet werden. Das ist für das Finanzamt vor allem erforderlich, um beurteilen zu können, ob eine Befreiung der Umsatzsteuer im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG möglich ist, für die Festlegung einer Einkommenssteuer und gegebenenfalls für eine Gewerbesteuervorauszahlung.

Nach der Anmeldung beim Finanzamt bekommst du, wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt. Diese wird dann beispielsweise auf Rechnungen oder auch im Impressum der Webseite angegeben. Wenn du zu den Kleinunternehmern zählst, erhältst du eine normale Steuernummer, die du nur für den Kontakt mit dem Finanzamt benötigst und nicht im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs angibst.

Wie fülle ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus?

Das Formular zur steuerlichen Erfassung mit seinen acht Seiten schreckt viele angehende Selbstständige zunächst einmal ab. In unserem Blogbeitrag zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhältst du wertvolle Tipps und eine Ausfüllhilfe, sodass das Ausüllen keine Probleme bereiten sollte.

Nach dem Ausfüllen und Abschicken erhältst du nach einigen Wochen ein Schreiben vom Finanzamt, in dem auch deine neue Steuernummer für die Rechnungsstellung enthalten ist. Somit bist du vollständig beim Finanzamt erfasst und kannst dich jetzt voll und ganz auf deine Selbstständigkeit konzentrieren.

Häufig gestellte Fragen

Für Gründer, die ein Gewerbe betreiben wollen, führt der Weg zunächst zum Gewerbeamt ihrer Gemeinde. Wenn du kein Freiberufler bist, kommst du wie bereits erwähnt an der Gewerbeanmeldung nicht vorbei. Folgende Fragen stellen sich Gründer häufig, wenn sie ein Gewerbe anmelden wollen:

     
  • Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
  •  
  • Wo melde ich ein Gewerbe an?
  •  
  • Welche Kosten entstehen bei der Gewerbeanmeldung?
  •  
  • Wie sollte ich mich vorbereiten?
  •  
  • Welche Angaben sind bei der Gewerbeanmeldung nötig?
  •  
  • Wie lange dauert es, ein Gewerbe anzumelden?
  •  
  • Was ist nach der Gewerbeanmeldung zu tun?

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wenn du den Entschluss gefasst hast, geht es an die Anmeldung. Du bist weder Freiberufler, noch Selbstständiger mit einem Kleingewerbe – den Weg zum Gewerbeamt musst du demnach auf dich nehmen. Ein Gewerbe musst du dann anmelden, wenn du einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit nachgehst. Gewerblich heißt, dass du die Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ausübst.

Wo melde ich ein Gewerbe an?

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, muss dies durch Beantragung eines Gewerbescheines beim Gewerbeamt in seiner Kommune tun. Dieses ist meistens in der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung ansässig. In größeren Städten findet sich das Gewerbeamt oft in den Orts- und Bezirksämtern.

Mit dem Ausstellen des Gewerbescheins wird allen zuständigen Stellen und Behörden die Anmeldung des Gewerbes mitgeteilt, darunter das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft, die IHK oder HWK, das Amtsgericht und das Gewerbeaufrichtsamt.

Behördenwegweise

Welches Gewerbeamt für dich zuständig ist, findest du ganz leicht mit dem BMWi Behördenwegweiser heraus.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Die Kosten für deinen Gewerbeschein fallen je nach Gemeinde unterschiedlich aus. Die Rechtsform deines Gewerbes spielt bei den Kosten keine Rolle.

     
  • Für die Ausstellung des Scheins wird eine Bearbeitungsgebühr anfallen, die zwischen 15 Euro und 65 Euro liegt. Eine Anmeldung in Berlin kann beispielsweise per Online-Anmeldung 15€ kosten. Meldest du das Gewerbe vor Ort an, kann eine Gebühr von 26€ anfallen.
  •  
  • Vergleichsweise günstig ist der Gewerbeschein im Vergleich zu Österreich. Hier kostet der Gewerbeschein bis zu 100 Euro.

Leider kannst du diese Gebühr nicht umgehen und jeder, der ein Gewerbe anmeldet muss sie zahlen.

Wie ein Gewerbe anmelden - persönlich, schriftlich oder online?

Es ist nicht immer notwendig, dass das Gewerbeamt vom Gründer persönlich aufgesucht wird. Je nach Gewerbeamt ist auch ein schriftlicher Antrag möglich. Immer mehr Gewerbeämter bieten außerdem die auszufüllenden Unterlagen und Anträge online an. Die vollständige Gewerbeanmeldung kann aber in der Regel nicht online durchgeführt werden, da eine persönliche Unterschrift nötig ist.

Bislang ist die Stadt Berlin Vorreiter gewesen, denn dort ist es möglich, den kompletten Antrag vollständig online abzuwickeln. Seit 2019 bietet diesen Service beispielsweise auch das Gewerbeportal NRW an. Gewerbeanmeldung, Abmeldungen und Ummeldungen können komplett online und digital erledigt werden.

Überwiegend ist es aber so, dass man das Gewerbeamt persönlich aufsuchen muss und den Antrag dort unter Vorlage der notwendigen Unterlagen abwickeln muss. Dazu gehören auch die persönliche Unterschrift und die Bezahlung.

Alternativ kann aber auch eine bevollmächtigte Person den Behördengang übernehmen. Es macht in jedem Fall Sinn, den Antrag schon Zuhause auszufüllen, um beim Gewerbeamt Zeit zu sparen.

Möglich: Vollmacht für Gewerbeanmeldungen

Du kannst mittels einer Vollmacht das Gewerbe von einer anderen Person anmelden lassen. Dafür gibt es allerdings keine einheitlichen Vorgaben der Gewerbeämter und keine Vorschrift für einen konkreten Wortlaut der Vollmacht. Es gibt nur einige Vollmacht Mustervorlagen dazu im Internet.

Wenn du also dein Gewerbe nicht selbst anmelden kannst, dann erkundige dich zuvor bei deinem zuständigen Gewerbeamt, welche Unterlagen deine Vertretung mitbringen muss.

Was muss in der Vollmacht stehen?

     
  • Grundsätzlich müssen die Namen und Adressen von dir und dem Beauftragten enthalten sein.
  •  
  • Dazu kommt der Hinweis, wofür die Vollmacht gelten soll. (Beispielsweise An-, Ab- oder Ummeldung.)
  •  
  • Auch die Gültigkeit der Vollmacht ist anzugeben, denn sie soll ja nur für diesen Zweck und nur an diesem Tag gelten. Wenn du demjenigen bereits eine notariell beglaubigte Generalvollmacht für dein Geschäft erteilt hast, ist diese mitzubringen.
  •  
  • Dann ist deine persönliche Unterschrift als Vollmachtgeber notwendig. Das funktioniert aber nur bei Einzelunternehmen oder Kleingewerbe. Bei anderen Rechtsformen mit mehreren Gesellschaftern kann das Gewerbeamt eine Unterschrift von allen Gesellschaftern fordern!
  •  
  • Dein Bevollmächtigter muss sich beim Amt ausweisen können und häufig auch noch deinen Ausweis vorlegen.

Tipp!  

Damit du alle Angaben aufführst, die in der Vollmacht vorhanden sein müssen, nutze am besten ein Vollmacht Muster.

Welche Genehmigungen und Nachweise sind erforderlich?

Du solltest dich im Voraus unbedingt über die Branche und deren Anforderungen informieren, zum Beispiel bei dem entsprechenden Branchenverband und/oder der Kammer. Je nach Gewerbezweig sind bestimmte Nachweise, Dokumente oder Genehmigungen erforderlich. Auch diese Dokumente stehen in der Regel online zur Verfügung.

Der An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Partnervermittlungen, Kfz-Händlern oder Reisebüros sind beispielsweise überwachungsbedürftige Gewerbe (Vertrauensgewerbe), was zur Folge hat, dass die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft wird, wofür ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen ist.

Erlaubnispflichtig sind außerdem Apotheken, Makler- oder Anlageberatertätigkeiten, Spielhallen, Fahrschulen, Privatkliniken, Pflegedienste, Handel mit Tieren, Waffen oder Sprengstoffen, aber auch viele Handwerksberufe. Eine vollständige Liste der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten stellt zum Beispiel die IHK Berlin zur Verfügung.

Kann ich auch mehrere Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich kannst du mehrere Gewerbe anmelden. Hierbei musst du auf 3 wichtige Punkte achten:

     
  • Nach §3 GewO kannst du mehrere Gewerbe gleichzeitig betreiben. Es ist wichtig, dass du alle beim Gewerbeamt anmeldest.
  •  
  • Falls du Kleinunternehmer laut Kleinunternehmerregelung bist, musst du darauf achten, dass alle Gewerbe zusammen nicht mehr als 22.000 Euro Gewinn ergeben, sonst verlierst du den Kleinunternehmerstatus.
  •  
  • Für Kleinunternehmer gilt auch ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro. Verlierst du den Kleinunternehmerstatus, ist auch hier der Gewerbesteuerfreibetrag weg. Hier sind viele individuelle Optionen möglich, sodass du dich bei mehreren Gewerben gleichzeitig zur Beratung an deinen Steuerberater wenden solltest.

Vordruck und Muster des Formulars zur Gewerbeanmeldung

Ein Beispiel für einen Vordruck zur Gewerbeanmeldung kannst du als PDF hier auf unserer Webseite herunterladen, indem du auf die folgende Abbildung klickst.

Vordruck zur Gewerbeanmeldung

Die Formulare unterscheiden sich in den verschiedenen Städten darin, dass ein anderes zuständiges Amt und eine Gemeindekennziffer hinterlegt sind. Überwiegend ist es aber immer noch notwendig, dass du die Anmeldung persönlich auf dem Gewerbeamt vornimmst.

Dazu kannst du dir das Formular bereits zu Hause ausdrucken und prüfen, was du problemlos ausfüllen kannst. Vor Ort kannst du somit erheblich Zeit einsparen.

Beispiele für angemeldete Tätigkeiten

Im Feld Nr. 15 der Anmeldung sind alle Tätigkeiten aufzulisten, die du in deinem Gewerbe abwickeln willst. Manchmal ist zu Beginn noch nicht ganz klar, wohin die Reise geht. Daher ist Vorsicht geboten!

Die Angaben sollten nicht zu eng gefasst sein, darum geben wir dir ein paar Beispiele an die Hand, die zu Problemen führen können:

     
  • Wenn du Elektroinstallationen anmeldest, später aber plötzlich mit Elektroartikeln handeln möchtest.
  •  
  • Bei der Herstellung von Möbeln: Wenn du die Möbel nicht nur herstellen, sondern auch mit zusätzlichen Fremdprodukten handeln und einen Liefer- und Aufbauservice anbieten möchtest.
  •  
  • Dienstleistungen wie das Erstellen von Webseiten. Wenn du nur Webdesign anmeldest und jemand deine Inhalte gut findet, könntest du auch Texte, Werbegrafiken oder Buchlayouts anbieten wollen. Das wären abweichende Tätigkeiten, die nicht in deiner Gewerbeanmeldung stehen. Hier empfiehlt es sich, beispielsweise „Internet Dienstleistungen“ als generellen Überbegriff anzumelden.
  •  
  • Auch im Handel kann es sinnvoll sein, nur einen „Online-Handel“ anzugeben, als nur einen Einzelhandel mit Schuhen, den du später auf Kleidung oder Bücher erweitern müsstest.

Rückwirkend ein Gewerbe anmelden – ist das möglich?

Grundsätzlich muss das Gewerbe gemäß § 14 GewO (Gewerbeordnung) gleichzeitig mit dem Start angemeldet werden. Nach § 146 (2) Nr. 2 GewO ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Gewerbe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig angemeldet wird. Das kann richtig teuer werden!

Manchmal sind die Behörden jedoch kulant, wenn es sich nur um ein paar Tage handelt. Wichtig ist, dass man dort sofort Kontakt aufnimmt und auch einen guten Grund dafür hat, dass man das Gewerbe nicht angemeldet hat. Eine verspätete Anmeldung solltest du bestenfalls vermeiden!

Fazit

Wenn du alle aufgezählten Schritte beachtest, dann ist die Gewerbeanmeldung nicht so kompliziert, wie es anfangs aussieht. Dennoch sind manche Gründungen individuell komplizierter als andere, gerade bei mehreren Gewerben und mehreren Gründungspartnern.

Daher ist es ratsam, wenn du dir zusätzlich professionellen Rat von einem Steuerberater einholst. Den wirst du ohnehin brauchen, um alle buchhaltungstechnischen Fragen sauber abzuwickeln – ganz besonders, wenn du mehrere Gewerbe parallel betreibst. In buchhaltungstechnischer Hinsicht solltest du daher zusätzlich mit einer guten Buchhaltungssoftware arbeiten.

Alles Wichtige haben wir für dich noch einmal in einem Video zusammengefasst:

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