Was ist eine Zahlungserinnerung?
Im Alltag meinen wir mit einer Zahlungserinnerung das Gleiche wie eine Mahnung . Das stimmt auch erst einmal – vorausgesetzt, du setzt dem Schuldner eine neue Zahlungsfrist. Vorsichtige Naturen betiteln die Zahlungserinnerung jedoch harmloser – schließlich will man den säumigen Schuldner nur höflich an die ausstehende Zahlung erinnern, statt die Kundenbeziehung zu belasten. Und auch rechtlich gesehen gibt es einen Unterschied, denn die Mahnung ist die einzig sichere Formulierung, um deinen Kunden in Zahlungsverzug zu setzen.
Als Gläubiger forderst du den Schuldner mit der Zahlungserinnerung eindeutig dazu auf, die offene Rechnung zu bezahlen. Denke allerdings daran, dass die Zahlung vielleicht sogar schon unterwegs ist und nur noch nicht auf deinem Konto gebucht wurde. Um ein Mahnverfahren einzuleiten, reicht eine solche Erinnerung jedoch nicht aus.
Tipp: Hast du auf deiner Rechnung kein konkretes Zahlungsziel in Form eines Datums angegeben, musst du eine Mahnung verschicken, um den Kunden in Verzug zu setzen. Alternativ änderst du einfach den Titel deiner Zahlungserinnerung in „Mahnung“.
Achte auch immer darauf, dass du vorher eine kaufmännisch korrekte Rechnung gestellt haben. Wie das geht, zeigen wir dir in unserem Ratgeber-Artikel zu „Rechnungen schreiben“.
Keine Lust zu lesen? In unserem Video erfährst du alles Wichtige zum Thema Zahlungserinnerung.
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