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Kleingewerbe anmelden: Alles Wichtige zur Anmeldung und den Voraussetzungen

Aktualisiert am
10
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09
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2024
Öffnungsschild eines Kleingewerbes, welches angemeldet wurde

Bist du bereit, den ersten kleinen Schritt in Richtung Selbständigkeit zu wagen? Die Anmeldung eines Kleingewerbes könnte genau das Richtige für dich sein! 

Doch was verbirgt sich hinter einem Kleingewerbe? Wie klein oder groß darf es sein? Und was genau ist der Unterschied zu einem Nebengewerbe

Wenn du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, solltest du zunächst die genauen Kriterien und Voraussetzungen dafür kennen. In diesem Ratgeber gehen wir allen Fragen rund um das Kleingewerbe ausführlich auf den Grund. 

Was gilt als Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das nicht den strengen Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) unterliegt. Du brauchst dafür keine Eintragung im Handelsregister und bist offiziell kein Kaufmann. Du unterliegst daher auch nicht der Bilanzierungspflicht, was den bürokratischen Aufwand gering hält.

Ein Kleingewerbe wird oft von einem Einzelunternehmer oder einem Kleinunternehmer geführt und macht eher bescheidene Jahresgewinne. Offiziell musst du mit deinem Kleingewerbe auch keinen Mindestumsatz erreichen. Es ist nur wichtig, dass du überhaupt Gewinne erzielst. 

Nach oben gibt es allerdings gewisse Umsatzgrenzen, die du nicht übersteigen darfst. Um ein Kleingewerbe zu betreiben, darfst du  

  • max. 800.000 Euro Umsatz und/ oder
  • max. 80.000 Euro Gewinn pro Kalenderjahr erwirtschaften (Stand: 2024). 

Falls du mit deinem Geschäftsbetrieb diese Grenzen überschreitest, bist du kein Kleingewerbetreibender mehr und musst deine ursprünglich gewählte Rechtsform in eine OHG oder KG umwandeln. Damit bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Du kannst als Kleingewerbetreibender von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann gelten für dich andere Umsatzgrenzen. Wo sich diese befinden, erklären wir dir gleich noch ausführlich. Verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung, kannst du für dein Kleingewerbe den Vorsteuerabzug nutzen. 

Grundsätzlich musst du als Kleingewerbetreibender neben der Einkommenssteuer auch Gewerbesteuer abführen. Aber keine Panik: Für dein Kleingewerbe gibt es einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro.

Du hast keine Lust zu lesen? Dann hol dir alle wichtigen Informationen im Video:

Mögliche Rechtsformen für Kleingewerbe

Wenn du ein Kleingewerbe gründen möchtest, hast du die Wahl zwischen zwei verschiedenen Rechtsformen: 

1. Einzelunternehmer: Gründest du dein Kleingewerbe allein, startest du als Einzelunternehmer. Du haftest persönlich mit deinem gesamten Privatvermögen. Im Gegenzug benötigst du für die Gründung kein Startkapital. 

2. GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Wenn du dein Kleingewerbe zusammen mit anderen natürlichen Personen gründen möchtest, ist eine GbR notwendig. Hier haften alle Beteiligten mit ihrem Privatvermögen.

Wichtig zu wissen ist: Egal ob Einzelunternehmer oder GbR – als Kleingewerbetreibender trägst du die volle persönliche Haftung mit deinem Vermögen. Es gibt keine Möglichkeit, dieses Risiko zu begrenzen oder zu reduzieren.

Kleingewerbe oder Kleinunternehmen anmelden: Das ist der Unterschied

Vielleicht fragst du dich gerade, wo denn genau der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmen liegt? Lass uns daher die Begriffe nochmals klar voneinander abgrenzen.

Ein Kleingewerbe

  • ist ein Begriff aus dem Handelsgesetzbuch.
  • muss als Rechtsform Einzelunternehmer oder eine GbR sein. 
  • benötigt keinen Handelsregistereintrag und unterliegt somit nicht den strengen Vorschriften des HGB
  • darf einen Umsatz von 800.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten (Stand: 2024).

Ein Kleinunternehmen

  • ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht (UStG).
  • kann verschiedene Rechtsformen haben. 
  • muss keine Umsatzsteuer abführen.
  • darf einen Umsatz von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten (Stand: 2024).

In beiden Fällen kannst du als Kleingewerbetreibender von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. 

Fassen wir zusammen: Das Kleingewerbe ist eine allgemeine Bezeichnung für ein kleines gewerbliches Unternehmen. Das Kleinunternehmen ist eine spezifische rechtliche Regelung für Unternehmen, die bestimmte Umsatzgrenzen einhalten.

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Diese Unterlagen brauchst du zur Anmeldung eines Kleingewerbes

Um dein Kleingewerbe anzumelden, benötigst du folgende Unterlagen: 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung 
  • ggfls. Aufenthaltserlaubnis 

Für die Anmeldung eines Gewerbes in speziellen Branchen können eventuell zusätzliche Dokumente erforderlich sein.  Zum Beispiel benötigst du für die Anmeldung von einem überwachungsbedürftigen Gewerbebetrieb ein polizeiliches Führungszeugnis.

Möchtest du dich als Gewerbetreibender mit einem zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb selbständig machen, ist die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig. Die Handwerksrolle dient als Verzeichnis für verschiedene handwerkliche Berufe. Durch die Eintragung erhältst du eine Handwerkskarte, die unverzichtbar für eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung ist.

Diese Kosten fallen bei der Anmeldung eines Kleingewerbes an

Die Gewerbeanmeldung ist für dich als Kleingewerbetreibender mit geringen Kosten verbunden. Was finanziell für das Anmelden deines Kleingewerbes genau auf dich zukommt, kann je nach Region unterschiedlich sein. Rechne ungefähr mit Kosten von 20 bis 80 Euro. Diese Gebühr ist einmalig zum Zeitpunkt der Anmeldung fällig.

So meldest du dein Kleingewerbe an

Um dein Kleingewerbe beim Gewerbeamt anzumelden, ist eine normale Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Gewerbeordnung (GewO) macht da keinen Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem normalen Handelsgewerbe.

Du fragst dich jetzt bestimmt, wann du dein Kleingewerbe anmelden musst! Am besten, bevor du mit dem Gewerbebetrieb startest. Falls du dein Kleingewerbe rückwirkend anmelden möchtest, solltest du dies innerhalb der nächsten 3 Monate tun. Zwar kann die Anmeldung bis zu 60 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit nachträglich erfolgen. Abhängig von der Dauer der Verspätung können dir als Gründer jedoch hohe Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro blühen. 

Wichtig zu wissen: 
Bei einem Kleingewerbe muss aus dem Firmennamen ersichtlich sein, wer hinter diesem Kleinunternehmen steht. Dein Vorname und Nachname muss Teil des Firmennamens sein. Fantasienamen sind also raus! 

Anmeldung beim Gewerbeamt

Wenn du dein eigenes Kleingewerbe starten möchtest, führt dich dein erster Schritt zum Gewerbeamt. 

Für die Anmeldung deines Gewerbebetriebs benötigst du folgende Unterlagen: 

Am einfachsten ist es, wenn du dir das Anmeldeformular zuvor entweder online herunterlädst oder es dir vor Ort im Gewerbeamt abholst. Beim Ausfüllen kannst du dich an der Ausfüllhilfe zur Kleingewerbeanmeldung orientieren.

Nach der Anmeldung als Kleingewerbetreibender wird dir der Gewerbeschein erfahrungsgemäß direkt vor Ort ausgestellt. 

Möchtest du einen handwerklichen Gewerbetrieb gründen, ist eine Handwerkskarte für die Gewerbeanmeldung notwendig. Die bekommst du, wenn du dich in die Handwerksrolle eintragen lässt. Unser Ratgeber-Artikel zur Eintragung in die Handwerksrolle informiert dich ausführlich über diese besondere Genehmigung. 

Unser Tipp: Nutze den kostenlosen Service von sevdesk für das Ausfüllen deiner Gewerbeanmeldung. Anschließend brauchst du das Formular nur noch beim Gewerbeamt einzureichen und kommst so zu deinem Gewerbeschein. 

Anmeldung beim Finanzamt

Die Anmeldung eines Kleingewerbes beim Finanzamt ist recht unkompliziert. Du füllst lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Das kannst du bequem online per ELSTER erledigen.   

Falls du dir mit einigen Angaben unsicher bist, bietet dir unsere leicht verständliche Ausfüllhilfe zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Orientierung. Keine Zeit zu lesen? Dann hol dir alle Informationen aus dem Video zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

In dem Fragebogen kannst du unabhängig von der gewählten Unternehmensform auswählen, dass du als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG eingestuft werden möchtest. Die Bedingung ist, dass du mit deinem Jahresumsatz nicht mehr als 22.000 Euro (Stand: 2024) im Vorjahr und 50.000 Euro im aktuellen Kalenderjahr erwirtschaftest.   

Alles zu dieser Sonderregelung erfährst du hier in unserem Ratgeber-Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Anschließend bekommst du deine Steuernummer zugeschickt. Diese ist eine Pflichtangabe auf deinen Ausgangsrechnungen. Falls du umsatzsteuerpflichtig bist, benötigst du ebenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Auch als Kleinunternehmer fällt für dich Buchhaltung an. Mit unserem professionellen Rechnungs­programm für Kleinunternehmer mit integriertem Online-Banking erleichterst du dir die Organisation und sparst wertvolle Zeit.

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Anmeldung bei der IHK oder HWK

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Im handwerklichen Bereich ist die Handwerkskammer für die Eintragung in die Handwerksrolle für dich zuständig. 

Eine IHK-Mitgliedschaft bzw. die Mitgliedschaft in der HWK bietet dir wertvolle Vorteile. Hierzu zählen unter anderem eine starke Interessenvertretung sowie Zugang zu Beratungsdiensten und Networking-Möglichkeiten.

Ausführliche Informationen zu den Bedingungen und Leistungen der IHK kannst du auch in unserem Ratgeber-Text zur IHK-Mitgliedschaft nachlesen.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Nachdem du dein Kleingewerbe gegründet hast, ist es wichtig, dass du dich innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft (BG) für deine Branche anmeldest. 

Die Berufsgenossenschaft ist Teil der Sozialversicherung und bietet dir als Kleingewerbetreibender eine gesetzliche Unfallversicherung. Normalerweise werden Beiträge erst fällig, wenn du Mitarbeiter beschäftigst. Möchtest du mehr über die Berufsgenossenschaft erfahren, dann klick dich zu unserem Ratgeber-Artikel Berufsgenossenschaft anmelden.

Anmeldung bei der Agentur für Arbeit

Sobald du einen oder mehrere Mitarbeiter in deinem Kleingewerbe einstellst, benötigst du auch eine Betriebsnummer. Diese Nummer ist entscheidend für deine Lohnbuchhaltung. Du kannst die Betriebsnummer einfach online über den Betriebsnummernservice der Agentur für Arbeit beantragen.

Schau dir dazu unsere ausführliche Anleitung zum Beantragen einer Betriebsnummer an. 

Gesellschaftsvertrag erstellen (nur bei GbR)

Gründest du dein Kleingewerbe nicht alleine, wirst du dein Unternehmen als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) führen. Eine GbR ist unkompliziert, sowohl bei der Gründung als auch bei der späteren Buchführung. 

Rein rechtlich gesehen ist es zulässig, wenn du und dein Geschäftspartner den GbR-Vertrag mündlich schließen. Um mögliche Unstimmigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden, ist ein Gesellschaftsvertrag allerdings absolut empfehlenswert. 

Unser Tipp: Nutze den kostenlosen GbR Mustervertrag von sevdesk.

Geschäftskonto eröffnen

Um eine klare Trennung zwischen deinen geschäftlichen und privaten Finanzen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Dadurch erleichterst du dir die Buchhaltung enorm. 

Unser Tipp: Wusstest du, dass du dein Online-Banking in die Buchhaltungssoftware von sevdesk integrieren kannst? So behältst du stets den Überblick über alle deine Transaktionen bzw. deinen Jahresumsatz und kannst wichtige Auswertungen wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit nur einem Klick abrufen. 

Kleingewerbe als Nebengewerbe führen

Du kannst dein Kleingewerbe auch als Nebengewerbe führen. Dann kannst du weiterhin von der Sicherheit deines festen Gehaltes profitieren und probierst nebenbei den Start in die Selbständigkeit. Ein großer Pluspunkt dabei ist, dass du weiterhin über deinen Hauptarbeitgeber sozialversichert bist.  

Im Gegensatz zum Kleingewerbe gibt es bei einem Nebengewerbe keine festgelegte Verdienstgrenze. Aber um dein Kleingewerbe als Nebengewerbe anzumelden, musst du bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Du darfst nicht mehr als die Hälfte deiner wöchentlichen Arbeitszeit dafür aufwenden.
  • Du solltest nicht mehr als die Hälfte deines Einkommens daraus generieren.

Entscheidend ist demnach, wie hoch dein zeitlicher Umfang für deine Haupttätigkeit ist und wie viel du damit verdienst. Zusätzliche Einnahmen können nämlich deine Sozialversicherungsbeiträge und Steuerpflichten beeinflussen. 

Wenn du tiefer in das Thema eintauchen möchtest, findest du in unserem Ratgeber Nebengewerbe anmelden noch mehr Informationen.

Kleingewerbe vs. Handelsgewerbe: Vor- und Nachteile

Jetzt fragst du dich vielleicht, ob du eher ein Kleingewerbe oder ein Handelsgewerbe anmelden solltest? Um dich bei deiner Entscheidung zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Vor- und Nachteile des Kleinunternehmens gegenüber einem Handelsunternehmen zusammengefasst. 

Vorteile Kleingewerbe:

  • Du benötigst kein Startkapital.
  • Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist unkompliziert.
  • Die Gründungskosten sind gering.
  • Es besteht keine strenge Buchführungspflicht.
  • Du kannst von der Kleinunternehmerregelung profitieren.
  • Oft entfällt die Gewerbesteuer durch einen Freibetrag.

Nachteile Kleingewerbe:

  • Du haftest persönlich (unbeschränkt).
  • Es gelten strenge Umsatzgrenzen.
  • Der Name muss Vor- und Nachnamen beinhalten, du kannst keine Fantasienamen verwenden.
  • Das Wachstum deines Unternehmens ist begrenzt.

Dein Kleingewerbe im Griff: Praktische Buchführungshilfen

Wenn dein Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen ist, kannst du deine Gewinne einfach mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Durch diese Gegenüberstellung berechnest du deine Steuerlast. Dafür ist es wichtig, dass deine Buchführung stets aktuell ist. 

Für eine optimale Organisation haben wir praktische Buchführungshilfen für dich zusammengestellt: 

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Zusammenfassung

Das Kleingewerbe bietet optimale Bedingungen, um in die selbständige Tätigkeit zu starten. 

Die Anmeldung als Kleingewerbetreibender erfolgt bei deinem örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Anschließend erhältst du als Gewerbetreibender deinen Gewerbeschein und musst beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. 

Wichtig ist, dass du als Kleingewerbetreibender nicht automatisch als Kleinunternehmer für Steuerzwecke giltst. Dafür musst du die Kleinunternehmerregelung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auswählen. 

Weitere Schritte umfassen das Eröffnen eines Geschäftskontos, die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) und möglicherweise die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.

Für dich als Kleingewerbetreibender ist es ist ratsam, von Anfang an ein innovatives Buchhaltungsprogramm zu nutzen. So kannst du sicherstellen, dass deine Buchführung korrekt ist und du keine Rechnungen vergisst.  Außerdem ersparst du dir eine Menge Zeit und Nerven! 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kleingewerbe anmelden

Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zum Thema Kleingewerbe nochmals kurz und prägnant zusammengefasst.

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