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Ein Unternehmen zu gründen, ist eine große finanzielle Herausforderung. Glücklicherweise musst du nicht alles alleine stemmen. Wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst, kannst du nämlich mit etwas Glück nicht rückzahlbare Zuschüsse für Selbstständige in Anspruch nehmen. In diesem Beitrag geben wir dir einen Überblick über mögliche Förderprogramme und Zuschüsse, mit denen du deine Existenzgründung finanzieren kannst.
Was sind Zuschüsse und Fördermittel?
Als Existenzgründer stehen dir viele Ausgaben bevor, sei es für den Aufbau deines Betriebs, das Auffüllen des Warenlagers oder die Löhne für die ersten Mitarbeiter. Oft gelingt es nicht, diese komplett aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Damit die Unternehmensgründung vielversprechender Unternehmen nicht aus finanziellen Gründen scheitert, bieten dir verschiedene Institutionen interessante Zuschüsse und Fördermittel. Mögliche Anlaufstellen sind etwa:
die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Förderbanken der Länder
Bürgschaftsbanken der Länder
regionale Initiativen und Förderangebote
Dabei kann es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse für Selbstständige oder auch Fördermittel wie etwa Gründerkredite, Bürgschaften oder ein Gründerstipendium handeln. Auch Angebote für die Gründungsberatung werden häufig gefördert.
Was kann man fördern lassen?
Es gibt sehr vielfältige Förderprogramme für Selbstständige. Welche für dich in Frage kommen, hängt davon ab, wofür du eine Förderung benötigst. Möglich sind unter anderem diese Förderbereiche:
Existenzgründung: Ob Gründerstipendium, günstiger Gründerkredit oder Gründerfonds, es gibt viele Möglichkeiten, sich während der Phase der Existenzgründung Hilfe zu holen.
Energieeffizienz: Du möchtest dein Unternehmen nachhaltiger aufstellen und in mehr Energieeffizienz investieren? Dann lass dein Vorhaben von entsprechenden Fördertöpfen unterstützen.
Unternehmenswachstum: Während der Wachstumsphase benötigst du mitunter viel Kapital. Um deine Produktentwicklung voranzutreiben, neue Maschinen anzuschaffen und andere Investitionen zu tätigen, kannst du verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen.
Digitalisierung: Die digitale Transformation zu meistern ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg deines Unternehmens. Deshalb stellen Bund und Länder vielfältige Förderprogramme bereit, um Unternehmen bei Digitalisierungsprojekten zu unterstützen.
Beratungsprogramme: Du brauchst Unterstützung beim Aufbau deines Unternehmens oder bei Digitalisierungsprojekten? Viele Anlaufstellen bieten entsprechende Förderungen für Unternehmensgründer.
Übersicht der Zuschüsse ohne Rückzahlung
Ein Zuschuss ist für die Gründungsförderung besonders interessant. Du musst ihn nicht zurückzahlen und deine Liquidität wird nicht durch Zinszahlungen belastet. Doch gibt es tatsächlich für Gründer eine Förderung, die sie nicht zurückzahlen müssen? Hier erfährst du, welche nicht rückzahlbaren Zuschüsse für Selbstständige zur Verfügung stehen.
Zuschüsse ohne Rückzahlung für Existenzgründer
Zuschüsse
Beschreibung
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Viele Gründer gehen lieber den Weg in die Selbstständigkeit, als auf Dauer arbeitslos zu sein. Für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus gibt es den sogenannten Gründungszuschuss. Während der ersten sechs Monate bekommst du dein Arbeitslosengeld 1 plus 300 Euro Zuschuss. Anschließend hast du die Möglichkeit, die Pauschale in Höhe von 300 Euro für weitere neun Monate zu beantragen. Übrigens: Selbst wenn du mit deiner Selbstständigkeit scheiterst, musst du den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen. Wichtig:Der Gründungszuschuss richtet sich ausschließlich an Bezugsberechtigte von Arbeitslosengeld I. Beziehst du hingegen Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), kannst du das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Das Jobcenter zahlt dir bis zu 24 Monate den von der Integrationsfachkraft festgelegten Betrag als Einstiegsgeld.
Zuschüsse für Studenten, die sich selbstständig machen
Immer mehr Studenten gründen ihr Unternehmen noch während ihres Studiums. Um innovative oder technologieorientierte Gründungen zu unterstützen, gibt es diverse Zuschüsse für Studenten. Diese werden nicht nur Studenten gewährt, sondern auch Absolventen und wissenschaftlichen Mitarbeitern von Universitäten. Sehr bekannt unter diesen Fördermitteln ist beispielsweise das EXIST-Gründerstipendium. Je nachdem, ob du bereits deinen Abschluss hast oder nicht, kannst du vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zwischen 1.000 und 3.000 Euro monatlich bekommen.
EU-Fördermittel für Existenzgründung
Auch EU-weit gibt es Zuschüsse für Existenzgründer. Das Programm „Horizont Europa“ hat vor einiger Zeit das Programm „Horizon2020“ abgelöst und richtet sich insbesondere an Unternehmen in den Bereichen Forschung und Innovation. Bis 2027 stellt die EU ein Budget von 95,5 Mrd. Euro für innovative Existenzgründungen bereit. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse für Selbstständige kannst du nur in dem Bundesland beantragen, in dem dein Unternehmen seinen Sitz hat. Die EU bietet außerdem Mikromezzaninfonds, die junge Gründer und Kleinunternehmer für ihre Existenzgründung nutzen können. Finanziert werden sie aus den Beteiligungsgesellschaften aus dem Mittelstand sowie aus den Europäischen Sozialfonds (ESF).
Meistergründungsprämien
Mit Meistergründungsprämien unterstützen viele Bundesländer Handwerksmeister, die sich selbstständig machen. Die meisten Fördermittel unterteilen sich in eine Basisförderung für die Gründung und zusätzliche Zuschüsse für geschaffene Arbeitsplätze. Mehr dazu erfährst du weiter unten bei den Förderprogrammen der Bundesländer.
Zuschüsse ohne Rückzahlung für Selbständige zum Ausbau des Unternehmens
Zuschüsse
Beschreibung
Programm „Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen“
Junge, innovative Unternehmen erhalten vom BMWK einen Zuschuss zu den Kosten, die für eine Teilnahme an einer internationalen Leitmesse entstehen. Du kannst bis zu 7.500 Euro Zuschuss zur Deckung der Standkosten und -miete beantragen, wobei du 40 Prozent der Kosten selbst trägst. Die Antragstellung erfolgt über das BAFA.
Zuschüsse ohne Rückzahlung für Selbständige für Beratungen
Zuschüsse
Beschreibung
go digital – Förderung des BMWK
Mit dem Förderprogramm „go digital“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Unternehmen, die ehrgeizige Digitalisierungsprojekte angehen möchten. Es richtet sich an Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 20 Mio. Euro. Gefördert werden Beratungsleistungen von bis zu 30 Tagen im Halbjahr (max. 1.100 Euro Beratertagessatz).
Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert bis zu fünf Unternehmensberatungen für KMU (maximal zwei pro Jahr). Je nach Bundesland werden dir bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 2.800 Euro als Zuschuss gezahlt. Die Antragstellung erfolgt über die Website des BAFA.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Die Arbeitsagentur gibt diese Gutscheine an Arbeitslose aus, die sich rund um ihre Existenzgründung beraten lassen wollen. Sie dienen der beruflichen Wiedereingliederung nach § 45 SGB III. Auch Weiterbildungen und Coachings kannst du damit finanzieren. Die Antragstellung erfolgt über deinen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.
Zuschüsse ohne Rückzahlungen für Selbständige für Weiterbildungen
Zuschüsse
Beschreibung
KOMPASS-Förderung für Solo-Selbstständige
Mit der KOMPASS-Förderung werden Solo-Selbstständige im Haupterwerb dabei unterstützt, eine Weiterbildung zur Festigung ihres Geschäftsmodells oder zur Sicherung der beruflichen Existenz zu absolvieren. Du bekommst bis zu 90 Prozent der Kosten erstattet, maximal aber 4.500 Euro. Um die Förderung zu beantragen, musst du dich zuerst beraten lassen und erhältst anschließend einen Qualifizierungsscheck.
Aufstiegs-BAföG
Beantrage Aufstiegs-BAföG, wenn du eine Weiterbildung mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung absolvieren möchtest. Typische Beispiele dafür sind Meister, Fachwirte, Betriebswirte oder Techniker. Die Förderung beträgt bis zu 15.000 Euro (je nach Höhe der Lehrgangskosten), allerdings nur 40 Prozent davon als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Selbstständige.
Aufstiegsstipendium
Mit dem Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung kannst du dich für dein erstes Studium um ein Stipendium bewerben. Kommst du in das Programm, erhältst du monatlich 1.014 Euro Förderung plus Betreuungszuschuss für eigene Kinder. Antragsberechtigt bist du, wenn du eine Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie besondere berufliche Leistungen vorweisen kannst. Du kannst dich direkt online bei der SBB bewerben.
Weiterbildungsstipendium
Ebenfalls von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung wird dasFörderprogramm für Stipendiaten angeboten. Um dich bewerben zu können, musst du in deiner Berufsausbildung sehr gute Leistungen mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser erreicht haben. Das Programm steht dir nur bis zu einem Alter von 24 Jahren offen. Förderfähig sind die Kosten für Aufstiegsweiterbildungen, fachübergreifende Weiterbildungen oder ein berufsbegleitendes Studium. Die Förderung beträgt maximal 8.700 Euro.
Übersicht der Zuschüsse mit Rückzahlung
Nicht alle Förderungen für die Gründung sind als Gründerzuschüsse konzipiert. Sehr häufig musst du die Fördergelder also früher oder später zurückzahlen. Das ist beispielsweise bei Förderkrediten der Fall. Wir zeigen dir, welche Programme es neben klassischen Zuschüssen gibt und wie sie funktionieren.
Zuschüsse mit Rückzahlung für Existenzgründer
Förderkredite für Existenzgründer
In sehr vielen Fällen gibt es für Existenzgründer wie dich keine Kredite. Du wirst mit deiner Selbstständigkeit mit einem zu hohen Risiko eingestuft und kannst noch keine verlässlichen Zahlen vorweisen. Damit du dennoch Unterstützung bekommst, gibt es Förderkredite vom Staat. Zu diesen Krediten gehören beispielsweise Kredite, um deine Betriebsmittel zu finanzieren oder Investitionen tätigen zu können. Der größte Vorteil von diesen Krediten ist, dass du dafür deutlich bessere Konditionen als bei einer Bank bekommst.
Diese Förderkredite musst du über deine Hausbank beantragen. Dies sollte vor der geplanten Existenzgründung geschehen. Förderkredite bekommst du nach der Beantragung über die Hausbank beispielsweise von der KfW, etwa den KfW-Gründerkredit oder von Förderbanken der einzelnen Bundesländer. Einige Beispiele für KfW-Förderkredite:
ERP-Gründerkredit StartGeld: Es handelt sich um einen Kredit für die Gründung eines Unternehmens bis spätestens fünf Jahre nach Gründung. Der Kredit beläuft sich auf maximal 100.000 Euro.
ERP-Kapital für Gründung: Hier handelt es sich um einen Kredit in Höhe von maximal 500.000 Euro, der beim Start bis höchstens drei Jahre nach Gründung gewährt wird.
ERP-Gründerkredit Universell: Diese Förderung kann bei der Übernahme eines Unternehmens oder bei Gründung eines Unternehmens innerhalb der ersten fünf Jahre beantragt werden. Die Kreditsumme beläuft sich auf bis zu 25 Mio. Euro.
Zuschüsse für Selbstständigkeit über eine Bürgschaft
Existenzgründer haben oft keine ausreichenden Sicherheiten, um einen klassischen Kredit zu bekommen. Deshalb gibt es die sogenannten Bürgschaftsbanken. Sie vergeben vor allem für Gründer, junge Unternehmen und Selbstständige Bürgschaften. Herantreten an diese Bürgschaftsbanken kannst du über deine Hausbank. Solltest du keine Hausbank haben, so gibt es alternativ noch das Programm Bürgschaft ohne Bank. Mehr dazu erfährst du weiter unten bei den Förderprogrammen der Bundesländer.
Mikromezzaninfonds Deutschland
Die Mikromezzaninfonds Deutschland bieten dir die Chance, über eine stille Beteiligung das Eigenkapital deines Unternehmens zu erhöhen. Du bekommst bis zu 50.000 Euro für deine Neugründung, wenn du zur Zielgruppe gehörst. Dazu zählen unter anderem Unternehmen, die
aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet werden
die von Frauen geführt werden
die von Menschen mit Migrationshintergrund aufgebaut werden
im sozialen Bereich gewerblich tätig sind
aus dem Heil- und Pflegebereich stammen
ausbilden
umweltorientiert sind
Zuschüsse mit Rückzahlung für Selbständige zum Ausbau des Unternehmens
KfW-Förderkredite
Auch für bereits bestehende Unternehmen gibt es KfW-Förderkredite. Zwei Beispiele dafür sind:
ERP-Förderkredit KMU: Bis zu 25 Mio. Euro zinsgünstiger Förderkredit stehen kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Programm offen.
KfW-Förderkredit großer Mittelstand: Ebenfalls bis zu 25 Mio. Euro Kredit stehen für große Unternehmen zur Verfügung. Auch für eine Unternehmensnachfolge kannst du diese Förderung nutzen.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit: Bis zu 25 Mio. Euro investierst du mithilfe der KfW-Bank in Digitalisierungs- oder Innovationsprojekte.
Fördermittel der Bundesländer
Neben den zahlreichen staatlichen Förderprogrammen gibt es von den einzelnen Bundesländern initiierte Förderprogramme. Nachfolgend zeigen wir dir, geordnet nach Bundesland, die interessantesten dieser Förderungen.
Bundesland
Beschreibung
Baden-Württemberg
Verschiedene Förderprogramme (z. B. Start-up BW Pre-Seed) des Landesförderinstituts (L-Bank) und der Bürgschaftsbank-BW, zum Beispiel Beratungsgutscheine für die Gründungsberatung, Innovationsgutscheine für einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro für innovative Gründer und KMUs, bis zu 200.000 Euro Zuschuss für Start-ups in der Frühphase sowie Bürgschaften für Existenzgründer bis 1,25 Mio. Euro.
Bayern
Anlaufstellen sind die LfA Förderbank Bayern und die BayBG sowie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Profitiere von einem Zuschuss zum Vorgründungscoaching, einem Startkredit bis 10 Mio. Euro für Unternehmensgründung und -festigung, Zuschüsse in Form von Innovationsgutscheinen (Bayern Innovativ), Beteiligungskapital für Investitionen durch die BayBG bis 10 Mio. Euro und Bürgschaften bis 30 Mio. Euro der LfA Förderbank Bayern.
Berlin
Besonders bekannt sind in Berlin der Coaching BONUS und das Förderprogramm Berlin Start der IBB. Mit dem Coaching BONUS erhältst du eine Förderung für Beratungsprogramme. Außerdem gibt es zinsgünstige Darlehen bis 500.000 Euro, Bürgschaften der IBB bis 1,5 Mio. Euro. Die Handwerkskammer Berlin unterstützt Handwerksmeister mit einer Basisförderung von 8.000 Euro plus bis zu 7.000 Euro pro geschaffenen Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
Brandenburg
Die ILB bezuschusst Handwerksmeister mit einer Basisförderung von 12.000 Euro und bis zu 7.000 Euro pro Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Innovative Unternehmen können im Programm Gründung Innovativ bis zu 100.000 Euro nicht rückzahlbaren Zuschuss für Selbstständige bekommen. Die Bürgschaftsbank Brandenburg bietet außerdem Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro an.
Bremen
Das Starthaus Bremen unterstützt Existenzgründer, die Beratungsprogramme nutzen möchten, mit bis zu 7.000 Euro. Beantrage außerdem den BAB Mikrokredit bis 100.000 Euro, Investitionszuschüsse der BAB bis 2,5 Mio. Euro und Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen bis zu 1,25 Mio. Euro.
Hamburg
Wichtige Anlaufstellen sind hier die IFB Hamburg, die BTG Hamburg und die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg. Beispiele für Zuschüsse und Förderungen sind InnoRampUp (bis zu 150.000 Euro Zuschuss), der Hamburg-Kredit Mikro für Gründer und gewerbliche Unternehmen (bis zu 40.000 Euro Förderdarlehen), Bürgschaften (bis 2,5 Mio. Euro) und Beteiligungskapital der BTG Hamburg (bis zu 500.000 Euro).
Hessen
Nutze einen Zuschuss zu Beratungsprogrammen für die Gründungs- und Mittelstandsförderung (WI-Bank), das Hessen-Mikrodarlehen bis 35.000 Euro (WI-Bank), Beteiligungen bis 1,2 Mio. Euro (BMH Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH) und Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro (Bürgschaftsbank Hessen).
Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es vielfältige Förderprogramme. Neben den Bürgschaften der Bürgschaftsbank BMV classic kannst du Beteiligungen der MBMV für Innovationen (bis 2,5 Mio. Euro) und das BMV-Darlehen II für Kleinstunternehmen und KMUs (bis 500.000 Euro) beantragen.
Niedersachsen
Wichtige Anlaufstellen in Niedersachsen sind die NBank und die Niedersächsische Bürgschaftsbank. Neben einer Gründungsprämie für Handwerker (in Form eines Zuschusses), die sich selbstständig machen, gibt es den Kredit MikroSTARTer für Gründer und KMUs von bis zu 25.000 Euro, Beteiligungsprogramme der NBank bis 600.000 Euro sowie Ausfallbürgschaften bis 1,25 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
In NRW gibt es viele Möglichkeiten der Förderung für Selbstständige. Beispiele dafür sind der Zuschuss zum Beratungsprogramm Wirtschaft (bis zu 4.000 Euro pro Jahr), ein Zuschuss als Meistergründungsprämie der LGH, ein Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel der NRW.Bank (bis 10 Mio. Euro) oder Beteiligungskapital für KMU bis 1 Mio. Euro.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz gibt es für die Existenzgründung Fördermittel, die du oft nicht zurückzahlen musst. Beispiele dafür sind Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bis zu 2 Mio. Euro, Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz bis 2,5 Mio. Euro, Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz sowie Zuschüsse zur externen Beratung für Gründungswillige durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
Saarland
Neben einem Beratungszuschuss (bis zu 18.400 Euro) profitierst du vom Startkredit-Programm des Saarlands (bis zu 25.000 Euro langfristiges Darlehen), vom Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (bis zu 1 Mio. Euro) und Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland bis 1,25 Mio. Euro.
Sachsen
Die MBG Sachsen, die SAB und die Bürgschaftsbank Sachsen legen interessante Förderungen für die Unternehmensgründung auf. Bei der SAB beantragst du etwa den Zuschuss InnoStartBonus bis 1.050 Euro pro Monat plus Kinderzuschlag oder ein Mikrodarlehen bis zu 20.000 Euro. Weitere Möglichkeiten sind Bürgschaften der Bürgschaftsbank bis 2 Mio. Euro und Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen bis 1 Mio. Euro.
Sachsen-Anhalt
Über die IB Sachsen-Anhalt beantragst du beispielsweise den Zuschuss ego.START für Coachingleistungen oder ein IB-Gründungsdarlehen IMPULS bis 500.000 Euro. Alternativ stehen dir für deine Firmengründung Förderungen aus Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft bis 1 Mio. Euro und Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt bis 1,25 Mio. Euro.
Schleswig-Holstein
Die IB.SH unterstützt Existenzgründer mit einem Mikrokredit bis 25.000 Euro sowie einer Meistergründungsprämie bis 7.500 Euro plus 2.500 Euro pro Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Zudem bietet sie einen Beteiligungsfonds für KMU mit bis zu 1 Mio. Euro Beteiligungssumme. Benötigst du eine Bürgschaft, ist die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein die richtige Adresse.
Thüringen
Auch in Thüringen gibt es eine Meistergründungsprämie (5.000 Euro Grundförderung plus 2.500 Euro pro Arbeits- oder Ausbildungsplatz). Zusätzlich kannst du zinsgünstige Darlehen der TAG bis 2 Mio. Euro, Beteiligungen der MBG Thüringen (bis 1,25 Mio. Euro) und Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank nutzen.
Welche Förderprogramme es spezifisch für dich und dein entsprechendes Bundesland gibt, prüfst du am besten über den kostenlosen Fördermittel-Check.
Das solltest du vor der Beantragung von Zuschüssen beachten
Ob Gründungszuschuss, Gründerstipendium oder Gründerfonds – welche Fördergelder zu dir und deiner Selbstständigkeit passen, hängt immer von deiner individuellen Situation ab und was du mit dem Kapital vorhast. Nutze am besten die Förderdatenbank von Bund, Ländern und EU, um geeignete Förderprogramme für die Startphase der Unternehmensgründung zu identifizieren. Beachte außerdem unsereTipps:
Förderkriterien: Egal, welche Fördergelder du beantragen möchtest, es gibt in jedem Programm individuelle Anforderungen, die du erfüllen musst. Sie können sich beispielsweise auf deine Unternehmensgröße, den Zeitpunkt der Gründung, die Branche, den Innovationsgrad, deine Person und viele weitere Kriterien beziehen.
Kombination: Teilweise lassen sich die Förderkredite und Zuschüsse untereinander kombinieren. Informiere dich am besten im Vorfeld, ob die von dir angedachten Programme kombinierbar sind – teilweise ist das nämlich ausgeschlossen.
Zeitpunkt der Antragstellung: Prüfe, wann die Antragstellung in den jeweiligen Programmen erfolgen muss. Insbesondere bei Zuschussprogrammen aber auch bei Förderkrediten ist es häufig erforderlich, den Antrag bereits vor der Auftragserteilung zu stellen (z. B. vor der Buchung einer Gründerberatung).
Zuschüsse für Selbständige beantragen: So geht’s
Fördergelder für die Startphase zu beantragen, ist mit etwas Aufwand verbunden. Um die Herausforderung zu meistern, folgst du am besten diesen Schritten:
Bestimme deinen Kapitalbedarf. Plane genau, wofür du die öffentlichen Fördermittel brauchst und wie hoch dein Bedarf an Finanzierungsmitteln überhaupt ist. Berücksichtige dabei auch deine zur Verfügung stehenden Eigenmittel.
Recherchiere nun nach geeigneten Förderprogrammen für dein Unternehmen. Welche zu dir passen, hängt unter anderem von der Unternehmensphase, deiner Region, der Unternehmensgröße, dem Alter des Unternehmens und dem Finanzierungszweck ab. So spielt es etwa eine Rolle, ob du Betriebsmittel oder Investitionen bezahlen möchtest.
Hast du geprüft, welche Fördermittel du für welchen Zweck und für welchen Zeitpunkt brauchst, gilt es zu klären, welche Voraussetzungen du für das jeweilige Förderprogramm erfüllen musst. Dabei hilft ein Blick in die jeweiligen Förderrichtlinien. Informiere dich außerdem, wo du den Antrag stellen kannst. KfW-Förderkredite kannst du beispielsweise nicht direkt bei der KfW beantragen, sondern nur über deine Hausbank.
Im letzten Schritt gilt es für dich nun sorgfältig alle benötigten Unterlagen zusammenzustellen. Es ist durchaus möglich, dass du noch diverse Unterlagen vorher erstellen musst, beispielsweise einen detaillierten Businessplan. Achte penibel darauf nichts zu vergessen. Ansonsten war die Arbeit umsonst, weil der Antrag dann schon wegen Formfehlern abgelehnt wird.
Tipp:
Hast du bereits einen ordentlich ausgearbeiteten Businessplan? Wenn nicht, beginne am besten frühzeitig damit, diesen auszuarbeiten. Lade dir dafür jetzt unsere kostenlose Businessplan-Vorlage herunter.
Alternativen zu Zuschüssen und Fördermitteln
Wie schon erwähnt, musst du für die Beantragung von Zuschüssen einiges an Voraussetzungen erfüllen. Die meisten Unternehmen sehen sich deshalb früher oder später nach Alternativen um. Davon gibt es einige:
Beteiligungskapital: Suche nach Investoren, um deine Eigenkapitalbasis zu verbreitern. Geeignete Optionen sind beispielsweise Business Angels, Venture-Kapital oder Crowdfunding.
Bootstrapping: Du finanzierst dich alleine aus selbst erwirtschafteten Mitteln. Das dauert länger als mit einer Fremdfinanzierung oder Fördermitteln, dafür bleibst du völlig unabhängig von externen Beteiligten.
Private Kredite: Ist dein Kapitalbedarf überschaubar, könnten auch Kredite von privat, beispielsweise aus der Familie oder von Freunden, eine Option für dich sein.
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Ob Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder KfW-Kredit, hast du erst einmal einen Zuschuss oder anderweitige Finanzmittel bekommen, gilt es, diese richtig in deiner Buchführung zu erfassen. Dazu nutzt du am besten von vornherein eine professionelle Buchhaltungssoftware, um deine Förderungen richtig zu verbuchen.
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Zusammenfassung zu Fördermitteln und nicht rückzahlbaren Zuschüssen
Bund und Länder bieten für Gründer viele Fördermittel und Zuschüsse für die Selbstständigkeit in Form von speziellen Programmen an. Sie richten sich an kleine wie auch mittlere Unternehmen. Die wichtigsten Förderinstrumente sind dabei Zuschüsse, welche nicht zurückgezahlt werden müssen (z. B. Einstiegsgeld, Gründungszuschuss), sowie Beteiligungen und Bürgschaften. Um zu prüfen, welche Zuschüsse es gibt und welche für den geplanten Schritt in die Selbstständigkeit infrage kommen, solltest du den kostenlosen Fördermittel-Check nutzen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zuschüsse & Förderungen
Was sind Zuschüsse ohne Rückzahlung?
Zuschüsse ohne Rückzahlung sind finanzielle Unterstützungen, die von staatlichen Institutionen, Stiftungen oder anderen Organisationen an Selbständige und Unternehmen vergeben werden. Diese müssen im Gegensatz zu Krediten nicht zurückgezahlt werden. Sie zielen darauf ab, bestimmte Projekte, Innovationen oder die Unternehmensgründung zu fördern.
Für wen sind diese Zuschüsse gedacht?
Zuschüsse ohne Rückzahlung richten sich an Selbständige, Freiberufler und Unternehmer, die bestimmte Projekte umsetzen oder ihr Geschäft in spezifischen Bereichen entwickeln möchten. Die genauen Zielgruppen können je nach Zuschuss variieren.
Welche Arten von Zuschüssen gibt es?
Es gibt eine Vielzahl von Zuschüssen, darunter Gründungszuschüsse, Innovationszuschüsse, Zuschüsse für Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Energieeffizienzzuschüsse sowie Zuschüsse für Weiterbildung, Qualifizierung und Gründungsberatung.
Wie finde ich heraus, welche Zuschüsse für mich verfügbar sind?
Informationen über verfügbare Zuschüsse finden Sie auf den Webseiten von Förderbanken, Wirtschaftsministerien, der Europäischen Union, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern. Zudem bieten viele Online-Portale und Beratungsstellen Unterstützung bei der Recherche.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Beantragung eines Zuschusses erfüllen?
Die Voraussetzungen variieren je nach Zuschussprogramm. Typische Anforderungen umfassen einen detaillierten Businessplan, Nachweise über die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts oder Unternehmens und oft auch spezifische Qualifikationen oder Branchenerfahrungen.
Wie beantrage ich einen Zuschuss?
Der Beantragungsprozess umfasst in der Regel die Einreichung eines formalen Antrags, eines Geschäftsplans und weiterer erforderlicher Dokumente bei der zuständigen Förderstelle. Vorab ist es oft möglich und ratsam, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Muss ich Steuern auf erhaltene Zuschüsse zahlen?
Ja, in vielen Fällen müssen Zuschüsse als Einkommen versteuert werden. Die steuerlichen Regelungen können jedoch variieren, daher ist es wichtig, dies mit einem Steuerberater zu klären.
Können Zuschüsse kombiniert werden?
Ja, oft ist es möglich und auch sinnvoll, verschiedene Fördermittel zu kombinieren. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen Richtlinien zu beachten, da manche Zuschüsse nicht miteinander kombinierbar sind.
Was passiert, wenn ich die Bedingungen des Zuschusses nicht einhalte?
Werden die Bedingungen eines Zuschusses nicht eingehalten, kann dies zur Rückforderung der Fördermittel führen. Die genauen Konsequenzen hängen von den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Zuschusses ab.
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