Definition und Bedeutung des Anlagevermögens
Das Handelsgesetzbuch definiert das Anlagevermögen folgendermaßen: „Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.“ (§ 247 Abs. 2 HGB). Das bedeutet: Es gehören all jene Vermögensteile zum Anlagevermögen, die du im Betrieb dauerhaft nutzt. Dauerhaft bedeutet hier gewöhnlich „länger als ein Jahr“
Es lassen sich zwei Arten von Anlagevermögen unterscheiden:
Abnutzbares Anlagevermögen | Nicht abnutzbares Anlagevermögen |
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Diese Vermögensgüter nutzen sich etwa durch technischen Fortschritt oder Verschleiß ab und verlieren an Wert. Die Wertminderung abnutzbarer Sachanlagen wird mittels Abschreibungen erfasst.
Beispiele: Maschine, Büro- und Geschäftsausstattung, Kfz, gekaufte Firmenwerte
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Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände können nicht abgeschrieben werden.
Beispiele: Grundstücke, Beteiligungen, dauerhafte Finanzanlagen, nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter
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Das Anlagevermögen sagt als Teil des Gesamtvermögens etwas darüber aus, wie erfolgreich dein Unternehmen ist und welcher Anteil des Anlagevermögens langfristig finanziert ist (Anlagendeckungsgrad). Im Rahmen der Bilanzanalyse kannst du mit dem Anlagevermögen viele Bilanzkennzahlen berechnen, die Aufschluss über die Unternehmensentwicklung geben, zum Beispiel:
- Anlagenintensität (Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen)
- Anlagenabnutzungsgrad (Hinweis für die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens)
- Anlagendeckungsgrad (Anteil der langfristigen Finanzierung des Anlagevermögens)