So wird die Gewerbesteuer berechnet
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Deine Gewerbesteuer wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt:
- In der ersten Stufe berechnet das Finanzamt auf der Basis der Einkünfte in der Gewerbesteuererklärung der oder des Steuerpflichtigen den Gewerbesteuermessbetrag.
- In der zweiten Stufe wird dieser als Bemessungsgrundlage an die hebeberechtigte Gemeinde übermittelt. Diese multipliziert den Messbetrag mit dem dort gültigen Gewerbesteuerhebesatz. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der Steuervorauszahlungen die zu zahlende Gewerbesteuer.
Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist laut § 6 GewStG der Gewerbeertrag der Steuerpflichtigen. Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Jahresgewinn. Dieser wird um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) erhöht bzw. vermindert.
Beispiel für Hinzurechnungen | Beispiele für Kürzungen |
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25 % der Summe der Entgelte für Schulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters | 140 % von 1,2 % des Einheitswerts für betriebliche Grundstücke |
1/5 der der Miet- und Pachtzinsen | Geleistete Zuwendungen aus den Mitteln des Gewerbebetriebs (Spenden) |
Die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter |
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1/4 der Aufwendungen für zeitlich befristete Überlassung, soweit sie die Summe von 200.000 Euro übersteigen | |
Ausländische Steuern | |
Tipp: Bist du ein Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft?
Dann kannst du einen Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro in Anspruch nehmen. Dieser steht Kapitalgesellschaften nicht zur Verfügung.
Der so ermittelte Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl (3,5 Prozent) multipliziert. Daraus resultiert der für dich vom Finanzamt festzusetzende Gewerbesteuermessbetrag. Du erhältst einen Gewerbesteuermessbescheid, der den Steuermessbetrag ausweist.
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