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Freiberufliche Tätigkeit anmelden & erfolgreich in die Selbstständigkeit starten

Freiberufliche Tätigkeit anmelden & erfolgreich in die Selbstständigkeit starten

Aktualisiert am
12
.
06
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2024

Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich in zwei Punkten von der klassischen gewerblichen Selbstständigkeit: Zum einen in der ausgeübten Tätigkeit und zum anderen im Anmeldeprozess! Du träumst wie viele andere Menschen davon, einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen und eventuell sogar völlig ortsunabhängig zu arbeiten, hast allerdings keine Ahnung, wie du vorgehen musst, um deinen Traum der Freiberuflichkeit zu verwirklichen? Du fragst dich, wie du deine freiberufliche Tätigkeit anmelden kannst und welche Schritte im Hinblick auf die Gewerbeanmeldung notwendig sind? Dann bist du hier genau richtig, denn wir zeigen dir Schritt für Schritt auf, was du bei der Anmeldung deiner Freiberuflichkeit beachten musst.

Freiberufliche Tätigkeit anmelden & erfolgreich in die Selbstständigkeit starten

Wie du dich als Freiberufler von Gewerbetreibenden unterscheidest

Bestimmt hast du dich schon einmal gefragt, worin die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegen? Diese Frage ist völlig begründet, denn schließlich sind beide Gruppen beruflich selbstständig. Obwohl Gewerbetreibende und Freiberufler einige Gemeinsamkeiten haben, gibt es zwischen ihnen auch eine Vielzahl formaler Unterschiede. In den nachfolgenden Zeilen möchten wir dir kurz und knapp die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit aufzeigen:

     
  • Die angebotene Dienstleistung ist kein Massenprodukt, sondern speziell auf Kundenwünsche abgestimmt
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  • Die Bezahlung erfolgt in der Regel immer auf Honorarbasis
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  • Häufig stellt ein akademischer Abschluss die Grundlage der Tätigkeit dar
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  • Oftmals besteht ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Freiberufler und Kunde

Die Zuordnung ist nicht immer so klar

Auch wenn im Einkommensteuergesetz klar geregelt ist, welche Berufe als freiberufliche Tätigkeiten gelten, gibt es immer wieder Spezialfälle, in denen die Beurteilung nicht ganz so einfach vonstatten geht.

Beispiel: Fotografen, die professionelle Dienstleistungen anbieten (Passfotos, Portraits o.Ä.) sind dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Wer allerdings in der künstlerischen Fotografie tätig ist oder als Bildjournalist arbeitet, darf getrost als Freiberufler agieren.

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden

Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden. Sie müssen lediglich das zuständige Finanzamt über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit informieren. Ebenso ist auch die Eintragung der „Selbstständigkeit“ beim Gewerbeamt und im Handelsregister freiwillig. Als Freiberufler bist du also nicht gewerbesteuerpflichtig, allerdings musst du trotzdem pünktlich Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen abgeben sowie Steuern abführen, sofern du deinen Steuerfreibetrag überschritten hast.

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Wer kann eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

In diesem Video erfährst du Schritt für Schritt, was du bei der Anmeldung als Freiberufler beachten musst:

Generell gilt als Freiberufler, wessen Tätigkeit zu den Katalog- oder katalogähnlichen Berufen gehört. Zu den sogenannten Katalogberufen zählen in erster Linie künstlerische, erzieherische, schriftstellerische und unterrichtende Tätigkeiten. Unter katalogähnlichen Tätigkeiten versteht man beratende sowie begutachtende Berufe, Medizin- und Heilberufe sowie wissenschaftliche und technische Berufe. Wer also einen Katalog- oder katalogähnlichen Beruf ausübt oder ausüben möchte, der kann eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Diese Personengruppen sind also grundsätzlich nicht als Gewerbetreibende, sondern als Freiberufler tätig.

Partnergesellschaft für die freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Für den Zusammenschluss mehrerer Freiberufler gibt es eine besondere Rechtsform, nämlich die Partnergesellschaft. Diese ist mit einer offenen Handelsgesellschaft, kurz auch OHG zu vergleichen. Demnach handelt es sich bei der Partnergesellschaft um eine sogenannte Personengesellschaft, für deren Gründung kein Startkapital vonnöten ist. Allerdings haften die der Partnergesellschaft zugehörigen Freiberufler mit ihrem Privatvermögen.

Nachweis über Qualifikationen

Wie wir es bereits von klassischen Handwerksberufen kennen, gibt es auch für Freiberufler eine Nachweispflicht für fachliche Qualifikationen. Warum? Die Antwort hierauf ist recht simple, denn für viele freiberufliche Tätigkeiten ist zur ordnungsgemäßen Ausübung eine entsprechende Ausbildung notwendig. Häufig werden auch hohe fachliche Kompetenzen verlangt.

Wer als Freiberufler in einem kammerpflichtigen Beruf tätig ist, muss den Qualifikationsnachweis bei der zuständigen Standeskammer einreichen. Freiberufler, deren Tätigkeit nicht kammerpflichtig ist, müssen ihren Qualifikationsnachweis bei einer öffentlichen Institution erbringen. Hierzu zählt zum Beispiel das zuständige Finanzamt.

Freiberufliche Tätigkeit als Student anmelden

Viele Studierende sind aus finanziellen Gründen auf eine Nebentätigkeit angewiesen. Einige verspüren allerdings auch einfach den Drang danach, sich beruflich selbst zu verwirklichen und gründen als Student ein Unternehmen. Hier kommt die Freiberuflichkeit ins Spiel, denn sie kann während des Studiums eine gute Möglichkeit sein, um nebenher etwas Geld zu verdienen. Allerdings gibt es einige Dinge, auf die du achten musst, wenn du neben deinem Studium freiberuflich tätig sein möchtest:

     
  1. Bist du familien-, freiwillig versichert oder Mitglied einer studentischen Pflegeversicherung, dann kannst du das auch während deiner Freiberuflichkeit bleiben. Allerdings darfst du in diesem Fall nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Eine besondere Ausnahme stellen die Semesterferien dar, denn zu dieser Zeit ist eine höhere Stundenzahl durchaus erlaubt.
  2.  
  3. Bist du unter 25 Jahre alt und erhältst zugleich noch Kindergeld, dann ist das kein Problem. Das Geld steht dir glücklicherweise auch weiterhin zu, denn mittlerweile gibt es für das Kindergeld keine Einkommensobergrenze mehr.
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  5. Bist du hingegen Bafög-Empfänger, so darfst du pro Jahr nicht mehr als 5.400 Euro verdienen. Alles darüber hinaus wird dir nämlich von deinen Bafög-Zahlungen abgezogen.

Freiberufliche Tätigkeit anmelden:

Formular

Sobald du dein für dich zuständiges Finanzamt über deine Freiberuflichkeit informiert hast, erhältst du eine Steuernummer und einen auszufüllenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In diesem Formular werden wichtige Informationen zu deiner Person und deiner Tätigkeit erfasst. Zudem muss du Prognosen aufstellen, wie viel du in etwa verdienen wirst. Diese Prognosen dienen der Festsetzung deiner Steuersätze. Beim Ausfüllen des Formulars hast du zudem die Möglichkeit, die Nutzung der Kleinunternehmerregelung auszuwählen. Dank dieser Regelung bist du bis zu einer gewissen Einkommensgrenze von der Umsatzsteuer befreit.

Tipp!

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wirkt anfänglich abschreckend - Hier geben wir dir Tipps und eine Ausfüllhilfe!

Kann ich meine freiberufliche Tätigkeit auch online anmelden?

Eine Onlineanmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit ist leider nicht möglich. Das Finanzamt erfordert ein formloses Schreiben, indem du es darüber informierst, dass du eine freiberufliche Tätigkeit beginnen wirst.

Folgende Angaben sind dafür vonnöten:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Kontaktdaten
  • Genaues Datum, an dem die freiberufliche Tätigkeit begonnen wird
  • Kurze Tätigkeitsbeschreibung

Wann sollte ich meine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Freiberufler müssen sich spätestens vier Wochen nach der freiberuflichen Tätigkeitsaufnahme beim Finanzamt melden, um einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anzufordern. Die Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit muss daher binnen vier Wochen nach der Tätigkeitsaufnahme erfolgen.

Kann ich meine freiberufliche Tätigkeit rückwirkend anmelden?

Du hast versäumt, die Aufnahme deiner Freiberuflichkeit beim Finanzamt anzumelden? Das ist zwar gesetzeswidrig, wird in der Regel aber nicht verfolgt. Es genügt daher, wenn du deine erzielten Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in der Steuererklärung erklärst. Die hierfür notwendigen Anlagen heißen Anlage S und Anlage EÜR.

Anlage-S
 Anlage S aus dem Formular-Management-System des Bundesministerium der Finanzen

Hier werden deinerseits einige Folgefragen notwendig sein. Das für dich zuständige Finanzamt wird einfach die Steuer entsprechend deiner Erklärung bearbeiten und die Tatsache, dass die rechtzeitige Anmeldung unterblieben ist, tatenlos hinnehmen. Trotz alle dem sollte die Anmeldung beim Finanzamt immer rechtzeitig erfolgt, um eventuelle Rückfragen zu vermeiden.

Kann ich auch eine zweite freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Selbstverständlich kannst du auch eine zweite Freiberuflichkeit beim Finanzamt anmelden. In diesem Fall werden die Einnahmen aus diesen beiden Tätigkeitsbereichen einheitlich unter der eigenen Steuernummer beim zuständigen Finanzamt verwaltet.

Muss ich eine einmalige freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Wenn du die freiberufliche Tätigkeit nur einmal ausübst, dann musst du dich nicht als Freiberufler beim Finanzamt anmelden. Demnach musst du für die jeweilige Tätigkeit einfach eine normale Rechnung schreiben, damit der Kunde deine Dienstleistung richtig verbuchen kann. Die erwirtschafteten Erträge aus dieser einmaligen freiberuflichen Tätigkeit gehören natürlich in die Steuererklärung. Um es kurz zu machen, musst du nur dann eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, wenn du diese Tätigkeit langfristig, regelmäßig und zugleich gewinnorientiert verfolgst.

Kosten und Kleinunternehmerregelung

Für die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit erhebt das Finanzamt keinerlei Gebühren. Etwas anders sieht es allerdings bei der Anmeldung eines Gewerbes aus, denn für die Anmeldung eines Kleingewerbes liegen die Kosten zwischen 15 und 70 Euro. Wer also als Freiberufler nach der Kleinunternehmerregelung arbeitet, der profitiert von einer kostenfreien Tätigkeitsanmeldung.

Wissenswert: Als Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr.

Tipp!

Auch als Kleinunternehmer musst du dich mit der lästigen Buchhaltung beschäftigen. Ein professionelles Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer nimmt dir hier einiges an Arbeit ab und du hast Zeit für die wichtigen Dinge deines Business!

Mit oder ohne Rechtsform starten?

Als Freiberufler hast du die Möglichkeit, deine Tätigkeit komplett alleine oder aber gemeinsam mit anderen Freiberuflern auszuüben. Letzteres ermöglicht es dir, mit einer Rechtsform ein Freiberufler-Unternehmen zu gründen.

Mögliche Rechtsformen für Freiberufler sind:

  • Die Partnergesellschaft (PartG)
  • Die Freiberufler-GbR
  • Die Kapitalgesellschaft

Doch hier ist ein wenig Vorsicht geboten, denn jede Rechtsform bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich. Bei einer Kapitalgesellschaft gehen zum Beispiel die meisten Vorteile, von denen du als Freiberufler normalerweise profitierst, verloren. Genau aus diesem Grund solltest du die Wahl der Rechtsform genauestens überdenken, denn nur so kannst du von den größtmöglichen Vorteilen profitieren.

Krankenkasse für Freiberufler

Auch als Freiberufler bist du krankenversicherungspflichtig. Wer einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgeht, der muss sich bei der Künstlersozialkasse anmelden. Näheres hierzu folgt in einem späteren Abschnitt. Gehörst du jedoch nicht der ebenerwähnten Gruppe an, dann muss du dich eigenständig um deine Krankenversicherung bemühen. Hier hast du die Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung.

Vorsicht: Bist du als Freiberufler einmal Teil einer privaten Krankenversicherung, dann kannst du nur dann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn du deine freiberufliche Tätigkeit aufgibst.

Geschäftskonto für Freiberufler eröffnen

Obwohl wir in Deutschland keiner Geschäftskontopflicht unterliegen, macht es durchaus Sinn, die privaten und geschäftlichen Geldflüsse voneinander zu trennen. Das geht am besten mit einem bestehenden Geschäftskonto. Freiberufler profitieren von zahlreichen attraktiven Angeboten und Modellen. Diese variieren allerdings von Bank zu Bank, können aber optimal auf deine Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Wichtige Anlaufstellen

Wer eine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchte, der ist dazu verpflichtet, gewisse Ämter, Behörden und Kassen aufzusuchen. Gleiches trifft aber auch auf den klassischen Gewerbetreibenden zu. Allerdings haben Freiberufler bei der Anmeldung häufig andere Pflichten, denen sie nachkommen müssen. Zunächst einmal sind Freiberufler von der Eintragungspflicht beim Handelsregister und beim Gewerbeamt befreit. Wer möchte, der kann sich aber freiwillig eintragen lassen. In diesem Fall bekommst du aber auch gewisse Pflichten auferlegt.

Zu den wichtigsten Anlaufstellen zählen folgende:

  • Das Finanzamt
  • Die Standeskammer (für kammerpflichtige freie Berufe)
  • Das Versorgungswerk
  • Die Künstlersozialkasse

Eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden

Alles was du zu Steuern wissen musst!

Sobald du deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet hast, erteilt dir dieses eine Steuernummer. Interessant zu wissen ist allerdings, dass ausschließlich Gewerbebetreibende zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet sind. Somit brauchen jene, die einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, diese Steuern nicht zu bezahlen. Allerdings unterliegst du als Freiberufler der Umsatzsteuerpflicht, denn schließlich erbringst du regelmäßige Leistungen, für die du dich bezahlen lässt. Für Freiberufler gibt es hier aber auch Ausnahmen.

Je nach Art deines freien Berufes kann der Umsatzsteuersatz unterschiedlich hoch ausfallen. In der Regel beträgt er 19 Prozent, doch Freiberufler profitieren oftmals von einem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Einige freiberufliche Tätigkeiten sind sogar komplett von der Umsatzsteuer befreit. Das trifft dann zu, wenn der Jahresumsatz den Betrag von 17.500 Euro nicht überschreitet. Ist dies der Fall, so unterliegst du der Kleinunternehmerregelung und bist von der Umsatzsteuer befreit.

Nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit anmelden

Solltest du dir noch nicht im Klaren darüber sein, ob die Freiberuflichkeit für dich geeignet ist, dann kannst du natürlich auch erst einmal mit einer passenden Geschäftsidee in die nebenberuflichen Freiberuflichkeit starten.

Durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sich hohe Sozialbeiträge fürs erste vermeiden und du kannst neben deinem bestehendem Angestelltenverhältnis herausfinden, ob die Freiberuflichkeit zu dir und deinen Vorhaben passt. Hier gibt es allerdings einige wichtige Punkte zu beachten:

Zum einen darfst du je nach aktueller Berufssituation nur eine bestimmte Stundenanzahl pro Woche für deine Nebentätigkeit opfern, denn nur dann wird die Freiberuflichkeit als nebenberuflich akzeptiert. Arbeitslosengeldempfänger dürfen zum Beispiel nicht mehr als 15 Wochenstunden arbeiten, anderenfalls kommt es zu Leistungskürzungen durch die Arbeitsagentur. Zum anderen musst du mindestens 50 Prozent deines Einkommens aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis erzielen. Anderenfalls bist du in deiner nebenberuflichen Tätigkeit versicherungspflichtig und wirst gegebenenfalls doppelt für anfallende Beitragszahlungen herangezogen.

Die Anmeldung einer nebenberuflichen Freiberuflichkeit erfolgt ebenso wie bei der klassischen freiberuflichen Tätigkeit, nämlich über ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Ebenso erforderlich ist auch das Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens. Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist hinfällig, sofern du ausschließlich als nebenberuflicher Freiberufler tätig bist.

Dein Leben als Freiberufler – viele Freiheiten, hohe Eigenverantwortung

Die Freiberuflichkeit bringt für dich zahlreiche Vorteile mit sich. Du bist dein eigener Chef, kannst völlig unabhängig arbeiten, suchst dir deine Kunden selbst aus und bist nicht an strikte Arbeitszeiten sowie bestimmte Arbeitsorte gebunden. Für viele Menschen ist dies eine wundervolle Vorstellung. Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass die Tätigkeit als Freiberufler ein hohes Maß an Eigenverantwortung erfordert. Du musst dich zum Beispiel um die Buchhaltung kümmern. Aber auch die Versicherungspflicht darfst du keinesfalls außen vor lassen. Ebenso solltest du bedenken, dass du als Freiberufler oftmals kein festes Gehalt bekommst, sondern je nach Auftragslage mal mehr oder mal weniger verdienst.

Freiberufler und Buchführung

Grundsätzlich gilt zu wissen, dass Freiberufler unabhängig von der Höhe der Besteuerungsgrundlage, nicht buchführungspflichtig sind. Allerdings kommt auch ein Freiberufler nicht komplett ohne Belege und Aufzeichnungen aus. Auf Anforderung durch das Finanzamt muss auch er seine Betriebseinnahmen aufzeigen und die betrieblich veranlassten Betriebsausgaben darlegen können. Genau aus diesem Grund ist die Buchführung auch für Freiberufler unabdingbar und zwingend notwendig.

Mit sevdesk schnell und einfach

Eine besonders komfortable Möglichkeit der Buchführung stellt die Nutzung eines Online Rechnungsprogramms dar. Hiermit ist eine einfache, solide und zuverlässige Finanzbuchhaltung möglich. Diese Programme sollten bestenfalls ein einfaches und schnelles Buchen, Erstellen von Berichten und Verwalten von Belegen ermöglichen. Du suchst nach einem Rechnungsprogramm für Freiberufler? Alle wichtigen Funktionen findest du in sevdesk!

Freiberufliche Tätigkeit anmelden – Das solltest du beachten!

Standeskammer für kammerpflichtige freie Berufe

Wer eine kammerpflichtige Freiberuflichkeit anmelden möchte, der muss sich bei der zuständigen Standeskammer registrieren. Häufig spricht man hier auf von den berufsständischen Kammern. Doch was sind kammerpflichtige freie Berufe?

Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und beratende Ingenieure sind alle samt kammerpflichtige freie Berufe.

Wissenswert: Wer auf Basis seiner freiberuflichen Tätigkeit Werbemaßnahmen ergreifen möchte, der muss sich vorab bei seiner zuständigen Standeskammer informieren. Oftmals geben die Kammern nämlich nur beschränkte Möglichkeiten frei, Werbung zu machen.

Versorgungswerk: Rentenversicherung für Freiberufler

Freie Berufe, die einer Standeskammer zugeordnet sind, müssen zugleich auch dem Versorgungswerk der jeweiligen Kammer angehören. Die Mitgliedschaft ist für derartige Berufe verpflichtend. Durch sie werden Beiträge für die Rentenversicherung fällig. Neben den kammerpflichtigen freien Berufen gibt es allerdings auch noch eine Vielzahl anderer freier Berufe, die Rentenpflichtzahlungen leisten müssen. Das liegt in erster Linie daran, dass diese Berufe als besonders schutzbedürftig gelten. Darunter fallen zum Beispiel Hebammen, Lehrer und Küstenschiffer. Alle übrigen Freiberufler können natürlich freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Wer das nicht möchte, sollte unbedingt privat für die Rente vorsorgen.

Künstlersozialkasse für Künstler und Publizisten

Über die sogenannte Künstlersozialversicherung werden Freiberufler wie Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung miteingeschlossen. Hier erhalten Freiberufler ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen. Demnach ist die Künstlersozialkasse im Grunde genommen nichts anderes als eine Krankenkasse – Nur eben für Freiberufler.

Berufsgenossenschaft für freie Berufe

Auch Freiberufler müssen einer Berufsgenossenschaft angehören. In Deutschland sind die Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte. Ihr Aufgabegebiet liegt darin, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Ebenso unterstützen Berufsgenossenschaften Unternehmen beim Arbeitsschutz. Daher bieten sie in regelmäßigen Abständen Schulungen für die Versicherten an.

Betriebsnummer für Mitarbeiter beantragen

Seit dem Jahr 2008 ist der Betriebsnummern-Service, kurz auch BMS, für die Vergabe von Betriebsnummern zuständig. Sobald ein Freiberufler seinen ersten Mitarbeiter einstellt, muss er sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden und eine Betriebsnummer beantragen. Da die Bearbeitungszeit bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen kann, macht es durchaus Sinn, den Antrag vor der Mitarbeitereinstellung einzureichen. Die Betriebsnummer ist sowohl für die Sozialversicherungs- als auch für die Krankenversicherungsanmeldung von wichtiger Bedeutung.

Als Freiberufler Mitarbeiter anmelden

Hast du einen Mitarbeiter eingestellt, so musst du diesen bei der jeweiligen Krankenkasse melden. Für weitere Meldefristen und die Überweisung der Versicherungsbeiträge händigt die zuständige Krankenkasse regelmäßig aktuelle Merkblätter aus.

Versicherungen für Freiberufler

Neben der Krankenversicherung gibt es noch einige weitere Punkte, die für Freiberufler wichtig sein können. Je nach Situation solltest du daher prüfen, welche Risiken du besser absichern solltest, damit im Schadensfall nicht deine eigene Existenz auf dem Spiel steht. Im privaten Bereich solltest du daher über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Im betrieblichen Bereich solltest du dir über eine Haftpflicht-, Sach- und Rechtsschutzversicherung Gedanken machen. Genauso Gedanken kannst du dir über eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler.

In diesem Video erfährst du noch mehr zur Anmeldung als Freiberufler und alles über die geltenden Versicherungen, Geschäftskonten und die Steuererklärung:

Das Wichtigste über eine freiberufliche Tätigkeit auf einen Blick

Jetzt bist du bestens darüber informiert, wie du deine freiberufliche Tätigkeit anmelden kannst. Daher möchten wir dir noch einmal einen kleinen Überblick über das Wichtigste verschaffen. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Informationen noch einmal kurz und knapp zusammengefasst:

  • Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende gehen einer selbständigen Tätigkeit nach.
  • Für die Anmeldung deiner Freiberuflichkeit musst du lediglich ein formloses Schreiben an das Finanzamt weiterleiten.
  • Freiberufler sind zwar von der Gewerbesteuer-, allerdings nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Ausnahme: Freiberufler, die nach der Kleinunternehmerregelung arbeiten, sind von der Umsatzsteuer befreit.
  • Die Unterscheidung bzw. Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern regelt das PartGG und der §18 EStG.
  • Auch als Freiberufler bist du krankenversicherungspflichtig. Ebenso solltest du auch an eine Unfall- sowie Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Schließe eventuell auch eine gesetzliche und/ oder private Rentenvorsorge ab.
  • Denke stets daran: Die zahlreichen Freiheiten, die du als Freiberufler genießt, sind nahezu immer mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung verbunden.

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Freiberuflichkeit?

Die Vorteile Die Nachteile
  • Die Freiberuflichkeit überzeugt durch Unabhängigkeit, denn im Gegensatz zur Tätigkeit als Arbeitnehmer sind Freiberufler deutlich unabhängiger
  • Der Zeitaufwand kann je nach Tätigkeit enorm hoch ausfallen
  • Eine freiberufliche Tätigkeit lässt sich ohne größeren Bürokratieaufwand umsetzen, denn die Gewerbe- und Handelsregisteranmeldung sind hinfällig
  • Die Sozialversicherung ist für alle Freiberufler außer für Künstler und Publizisten eine private Angelegenheit
  • Freiberufler sind frei von der Gewerbesteuer
  • Freiberufler müssen mit einem unternehmerischen Risiko leben
  • Künstler und Publizisten profitieren von günstigeren Sozialversicherungsbeiträgen
  • Im Krankheitsfall haben Freiberufler keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung
  • Bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung muss keine Umsatzsteuer aufgeführt werden
  • Die Abrechnung erfolgt einfach sowie unkompliziert durch EÜR und völlig unabhängig von Umsatz sowie Gewinn

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