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Betriebsnummer beantragen – So gehst du vor!

Betriebsnummer beantragen – So gehst du vor!

Aktualisiert am
12
.
06
.
2024

Eine Betriebsnummer muss von dir als Unternehmer in dem Moment beantragt werden, in dem du deinen ersten Mitarbeiter beschäftigen willst. Gemäß Definition ist die Betriebsnummer eine Zahl, welche der Identifikation von Arbeitnehmern bei deren Sozialversicherung dient.

Betriebsnummer beantragen – So gehst du vor!

Definition – was ist eine Betriebsnummer?

Laut Definition wird die Betriebsnummer in der amtlichen Statistik als eine technische Arbeitshilfe genutzt, um damit Berichtskreise aufzubauen. Sie wird zudem für ganz bestimmte und abgesteckte Wirtschaftsbereiche und deren spezifischen Grundgesamtheiten verwendet. Eine Betriebsnummer zu beantragen ist auch deshalb wichtig, weil sich damit Angaben in deinem Betrieb zusammenführen lassen, sofern diese Angaben aus internen Erhebungen stammen. Du kannst dir damit die Zeit und den Aufwand für Doppelbefragungen sparen.

Wann benötige ich eine Betriebsnummer?

Wie bereits eingangs erwähnt, brauchst du eine Betriebsnummer immer dann, wenn du Mitarbeiter beschäftigen willst. Die Anzahl der Mitarbeiter ist damit unerheblich und der Vorgang der Beantragung der Betriebsnummer muss bereits vor der Beschäftigung des ersten Mitarbeiters erfolgen.

Für dich als Gründer stellen Mitarbeiter ein wichtiges Ziel deiner Selbstständigkeit dar, aber du musst in diesem Zusammenhang auch die Meldepflicht deiner Mitarbeiter beachten. Die Betriebsnummer zu beantragen ist auch deshalb notwendig, weil du diese Nummer für die Anmeldung eines jeden Mitarbeiters bei der Sozialversicherung und bei der Krankenkasse benötigst.

Ab welchem Zeitpunkt brauchst du die Betriebsnummer?

Wichtig für dich zu wissen ist, dass du eine Betriebsnummer benötigst ab dem Moment, in dem du einen Mitarbeiter einstellen willst. Welche Art von Mitarbeiter du dabei beschäftigen willst, spielt keine Rolle. Das heißt, dass du eine Betriebsnummer auch dann beantragen musst, wenn es sich bei der Arbeit um einen Minijob oder einen 450 Euro-Job handelt. Auch bei der Beschäftigung von einem Auszubildenden kommst du um die Betriebsnummer Beantragung nicht herum. Dieses Vorgehen gilt für dich sowohl bei der Neugründung von einem Unternehmen als auch bei einer Betriebsübernahme.

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Wer verteilt die Betriebsnummern?

Bei der Bundesagentur für Arbeit ist ein zentraler Service eingerichtet, über welchen die Betriebsnummern vergeben werden. Du kannst dies als eine Art Betriebsnummernservice verstehen. Die Vergabe dieser Betriebsnummern erfolgt aber nicht bei jeder Agentur für Arbeit, sondern wird durch den BNS (Betriebsnummern-Service) der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken gesteuert. Unterliegst du der Meldepflicht für Betriebsnummern, so kannst du hier deine Betriebsnummer beantragen. Die Antragstellung kann über folgende Wege erfolgen:

  • telefonische Beantragung
  • schriftliche Beantragung per Post, Mail oder Fax
  • Beantragung der Betriebsnummer per Online-Antrag

Die jeweiligen Adressdaten bzw. Kontaktdaten lauten wie folgt:

  • Postadresse: Betriebsnummern-Service, 66088 Saarbrücken
  • Telefon: 0800/4555520 (kostenlose Service-Hotline)
  • Faxnummer: 0681/988429 – 1300
  • Online-Adresse: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service
betriebsnummer beantragen
 Ausschnitt aus dem Antrag Betriebsnummer beantragen

Privathaushalte

Neben Gründern und Selbstständigen müssen auch Privathaushalte eine Betriebsnummer beantragen. Im Klartext: wenn du ein privater Arbeitgeber bist und auf der Basis von einem Minijob eine Haushaltshilfe oder dergleichen im privaten Haushalt beschäftigst, musst du auch eine Betriebsnummer beantragen. In diesem Fall bist du Arbeitgeber und da gibt es auch keine Ausnahme in Bezug auf die Betriebsnummer.

Ausnahme: Beschäftigst du erstmalig beispielsweise eine Haushaltshilfe und meldest diese unter Verwendung vom Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale an, so übernimmt die Zentrale die Beschaffung der Betriebsnummer für dich und teilt dir diese dann mit. Diese Betriebsnummer musst du dann ständig weiter verwenden, egal ob du eine neue Hilfe beschäftigst oder eine anderweitige Beschäftigung im privaten Haushalt vergibst.

Nutzt du dieses Haushaltsscheck-Verfahren nicht, bist du verpflichtet, bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer zu beantragen. Dies ist bei folgenden Voraussetzungen notwendig:

  • Du bezahlst für eine Beschäftigung in deinem Haushalt im Durchschnitt mehr als 450 Euro und dies über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten.
  • Es handelt sich bei der Tätigkeit nicht um eine Tätigkeit, die als haushaltsnah eingeordnet wird.
    Als Beispiel kann hier Putzen oder Gartenarbeit genannt werden, die in der sonstigen Zeit durch Angehöriger der Familie verrichtet werden.
Wichtig:

Bist du Unternehmer und beantragst für eine Reinigungskraft für das Putzen deiner Büroräume eine Betriebsnummer, so kannst du diese nur dafür verwenden. Reinigt aber genau die gleiche Person deine privaten Räume, so musst du dafür eine zweite Betriebsnummer beantragen. Auch die Meldepflicht besteht hier für dich getrennt für beide Beschäftigungen.

Knappschaftliche Betriebe

Als knappschaftliche Betriebe zählen Betriebe, welche im Bergbau oder im Bereich Gewinnung von Mineralien, beispielsweise Kohle tätig sind. Für diese Betriebe oder dich als Arbeitgeber für knappschaftliche Tätigkeiten auf Schachtanlagen oder Sanierungsarbeiten ist für die Beantragung einer Betriebsnummer nicht die Arbeitsagentur für Arbeit mit ihrem Betriebsnummernservice zuständig.

In diesem Fall musst du dich an folgende Stelle wenden:

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft Bahn-See
Dezernat VII.1.6.
45115 Essen

Seefahrtsbetriebe

Gleiches wie oben beschrieben gilt auch für alle Arten von Seefahrtsbetrieben.

Anlaufstelle für die Betriebsnummernbeantragung ist allerdings hier unter folgender Adresse zu finden:

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft Bahn-See
Dezernat VII.15.
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg

Betriebsnummer beantragen: So gehst du vor!

Um eine Betriebsnummer beantragen zu können, musst du einen bestimmten Ablauf einhalten. Am besten ist es, wenn du diese Betriebsnummer elektronisch, also online beantragst. Diese Beantragung kannst du selbst vornehmen oder es einen von dir Bevollmächtigen machen lassen. Dieser könnte beispielsweise dein Steuerberater sein. Auf folgende Vorgehensweise musst du achten:

  • Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit steht dir für die Beantragung der Betriebsnummer ein Online-Antrag bereit.
  • In der Regel wirst du deine gewünschte Betriebsnummer sofort angezeigt bekommen, da sie in den meisten Fällen automatisch vergeben wird
  • Per Post bekommst du allerdings ebenfalls noch einen Bescheid und die gültige Betriebsnummer mitgeteilt.

Frist zur Beantragung einer Betriebsnummer

Im Zusammenhang mit der Beantragung einer Betriebsnummer musst du bestimmte Fristen beachten. Diese sehen wie folgt im Überblick aus:

  • Die Beantragung muss spätestens bei der Arbeitsaufnahme von deinem ersten Mitarbeiter erfolgen.
    Dies gilt für das Baugewerbe, eine Tätigkeit im Bereich Gaststätte und Beherbergung, für das Gewerbe Personenbeförderung und für Gewerbe in den Bereichen Spedition, Transport und Logistik. Überdies muss es erfolgen im Schaustellergewerbe, in der Forstwirtschaft und bei einem Gebäudereinigungsgewerbe.
    Weitere Gewerbe für diese Regelung und Fristen sind die Fleischwirtschaft, Prostitution und Gewerbe für den Aufbau und den Abbau von Messen und Ausstellungen.
  • Für alle anderen Bereiche gilt für dich für die Beantragung eine Frist bis zur ersten Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung. Spätestens muss die Betriebsnummer nach sechs Wochen des Beginns von einem Beschäftigungsverhältnis vorliegen.

Wie lange dauert eine Beantragung der Betriebsnummern?

Als Bearbeitungsdauer musst du bei einer schriftlichen Beantragung ein Zeitfenster von etwa drei Arbeitstagen berücksichtigen und einkalkulieren. Das bedeutet für dich, dass du auf jeden Fall rechtzeitig vorher eine Betriebsnummer beantragen musst, bevor du einen Mitarbeiter einstellst, selbst wenn es sich nur um einen Minijobber handelt.

Änderungen müssen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden!

Wie auch für die Beantragung der Betriebsnummer und seinen Voraussetzungen gibt es auch eine Meldepflicht für dich bei einer Änderung von bestimmten Sachverhalten. Diese Änderungen müssen von dir an den Betriebsnummern-Service gemeldet werden:

  • Änderungsmitteilung bei Schließung deines Unternehmens
  • Mitteilung, wenn sich die Adresse deines Unternehmens ändert
  • Mitteilung, wenn dein Unternehmen seinen Besitzer wechselt
  • Mitteilungspflicht bei Übernahme eines Betriebes
  • Mitteilung über Fortführung von einem Unternehmen, welches bereits stillgelegt wurde
  • Änderungsmitteilung, wenn sich bei einem Unternehmen der wirtschaftliche Zweck ändert oder ein Teil deines Unternehmens einen anderen wirtschaftlichen Zweck verfolgt
Wichtig:

Es besteht für dich eine gesetzliche Verpflichtung, dass du Änderungen unverzüglich, also sofort mitteilst. Erfüllst du diese Pflicht nicht, so kann gegen dich eine Geldbuße verhängt werden.

Service, Telefon und nützliche Links für die Beantragung der Betriebsnummer

Im Laufe dieses Artikels sind einige Adressen, Telefonnummern und Angaben zu Internetseiten aufgeführt worden, welche alle im Zusammenhang mit der Beantragung einer Betriebsnummer stehen. Da diese Angaben für dich und die Beantragung wichtig sind, bekommst du hier nochmals alles sauber zusammengefasst auf einen Blick:

  • Telefonnummer vom Betriebsnummern-Service: 0800/4555520
  • Postanschrift für die Bundesagentur für Arbeit – Zentrale für Betriebsnummerbeantragung:
    Betriebsnummern-Service
    66088 Saarbrücken
  • Postanschrift Bundesagentur für Arbeit – Zentrale:
    Regensburger Straße 104
    90478 Nürnberg
  • Service-Telefon Zentrale: 0911/179-0

Weitere Informationen und Hilfestellungen für die Beantragung einer Betriebsnummer bekommst du selbstverständlich auch vom zuständigen Arbeitsamt in deiner Nähe.

Fazit/ Zusammenfassung

Die Betriebsnummer wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Für dich als Selbstständiger besteht die Pflicht, eine Betriebsnummer zu beantragen, wenn du die Absicht hast, deinen ersten Mitarbeiter zu beschäftigen. Diese Betriebsnummer brauchst du sowohl für die Anmeldung bei der Sozialversicherung oder bei der Anmeldung der Mitarbeiter bei der Krankenkasse. Auch bei der Beschäftigung von einem Minijobber muss diese Nummer beantragt werden, genauso wie bei einer Tätigkeit in einem privaten Haushalt. Vergeben wird die Betriebsnummer vom BNS, dem Betriebsnummern-Service. Dieser Service hat seinen Sitz bei der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Betriebsnummer beantragen haben wir in diesem Video zusammengefasst:

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