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Selbständigkeit anmelden im Handwerk mit und ohne Meister – so geht es!

Aktualisiert am
10
.
09
.
2024
Akkuschrauber liegt in der Hand eines Handwerkers

Du bist Handwerker und möchtest den Sprung in die Selbständigkeit wagen? Was für ein aufregender Schritt! Um einen eigenen Betrieb zu gründen, ist in vielen Handwerksberufen eine gewisse Qualifikation erforderlich. Die Meisterpflicht für Handwerker spielt hierbei eine wichtige Rolle. Ganz unabhängig, ob mit oder ohne Meistertitel: Für den Start in deine Selbständigkeit ist eine sorgfältige Planung und ein gewisses Know-how gefragt.

In diesem Ratgeber erfährst du, welche Schritte notwendig sind, um deine Selbständigkeit als Handwerker erfolgreich anzumelden. Zusätzlich erklären wir, wie du auch ohne Meistertitel deinen eigenen Betrieb gründen kannst.

Was bedeutet die Meisterpflicht im Handwerk?

Die Meisterpflicht oder auch Meisterzwang wurde eingeführt, um die Qualität handwerklicher Dienstleistungen sicherzustellen. Sie gewährleistet, dass ein Handwerker über das erforderliche Fachwissen verfügt, um sein Gewerbe betreiben zu können. Das ist in § 7 Absatz 1 der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Zusätzlich soll mit der Meisterpflicht die Ausbildung von Fachkräften im Handwerk sichergestellt werden, denn der Meistertitel berechtigt zur Ausbildung des Nachwuchses.

Für diese Gewerke gilt die Meisterpflicht

In der Handwerksordnung (HwO) sind alle Gewerke festgelegt, die der Meisterpflicht unterliegen. Aktuell gibt es in Deutschland 53 Handwerksberufe mit Meisterpflicht, die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt sind. Diese Liste wird immer wieder angepasst. Erst im Jahr 2020 wurde eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken beschlossen, darunter größtenteils Handwerksberufe aus dem Baugewerbe, wie zum Beispiel Fliesen-, Platten- und Mosaikleger.

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll die Qualität und die Leistung in den jeweiligen Handwerken verbessern und gleichzeitig den Verbraucherschutz stärken.  

Zu den Handwerksberufen mit Meisterpflicht gehören:

Augenoptiker Konditoren
Bäcker Land- und Baumaschinenmechatroniker
Behälter- und Apparatebauer Kraftfahrzeugmechaniker
Boots- und Schiffbauer Maler und Lackierer
Böttcher Maurer und Betonbauer
Büchsenmacher Mechaniker für Vulkanisationstechnik / Reifenmechaniker
Brunnenbauer Metallbauer
Chirurgiemechaniker Ofen- und Luftheizungsbauer
Dachdecker Orgel- und Harmoniumbauer
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher Orthopädieschuhmacher
Elektromaschinenbauer Orthopädietechniker
Elektrotechniker Parkettleger
Estrichleger Raumausstatter
Feinwerkmechaniker Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Fleischer Schilder- und Lichtreklamehersteller
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Schornsteinfeger
Friseure Seiler
Gerüstbauer Steinmetze und Steinbildhauer
Glasbläser und Glasapparatebauer Straßenbauer
Glaser Stuckateure
Glasveredler Tischler
Hörakustiker Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Installateur- und Heizungsbauer Werkstein und Terrazzohersteller
Informationstechniker Zahntechniker
Kälteanlagenbauer ">Zimmerer
Karosserie- und Fahrzeugbauer Zweiradmechaniker
Klempner  

Planst du eine Betriebsgründung in einem dieser Handwerksberufe, benötigst du in der Regel einen Meistertitel. Es gibt aber auch Wege und Möglichkeiten, wie du ohne den Abschluss der Meisterschule in diesen Gewerken gründen kannst. Wie das geht, erklären wir in einem gesonderten Abschnitt.

Eintragung in die Handwerksrolle

Wenn du eine Betriebsgründung in einem Handwerk mit Meisterpflicht planst, benötigst du zusätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle. Ohne diese Zulassung kannst du deinen Betrieb nicht beim Gewerbeamt anmelden. Die Handwerksrolle ist das „Herzstück“ der Handwerkskammer. Alles über die Handwerksrolle haben wir dir in diesem ausführlichen Ratgeber zusammengestellt: Eintragung in die Handwerksrolle.

Diese Handwerksberufe sind zulassungsfrei

Neben den zulassungspflichtigen Handwerken gibt es solche, die nicht unter die Meisterpflicht fallen. Für eine Betriebsgründung ist dann die Gesellenprüfung und eine gewisse Berufserfahrung ausreichend.  Die zulassungsfreien Handwerksberufe sind in Anlage B1 der Handwerksordnung aufgeführt. Aktuell gibt es 43 Handwerksberufe, die zulassungsfrei sind.

Bei diesen Handwerken handelt sich größtenteils um künstlerische und gestalterische Berufe, deren Ausübung keine unmittelbaren Risiken oder Gefahren für Mensch und Umwelt darstellen.

Zu den Handwerksberufen ohne Meisterpflicht gehören:

Bogenmacher Mälzer
Brauer Metall- und Glockengieß;er
Buchbinder Metallbildner
Buchdrucker Metallblasinstrumentenmacher
Damen- und Herrenschneider Modellbauer
Drucker Modisten
Edelsteinschleifer und -graveur Müller
Feinoptiker Sattler und Feintäschner
Flexografen Schneidwerkzeugmechaniker
Fotografen Schriftsetzer
Gebäudereiniger Schuhmacher
Geigenbauer Segelmacher
Glas- und Porzellanmaler Siebdrucker
Gold- und Silberschmied Sticker
Graveur Textilreiniger
Handzuginstrumentenmacher Uhrmacher
Holzbildhauer Vergolder
Holzblasinstrumentenmacher Wachszieher
Keramiker Weber
Klavier- und Cembalobauer Weinküfer
Korbmacher Zupfinstrumentenmacher
Kürschner  
Wichtig zu wissen:

In der Handwerksordnung sind alle aktuell rund 130 in Deutschland ansässigen Handwerksberufe aufgelistet. Diese werden in zulassungspflichtige Gewerbe, zulassungsfreien Handwerkeund und handwerksähnliche Gewerbe unterteilt.

Handwerk ohne Meister anmelden und Meisterzwang umgehen

Wir haben es schon angedeutet: Auch ohne Meistertitel gibt es Möglichkeiten, wie du deinen Handwerksbetrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk gründen kannst. Welche das sind, stellen wir dir ausführlich vor.

Option Beschreibung
Option 1: Du verfügst über eine langjährige Berufserfahrung als Geselle Die Altgesellenregelung ersetzt einen Meistertitel. Voraussetzung: Du hast mindestens sechs Jahre im gleichen Handwerk gearbeitet, davon vier Jahre in leitender Position (§ 7b Abs. 2 HwO).
Option 2: Du stellst einen Betriebsleiter mit Meistertitel ein Wenn du über keinen Meistertitel verfügst, kannst du einen Betriebsleiter einstellen, der einen Meister vorweisen kann (§ 7b Abs. 1 HwO).
Option 3: Du verfügst über eine alternative Ausbildung Wenn du einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss in einem ähnlichen Berufsfeld hast, kann dieser Abschluss als Ersatz zur Meisterprüfung geltend gemacht werden (§ 7 Abs. 2 HwO).
Option 4: Du beantragst eine Ausnahmebewilligung Mögliche Gründe zur Beantragung einer Ausnahmebewilligung können sein:
  • die Meisterprüfung stellt zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach eine unzumutbare Belastung dar;
  • du bist Geselle mit fortgeschrittenem Lebensalter (ab ca. 47 Jahren);
  • du bist aktuell und unverschuldet arbeitslos;
  • du hast eine kurzfristige Übernahme eines Betriebes in Aussicht;
  • es besteht eine unzumutbare lange Wartezeit bis zur Meisterprüfung.
Option 5: Du beantragst eine Ausübungsberechtigung als EU-Bürger Als EU-Bürger kannst du dich ebenfalls ohne Meisterbrief selbständig machen, wenn du eine der folgenden Bedingungen erfüllst:
  • du hast sechs Jahre lang deinen eigenen Betrieb geführt;
  • du warst sechs Jahre als Betriebsleiter tätig;
  • du hast eine dreijährige Ausbildung und warst zusätzlich drei Jahre als Selbständiger oder Betriebsleiter tätig;
  • du verfügst über eine dreijährige Ausbildung plus mindestens fünf Jahre in einer leitenden Position in einem Handwerksbetrieb;
  • du warst drei Jahre lang selbständig und mindestens fünf Jahre unselbständig im Gewerk tätig.

Wichtig zu wissen:

Es gibt einige wenige Handwerksberufe, bei denen diese Ausnahmeregelungen nicht greift und du zwangsläufig einen Meistertitel brauchst.

Diese sind:

  • Zahntechniker
  • Hörakustiker
  • Schornsteinfeger
  • Augenoptiker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Orthopädietechniker

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Meister werden im Handwerk

Um deinen Meistertitel für das Gewerbe mit Meisterpflicht zu erlangen, stehen dir grundsätzlich zwei Wege offen:

  • Abschluss der Meisterschule: Der gängigste Weg zum Erhalt des Meisterbriefes ist der Besuch der Meisterschule der Handwerkskammern. Dafür benötigst du eine erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung in deinem Bereich sowie Berufserfahrung als Geselle. Die Meisterausbildung kann entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend erfolgen. Wenn für dein Gewerk keine Meisterpflicht besteht, bietet dir ein Meistertitel dennoch zahlreiche Vorteile. Du kannst zum Beispiel eine Firma leiten und Berufseinsteiger in deinem Beruf ausbilden.
  • Abschluss eines Hochschulstudiums: Alternativ hast du die Möglichkeit, ein duales Studium zu absolvieren, z. B. im Bauingenieurwesen oder in der Automatisierungstechnik. Nach erfolgreichem Studium erhältst du sowohl einen Bachelor- als auch einen Meistertitel, zusätzlich zu deinem Abschluss im jeweiligen Ausbildungsberuf.

So viel kostet der Meistertitel im Handwerk

Die Kosten für die Meisterausbildung belaufen sich je nach Beruf und Branche zwischen 4.000 Euro und 9.000 Euro. Hinzu kommen noch Prüfungsgebühren von ca. 750 Euro. Es ist also schon ein kleines Vermögen, das du in deine Zukunft investierst. Vielleicht kannst du deinen Ausbildungsbetrieb um finanzielle Unterstützung bitten, schließlich profitiert auch er von deinem erweiterten Fachwissen.

Finanzielle Unterstützung für angehende Meister

Für angehende Meister gibt es einige Förderprogramme. Die bekanntesten sind das Aufstiegs-BAföG und die Meistergründungsprämie.  

  • Aufstiegs-Bafög: Dieses umfasst die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis zu 15.000 Euro), die Kosten für das Meisterstück (bis zu 2.000 Euro) sowie finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt während der Weiterbildung. Ausführliche Informationen über diese Förderungsmaßnahme findest du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
  • Meistergründungsprämie: Diese ist eine Art Startkapital für angehende Unternehmensgründer, die bereits ihren Meistertitel erworben haben. Die Prämie wird von einigen Bundesländern in Deutschland angeboten und dient dazu, Existenzgründungen im Handwerk zu fördern. Ob dein Bundesland sich ebenfalls beteiligt, kannst du über den Förder-Check herausfinden.

Vor- und Nachteile der Meisterpflicht

Mit einem Meistertitel kannst du deine handwerklichen Fähigkeiten unter Beweis stellen und deine eigenen Dienstleistungen anbieten.

Doch wie bei allem gibt es auch bei der Meisterpflicht einige Nachteile. Wir haben dir die wichtigsten Vor- und Nachteile gegenübergestellt.

Vorteile der Meisterpflicht: Nachteile der Meisterpflicht
Die Meisterpflicht gewährleistet ein hohes Maß an Qualität und Professionalität. Die Meisterpflicht kann den Zugang zu bestimmten Handwerksberufen einschränken und den Einstieg erschweren.
Durch die Meisterpflicht werden Verbraucher vor minderwertiger Arbeit und potenziellen Risiken geschützt. Die Meisterpflicht stellt eine zusätzliche Hürde dar, die den Weg zur Selbständigkeit erschweren kann.
Die Meisterpflicht fördert die Ausbildung von Fachkräften. Dies trägt zur langfristigen Sicherung qualifizierten Nachwuchses im Handwerk bei. Der Fachkräftemangel wird durch die Meisterpflicht verschärft.
Der Meistertitel ist ein anerkanntes Gütesiegel und verleiht einem Handwerksbetrieb ein höheres Ansehen. Für den Besuch der Meisterschule mit abschließender Meisterprüfung fallen hohe Kosten an.

Checkliste für angehende Handwerker: So meldest du deine Selbständigkeit richtig an

Du hast dich entschieden, den Start in die Selbständigkeit als Handwerker zu wagen. Hier listen wir schrittweise auf, was für die Gründung des eigenen Handwerksbetriebes notwendig ist.

1. Schritt: Prüfe die Voraussetzungen : Fällt dein geplantes Handwerksgewerk unter die Meisterpflicht? Dann kannst du bei fehlendem Meistertitel eine der oben genannten Alternativen für die Umgehung des Meisterzwangs prüfen. Trifft eine der Optionen auf dich zu, stellst du einen Antrag auf Ausübungsberechtigung bei deiner örtlichen Handwerkskammer.  Für alle zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe benötigst du keinen besonderen Qualifikationsnachweis, um deinen Betrieb anzumelden.

2. Schritt: Führe eine Marktanalyse durch: Bevor du richtig durchstartest, schau dir dein Standortpotenzial genauer an. Eine kleine Marktanalyse kann dir dabei helfen. Gerade bei handwerklichen Betrieben reicht oft schon ein Blick in die nähere Umgebung. Wie viel Konkurrenten gibt es in deinem Gebiet? Ist genug Nachfrage vorhanden? Mithilfe einer Konkurrenzanalyse bekommst du Aufschluss über die aktuellen Preise und das Serviceangebot. Das hilft dir, dein eigenes Angebot entsprechend anpassen.

Unser Tipp:

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Hier geht's zur Vorlage

3. Schritt: Entscheide dich für eine Rechtsform

Im nächsten Schritt steht die Entscheidung der Rechtsform für deinen Betrieb an, mit der du die rechtliche Grundlage für dein Handeln schaffst. Bei der Auswahl einer passenden Rechtsform spielt dein Startkapital und die Haftungsbeschränkung eine wichtige Rolle.

Gängige Rechtsformen im Handwerk sind:

Unser Tipp für dich: Als kleine Entscheidungshilfe für eine passende Rechtsform schau dir gerne unser Video an.

4. Schritt: Anmeldung bei den Behörden

Nachdem du eine Rechtsform festgelegt hast, steht im nächsten Schritt die Gewerbeanmeldung an.

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung gilt jede Tätigkeit als Gewerbe, die

  • selbständig ausgeführt wird,
  • auf Dauer angelegt ist und
  • eine Gewinnerzielung beabsichtigt.

Du hast die Möglichkeit, dich für ein Kleingewerbe zu entscheiden und von steuerlichen bzw. rechtlichen Erleichterungen zu profitieren. Das kannst du bei der Gewerbeanmeldung auswählen. Aber auch die Entscheidung für ein Kleingewerbe hat Nachteile. Genaueres erklärt unser Ratgeber zur Anmeldung eines Kleingewerbes.

Handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk, musst du ebenfalls die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen - entweder mit deinem Meistertitel oder mit der Ausnahmebewilligung.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei dir. Nachdem du diesen ausgefüllt hast, bekommst du deine Steuernummer zugewiesen. Damit kannst du offiziell Rechnungen für deine Aufträge ausstellen.

Je nach Branche ist dein Betrieb mit der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. bei Handwerksberufen der Handwerkskammer (HWK). Entweder wirst du im Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Berufe oder in der Liste für die zulassungspflichtigen Gewerke mit Meisterpflicht - der Handwerksrolle - geführt.

Zusätzlich dazu bist du verpflichtet, dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Diese übernimmt die Unfallversicherung für Angestellte. Auch als Selbständiger ohne Angestellte kannst du verpflichtet sein, einer Berufsgenossenschaft beizutreten. Alles über die Mitgliedschaft kannst du in unserem ausführlichen Ratgeber nachlesen: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.  

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Zusammenfassung zu Meisterpflicht Handwerk

Bevor du dich mit deinem eigenen Handwerksbetrieb selbständig machst, solltest du sicherstellen, dass du die Voraussetzungen dafür erfüllst.

In bestimmten Handwerksberufen ist ein Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifikation Pflicht. Diese Meisterpflicht soll die Qualität der Arbeit des Handwerkers sicherstellen und den Verbraucher schützen.

Welche Berufe unter die Handwerkspflicht fallen, ist in der Handwerksordnung (HwO) festgelegt. Die HwO unterscheidet zwischen zulassungspflichtigem und zulassungsfreiem Handwerk sowie handwerksähnlichen Gewerben. Diese können sich ändern. Erst im Jahre 2020 gab es eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken, die bis dato ohne Meistertitel ausgeführt werden konnten. Mit dieser Wiedereinführung soll die Qualität und Leistung in den jeweiligen Handwerken verbessert und der Verbraucherschutz gestärkt werden.

Auch ohne Abschluss der Meisterschule ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, deinen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen. Zum Beispiel, wenn du unter die Altgesellenregelung fällst oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen kannst. In diesem Fall musst du eine Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer beantragen.

Egal ob mit oder ohne Meistertitel: Mit dem richtigen Engagement und den passenden Voraussetzungen steht deinem Erfolg als selbständiger Handwerker nichts im Wege.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Meisterpflicht im Handwerk

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