Eintragung in die Handwerksrolle
Träumst du davon, dein eigenes Handwerksgewerbe zu gründen? Bevor du diesen Traum in die Tat umsetzt, solltest du prüfen, ob deine geplante Tätigkeit zulassungspflichtig ist. Denn dann ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Welche Voraussetzungen du für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen musst, haben wir dir ausführlich zusammengefasst.
Was ist die Handwerksrolle?
Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in das sich bestimmte Gewerbebetriebe eintragen müssen, um ihr zulassungspflichtiges Handwerk ausüben zu dürfen. Geführt wird dieses Register von der regional zuständigen Handwerkskammer.
Gerade im handwerklichen Bereich gibt es Tätigkeiten, die als riskant für die Gesundheit oder die Sicherheit anderer betrachtet werden. Mit der Eintragung in die Handwerksrolle wird sichergestellt, dass wirklich nur Personen mit den erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen dieses Handwerk im deutschen Wirtschaftsraum ausüben dürfen (§ 6 Absatz 1 Handwerksordnung).
Wer muss sich in die Handwerksrolle eintragen?
Nicht alle handwerklichen Gewerbe benötigen für die Gewerbeanmeldung zwangsläufig eine Eintragung in die Handwerksrolle.
Die Handwerksordnung unterscheidet grundsätzlich zwischen
- dem zulassungspflichtigen Handwerk,
- dem zulassungsfreien Handwerk und
- dem handwerksähnlichen Gewerbe.
Wenn du dich mit einem zulassungsfreien Handwerk bzw. einem handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage B der Handwerksordnung selbstständig machen möchtest, benötigst du keine besonderen Qualifikationsnachweise. Eine Eintragung in die Handwerksrolle ist somit nicht notwendig.
Gehört dein Gewerbe zu den zulassungspflichtigen Handwerken, kannst du ohne Eintragung in die Handwerksrolle keine Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Startest du deine Selbstständigkeit als Betriebsinhaber ohne diese Eintragung, stellt das im deutschen Wirtschaftsraum eine Ordnungswidrigkeit dar.
Zu den zulassungspflichtigen Handwerken zählen zum Beispiel:
- Maurer und Betonbauer
- Maler und Lackierer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Schornsteinfeger
- Zahntechniker
Eine vollständige Übersicht der aktuell 53 zulassungspflichtigen Handwerke bietet dir die Anlage A der Handwerksordnung.
Wichtig zu wissen:
Einige der zulassungspflichtigen Handwerke kannst du auch ohne einen Meisterbrief ausüben, insofern eine Ausübungsberechtigung vorliegt. Diese erfordert unter anderem eine Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren.
Für einige Handwerksberufe ist in jedem Fall ein Meisterbrief erforderlich und sie können nicht mit einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung ausgeübt werden. Dazu zählen:
- Augenoptiker
- Hörakustiker
- Orthopädieschuhmacher
- Orthopädietechniker
- Schornsteinfeger
- Zahntechniker
- Handwerke im Gesundheitsbereich
Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
Du hast festgestellt, dass dein Gewerbe zu einem zulassungspflichtigen Handwerk gehört. Jetzt ist es wichtig, dass du dich vor Beginn deiner unternehmerischen Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lässt. Erst anschließend kannst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und dein Geschäft aufnehmen.
Grundsätzlich müssen die folgenden Eintragungsvoraussetzungen gemäß § 7 Handwerksordnung erfüllt sein:
- Meisterprüfung in dem zu betreibenden Handwerk
oder
- Meisterprüfung in einem verwandt erklärten Handwerk
oder
- Gleichwertige Abschlussprüfung einer deutschen Fachschule oder Diplom eines EU-Staates: Personen wie Ingenieure, Absolventen technischer Hochschulen oder staatlicher Fachschulen für Technik und Gestaltung sowieIndustriemeister werden in die Handwerksrolle eingetragen, sofern das zulassungspflichtige Handwerk dem Schulschwerpunkt ihrer Ausbildung oder Prüfung entspricht.
Eintragung ohne Meisterbrief
Kannst du als Betriebsinhaber keine abgelegte Meisterprüfung oder einen Meisterbrief vorweisen? Dann stehen dir als Geselle dennoch Möglichkeiten offen, um dein Gewerbe in die Handwerksrolle einzutragen:
- Altgesellenregelung: Wenn du als Geselle über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren in dem jeweiligen Handwerk verfügst, wovon du mindestens vier Jahre in einer leitenden Position tätig warst, dann kannst du in die Handwerksrolle eingetragen werden. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Schornsteinfeger, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Zahntechniker, Augenoptiker und Handwerke im Gesundheitsbereich.
- Betriebsleiter mit Meisterqualifikation: Wenn du als Inhaber einen Betriebsleiter einstellst, der über einen Meisterbrief verfügt, kannst du dich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dies gilt sowohl für Einzelunternehmen als auch für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
- Unzumutbare Belastung: Wenn für dich die Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung darstellt, z. B. aufgrund von Alter, Krankheit oder langer Wartezeit. In diesem Fall musst du einen Antrag auf Ausnahmebewilligung bei deiner örtlichen Handwerkskammer stellen.
Wichtig zu wissen: Du kannst nur das zulassungspflichtige Handwerk ausüben, das auch eingetragen wurde. Werden mehrere zulassungspflichtige Handwerke ausgeübt, muss normalerweise jedes dieser Handwerke in die Handwerksrolle eingetragen sein.
So trägst du dich in die Handwerksrolle ein
Um dich in die Handwerksrolle einzutragen, sind diese drei Schritte notwendig:
Schritt 1: Antragstellung bei der Handwerkskammer
Du reichst einen formlosen Antrag auf Eintragung bei deiner zuständigen Handwerkskammer ein. Diese ist abhängig von der Region, in der du gründen möchtest. Die Antragstellung kannst du bei einigen Kammern auch online erledigen.
Schritt 2: Prüfung der Voraussetzungen
Für die Eintragung in die Handwerksrolle musst du deine Qualifikationsnachweise einreichen. Alternativ kannst du eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung beantragen. Möchtest du zum Beispiel von der Altgesellenregelung Gebrauch machen, musst du deine Berufserfahrung und leitende Position nachweisen können.
Die Handwerkskammer überprüft, ob du alle erforderlichen Eintragungsvoraussetzungen erfüllst. In manchen Fällen werden zusätzliche Nachweise angefordert.
Schritt 3: Bestätigung der Eintragung und Ausstellung einer Bescheinigung
Sind alle Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, kannst du in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Nach der erfolgreichen Eintragung bekommst du von der Handwerkskammer deine Ausübungsberechtigung ausgestellt, die sogenannte Handwerkskarte. Diese Karte musst du dann für die Anmeldung deines Gewerbes vorlegen (§ 14 GewO).
Diese Unterlagen benötigst du für eine Eintragung in die Handwerksrolle
Damit du dich in die Handwerksrolle eintragen kannst, benötigst du folgende Dokumente:
- Personalausweis
- Qualifikationsnachweise (Meisterbrief, Abschlusszeugnis, Berufserfahrung)
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebener Antrag auf Eintragung
- einen Handelsregisterauszug, falls vorhanden (Ausnahme: Kleingewerbe)
- Weitere spezifische Unterlagen: Je nach Handwerk und den Anforderungen der örtlich zuständigen Handwerkskammer können weitere Dokumente erforderlich sein.
Zusätzlich benötigst du eine Kopie der Gewerbeanmeldung bei der Gründung von
- Einzelunternehmen
- einer GbR
- einer rechtsfähigen Personengesellschaften, wie der OHG und der KG
- eine juristische Person, wie der GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder eG
Diese kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden.
Eine Kopie des Gesellschaftervertrages - sofern nicht formlos geschlossen - benötigst du bei
- einer GbR
- OHG und KG
In der Handwerksrolle wird ebenfalls festgehalten, wer neben dem Unternehmensträger (Einzelunternehmer, rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person) die Betriebsleitung übernimmt.
Welche Kosten entstehen bei der Eintragung in die Handwerksrolle?
Die Kosten für die Eintragung in die Handwerksrolle können je nach Handwerkskammer variieren. Du solltest aber ungefähr mit Kosten zwischen 100 und 300 Euro rechnen.
Mit der Eintragung in die Handwerksrolle trittst du automatisch der Handwerkskammer bei. Das bringt zusätzliche Jahresbeiträge mit sich. Diese Beiträge richten sich nach der Größe deines Unternehmens und dem Jahresumsatz. Welchen Beitrag du für dein Gewerbe zahlen musst, kannst du im Gebührenverzeichnis deiner zuständigen Handwerkskammer nachlesen.
Zusammenfassung
Die Handwerkskammer unterteilt die Gewerbe im handwerklichen Bereich in drei Kategorien: handwerksähnliche Gewerbe, zulassungsfreie Gewerbe und zulassungspflichtige Gewerbe. Wenn du dein eigenes Geschäft in einem zulassungspflichtigen Handwerksberuf starten möchtest, kommst du um die Eintragung in die Handwerksrolle nicht herum. Die Eintragung soll sicherstellen, dass du über die nötigen Fähigkeiten verfügst.
Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist eine erfolgreich bestandene Meisterprüfung mit Meisterbrief. Alternativ wird auch eine staatlich anerkannte Prüfung akzeptiert, die einer Meisterprüfung gleichwertig ist. Diese Prüfung muss jedoch mit dem Studien- oder Schulschwerpunkt des jeweiligen Handwerks übereinstimmen.
Sind alle Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle erfüllt, stellt dir die Handwerkskammer eine Bescheinigung über deine Ausübungsberechtigung aus. Diese Bescheinigung wird als Handwerkskarte bezeichnet. Anschließend kannst du mit der Handwerkskarte für deinen Handwerksbetrieb ein Gewerbe anmelden.
Durch die Eintragung in die Handwerksrolle wirst du automatisch Mitglied in der Handwerkskammer und es werden regelmäßige Beitragszahlungen fällig.