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In der Steuererklärung Handwerkerrechnungen absetzen? – Wir erklären dir wie!

In der Steuererklärung Handwerkerrechnungen absetzen? – Wir erklären dir wie!

Aktualisiert am
14
.
08
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2026

Mit Handwerkerkosten kannst du deine Einkommensteuerschuld um bis zu 1.200 Euro pro Jahr senken. Ob neue Fenster, eine Heizungswartung oder das frisch renovierte Bad, viele Handwerkerleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt.

Damit du die Handwerkerleistungen absetzen kannst und die Steuerermäßigung erhältst, kommt es nicht nur darauf an, welche Arbeiten durchgeführt wurden. Du solltest die Handwerkerkosten richtig in deiner Steuererklärung angeben und die Voraussetzungen für den Steuerabzug erfüllen.

In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, welche Handwerkerleistungen absetzbar sind, wie du deine mögliche Steuerersparnis berechnest, welche Nachweise das Finanzamt verlangt und wo du die Kosten in der Steuererklärung einträgst. Der Fokus liegt auf Privatpersonen, also Mietern und Eigentümern. Wenn du selbstständig bist, gelten zusätzliche Regeln – je nachdem, ob die Handwerkerkosten privat oder betrieblich entstanden sind. Darauf gehen wir ebenfalls genauer ein.

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Steuerlich begünstigt sind Arbeits-, Fahrt-, Maschinen- und Gerätekosten sowie bestimmte Verbrauchsmittel für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt (§ 35a EStG).
  • Materialkosten kannst du in der Regel nicht von der Steuer absetzen.
  • Das Finanzamt berücksichtigt 20 % der begünstigten Arbeitskosten bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Jahr. Dadurch kannst du deine Einkommensteuerschuld um bis zu 1.200 Euro pro Jahr senken.
  • Du kannst mehrere Handwerkerrechnungen zusammenrechnen. Es muss also keine einzelne Rechnung über 6.000 Euro sein, um die maximale Steuerermäßigung zu erhalten.
  • Die Arbeiten müssen in einem bestehenden Haushalt innerhalb der EU oder des EWR durchgeführt werden. Außerdem benötigst du eine ordnungsgemäße Rechnung und musst die Handwerkerrechnung unbar bezahlen, zum Beispiel per Überweisung.
  • In ELSTER gibst du die Handwerkerkosten im Bereich „Haushaltsnahe Aufwendungen" unter „Handwerkerleistungen" an. Trage sie getrennt von haushaltsnahen Dienstleistungen ein, da für beide unterschiedliche Höchstbeträge gelten.
  • Handwerkerkosten für betriebliche Räume oder Anlagen gehören zu den Betriebsausgaben und werden nicht als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG berücksichtigt. Du setzt den Nettobetrag als Betriebsausgabe an und machst die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend, sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist.
In der Steuererklärung Handwerkerrechnungen absetzen? – Wir erklären dir wie!
Inhaltsverzeichnis

Was gilt als absetzbare Handwerkerleistung und was nicht?

Nicht jede Handwerkerrechnung ist automatisch steuerlich begünstigt. Der Gesetzgeber unterscheidet genau, welche Arbeiten als Handwerkerleistungen gelten und welche Kosten du tatsächlich von der Steuer absetzen kannst. Begünstigt sind nach § 35a EStG vor allem Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in deinem eigenen Haushalt. Dabei zählen unter anderem Arbeitslohn, Fahrtkosten, Maschinenkosten sowie bestimmte Verbrauchsmittel, zum Beispiel Schleifmittel oder Reinigungsmittel, die für die Ausführung der Arbeiten benötigt werden. Nicht absetzbar sind dagegen Materialkosten wie Farbe, Tapeten oder Fliesen, die der Handwerker für die Renovierung verwendet.

Welche Arbeiten als Handwerkerleistungen anerkannt werden:

Handwerkerleistungen sind steuerlich begünstigt, wenn sie in deinem eigenen Haushalt erbracht werden. Das gilt für dein selbst genutztes Haus, deine Wohnung oder dein Grundstück ebenso wie für eine Mietwohnung. Auch Arbeiten an einer Zweit- oder Ferienwohnung innerhalb Deutschlands, der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können begünstigt sein. Außerdem erkennt der Fiskus Handwerkerleistungen für eine Wohnung an, die du deinem Kind unentgeltlich überlässt, etwa am Studien- oder Ausbildungsort.

Zu den begünstigten Handwerkerleistungen, die von der Steuer absetzbar sind, gehören unter anderem:

  • Renovierungsarbeiten wie Malerarbeiten, Tapezieren oder Fliesenlegen
  • Arbeiten an Dach, Fassade, Garage sowie an Innen- und Außenwänden
  • Reparatur oder Austausch von Türen, Fenstern, Insektenschutzgittern und Schränken
  • Wartung, Reparatur oder Erneuerung von Heizungen sowie Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Reparatur oder Austausch von Parkett, Laminat und anderen Bodenbelägen
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche oder des Badezimmers
  • Reparatur von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Spülmaschine oder Herd
  • Garten- und Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Schornsteinfegerarbeiten sowie der Einbau eines Kamins
  • Wartung und Reparatur von Hausanschlüssen
  • Wartung und Kontrolle von Blitzschutz-, Aufzugs- oder Alarmanlagen
  • Ausbau von Keller oder Dachgeschoss
  • Reparatur oder Austausch von Schlössern und Türbeschlägen
Tipp:

Lässt du dein Haus oder deine Wohnung energetisch sanieren, gelten oft andere steuerliche Regeln als für klassische Handwerkerleistungen. Statt der Steuerermäßigung nach § 35a EStG kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von einer gesonderten Steuerförderung profitieren. So sind Steuerersparnisse von bis zu 40.000 Euro möglich.

Was nicht als absetzbare Handwerkerleistung gilt:

Nicht jede Handwerkerrechnung berechtigt dich zu einer Steuerermäßigung. Das Finanzamt schließt bestimmte Arbeiten und Kosten ausdrücklich von der Förderung nach § 35a EStG aus. Dazu gehören insbesondere:

  • Neubaumaßnahmen und grundlegende Erweiterungen wie eine Aufstockung oder ein Anbau
  • reine Material- oder Warenkosten, zum Beispiel für Farbe, Fliesen, Tapeten, Rohre oder Fenster
  • Lieferungen ohne Arbeitsleistung, etwa wenn Baumaterial lediglich angeliefert wird
  • Barzahlungen – die Handwerkerrechnung muss unbar bezahlt werden, zum Beispiel per Überweisung oder Kartenzahlung.
  • Arbeiten außerhalb des eigenen Haushalts, beispielsweise reine Werkstattleistungen ohne Bezug zu deinem Haushalt
  • Selbst durchgeführte Renovierungsarbeiten – führst du die Arbeiten selbst aus, kannst du weder deine Arbeitszeit noch den Materialeinsatz steuerlich geltend machen.
  • Maßnahmen der öffentlichen Hand, etwa Kosten für die Sanierung einer Straße vor deinem Grundstück
  • Handwerkerleistungen, die bereits anderweitig steuerlich gefördert werden, zum Beispiel über die Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen

Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen

Nicht nur Handwerkerleistungen kannst du von der Steuer absetzen. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen werden nach § 35a EStG steuerlich begünstigt. Obwohl beide Arten von Leistungen ähnlich behandelt werden, gelten unterschiedliche Höchstgrenzen und sie müssen in der Steuererklärung getrennt eingetragen werden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie der Fiskus die jeweilige Leistung einordnet.

Handwerkerleistung Haushaltsnahe Dienstleistung
von Handwerkern ausgeführte Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten in deinem Haushalt regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die grundsätzlich auch von dir oder anderen Haushaltsmitgliedern erledigt werden könnten
Beispiele: Badsanierung, Austausch von Fenstern oder Türen, Heizungswartung, Elektro- oder Sanitärarbeiten, Malerarbeiten, Pflasterarbeiten und Gartengestaltung Beispiele: Wohnungsreinigung, Gartenpflege, Winterdienst sowie die Betreuung oder Pflege von Angehörigen im Haushalt
Steuerbonus: 20 % der begünstigten Arbeitskosten bis zu 6.000 Euro, also maximal 1.200 Euro pro Jahr Steuerbonus: 20 % der Aufwendungen bis zu 20.000 Euro, also maximal 4.000 Euro pro Jahr
Eintrag in ELSTER unter „Handwerkerleistungen“ Eintrag in ELSTER unter „Haushaltsnahe Dienstleistungen“

Wer profitiert von der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen?

Der Steuerabzug für Handwerkerleistungen richtet sich grundsätzlich an Privatpersonen mit einem eigenen Haushalt. Ob du Eigentümer oder Mieter bist, spielt dabei keine Rolle. Je nach Wohn- und Lebenssituation gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten.

Eigentümer und Mieter

Als Eigentümer kannst du Handwerkerleistungen für dein selbst genutztes Haus oder deine Eigentumswohnung steuerlich geltend machen. Das gilt auch für eine selbst genutzte Zweit- oder Ferienwohnung innerhalb Deutschlands, der EU oder des EWR sowie für eine Wohnung, die du deinem Kind unentgeltlich überlassen hast. Der maximale Steuervorteil gilt jedoch haushaltsbezogen und erhöht sich nicht, wenn du mehrere begünstigte Wohnungen besitzt. Wohnst du in einer Eigentumswohnung, kannst du deinen Anteil an den Handwerkerkosten der Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Bescheinigung des Verwalters nachweisen.

Auch als Mieter kannst du Handwerkerkosten absetzen. Das gilt sowohl für selbst beauftragte Arbeiten als auch für begünstigte Handwerkerleistungen, die über die Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung auf dich umgelegt werden, etwa für die Wartung des Aufzugs. Kosten für Gartenpflege oder Winterdienst gehören dagegen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und werden dort in der Steuererklärung eingetragen.

Ehe- und Lebenspartner

Der Steuerbonus gilt pro Haushalt und nicht pro Person. Leben Ehe- oder Lebenspartner zusammen, beträgt der maximale Steuerbonus deshalb insgesamt 1.200 Euro pro Jahr. Eine doppelte Berücksichtigung derselben Handwerkerkosten ist nicht möglich.

Vermieter

Für vermietete Wohnungen oder Häuser kannst du den Steuerabzug nach § 35a EStG nicht nutzen. Die entsprechenden Handwerkerkosten kannst du jedoch in der Regel als Werbungskosten bei den Mieteinkünften geltend machen. Dazu jedoch gleich noch mehr.

Hinweis für Selbstständige:

Handwerkerkosten für private Wohnräume kannst du unter den Voraussetzungen des § 35a EStG steuerlich geltend machen. Entstehen die Kosten dagegen für betriebliche Räume oder Anlagen, gehören sie zu den Betriebsausgaben. Eine doppelte steuerliche Begünstigung derselben Aufwendungen ist nicht möglich.

Wie viel Steuern kannst du mit einer Handwerkerrechnung sparen?

Handwerkerleistungen wirken sich besonders positiv auf deine Steuer aus, weil sie nicht dein zu versteuerndes Einkommen, sondern direkt deine Einkommensteuerschuld reduzieren. Das bedeutet: Erfüllst du alle Voraussetzungen, zieht das Finanzamt die Steuerermäßigung unmittelbar von deiner festgesetzten Einkommensteuer ab.

Steuerlich begünstigt sind 20 % der Arbeits-, Fahrt-, Maschinen- und Gerätekosten sowie bestimmter Verbrauchsmittel. Insgesamt können pro Jahr begünstigte Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro berücksichtigt werden. Dadurch ist eine Steuerermäßigung von bis zu 1.200 Euro pro Jahr möglich. Materialkosten zählen dabei grundsätzlich nicht zu den begünstigten Aufwendungen.

Zusammen mit dem Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du deine Einkommensteuerschuld so um bis zu 5.200 Euro pro Jahr reduzieren.

Handwerkerrechnung absetzen: Brutto oder Netto?

Für Privatpersonen sind die Brutto-Arbeitskosten maßgeblich, also der Arbeitslohn einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Die Materialkosten bleiben dabei unberücksichtigt. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG bezieht sich ausschließlich auf den begünstigten Arbeitslohn, Fahrtkosten, Maschinen- und Gerätekosten sowie bestimmte Verbrauchsmittel.

Bei Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern muss hingegen zwischen privat und betrieblich veranlasst unterschieden werden. Entstehen Handwerkerkosten für private Wohnräume, gelten dieselben Regelungen wie für Privatpersonen. Handwerkerleistungen für betriebliche Räume oder Anlagen werden dagegen nicht nach § 35a EStG berücksichtigt. Stattdessen setzt du den Nettobetrag als Betriebsausgabe an und kannst – sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist – die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Wie du Lohn- und Materialkosten aus der Rechnung „herausliest“

Auf einer ordnungsgemäßen Handwerkerrechnung müssen Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist nur der Bruttoanteil der begünstigten Arbeitskosten relevant. Fehlt die Aufteilung, solltest du den Handwerksbetrieb um eine korrigierte Rechnung bitten.

Steuervorteil als Privatperson berechnen: Praxisbeispiel

Mit einem einfachen Rechenbeispiel wird schnell klar, wie der Steuerbonus für Handwerkerleistungen funktioniert. Das Finanzamt berücksichtigt 20 % der begünstigten Arbeitskosten bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Wie sich das auf deine Steuer auswirkt, zeigt die folgende Tabelle.

Kostenart Betrag Steuerersparnis (20 %)
Lohnkosten 2.000 € 400 €
Fahrtkosten 150 € 30 €
Gesamt 2.150 € 430 €

Handwerkerleistungen auf 2, 3 oder 5 Jahre verteilen

Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG gilt grundsätzlich, dass Handwerkerleistungen immer in dem Kalenderjahr berücksichtigt werden, in dem du die Rechnung tatsächlich bezahlst. Eine nachträgliche Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre ist für Privatpersonen nicht möglich.

Möchtest du den jährlichen Höchstbetrag von 6.000 Euro für begünstigte Arbeitskosten möglichst gut ausschöpfen, kannst du größere Renovierungsprojekte jedoch vorausschauend planen. Sinnvoll kann es beispielsweise sein, voneinander unabhängige Maßnahmen auf verschiedene Kalender- und Steuerjahre zu verteilen oder, sofern der Handwerksbetrieb zustimmt, Abschlags- oder Teilrechnungen über den Jahreswechsel hinweg abzurechnen. So kannst du die maximale Steuerermäßigung von 1.200 Euro in mehreren Jahren nutzen, anstatt die Höchstgrenze von 6.000 Euro in einem Jahr zu überschreiten.

Anders ist die Situation bei vermieteten Immobilien. Führt eine Baumaßnahme zu Herstellungskosten, etwa durch eine Erweiterung des Gebäudes, müssen die Kosten über die Abschreibung (AfA) auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Ein sofortiger Abzug als Werbungskosten ist in diesem Fall nicht möglich.

Voraussetzungen & Nachweise: Wann kannst du Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?

Damit das Finanzamt deine Handwerkerkosten anerkennt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Sind alle Bedingungen erfüllt und kannst du sie mit den entsprechenden Nachweisen belegen, steht einem Steuerbonus nach § 35a EStG in der Regel nichts im Weg.

Voraussetzungen für die Steuerermäßigung:

  • Die Arbeiten wurden in deinem eigenen Haushalt innerhalb Deutschlands, der EU oder des EWR durchgeführt.
  • Du hast die Handwerkerleistung als Privatperson beauftragt. Für betriebliche Aufträge gelten andere steuerliche Regelungen.
  • Es handelt sich um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Neubaumaßnahmen oder grundlegende Erweiterungen sind nicht begünstigt.
  • Dir liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor, in der Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind.
  • Du hast die Rechnung unbar bezahlt, zum Beispiel per Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung.
Wichtig:

Eine Barzahlung wird für die Steuerermäßigung nicht anerkannt. Die Zahlung muss unbar erfolgen und durch einen entsprechenden Zahlungsnachweis belegt werden. Überweise die Handwerkerrechnung auf das Konto des Handwerksbetriebs und bewahre Rechnung sowie Zahlungsnachweis auf. Nur so kannst du die Zahlung gegenüber dem Finanzamt bei potenziellen Rückfragen belegen.

Welche Nachweise das Finanzamt verlangen kann:

Zwar musst du die Nachweise deiner Steuererklärung nicht mehr beifügen, das Finanzamt kann sie jedoch im Rahmen einer Prüfung jederzeit nachfordern. Dazu gehören insbesondere:

  • Die ordnungsgemäße Handwerkerrechnung, auf der Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind.
  • Ein Zahlungsnachweis, zum Beispiel ein Kontoauszug oder eine Zahlungsbestätigung. Daraus muss hervorgehen, dass du die Rechnung unbar bezahlt hast.
  • Weitere Unterlagen, wenn der Fiskus Rückfragen hat, beispielsweise eine Bescheinigung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft über umgelegte Handwerkerkosten.

Als Privatperson solltest du die Rechnung und den Zahlungsnachweis daher mindestens zwei Jahre aufbewahren. Für Selbstständige gelten dagegen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen. Diese betragen derzeit in der Regel acht Jahre.

Wie muss eine Handwerkerrechnung aussehen?

Um deine Handwerkerkosten bei der Steuer geltend zu machen, benötigst du eine ordnungsgemäße Rechnung. Sie dient dem Fiskus als Nachweis für die erbrachte Leistung und ist gleichzeitig Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Eine vollständige Handwerkerrechnung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Handwerksbetriebs
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Datum der Rechnung
  • Leistungszeitraum oder Leistungsdatum
  • genaue Beschreibung der ausgeführten Arbeiten
  • Ort der Leistungserbringung
  • Netto- und Bruttobetrag sowie die ausgewiesene Umsatzsteuer

Für die Steuerermäßigung ist außerdem entscheidend, dass Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Idealerweise werden auch Fahrt-, Maschinen- und Gerätekosten separat aufgeführt. Nur die begünstigten Arbeits- und Nebenleistungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer können bei der Steuer berücksichtigt werden.

Weise den Handwerksbetrieb am besten schon bei der Auftragserteilung darauf hin, dass du die Kosten steuerlich geltend machen möchtest. Die meisten Handwerksbetriebe kennen die Anforderungen des Finanzamts und stellen die Arbeits- und Materialkosten entsprechend getrennt auf der Rechnung dar. Prüfe die Rechnung nach Erhalt trotzdem noch einmal, bevor du sie bezahlst.

Hinweis für Selbstständige:

Möchtest du Handwerkerkosten als Betriebsausgabe absetzen oder die Vorsteuer geltend machen, muss die Rechnung die gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG erfüllen. Fehlen wichtige Angaben, kann das zu Problemen beim Betriebsausgabenabzug oder Vorsteuerabzug führen. Nutze unsere Rechnungsvorlage für Handwerker, um zu sehen, welche Pflichtangaben auf einer ordnungsgemäßen Handwerkerrechnung enthalten sein sollten.

Wie gibst du als Privatperson Handwerkerkosten in der Steuererklärung an?

Deine erhaltenen Handwerkerleistungen trägst du in deine Steuererklärung im Bereich „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ein. Dort gibt es getrennte Eingabefelder für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Achte darauf, beide Kategorien nicht zu vermischen, da für sie unterschiedliche Höchstbeträge gelten. Je nachdem, ob du ELSTER, eine Steuersoftware oder die Papierformulare nutzt, können die Bezeichnungen der Felder leicht abweichen.

So gehst du Schritt für Schritt vor:

  1. Rechnungen und Zahlungsnachweise zusammentragen: Sammle alle Handwerkerrechnungen und Kontoauszüge aus dem entsprechenden Steuerjahr.
  2. Begünstigte Kosten ermitteln: Addiere den Arbeitslohn, Anfahrtskosten, Maschinen- und Gerätekosten sowie bestimmte Verbrauchsmittel aller Rechnungen. Materialkosten bleiben unberücksichtigt.
  3. Betrag eintragen: Trage die Summe im Bereich „Haushaltsnahe Aufwendungen“ unter „Handwerkerleistungen“ ein.
  4. Haushaltsnahe Dienstleistungen prüfen: Hast du zusätzlich Ausgaben für eine Reinigungskraft, Gartenpflege oder den Winterdienst, trägst du diese separat im Bereich „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ ein.
  5. Belege aufbewahren: Rechnung und Zahlungsnachweis musst du deiner Steuererklärung in der Regel nicht automatisch beifügen. Bewahre sie aber auf, falls das Finanzamt die Unterlagen nachfordert.

Wie kannst du als Selbstständiger deine Handwerkerkosten steuerlich berücksichtigen?

Bist du selbstständig, kommen neben der privaten Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch betriebliche Aspekte hinzu. Entscheidend ist, ob die Handwerkerarbeiten privat oder betrieblich veranlasst sind. Davon hängt ab, wie du die Kosten steuerlich berücksichtigst.

Handwerkerleistungen im privaten Bereich

Lässt du Arbeiten in deinem selbst genutzten Haus oder deiner Wohnung durchführen, etwa eine Badsanierung oder den Austausch der Fenster, gelten dieselben Regelungen wie für Privatpersonen. Erfüllst du die Voraussetzungen des § 35a EStG, kannst du 20 % der begünstigten Arbeitskosten bis zu einem Steuerbonus von maximal 1.200 Euro pro Jahr geltend machen.

Handwerkerkosten für betriebliche Räume

Werden die Handwerkerleistungen für den Umbau deines Büros, die neuen Elektroinstallationen in deiner Praxis oder die Renovierung deines Ladenlokals erbracht, handelt es sich um betriebliche Aufwendungen. In diesem Fall greift § 35a EStG nicht. Stattdessen setzt du die Kosten komplett als Betriebsausgaben an. Dazu gehören sowohl die Arbeitskosten als auch die Materialkosten. Je nach Gewinnermittlungsart, beispielsweise über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), mindern die Betriebsausgaben deinen steuerpflichtigen Gewinn und damit deine Steuerlast. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, kannst du außerdem die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Handelt es sich bei einem Auftrag um einen sogenannten Herstellungsaufwand, werden die Kosten gegebenenfalls über die Abschreibung (AfA) verteilt.

Gemischt genutzte Räume

Nutzt du einen Raum sowohl privat als auch beruflich, etwa ein häusliches Arbeitszimmer oder Homeoffice, musst du die Handwerkerkosten entsprechend aufteilen. Maßgeblich ist dabei in der Regel das Verhältnis der betrieblich genutzten Fläche zur privat genutzten. Schließlich kann nur der betriebliche Anteil als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, während für den privaten Anteil gegebenenfalls die Steuerermäßigung nach § 35a EStG infrage kommt. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt steuerlich berücksichtigt werden.

Belege schnell und einfach digitalisieren und verbuchen mit sevdesk

Handwerkerrechnungen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn du sie sauber dokumentierst und die erforderlichen Nachweise aufbewahren kannst. Mit der Online-Buchhaltungssoftware von sevdesk digitalisierst du deine Belege in wenigen Schritten und behältst jederzeit den Überblick über deine Ausgaben.

Mit sevdesk kannst du:

  • Belege digital erfassen: Lade Handwerkerrechnungen einfach per App oder E-Mail hoch. sevdesk erkennt die wichtigsten Rechnungsdaten automatisch und ordnet deine Belege übersichtlich an einem Ort.
  • Betriebsausgaben einfach verbuchen: Erfasste Handwerkerrechnungen lassen sich direkt in deiner Buchhaltung verarbeiten. So hast du deine Ausgaben jederzeit im Blick.
  • Anlagegüter und Abschreibungen verwalten: Anlagevermögen legst du bequem in sevdesk an. Abschreibungen werden automatisch über die Nutzungsdauer berücksichtigt.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorbereiten: Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, unterstützt dich sevdesk dabei, deine Umsatzsteuer-Voranmeldung schnell und einfach zu erstellen.

Praxisbeispiele: So setzt du Handwerkerkosten richtig ab

Die gesetzlichen Regelungen wirken auf den ersten Blick kompliziert. Anhand konkreter Beispiele wird jedoch schnell deutlich, welche Kosten steuerlich begünstigt sind, wie du den Steuerbonus berechnest und welche Besonderheiten du beachten solltest.

Beispiel 1: Mieter lässt das Badezimmer renovieren

Anna wohnt zur Miete und lässt nach Rücksprache mit ihrem Vermieter ihr Badezimmer auf eigene Kosten renovieren. Die Handwerkerrechnung beläuft sich auf insgesamt 7.140 Euro. Davon entfallen 3.000 Euro auf Arbeits-, Maschinen- und Anfahrtskosten sowie 4.140 Euro auf Materialkosten.

Da nur die begünstigten Arbeitskosten berücksichtigt werden, kann Anna 20 % von 3.000 Euro, also 600 Euro, direkt von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen. Die Materialkosten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Den Betrag trägt sie in ihrer Steuererklärung im Bereich „Haushaltsnahe Aufwendungen“ unter „Handwerkerleistungen“ ein. Die Rechnung und den Zahlungsnachweis bewahrt sie für 2 Jahre auf, falls das Finanzamt diese später anfordert.

Beispiel 2: Eigentümer tauscht die Heizung im Einfamilienhaus

Thomas lässt die alte Heizungsanlage seines Einfamilienhauses von professionellen Handwerkern ersetzen. Die Rechnung beträgt 18.000 Euro, davon entfallen 8.000 Euro auf begünstigte Arbeitskosten.

Obwohl 20 % der Arbeitskosten rechnerisch 1.600 Euro ergeben würden, kann Thomas die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr nutzen. Dadurch reduziert sich seine Einkommensteuerschuld um höchstens 1.200 Euro.

Handelt es sich um eine energetische Sanierungsmaßnahme, können stattdessen andere steuerliche Fördermöglichkeiten und Höchstbeträge infrage kommen. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Beispiel 3: Selbstständige Grafikdesignerin mit Homeoffice

Grafikdesignerin Sarah arbeitet überwiegend von zu Hause aus und lässt ihr häusliches Arbeitszimmer renovieren. Für Malerarbeiten und einen neuen Boden erhält sie eine Handwerkerrechnung über 5.950 Euro, davon 2.500 Euro Arbeitskosten und 2.500 Euro Materialkosten sowie 950 Euro Umsatzsteuer.

Wenn die Renovierung einen betrieblich genutzten Bereich betrifft, kann Sarah die Kosten in Höhe von 5.000 Euro als Betriebsausgaben berücksichtigen. Dadurch mindert sich ihr steuerpflichtiger Gewinn. Ist sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann sie außerdem die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in Höhe von 950 Euro als Vorsteuer geltend machen.

Betrifft die Renovierung jedoch auch privat genutzte Wohnflächen, weil sie beispielsweise ihre Leseecke im Arbeitszimmer hat, müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden. Nur die jeweils zulässigen Anteile dürfen steuerlich berücksichtigt werden. Eine doppelte Berücksichtigung derselben Aufwendungen, sowohl als Betriebsausgabe als auch als Handwerkerleistung nach § 35a EStG, ist ausgeschlossen.

Tipp:

Mit einer digitalen Buchhaltungssoftware wie sevdesk kannst du betriebliche und private Belege übersichtlich verwalten, Betriebsausgaben korrekt erfassen und alle wichtigen Nachweise für das Finanzamt jederzeit griffbereit aufbewahren.

Checkliste: Alles Wichtige zu Handwerkerkosten auf einen Blick

Bevor du deine Steuererklärung abschickst, lohnt sich ein letzter Kontrollblick. Mit der folgenden Checkliste kannst du in wenigen Minuten prüfen, ob du alle Voraussetzungen erfüllst und keine Steuerermäßigung verschenkst.

  • Sind die Arbeiten in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus erfolgt?
  • Liegt eine ordentliche Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Lohn- und Materialkosten vor?
  • Hast du die Kosten unbar bezahlt?
  • Hast du alle relevanten Belege (Rechnung + Kontoauszug) griffbereit, falls das Finanzamt diese sehen will?
  • Weißt du, wo du den Betrag in der Steuererklärung einträgst?
  • Bist du selbstständig? → Hast du geprüft, ob es sich um private oder betriebliche Kosten handelt?

Zusammenfassung

Handwerkerleistungen können deine Einkommensteuerschuld um bis zu 1.200 Euro pro Jahr senken, vorausgesetzt, die Arbeiten werden in deinem Haushalt ausgeführt und du erfüllst die gesetzlichen Voraussetzungen. Entscheidend ist, dass nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sowie bestimmte Verbrauchsmittel berücksichtigt werden. Materialkosten zählen dagegen in der Regel nicht dazu, weshalb diese Posten in der Rechnung, die du bekommst, immer separat ausgewiesen werden sollten.

Für Selbstständige gilt zusätzlich: Handwerkerkosten für betriebliche Räume werden als Betriebsausgaben berücksichtigt, während für private Arbeiten die Regelungen des § 35a EStG gelten. Wichtig ist, beide Bereiche sauber voneinander zu trennen und dieselben Kosten nicht doppelt steuerlich geltend zu machen.

Wenn du deine Handwerkerrechnungen, Zahlungsnachweise und Belege von Anfang an digital organisierst und eindeutig zuordnest, behältst du jederzeit den Überblick und stellst sicher, dass du bei deiner Steuererklärung keine möglichen Steuervorteile verschenkst.

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