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Spenden absetzen – So machst du deine Spenden steuerlich geltend
Inhaltsverzeichnis
     

Spenden absetzen – So machst du deine Spenden steuerlich geltend

Aktualisiert am
12
.
02
.
2025

Du möchtest als Selbstständiger mit einer Spende Hilfsorganisationen oder politischen Parteien deine Unterstützung zukommen lassen und gleichzeitig steuerlich davon profitieren? Kein Problem, denn in sehr vielen Fällen lassen sich solche Spenden von der Steuer absetzen. Sie sind somit nicht nur eine enorm wichtige Stütze für verschiedenste Organisationen und tragen zur Gestaltung unserer Gesellschaft bei, sie helfen dir auch dabei, Steuern zu sparen.

Doch was genau gilt als Spende? Und an wen kann in welcher Höhe gespendet werden, welche Nachweise brauchst du dafür und wie gibst du deine Spenden in der Steuererklärung korrekt an? In diesem Artikel geben wir dir einen kompletten Überblick, wie du richtig spendest.

Spenden absetzen – So machst du deine Spenden steuerlich geltend

Was gilt als Spende?

Bei Spenden handelt es sich um freiwillige Zuwendungen in Form von Geld, Sachspenden oder auch Dienstleistungen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen. Sie dienen oft dazu, soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Projekte zu unterstützen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten.

Um sicherzugehen, dass an eine ehrliche, transparente Organisation gespendet wird, gibt es mittlerweile verschiedene Gütesiegel. Diese lassen auf den ersten Blick erkennen, dass eine Spende bei dieser Organisation gut aufgehoben ist. Je nach Höhe der Spenden werden unterschiedliche Belege benötigt und je nach Spendenempfänger ergeben sich verschiedene steuerliche Begünstigungen.

Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?

Wenn du deine Spenden von der Steuer absetzen willst, kommt es darauf an, wer der Spendenempfänger ist. Eine Spende an eine Privatperson, wie einen Obdachlosen oder Flüchtling, ist beispielsweise nicht von der Steuer absetzbar. Die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit einer Spende sind:

  • freiwillige Spende, die ohne Gegenleistung getätigt wird
  • Hilfe einer gemeinnützigen Organisation
  • Unterstützung von steuerbegünstigten Zwecken
  • Spender und Empfänger stehen in keiner wirtschaftlichen Verbindung
  • der Sitz der Spendenorganisation ist in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum
  • Spendenbescheinigung können ausgestellt werden

Folgende Spenden kannst du daher in der Steuererklärung absetzen:

  • Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Hilfsorganisationen
  • Spenden an steuerbegünstigte und gemeinnützige Stiftungen oder Vereine
  • Spenden an politische Parteien (Parteispenden) und Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen
  • Sachspenden (z. B. Kleidung, Lebensmittel, Materialien)
  • Zeitspenden (z. B. Zeit im Ehrenamt)
Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring

Während Spenden freiwillige Zuwendungen an gemeinnützig tätige Organisationen ohne die Erwartung einer Gegenleistung sind, erfolgt Sponsoring meist gegen eine vereinbarte Leistung (wie Werbung, Nennung des Sponsors oder Logoplatzierung). Daher ist das Sponsoring auch nicht als Sonderausgabe absetzbar, sondern als Betriebsausgabe, die einem geschäftlichen Zweck dient.

Höchstgrenzen für steuerlich absetzbare Spenden

Bis zu 20 Prozent deiner jährlichen Einkünfte (§ 10 EStG) kannst du für Spenden an wohltätige Organisationen absetzen. Das gilt auch für Mitgliedsbeiträge bei steuerbegünstigten und gemeinnützigen Vereinen. Sonderregeln gibt es nur, wenn an politische Parteien oder Stiftungen gespendet werden soll. Auf diese beiden Aspekte gehen wir weiter unten noch einmal genauer ein.

Spendest du mehr als 20 Prozent deines Einkommens, so erfolgt für das nächste Jahr automatisch ein sogenannter „Spendenvortrag“. Das bedeutet, dass du den im ersten Jahr nicht sofort absetzbaren Betrag im Folgejahr geltend machen kannst.

Spenden in die Steuererklärung eintragen

Um deine Spenden geltend zu machen, musst du sie als Einzelunternehmer und Gesellschafter in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Dazu trägst du den Spendenbetrag einfach als Sonderausgabe in der gleichnamigen Anlage “Sonderausgaben” ein. Außerdem solltest du nicht vergessen, deine Spendenbescheinigung für mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren. Das Finanzamt kann sie bei Bedarf als Nachweis anfordern. Bei Kapitalgesellschaften gelten Spenden hingegen als Betriebsausgaben und nicht als Sonderausgaben, wodurch sich der steuerpflichtige Gewinn und damit auch die zu zahlende Gewerbesteuer reduzieren.

Spender Absetzbarkeit
Privatperson Als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung
Einzelunternehmen & Personengesellschaft Als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung
Kapitalgesellschaften Als Betriebsausgabe

Spenden absetzen Sonderausgaben
 Spenden absetzen im Formular der Einkommensteuererklärung unter Sonderausgaben, Quelle: www.formulare-bfinv.de

Spendenbescheinigung für die Steuererklärung

Damit deine Spenden und Mitgliedsbeiträge vom Finanzamt steuerlich anerkannt werden, ist ab einem Spendenbetrag von 300 Euro immer eine entsprechende Bescheinigung des Empfängers nötig. Diese muss an dich, den Spender, ausgestellt werden. Genau genommen wird diese Spendenquittung als “Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster” bezeichnet. Dazu gibt es verschiedene Muster, die von staatlicher Seite bereitgestellt werden.

Oft werden die Bescheinigungen automatisch erstellt und verschickt. Das erfolgt meist zum Jahresende. Solltest du nichts bekommen, frag am besten nochmal beim Spendenempfänger nach.

Gut zu wissen:

Deinen Beleg musst du nicht mit der Steuererklärung einreichen, sondern erst, wenn das Finanzamt explizit danach fragt. Das bedeutet auch, dass du die Spendenbescheinigung gut aufbewahren musst, falls das Finanzamt sie doch einmal sehen möchte. Manchmal wird die Spendenbescheinigung auch direkt elektronisch vom Spendenempfänger an das Finanzamt weitergeleitet.

Kannst du keine Bescheinigung vorlegen, so wird in der Steuererklärung automatisch nur eine Pauschale in Höhe von 36 Euro angesetzt. Es lohnt sich also auf jeden Fall, die entsprechenden Nachweise zu erbringen, wenn deine Spende über den Pauschbetrag von 300 Euro hinausgeht.

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Von der Nachweispflicht ausgenommene Spenden bis 300 Euro

Alle Spenden unter 300 Euro sind grundsätzlich von der Nachweispflicht ausgenommen, ganz gleich, ob diese an politische Parteien, staatliche Behörden (z.B. Universitäten), wohltätige Organisationen oder Vereine gehen.

Diese Kleinspenden können daher besonders einfach von der Steuer abgesetzt werden. Ein einfacher Zahlungsnachweis wie ein Einzahlungsbeleg (bei Barzahlung), ein Kontoauszug (bei Überweisungen) oder ein Zahlungsbeleg von Onlinediensten (wie. z. B. Paypal) reicht aus, um Spenden bis 300 Euro geltend zu machen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung: eine Spende im Katastrophenfall. Hierbei ist grundsätzlich keine Zuwendungsbestätigung erforderlich, selbst wenn der Höchstbetrag des vereinfachten Zahlungsnachweises von 300 Euro überschritten wird. Allerdings muss das Geld innerhalb eines von den Finanzbehörden festgelegten Zeitraumes auf ein speziell eingerichtetes Sonderkonto überwiesen werden.

Bei Spenden bis 300 Euro und im Katastrophenfall muss also nur die Zahlung nachgewiesen werden und eindeutig ersichtlich sein, welcher Betrag wann an wen und warum gespendet wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass Spenden gerade in besonders schwierigen Situationen oder bei geringen Beträgen ohne bürokratische Hürden von der Steuer abgesetzt werden können.

Aber Vorsicht:

Auch der vereinfachte Spendennachweis wird genau geprüft. Beispielsweise muss bei einem Verein klar unterschieden werden, ob es sich um reguläre Mitgliedsbeiträge oder tatsächlich um eine Spende handelt. Normale Mitgliedsbeiträge sind nämlich nicht steuerlich absetzbar. Daher sollte der Zweck der Spende unbedingt dokumentiert und nachweisbar sein.

Spenden über Online-Zahlungsservices

Längst werden Spenden natürlich nicht nur per Banküberweisung getätigt, sondern vielfach wird direkt online gespendet. Das hat zur Folge, dass auch entsprechend andere Zahlungsmittel genutzt werden, wie beispielsweise PayPal. Bei kleinen Spenden bis 300 Euro ist auch hier alles sehr einfach. Auf der Kontoübersicht muss lediglich ersichtlich sein, an welche Adresse die Spende geflossen ist, dass diese tatsächlich bezahlt wurde und wer hinter dem Konto steht. Um beim Beispiel von PayPal zu bleiben, bedeutet das, dass die Übersicht der Überweisungen ausreichend sein sollte, um als Beleg für die Spende zu gelten.

Spenden-Rechner

Wie viel Steuer du dir durch eine Spende sparen kannst, musst du längst nicht mehr mühsam selbst ausrechnen. Online gibt es verschiedene Spenden-Rechner, wie z. B. den von Aktion Deutschland hilft, mit denen automatisiert der eingesparte Steuerbetrag ermittelt werden kann. Außerdem wird hier meist auch gleich die Kirchensteuer berücksichtigt. Trotzdem solltest du das Ergebnis nicht als gegeben hinnehmen, da du nicht sicher sein kannst, ob das Tool richtig rechnet oder auf dem neuesten Stand ist.

Sachspenden von der Steuer absetzen

Grundsätzlich können auch Sachspenden in der Steuererklärung als Sonderaufwendungen angeführt werden, wenn der Wert der Sachspende auf der Zuwendungsbestätigung vermerkt wurde. Um die Akzeptanz durch das Finanzamt zu erleichtern, sollte der Betrag so genau wie möglich angegeben werden, da sonst eine pauschale Bewertung unterstellt wird, wodurch die Spende wiederum infrage gestellt werden könnte. Wichtig ist dabei auch, den Zustand, den Neupreis und das Alter der gespendeten Güter zum Spendenzeitpunkt zu dokumentieren, um den angegebenen Wert nachzuweisen.

Ob es sich wirklich lohnt, diesen Aufwand zu betreiben, wenn Sachspenden getätigt wurden, hängt ganz davon ab, wie viel wirklich gespendet wurde. Werden mehrere Gegenstände auf einmal gespendet, sollte jeder Gegenstand einzeln notiert werden. Zu den Sachspenden zählen beispielsweise Kleidung, Lebensmittel und Spielzeug.

Sachspenden absetzen
 Sachspenden in Form von Kleidung

Besonderheiten bei Spenden

Abseits der Spenden, an die wir alle sofort bei diesem Thema denken, ist es auch möglich, an Stiftungen, politische Parteien oder seine Zeit zu spenden. Daher betrachten wir diese Fälle nun ebenfalls einmal genauer.

Spenden an Stiftungen

Spenden in das Vermögen von Stiftungen sind bis zu einem Betrag von einer Million Euro als Sonderausgabe absetzbar. Als Spender kannst du deine Zuwendung komplett im selben Jahr geltend machen oder über die kommenden neun Jahre verteilen. In diese besondere Situation werden zwar wohl nur die Wenigsten jemals kommen, doch diese Regelung zielt darauf ab, Großspenden zu ermöglichen, die dann von Stiftungen über Jahre hinweg für gute Zwecke eingesetzt werden können.

Spenden an politische Parteien

Diese Form der Spenden ist besonders stark steuerlich begünstigt, da du bis zu 50 Prozent des Betrages direkt von deiner eigenen Steuerschuld abziehen kannst, maximal jedoch 825 Euro. Das heißt vereinfacht gesagt, dass du 825 Euro weniger Steuern zahlst, wenn du 1.650 Euro an Parteien spendest und dies in deiner Steuererklärung angibst. Dazu zählen neben klassischen Spenden auch die Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeitrag und der Mandatsträgerbeitrag.

Ein höherer Betrag ist darüber hinaus bis zu 3.300 Euro zusätzlich als Sonderausgabe abzugsfähig. Wenn du mehr als die steuerbegünstigten 3.300 Euro spendest, ziehst du jedoch keine weiteren steuerlichen Vorteile daraus, da es bei Parteispenden keinen Spendenvortrag gibt.

Beispiel:
Du spendest in einem Jahr 3.300 Euro an eine oder mehrere Parteien und nutzt dadurch den steuerbegünstigten Höchstbetrag der Parteispenden komplett aus. Dadurch zahlst du 825 Euro weniger Steuern (Tarifermäßigung) und kannst 1.650 Euro als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen (= 3.300 - 1.650).

Parteispenden durch Kapitalgesellschaften werden bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt, da sie als Betriebsausgaben zählen. Im Gegensatz dazu können Gesellschafter einer Personengesellschaft und Einzelunternehmer namentlich gemachte Spenden entsprechend ihrer Höchstbeträge von der Steuer absetzen.

Aufwendungen als Spendenabzug

Wenn du ehrenamtlich in einem Verein tätig bist, beispielsweise als Übungsleiter, kannst du deinen Aufwand als Spende unter den Sonderausgaben der Steuererklärung geltend machen. Hierzu benötigst du jedoch eine Spendenbescheinigung sowie eine schriftliche Vereinbarung, dass du Anspruch auf eine Erstattung deiner Aufwendung hast, auf diese jedoch verzichtest. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Fahrtkosten
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Übungsleiterpauschale
  • Ehrenamtspauschale

Richtig spenden mit Hilfe des Spendensiegels

Wer spendet, möchte normalerweise nicht nur sichergehen, dass die Spende steuerlich absetzbar ist, sondern vor allem auch, dass diese in der gewünschten Form ankommt und zweckgebunden verwendet wird. Es haben sich deshalb verschiedene Siegel etabliert, durch die signalisiert wird, dass eine Organisation seriös ist, die Verwendung der finanziellen Mittel überprüft wird und man somit ohne Bedenken spenden kann.

Wenn du dir unsicher bist, an welchen Verein oder welche Organisation du spenden solltest, überprüfe die Siegel und stelle sicher, dass dein Geld somit auch wirklich genau da ankommt, wo du es haben möchtest. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt beispielsweise das Spendensiegel an seriöse Spendenorganisationen und auch der Deutsche Spendenrat hat ein entsprechendes Spendenzertifikat.

Zusammenfassung

Spenden lassen sich in vielen Fällen als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dazu müssen sie jedoch freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen erfolgen. Wichtig ist dabei, dass die begünstigte Organisation ihren Sitz in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum hat. Andernfalls wird die Spende nicht anerkannt. Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro können bereits mit einem einfachen Zahlungsnachweis abgesetzt werden, während für höhere Summen immer eine Spendenbescheinigung erforderlich ist, die du auch mindestens ein Jahr aufbewahren solltest, um sie bei Bedarf beim Finanzamt vorlegen zu können.

Insgesamt können Spenden bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Solltest du diesen Prozentsatz überschreiten, ist das jedoch nicht schlimm, da du den überschüssigen Betrag ins nächste Jahr übertragen und dort berücksichtigen kannst. Somit ist der bürokratische Aufwand bei Spenden sehr gering, während die positiven Auswirkungen von Spenden (und die steuerlichen Vorteile) durchaus beachtlich sind.

Wichtig ist zudem, dass nur an seriöse Organisationen gespendet wird, bei denen alle Finanzen transparent sind und die idealerweise durch externe Prüfungen mit Qualitätssiegeln ausgezeichnet wurden.

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