Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Den Rhythmus der Umsatzsteuervoranmeldung legt das Finanzamt für dich fest. Obwohl es sich bei der Umsatzsteuer um eine Jahressteuer handelt, musst du die Voranmeldung vierteljährlich oder monatlich abgeben.
Die Voranmeldung erfolgt über ELSTER, da eine Umsatzsteuervoranmeldung auf Papier nur noch in Ausnahmen bewilligt wird.
Mit der Umsatzsteuervoranmeldung Software sevDesk kannst du die Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER an das Finanzamt übermitteln – ganz egal ob du Windows oder einen Mac nutzt.
sevDesk unterstützt dich mit bei der Erfassung der Umsatzsteuer und erstellt die Voranmeldung automatisch basierend auf den Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
Dabei unterscheidet sevDesk zwischen den verschiedenen Umsatzsteuersätzen – Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung werden damit reduziert. Und sollte doch einmal etwas schief gegangen sein, sendest du mit einem Klick eine Korrektur der Voranmeldung an das Finanzamt. Mit einer Umsatzsteuervoranmeldung Software bist du immer auf der sicheren Seite.
Egal ob du die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder pro Quartal abgeben musst – oft erweist sich die Voranmeldung der Umsatzsteuer als eine lästige Aufgabe.
Mit sevDesk hast du alle umsatzsteuerrelevanten Unterlagen in einem System und kannst direkt deine Umsatzsteuer erstellen. Mit einem Klick sendest du mit Hilfe der integrierten ELSTER-Schnittstelle eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung direkt aus sevDesk an dein Finanzamt -ganz ohne separates Elsterformular! Da wir die Schnittstelle zu ElsterOnline nutzen, musst du dich nicht selbst bei ELSTER authentifizieren.
Das Protokoll der Umsatzsteuervoranmeldung kannst du für deine Unterlagen als PDF herunterladen.
Direkter Zugang für deinen Steuerberater
sevDesk setzt alles daran, um, dir die Zusammenarbeit mit deinem Steuerberater so einfach wie möglich zu gestalten. Damit die Kommunikation auch auf Distanz reibungslos funktioniert, kannst du deinem Steuerberater einen Zugang zu deiner Online Buchhaltung in sevDesk einzuräumen.
Außerdem kannst du einen sogenannten DATEV-Export erstellen. Dabei entscheidest du, in welche Buchungsdaten dein Steuerberater Einsicht erhält. Innerhalb weniger Klicks gelingt dir dank des DATEV-Exports die digitale Übertragung von Belegen, Rechnungen und allen anderen relevanten Daten.
sevDesk ist vielseitig einsetzbar
Hier findest du einen ersten Einblick über die Vielfalt unserer Branchen, denen wir täglich mit Rat und Tat zur Seite stehen:
UstVA Software mit vielen Funktionen
Dir bereitet die jährliche Erstellung deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung Kopfzerbrechen? sevDesk übernimmt für dich die automatisierte und taggenaue Gewinnermittlung auf Grundlage deiner Einnahmen. Neben der zuverlässigen Erstellung der EÜR bietet dir die Umsatzsteuervoranmeldung Software zahlreiche weitere Funktionen.
BELEGE MIT DEM SMARTPHONE FOTOGRAFIEREN
Damit du alle Einnahme- und Ausgabenbelege für die Umsatzsteuervoranmeldung griffbereit hast, kannst du mit der sevDesk Buchhaltungssoftware deine Belege einfach mit unserer App (iOS/Android) fotografieren und digital speichern.
AUTOMATISCHE BELEGERKENNUNG
Die wichtigsten Belegdaten erkennt sevDesk dabei sogar automatisch. So sparst du dir unnötige Tipparbeit.
Mit unserem Online Rechnungsprogramm ist Rechnungen schreiben ganz einfach. Die Adresse des Kunden und die Artikelbezeichnungen werden automatisch aus den hinterlegten Stammdaten übernommen.
Alle rechtlichen Pflichtangaben auf der Rechnung füllt sevDesk automatisch aus und die Umsatzsteuer wird anhand der geltenden Steuersätze berechnet. So hilft dir sevDesk, dass all deine Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und vom Finanzamt akzeptiert werden.
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) errechnest du deine Umsatzsteuer und Vorsteuer, entweder selber oder mit sevDesk. Diese Werte werden dann dem Finanzamt übermittelt.
Rechenbeispiel: Eingenommene Umsatzsteuer – bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) = Umsatzsteuer Zahllast (Umsatzsteuerschuld)
Wenn die Umsatzsteuer Zahllast positiv ist, hast du, als Unternehmer, in diesem Monat mehr Umsatzsteuer eingenommen als ausgegeben und schuldest dem Finanzamt noch Geld.
Bei negativer Umsatzsteuer Zahllast, also wenn du weniger Umsatzsteuer ausgegeben hast als mit der Vorsteuer voraus gezahlt hattest, schuldet das Finanzamt dir Geld. Da du in diesem Fall mehr bezahlt hattest als du müsstest.
Jeder Selbständige, welcher umsatzsteuerpflichtige Leistungen oder Lieferungen erbringt.
Im Regelfall richtet sich deine Abgabeverpflichtung für die Umsatzsteuervoranmeldung nach der Höhe deiner Umsatzsteuerzahllast (Umsatzsteuer – Vorsteuer) im vorherigen Kalenderjahr.
Die Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – wurde für Deutschland auf 19 Prozent festgesetzt. Einige Waren- und Leistungsgruppen sind jedoch nur mit sieben Prozent zu versteuern.
Der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent wird als Regelsteuersatz bezeichnet und gilt für alle Waren- und Leistungsgruppen, die nicht als Ausnahmegruppen gelten. Nur mit 7 Prozent werden berechnet:
Landwirtschaftliche Erzeugnisse sind mit 10,7 Prozent Umsatzsteuer zu berechnen, Forsterzeugnisse mit 5,5 Prozent. Keine Umsatzsteuer fällt für Kreditvermittlungen, Versicherungen, Leistungen im See- und Luftverkehr, innergemeinschaftliche Lieferungen und Auslandslieferungen an.
Die Umsatzsteuer muss auf den Nettobetrag (der auf der Rechnung ausgewiesen werden muss!) aufgerechnet werden und ergibt den Bruttobetrag. Sie wird im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, quartalsweise oder jährlich ans Finanzamt abgeführt.
Grundsätzlich muss die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums von dir an das Finanzamt übermittelt werden. Ist der 10. Tag des Monats ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, musst du die Übermittlung erst zum Ende des nächsten Werktages übermitteln.
Die eingenommene Umsatzsteuer muss gegenüber dem Finanzamt bis zum 10. des Folgemonats im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt werden, auch die zugehörige Zahlung ist bis zu diesem Tag fällig.
Jedes Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig, sofern es nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Bist du also als Kleinunternehmer geführt, brauchst du keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, kannst aber auch keine Vorsteuer für Investitionen verrechnen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss immer bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt übermittelt werden. Bei einer monatlich fälligen Voranmeldung heißt das, dass bis zum 10. März die Voranmeldung für den Februar beim Finanzamt eingegangen sein muss. Das gilt auch für die Zahlung, sie muss ebenfalls bis dahin erfolgen. Bei einer quartalsweisen Zahlung sind die Stichtage der 10. Januar, 10. April, 10. Juli und der 10. Oktober. Durch die Dauerfristverlängerung kann die Frist um einen Monat verlängert werden.
Mehr zum Thema findest du in unserem Lexikonbeitrag Dauerfristverlängerung.
Dein ELSTER Zertifikat kannst du direkt über die ELSTER Homepage beantragen. Wenn du sevDesk nutzt musst du dich nicht mehr für ein Zertifikat registrieren uns sparst wertvolle Zeit.
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