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In der Steuererklärung Handwerkerrechnungen absetzen? – Wir erklären dir wie!

In der Steuererklärung Handwerkerrechnungen absetzen? – Wir erklären dir wie!

Aktualisiert am
05
.
08
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2024

Die Möglichkeit, in der Steuererklärung die Kosten der Handwerker abzusetzen, ist vielen Freiberuflern, Selbstständigen oder sonstigen Unternehmern gar nicht bewusst. Dabei gehört das Thema Steuern eigentlich zu deinem Tagesgeschäft. Wenn du mehr über die Möglichkeiten über das Absetzen von Handwerkerleistungen in deiner Steuererklärung als Unternehmer sowohl als Privatperson erfahren willst, solltest du nachfolgenden Artikel aufmerksam lesen. Unter Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen ist es nämlich sehr wohl möglich, dass Handwerkerleistungen in der Steuererklärung geltend zu machen sind.

In der Steuererklärung Handwerkerrechnungen absetzen? – Wir erklären dir wie!

Handwerkerrechnung in der Steuererklärung

Wie bereits erwähnt, ist es dir sowohl als Privatperson als auch als Unternehmer möglich, dass du Handwerkerkosten absetzen kannst. Dies gilt für dich als Selbstständiger und Freiberufler genauso wie für dich als Privatperson.

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Handwerkerrechnung absetzen im privaten Bereich

Eine Handwerkerrechnung als Privatmann absetzen zu können, dürfte dir wahrscheinlich nicht ganz unbekannt sein. Wie du Handwerkerkosten absetzen kannst und wo du dies eintragen musst, wird in § 35a vom Einkommensteuergesetz geregelt. Um die Handwerkerkosten geltend zu machen, müssen von dir aber drei wichtigen Voraussetzungen erfüllt werden.

     
  • Du musst die Wohnung oder das Haus, in welchem eine Handwerkerleistung ausgeführt wird, selbst nutzen
  •  
  • Du musst die Form der Zahlung beachten
  •  
  • Es gibt eine Höchstgrenze, welche absetzbar ist

Wohnraumnutzung

Mit zu den Grundvoraussetzungen, dass du eine Handwerkerrechnung bei der Steuer geltend machen kannst, ist die Tatsache, dass der Wohnraum von dir selbst genutzt und bewohnt wird. Dabei musst du beachten, dass die Arbeiten von dir als private Person in Auftrag gegeben werden und nicht in deiner Funktion als Unternehmer. Wichtig ist auch, dass es sich nur um Arbeiten handelt, welcher in deiner Wohnung erledigt werden. Selbst nutzen bedeutet allerdings, dass es sich auch um eine Ferienwohnung im Inland von dir handeln kann, um einen Zweitwohnsitz im Inland oder einen Wohnsitz im Inland, der von deinen Kindern von Zeit zu Zeit genutzt wird. Ist dies der Fall, kannst du die Kosten für den Handwerker geltend machen.

Wichtig:

Es muss sich bei den Kosten um handwerkliche T&aum;tigkeiten in einem bestehenden Haushalt handeln. Die Handwerkerleistungen dürfen nicht in Verbindung mit einem Neubau stehen.

Beachtung der Höchstgrenze

Von den angefallenen und natürlich bezahlten Kosten für deine Handwerkerrechnung kannst du aber nur 20 Prozent bei der Steuererklärung geltend machen. Was noch anrechenbar und somit steuerlich absetzen ist, sind Fahrtkosten, Maschinenkosten und Verbrauchsmittel, die von Handwerker verwendet werden. Dies kann beispielsweise eine Plane oder Klebeband sein. Als Höchstbetrag musst du eine jährliche Grenze von maximal 6.000 Euro berücksichtigen. Für die Handwerkerrechnung in deiner Steuererklärung ergibt sich damit ein Betrag von 1.200 Euro, welchen du rückerstattet bekommst.

Zahlungsform beachten

Um die Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen zu können, müssen die Arbeiten des Handwerkers völlig legal sein. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, dass die Arbeiten von einem eingetragenen Betrieb durchgeführt werden, sondern es muss auch eine legale Rechnung ausgestellt werden. Diese Rechnung darfst du aber auf keinen Fall in bar bezahlen, sondern musst diese überweisen. Ansonsten wird sie vom Finanzamt nicht anerkannt.

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Wo werden die Kosten für Handwerker in der Steuererklärung eingetragen?

Bleibt jetzt noch zu klären, was du beim Handwerkerkosten absetzen wo eintragen musst. Die Handwerkerkosten kannst du in Elster eintragen und zwar im Hauptvordruck in Zeile 75 auf Seite 3 unter dem Bereich „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“.

ELSTER Formular für Handwerkerrechnung
 Hauptvordruck des ELSTER Formulars, Quelle: Taxfix

Handwerkerrechnung absetzen als Unternehmer

Etwa anders sieht es aus, wenn du einen Auftrag an einen Handwerker vergibst und du dies als Unternehmer machst. In diesem Fall wird in deiner Buchhaltung diese Rechnung wie eine Lieferantenrechnung behandelt. Konkret heißt dass, dass der Nettobetrag der Handwerkerrechnung von dir als Betriebseingabe verbucht werden muss. Folglich wird dadurch dein Gewinn geschmälert. Die sich aus der Rechnung ergebende Vorsteuer wiederum ist von dir gegenüber dem Finanzamt mit der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.

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Handwerkerrechnung absetzen – Was kannst du absetzen und was nicht?

Um zu wissen, was du bei einer Handwerkerrechnung absetzen kannst und was nicht, soll dir nachfolgende Aufstellungen einen Überblick geben. In folgender Tabelle siehst du, welche Arbeiten absetzbar sind, mit denen du Steuern sparen kannst, und welche Leistungen du nicht steuerlich geltend machen kannst.

Absetzbare Handwerkerkosten Nicht geltend zu machende Handwerkerkosten
Türen und Fenster reparieren oder austauschen Alle Materialien, welche für die Handwerkerarbeiten notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Fliesen, Tapeten oder Farben.
Alle Arbeiten am Dach, der Fassade, der Garage etc. welche an den Innen- und Außenwänden durchgeführt werden Nicht absetzbar sind alle Handwerkerkosten für Arbeiten, die in einer Werkstatt stattfinden.
Türen, Fenster, Heizkörper, Schränke streichen oder lackieren Nicht abzugsfähig sind Kosten für Maßnahmen der öffentlichen Hand. Dazu gehören zum Beispiel für anfallende Kosten für eine Ausbesserung der Straße vor dem eigenen Grundstück.
Die Wartung, die Reparatur oder den Austausch von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
Die Reparatur oder den Austausch von Parkett, Laminat oder anderen Bodenbelägen
Austausch oder Modernisierung der Einbauküche
Haushaltsgegenstände wie Spülmaschine, Waschmaschine oder andere ähnliche Geräte reparieren lassen
Gestaltung vom Garten sowie Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
Anfallende Gebühren für den Schornsteinfeger
Wartung und Reparatur von Anschlüssen, welche zum Haus führen oder zum Haus gehören
Anfallende Kosten für den Winterdienst
Überdies sind auch die Kosten für die Arbeitskosten und die Anfahrtskosten wie beispielsweise Anfahrtspauschale absetzbar
Kosten für arbeitsnotwendige Verbrauchsmittel sowie Kosten für die Entsorgung von Arbeitsabfällen kannst du geltend machen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn es ein Teil des Modernisierungsauftrages und deren Arbeiten ist
Wichtig:

Alle genannten Arbeiten kannst du auch als Mieter einer Wohnung durchführen lassen, falls das Einverständnis des Vermieters vorliegt. Die Kosten kannst du bei deiner Steuererklärung ganz normal geltend machen. Dazu gehören auch Kosten, welche sich in deiner Abrechnung der Nebenkosten finden. Das können Kosten für Aufzugwartung sein, aber auch Kosten für Treppenhausreinigung oder Gartenpflege der Wohnanlage. Nicht möglich ist eine Geltendmachung von Handwerkerleistungen, wie schon erwähnt, wenn diese Arbeiten an einem Neubau durchgeführt werden.

Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen in der Buchführung

In § 35a EStG wird eine Abgrenzung getroffen zwischen den haushaltsnahen Dienstleistungen und den Handwerkerleistungen. Dementsprechend musst du dies auch in deiner Buchführung als Unternehmer entsprechend berücksichtigen. Die Abgrenzung sieht wie folgt aus.

Handwerkerleistung Haushaltsnahe Dienstleistung
  • Malerarbeiten, Tapezierarbeiten und alle in der obigen Tabelle genannten Arbeiten werden als Handwerkerleistungen bezeichnet.
  • Diese Leistungen müssen in einem für eigene Wohnzwecke genutzten Haus oder einer Wohnung erfolgen.
  • Handwerkerleistungen werden vom Gesetzgeber klar getrennt und werden mit einem Abzug von bis zu 1.200 Euro bei der Steuererklärung begünstigt.
  • Als haushaltsnahe Dienstleistungen werden Tätigkeiten bezeichnet, welche in der Regel durch alle Mitglieder eines privaten Haushalts ausgeführt werden.
  • Diese haushaltsnahen Dienstleistungen müssen in regelmäßigen Abständen anfallen und der Versorgung für die im Haushalt lebende Familie dienen.
  • Haushaltsnahe Dienst- und Pflegeleistungen werden ebenfalls gesetzlich streng unterschieden und können ebenfalls mit bis zu 1.200 Euro in der Steuererklärung begünstigt werden.
Tipp:

Für deine Buchhaltung ist es wichtig, dass diese ordnungsgemäß und den gesetzlichen Regelungen entsprechend geführt wird. Hört sich nach viel Aufwand und Zeit an? Eine Online Buchführungssoftware kann sich hierbei lohnen!

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Fazit

Wenn du eine Handwerkerrechnung absetzen kannst, ist damit eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 Euro im Jahr für dich möglich. Wichtig ist, dass auf der Rechnung die Lohnkosten und die Materialkosten getrennt ausgewiesen werden und die Begleichung der Rechnung per Überweisung erfolgt. Steuerlich begünstigt im Rahmen deiner Steuererklärung sind auch haushaltsnahe Dienstleistungen. In der Steuererklärung muss alles auf Seite 3 des Hauptvordruckes in Zeile 75 unter „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ eingetragen werden.

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