Definition: Was ist ein Rechnungsabgrenzungsposten?
Rechnungsbeträge können teilweise nicht nur einem Geschäftsjahr zugeordnet werden, sondern sie müssen anteilsmäßig auf zwei Perioden verteilt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Rechnung erhältst oder sie versendest. Die Rechnungsabgrenzung stellt als Buchung sicher, dass Aufwand und Ertrag periodengerecht dem betreffenden Wirtschaftsjahr zugeordnet werden.
Eine Abgrenzung ist also immer dann nötig, wenn Aufwand und Ausgabe beziehungsweise Ertrag und Einnahme in unterschiedliche Perioden fallen. Eine Rechnungsabgrenzung ist eine Korrekturbuchung, mit der du die Ausgaben oder Einnahmen korrekt zuordnest. Sie wird im Rahmen des Jahresabschlusses durchgeführt (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB), damit die Bilanz sowie die GuV alle Posten ausweisen, die für das betreffende Wirtschaftsjahr relevant sind.
Wir unterscheiden zwei Arten von Rechnungsabgrenzungsposten:
- Transitorische Abgrenzung: Einnahmen oder Ausgaben werden bei der transitorischen Abgrenzungvor dem Bilanzstichtag geleistet, aber erst nach dem Stichtag erfolgswirksam.
- Antizipative Abgrenzung: Für die Erträge oder Aufwendungen ist noch kein Geld geflossen. Siemüssen aber schon dem abzuschließenden Geschäftsjahr zugerechnet werden.
Für die Vorgehensweise bei der Rechnungsabgrenzung sind drei Fragen entscheidend:
- Wann ist die Zahlung erfolgt – vor oder nach dem Abschlussstichtag?
- Wann wurde die Leistung erbracht?
- Wer muss zahlen? (Bist du Leistungsempfänger oder -erbringer?)