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Selbstständig ohne Meister – Mit diesen Tipps ohne Meisterbrief gründen!

Selbstständig ohne Meister – Mit diesen Tipps ohne Meisterbrief gründen!

Aktualisiert am
20
.
06
.
2024

Selbstständig ohne Meister ist vor allem im Handwerk ein sehr wichtiges und auch interessantes Thema. In vielen Bereichen des Handwerks brauchst du für deine Selbstständigkeit einen Meisterbrief und für viele Handwerksbereiche gilt eine Meisterpflicht. Es gibt aber dennoch einige Möglichkeiten, wie du ohne diesen Meister ein Betrieb gründen kannst. Das bedeutet, dass du ohne Meisterbrief nicht gleich verzweifeln muss und es einige Optionen gibt, selbstständig ohne Meister zu werden. Alles was zu diesem Thema wichtig ist, erfährst du im folgenden Artikel.

Selbstständig ohne Meister – Mit diesen Tipps ohne Meisterbrief gründen!

Meisterpflicht im Handwerk

Es gibt einige Berufe im Bereich Handwerk, in denen die Meisterpflicht herrscht, wenn du dich selbstständig machen willst. Der Meisterbrief und die sogenannte Meisterpflicht sind seit sehr vielen Jahren mit einigen Berufen eng verbunden und schon fast so etwas wie eine Tradition. Aber es gibt auch den ein oder anderen Handwerksbetrieb, den du ohne Meisterbrief gründen kannst. Hier wird von den sogenannten zulassungsfreien Handwerken oder den handwerksähnlichen Tätigkeiten gesprochen. Natürlich hast du auch schon seit vielen Jahren die Option, diese Meisterpflicht zu umgehen und kannst auch ohne Meisterbrief einen Handwerksbetrieb gründen. Alle Infos dazu findest du unter dem Punkt Meistertitel erhalten.

TIPP!

Formulare, Fristen, Steueren – Egal ob mit oder ohne Meisterbrief, es gibt einige Dinge zu beachten, wenn du deine Selbstständigkeit anmelden willst.

Vor- und Nachteile der Meisterpflicht

Es gibt schon lange Zeit Diskussionen, warum die Meisterpflicht in einigen Handwerken sein muss, damit du dich selbstständig machen kannst. Der Handwerkskammer, auch HWK genannt, geht es rein darum, dass im Handwerk die Qualität erhalten bleibt und der Kunde eine saubere, ordentliche und sichere Leistung bekommt. Auf der Gegenseite wird von vielen Handwerksverbänden gefordert, dass der Markt komplett geöffnet wird und die Meisterpflicht für alle abgeschafft wird. Doch was genau die Vor-und Nachteile der Meisterpflicht sind, findest du folgend gegenübergestellt.

Vorteile der Meisterpflicht Nachteile der Meisterpflicht
Mit der Meisterpflicht werden Traditionen und Werte weitergegeben. Für viele Handwerker stellt die Meisterpflicht eine hohe Hürde auf dem Weg in die Selbstständigkeit dar und wird oft verwehrt.
Die Meisterpflicht sorgt dafür, dass eine bestimmte Qualität vorhanden bleibt und sich jeder Verbraucher hier wenigstens auf ein bestimmtes Maß an Qualität verlassen kann. Der Fachkräftemangel wird noch weiter nach oben getrieben. Nicht jeder kann sich eine teure Meisterschule oder ein Studium finanziell erlauben.
Durch eine grundlegende Ausbildung wird die Arbeitssicherheit garantiert. Das Handwerk ist sehr vielfältig. Durch die Meisterpflicht wird diese Vielfältigkeit auf Dauer gemindert und gefährdet.

Handwerke mit Meisterpflicht

Wenn du dich mit einem Handwerk selbstständig machen willst, ist dies gar nicht so einfach. Es gibt sehr viele Gewerke, in denen du nach den Vorgaben der Handwerkskammer nur einen Betrieb eröffnen darfst, wenn du auch die nötige Meisterqualifikation nachweisen kannst. Das bedeutet, dass ohne Meisterbrief gar nichts geht. In der HWO, der Handwerksordnung sind alle Voraussetzungen und gesetzlichen Bestimmungen festgelegt, die für die Gründung von einem Handwerksbetrieb gelten.

     
  • Welche Handwerksberufe haben eine Meisterpflicht?
  •  
  • Wie wird bei handwerksähnlichen Gewerken unterschieden?
  •  
  • Welche zulassungsfreien Handwerksberufe ohne Meisterpflicht gibt es?

All dies ist in der HWO festgelegt. Dort ist auch berücksichtigt, dass im Jahr 2004 53 Berufe für zulassungsfrei erklärt wurden. Von diesen zulassungsfreien Handwerken wurde der Beschluss allerdings für 12 Berufe wieder rückgängig gemacht und die Meisterpflicht ab 2020 wieder eingeführt.

Meisterpflichtige Handwerksberufe von A-Z

Diese Handwerksberufe besitzen eine Meisterpflicht

Welche Tätigkeiten darfst du ohne Meisterbrief ausüben?

Neben den oben aufgeführten Berufen mit einer Meisterpflicht gibt es auch eine relativ große Anzahl an zulassungsfreien Handwerken. Hier ist es dir möglich, selbstständig ohne Meister einen Betrieb in einem solchen Handwerk zu gründen. Auf den Meisterbrief kannst du hier verzichten. Nachfolgend findest du eine Auflistung aller zulassungsfreien Handwerke:

Uhrmacher Sattler und Feintäschner Gebäudereiniger
Metallbildner Schuhmacher Buchbinder
Metall- und Glockengießer Klöppler und Sticker Brauer und Mälzer
Graveur Textilreiniger Müller
Gold- und Silberschmied Modellbauer Weinküfer
Schneidwerkzeugmechaniker Hozbildhauer Buchdrucker und Drucker
Feinoptiker Korbmacher Fotografen und Flexografen
Edelsteinschleifer und -graveur Kürschner Siebdrucker und Schriftsetzer
Vergolder Glas- und Porzellanmaler Bogenmacher und Geigenbauer
Damen- und Herrenschneider Keramiker Handzuginstrumentenmacher, Holzblasinstrumentenmacher, Metallblasinstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher
Modisten Segelmacher Klavier- und Cembalobauer
Stricker und Weber Wachszieher

Wie im obigen Abschnitt bereits aufgeführt, wurde für im Jahr 2004 erklärte zulassungsfreie Handwerke für 12 nun ab dem Jahr 2020 wieder eine Meisterpflicht eingeführt. Die davon betroffenen Berufe lauten:

     
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  •  
  • Estrichleger
  •  
  • Beton- und Terrazzohersteller
  •  
  • Parkettleger
  •  
  • Apparate- und Behälterbauer
  •  
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  •  
  • Raumausstatter
  •  
  • Böttcher
  •  
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  •  
  • Glasveredler
  •  
  • Schilder- und Lichtreklamenhersteller
  •  
  • Orgel- und Harmoniumbauer
Tipp!

In der Handwerksordnung sind alle derzeit rund 130 in Deutschland ansässigen Handwerksberufe aufgelistet. Unterteilt werden sie in die Anlage A der zulassungspflichtigen Gewerbe und in Anlage B1 die zulassungsfreien Handwerke. Außerdem gibt es in der Anlage B2 noch weitere 54 Berufe, welche als handwerksähnliche Gewerbe zählen.

Selbstständig ohne Meister – so umgehst du die Meisterpflicht

Jedes Jahr scheitern viele Vorhaben, selbstständig ohne Meister einen Handwerksbetrieb zu gründen. Es bleibt nicht für jeden die Option, ein zulassungsfreies Handwerk gründen zu können, wenn dies nicht dem entspricht, was der Gründer gerne beruflich machen würde. Auch sehr viele Betriebsübernahmen oder Betriebsübergaben scheitern wegen einer erforderlichen Meisterpflicht. Denk hier nur mal an die vielen Familienbetriebe, welche oft nicht an den Sohn oder die Tochter übergeben werden können, weil ebendieser notwendige Meisterbrief fehlt. Doch all dies bedeutet nicht, dass Gründen ohne Meisterbrief für dich unmöglich bleiben muss. Es gibt durchaus einige Möglichkeiten, wie du diese Meisterpflicht umgehen kannst und dennoch deinen Handwerksbetrieb gründen kannst. Nachfolgend findest du ein paar mögliche Regelungen, wie du die Meisterpflicht umgehen kannst:

     
  • Möglicherweise hast du eine andere Ausbildung, mit der du die Meisterschule ersetzen kannst.
  •  
  • Versuche es mit der Beantragung eine Ausübungsberechtigung oder einer Altgesellenregelung. Unter Beachtung einiger Regeln ist es einem Gesellen durchaus möglich, einen Handwerksbetrieb zu gründen oder zu übernehmen.
  •  
  • Beantrage eine Ausnahmebewilligung (auch für EU-Ausländer möglich).
  •  
  • Stelle einen Betriebsleiter mit gültigem und anerkanntem Meisterbrief ein.
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Was ist die Handwerksrolle?

Im Zusammenhang mit der Gründung eines Handwerksbetriebs wirst du immer wieder auf den Begriff Handwerksrolle stoßen. Doch was ist dies eigentlich und was bedeutet Handwerksrolle? Willst du als Gewerbetreibender einen Beruf im Handwerk ausüben, dann kann es der Fall sein, dass du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen musst. Bei der Handwerksrolle handelt es sich um ein Verzeichnis von den Unternehmen, welche die für eine bestimmte Region zuständige Handwerkskammer oder IHK in seinem Register führt. Aufgeführt sind dabei alle Betriebe, welche ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausüben.

Tipp!

In der Handwerksrolle findest du auch die im Artikel bereits erwähnte Unterscheidung in die Anlage A und die Anlagen B1 und B2. Es gibt auch durchaus Ausnahmen bei denen, die keine Eintragung in die Handwerksrolle brauchen. Um hier auf Nummer sicherzugehen, solltest du dich deshalb im Vorfeld bei der IHK oder der Handwerkskammer informieren.

Als langjähriger Geselle einen Handwerksbetrieb gründen

In der Handwerksordnung gibt es drei mögliche Szenarien, in denen beschrieben ist, wie du als Geselle selbständig ohne Meister deinen eigenen Betrieb führen kannst.

     
  • Szenario 1: Du hast erfolgreich eine Gesellenprüfung absolviert und diesen erlernten Beruf mindestens sechs Jahre ausgeübt. In dieser Zeit musst du mindestens vier Jahre lang eine leitende Position eingenommen haben und hast entsprechende Befugnisse gehabt, Entscheidungen zu treffen. Überdies musst du nachweisen können, dass du über die entsprechenden betriebswirtschaftlichen und juristischen Kenntnisse verfügst, um einen Betrieb führen zu können.
  •  
  • Szenario 2: Du kannst glaubhaft nachweisen, warum für dich das Absolvieren der Meisterschule als Geselle jetzt und auch in Zukunft für dich eine unzumutbare Belastung darstellen würde. Dies betrifft sowohl die Ausbildung zum Meister als auch das Ablegen der Meisterprüfung.
  •  
  • Szenario 3: Du möchtest einen Handwerksbetrieb gründen oder übernehmen und bist kein Bürger der EU. In diesem Fall musst du eine Bescheinigung aus dem Heimatland vorlegen, welches in der EU gültig ist und dir bestätigt, dass du die nötige Qualifikation (Gesellenprüfung und Berufserfahrung) für dieses Handwerk hast. Die Ausnahmegenehmigung kannst du bei der Handwerkskammer in schriftlicher Form beantragen.

Handwerksbetrieb übernehmen

Natürlich musst du nicht unbedingt einen neuen Handwerksbetrieb gründen, um den Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Du hast auch die Möglichkeit, einen Handwerksbetrieb zu übernehmen. Auch in diesem Fall ist nicht unbedingt ein Meisterbrief notwendig und es gibt Ausnahmen. Hier kann beispielsweise eine langjährige Berufserfahrung den Meistertitel ersetzen. Gegenüber einer Neugründung hast du natürlich in diesem Fall einige Vorteile. Wenn du dich selbstständig ohne Meister durch eine Betriebsübernahme machen willst, kannst du vieles für dich nutzen, was schon vorhanden ist:

     
  • der Betrieb ist bereits am Markt etabliert
  •  
  • die Mitarbeiter sind alle eingearbeitet und sind mit den Abläufen im Betrieb vertraut
  •  
  • du hast bereits bestehende Beziehungen zu Lieferanten und einen Kundenstamm
  •  
  • alle Räumlichkeiten, die Ausstattung und das Betriebsinventar sind vorhanden

Meister als Betriebsleiter einstellen

Um dich selbstständig ohne Meister zu machen, kannst du bei fehlendem Meistertitel auch einen fertigen Meister als Betriebsleiter einstellen. Das ist durchaus kein abwegiger Gedanke, denn nicht jeder mit einem Meisterbrief legt Wert darauf, einen eigenen Betrieb zu gründen. Ein Meister als Angestellter ist also durchaus keine Seltenheit. Dieser angestellte Meister hat als Betriebsleiter einige wichtige Aufgaben. Selbstverständlich muss dieser Betriebsleiter auch die geforderten Voraussetzungen erfüllen.

     
  • Der angestellte Meister ist für die technische Leitung deines Handwerksbetriebes verantwortlich.
  •  
  • Er ist außerdem für die Einhaltung aller Rechtsvorschriften verantwortlich, welche es bei einem Handwerk gibt.
  •  
  • Läuft etwas schief oder aus dem Ruder, dann muss er in der Lage sein, jederzeit in die handwerklichen Tätigkeiten der Mitarbeiter einzugreifen.

Abschlusszeugnis als Qualifikationsnachweis

Neben einer Meisterqualifikation ist es dir auch möglich, selbstständig ohne Meister einen Handwerksbetrieb zu führen. Es muss nicht immer der Meisterbrief als Nachweis deiner Qualifikation sein. Auch ein Abschlusszeugnis, beispielsweise von einer Hochschule oder einer Fachschule kann laut der HWO für einen Nachweis und die Eintragung eines zulassungspflichtigen Handwerks in der Handwerksrolle ausreichen. So ist es dir als Ingenieur, als Industriemeister oder als Absolvent einer Fach- und Hochschule sowie als staatlich geprüftem Techniker durchaus möglich, einen Handwerksbetrieb zu gründen und eine Eintragung in die Handwerksrolle zu bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gewerk dem Schwerpunkt von deinem Studium oder deiner schulischen Ausbildung entspricht.

Weitere Möglichkeiten sich ohne Meister selbstständig zu machen

Dies waren nun schon eine Reihe von Möglichkeiten, wie du dich ohne Meisterbrief trotzdem selbstständig machen kannst. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit. Nach § 8 HWO kannst du auch eine sogenannte Ausnahmebewilligung beantragen. Dies ist immer in Sonderfällen und unter besonderen Umständen möglich. Aber langsam und nicht zu früh freuen. Stellst du einen Antrag auf eine Ausnahmebewilligung, dann musst du nachweisen können, dass du zumindest meisterähnliche Kenntnisse und auch meisterähnliche Fertigkeiten besitzt. Unter folgenden Sachverhalten liegt ein Ausnahmefall vor:

     
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Ausnahmebewilligung stellt das Ablegen der Meisterprüfung für dich eine unzumutbare Belastung dar. Dies gilt auch für die Zeit nach der Antragstellung.
  •  
  • Du müsstest so lange auf einen Termin für eine Meisterprüfung warten, dass dies dir ebenfalls nicht zumutbar ist.
  •  
  • Dir liegt ein unerwartet kurzfristiges Angebot für die Übernahme eines Betriebes vor, welches du kaum ablehnen kannst.
  •  
  • Du selbst befindest dich bereits in einem fortgeschrittenen Lebensalter. Dies ist in der Regel ab einem Alter von 47 Jahren aufwärts der Fall.
  •  
  • Du befindest dich in einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit.
  •  
  • Es liegen gesundheitliche Gründe für die Antragstellung einer Ausnahmebewilligung vor.

Mit einfacher Tätigkeit selbstständig machen

Es bieten sich immer wieder Möglichkeiten, in denen du eine Existenz in einem Nischenmarkt gründen kannst. Diese Möglichkeiten können durchaus sehr sinnvoll sein und eine gute Aussicht auf Erfolg haben, gerade bei der Aufnahme einer Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus. Doch in der Praxis ist bei solchen Gründungen vor allem im Bereich Handwerk festzustellen, dass die Gründer immer wieder Abmahnungen von der Handwerkskammer oder anderen Behörden bekommen. Auch die Verhängung von Strafen in Form von Bußgeldern bis hin zur Aufforderung, den Betrieb umgehend zu schließen, ist leider keine Seltenheit. Oft wird genau eine einfache handwerkliche Tätigkeit als wesentliche Tätigkeit im Handwerk ausgelegt. Für genau diese Tätigkeit aber wäre von dir die Vorlage von einem Meisterbrief und eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig gewesen. Du solltest dich deshalb auf jeden Fall vor einer möglichen Gründung genau erkundigen, ob diese geplante Tätigkeit nicht als Kernpunkt eines Handwerks zählt.

Gut zu wissen!

Handelt es sich nur um eine einfache Tätigkeit, welcher jeder andere auch ausüben kann, bist du auf der sicheren Seite. Bei den Tätigkeiten handelt es sich um Arbeiten, welche du in einem kurzen Zeitraum von zwei bis drei Monaten ohne Probleme erlernen kannst.

Selbstständig ohne Meister – Vor- & Nachteile

Selbstständig ohne Meister zu sein, kannst du im Grunde erst seit dem Jahr 2004. In diesem Jahr kam es zu einer Überarbeitung der Handwerksordnung. Das hat sich auch deutlich bemerkbar gemacht, denn nach dieser Überarbeitung wurden mehr Betriebe im Handwerk gegründet, als dies jemals vorher der Fall war. Diese Überarbeitung hat jeoch ihre Vor-und Nachteile mit sich gebracht.

Vorteile selbstständig ohne Meisterbrief Nachteile selbstständig ohne Meisterbrief
Ohne Meisterschule kannst du viel Zeit sparen. Meisterbetrieb darf sich nur ein Betrieb nennen, der auch wirklich von einem Meister geführt wird.
Du kannst ohne Meisterbrief einiges an Geld sparen, weil die Ausbildung viel Geld kostet. Ohne Meisterbrief ist es schwer, sich am Markt durchzusetzen und das Vertrauen der Kunden zu gewinnen.

Mit einer Ausübungsberechtigung selbstständig machen

Alle Handwerksberufe, die in der Anlage A aufgelistet sind, kannst du auch ohne Meisterbrief ausüben. Du kannst dich selbstständig ohne Meister machen, wenn du eine sogenannte Ausübungsberechtigung vorlegen kannst. Wichtig für den Erhalt dieser Ausübungsberechtigung ist, dass du mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in einem Handwerk nachweisen kannst. Es gibt auch hier ein paar Ausnahmen, für die du ohne Wenn und Aber einen Meisterbrief brauchst. In folgenden Berufen kannst du dich auch mit einer Ausübungsberechtigung nicht selbstständig machen.

     
  • Hörakustiker
  •  
  • Augenoptiker
  •  
  • Orthopädietechniker
  •  
  • Orthopädiemechaniker
  •  
  • Zahntechniker
  •  
  • Schornsteinfeger

Voraussetzungen für die Ausübungsberechtigung

Um diese Ausübungsberechtigung zu bekommen, musst du aber einige Voraussetzungen erfüllen.

     
  • Du musst im jeweiligen Handwerk eine Mindestberufserfahrung von sechs Jahren nachweisen.
  •  
  • Eine absolvierte Lehr- und Ausbildungszeit in diesem Beruf wird dir nicht angerechnet.
  •  
  • Du musst für die Ausübungsberechtigung mindestens vier Jahre in leitender Tätigkeit aktiv gewesen sein. Das bedeutet, dass du auch eigenverantwortlich Entscheidungen treffen konntest und dies auch erlaubt wurde.

Ausübungsberechtigung beantragen

Willst du dich selbstständig machen und hast dafür nicht den erforderlichen Meisterbrief, dann kannst du für dieses zulassungspflichtige Gewerbe diese Ausübungsberechtigung beantragen. Diese muss von dir schriftlich bei deiner zuständigen Handwerkskammer beantragt werden. In der Regel kannst du dies bei den meisten auch per E-Mail erledigen oder den Antrag online über das jeweilige Portal stellen. Du musst aber neben dem Antrag auch alle Nachweise hinzufügen. Diese Nachweise sollten klar darstellen, dass du die nötige Berufserfahrung hast und auch alle anderen Qualifikationen mitbringst. Die Ausübungsberechtigung kann dir nach einer Anhörung von der Handwerkskammer erteilt werden. Dies kann nach der sogenannten Altgesellenregelung erfolgen. Ganz wichtig ist, dass du diesen Antrag auf jeden Fall vor dem Beginn deiner Selbstständigkeit stellst. Die Beantragung der Ausübungsberechtigung läuft kurz gefasst in folgenden Schritten ab:

     
  • Antrag stellen mit Daten zur Person
  •  
  • Nachweis über alle geforderten Voraussetzungen dem Antrag beilegen (z. B., Nachweise über abgeschlossene Gesellenprüfung, Nachweis über Ausübung einer leitenden Tätigkeit)
  •  
  • Daten zum beruflichen und persönlichen Werdegang dem Antrag beifügen
  •  
  • Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer einreichen
  •  
  • Falls erforderlich eine Kenntnisprüfung ablegen

Diesen Antrag bekommst du natürlich nicht geschenkt und musst dafür bezahlen. Je nach Handwerkskammer sind die Kosten allerdings unterschiedlich hoch. In der Regel musst du aber davon ausgehen, dass eine Bearbeitungsgebühr von rund 300 Euro fällig wird. Ist eine Kenntnisprüfung erforderlich, so musst du mit weiteren 60 bis 150 Euro rechnen. Es kann auch sein, dass du noch einige Vorbereitungskurse besuchen musst. In diesem Fall musst du mit weiteren 100 bis 200 Euro rechnen. Dies sind aber nur pauschale Angaben, die sich je nach Handwerkskammer und dem Berufszweig noch unterscheiden können.

Meistertitel erhalten – darauf kommt es an

Willst du dich selbstständig mit Meister machen, brauchst du selbstverständlich den Meistertitel. Dazu stehen dir zwei Möglichkeiten bzw. Optionen zur Verfügung.

Option 1 – Besuch der Meisterschule

Bei den Handwerkskammern gibt es die sogenannten Meisterschulen. In der Regel ist dies die erste Anlaufstelle auf deinem Weg zum Meisterbrief. Du findest dort für alle gängigen Berufe im Handwerk die notwendigen Kurse. Um eine Meisterschule besuchen zu können, musst du aber zwei Voraussetzungen erfüllen.

     
  • Du hast in einem Handwerk erfolgreich eine Gesellenprüfung abgeschlossen.
  •  
  • Als Geselle verfügst du über eine entsprechende Berufserfahrung.

Wenn du möchtest, kannst du eine Meisterschule auch dann abschließen, wenn du für die Gründung deines Handwerksbetriebes keinen Meisterbrief brauchst. Das mag zwar im ersten Moment nicht logisch klingen, du kannst damit aber gleich einen sehr großen Schritt in Bezug auf die Akzeptanz deines Betriebes machen und das Vertrauen der Kunden in dich stärken.

Wichtig!

Den Meisterbrief auf der Meisterschule kannst du immer nur für das Gewerk machen, für welches du auch den Meistertitel haben willst.

Option 2 – Triales Hochschulstudium

Ein triales Studium stellt die Alternative zur Meisterschule dar. Es gibt aber auch hier einige Voraussetzungen, welche von dir erfüllt werden müssen. Diese Voraussetzungen sind allerdings abhängig vom Studiengang und von der jeweiligen Hochschule. Mögliche Studiengänge sind beispielsweise:

     
  • Technische Gebäudeausrüstung und Versorgungstechnik
  •  
  • Elektrische Energie- und Automatisierungstechnik
  •  
  • Bauingenieurswesen
  •  
  • Kraftfahrzeug-Elektronik

Diese Studiengänge werden auch triale Studiengänge genannt. Als möglicher Gründer kannst du beim Besuch dieser Studiengänge nicht nur einen Bachelor-Abschluss oder einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf (welcher anerkannt wird) bekommen, sondern bekommst praktisch als Zugabe noch deinen Meistertitel hinzu. Hast du in einem Handwerk bereits eine Ausbildung absolviert und abgeschlossen, dann musst du kein triales Studium machen. In diesem Fall reicht ein ganz normales Studium.

Kosten für den Meisterbrief

Was dich die Meisterprüfung auf dem Weg zu deinem Meisterbrief kostet, kann nicht pauschal gesagt werden. Hier variieren die Kosten recht stark. Es hängt immer davon ab, ob du eine Meisterschule der HWK besuchst oder ob du ein Studium anstrebst. Überdies gibt es bestimmte Gewerke, für welche der Meistertitel günstiger ist als für andere. Neben wir als Beispiel den Meistertitel für einen Friseur, für den du im Durchschnitt rund 4.000 Euro bezahlen musst. Im Vergleich dazu gibt es allerdings auch Gewerke, in denen du für einen Meistertitel bis zu 12.000 Euro hinblättern musst. Grundsätzlich werden die Kosten für einen Meisterbrief in vier Teile einer Meisterprüfung eingeteilt bzw. aufgeteilt. Diese Aufteilung der Kosten erfolgt immer nach der Gebührenordnung der jeweiligen Handwerkskammer.

     
  • 1. Teil: Prüfung einer meisterlichen Verrichtung von wesentlichen Tätigkeiten mit einem Kostenfaktor von rund 240 Euro.
  •  
  • 2. Teil: Prüfung aller notwendigen fachlichen Kenntnisse in der Theorie mit einem Kostenpunkt von rund 200 Euro.
  •  
  • 3. Teil: Prüfung aller Kenntnisse in Bezug auf betriebswirtschaftliches, kaufmännisches und rechtliches Wissen mit einem Kostenpunkt von etwa 160 Euro.
  •  
  • 4. Teil: Kosten von weiteren rund 160 Euro für die Prüfung von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen.

Hinzu kommen zusätzliche Kosten je nach Gewerk zwischen 275 Euro und 815 Euro sowie Kosten für Lernmaterial und Anmeldegebühren. Nicht vergessen darfst du mögliche Kosten für Unterkunft oder die Fahrten zur Meisterschule.

Tipp!

Der Weg zum Meistertitel kostet dich einiges an Geld und Zeit. Die Zeit kann dir zwar niemand ersetzen, aber bei den Kosten kannst du etwas machen. Es gibt durchaus eine finanzielle Unterstützung wie Meister-Bafög für die Meisterschule oder Bafög für das Studium. Das lohnt sich durchaus, denn der Staat fördert die Meisterprüfung auf der Meisterschule mit bis zu 40 Prozent.

berufe-ohne-meister
 Selbstständig machen ohne Meister | Berufe von A-Z

Meisterbrief kaufen – Ist das sinnvoll & legal?

Solltest du mit dem Gedanken spielen, dir einen Meisterbrief zu kaufen, dann solltest du diesen Gedanken ganz schnell wieder verwerfen. Sicherlich gibt es bei entsprechender Suche im Internet zahlreiche Angebote. Du kannst dort zwar einen Meisterbrief kaufen. Diesen kannst du dir aber regelrecht nur als Fake oder Gag an die Wand hängen. Rein rechtlich kannst du diesen Meisterbrief nur dann als gültigen Ersatz kaufen, wenn du deinen Original-Meisterbrief verloren hast.

Achtung!

Nutzt du allerdings einen solchen gekauften Meisterbrief, um dich selbstständig zu machen und dich bei der Handwerksrolle eintragen zu lassen, dann handelst du illegal. In diesem Fall musst du mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Am besten ist es daher, solch einen Gedanken ganz schnell wieder zu vergessen.

Fazit

Selbstständig ohne Meister mit einem Handwerksbetrieb zu sein ist durchaus möglich. Es gibt zahlreiche Gewerke, welche als zulassungsfreie Handwerke gelten und ein Meisterbrief für die Gründung keine Pflicht ist. Diese Gewerke findest du in der HWO in der Anlage B. Diese Anlage ist unterteilt in die Anlage B1 für alle zulassungsfreien Handwerke und Anlage B2 für alle handwerksähnlichen Gewerbe. In der Anlage A der HWO hingegen sind alle Gewerke aufgelistet, für die eine Meisterpflicht besteht. Zu finden sind dort auch die Gewerke, welche im Jahr 2004 von der Meisterpflicht entbunden wurden. Für einige dieser Handwerke gibt es allerdings eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in 2020. Es gibt überdies noch weitere Ausnahmen, wie du dich ohne Meister selbstständig machen kannst. Dies sind mögliche Alternativen, um die hohen Kosten und Zeitaufwendungen für eine Meisterschule zu umgehen.

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