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Als Rentner selbstständig machen: So klappt’s mit deinem Traum-Business

Aktualisiert am
22
.
01
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2025
Alte Frau sitzt nachdenklich in einem Gebäude

Der Ruhestand ist für viele nicht das Ende ihres Berufslebens, sondern mehr der Eintritt in eine neue Lebensphase. Mit ihrem erworbenen Rentenanspruch als Sicherheit im Rücken gewinnen sie oft den Mut, bislang zurückgestellte persönliche Träume zu verwirklichen und ihre eigene Geschäftsidee umzusetzen. Spielst du mit dem Gedanken, in deinem Berufsleben ein neues Kapitel aufzuschlagen und dich als Rentner selbstständig zu machen? Wir zeigen dir, worauf du achten musst, wie viel du zum Rentenbezug dazuverdienen darfst und welche Versicherungen du benötigst.

Kann ich mich als Rentner selbstständig machen?

Als Rentner oder Rentnerin hast du selbstverständlich das Recht, dich selbstständig zu machen – und zwar unabhängig davon, wie alt du bist, wie hoch dein Hinzuverdienst ausfällt oder in welcher Branche du gründen möchtest. Das Gute ist: Wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und aus dem aktiven Berufsleben ausscheidest, ist vielleicht mehr als genug Zeit vorhanden, um dich in aller Ruhe der Ausarbeitung deiner Geschäftsidee zu widmen.

Durchdenke nicht nur dein Gründungsvorhaben selbst, sondern auch deine eigene Motivation. Warum möchtest du dich selbstständig machen? Fühlst du dich ausreichend belastbar und bringst du genügend Ausdauer mit, um deine Kunden in den nächsten Jahren zuverlässig zu bedienen? Überlege dir gut, ob eine Selbstständigkeit das Richtige für deinen „Unruhestand“ ist. Du profitierst als selbstständiger Rentner von mehreren Vorteilen:

  • Du erzielst zusätzliche Einkünfte, die du neben deiner Altersrente beziehen kannst.
  • Du wirst regelmäßig gefordert, bleibst aktiv und hast eine Aufgabe. Das kann sich positiv auf deine Gesundheit auswirken.
  • Im Gegensatz zu einem Nebenjob in Festanstellung kannst du dir deine Arbeitszeit frei einteilen.
  • Du kannst deine Träume verwirklichen, die du insgeheim vielleicht schon lange hegst.
  • Du pflegst weiterhin soziale Kontakte und beugst so der Isolation als Rentner vor.

Wir wollen aber nicht verschweigen, dass die Selbstständigkeit als Rentner auch Schattenseiten hat. Insbesondere die mitunter hohe Belastung durch die Arbeit und der bürokratische Aufwand sprechen dagegen. Wäge gut ab, ob du dich als Rentner selbstständig machen möchtest.

Hauptberuflich vs. nebenberuflich selbstständig

Du kannst dich sowohl in Vollzeit als auch nebenberuflich als Rentner selbstständig machen. Wann du als nebenberuflich selbstständig giltst, hängt von deiner Arbeitszeit und deinem Einkommen ab. Die folgende Tabelle gibt dir einen ersten Überblick:

Arbeitszeit Einkommen Haupt- oder Nebenberuf?
Mind. 20 Wochenstunden Arbeitseinkommen > 50 Prozent des Gesamteinkommens Hauptberufliche Selbstständigkeit
Mind. 20 Wochenstunden Arbeitseinkommen < 50 Prozent des Gesamteinkommens Nebenberufliche Selbstständigkeit
Weniger als 20 Wochenstunden Arbeitseinkommen < 50 Prozent des Gesamteinkommens Nebenberufliche Selbstständigkeit
Weniger als 20 Wochenstunden Arbeitseinkommen > 75 Prozent des Gesamteinkommens Hauptberufliche Selbstständigkeit

Bitte beachte, dass diese Grenzen nicht in Stein gemeißelt sind. Nimmt etwa deine gesetzliche Krankenkasse die Einstufung vor, hat sie einen gewissen Ermessensspielraum und bezieht weitere Faktoren ein (z. B. die Beschäftigung von Mitarbeitenden).

Tipp: Machst du dich als Rentner selbstständig, kannst du auch erst einmal nebenberuflich starten und es mit der finanziellen Sicherheit durch deine Altersrente im Rücken langsam angehen lassen. Du kannst später immer noch auf die hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln.

(Klein-)Gewerbe vs. Freiberufler

Als Freiberufler kannst du dich selbstständig machen, wenn du einen der Katalogberufe ausübst, z. B. als Lehrer, Musiker, Unternehmensberater, Heilpraktiker oder Architekt. Ist das bei dir nicht der Fall, kannst du ein Gewerbe (oder auch ein Kleingewerbe) gründen. Die wichtigsten Unterschiede zeigt die folgende Tabelle:

Freiberufler Gewerbe
Definition Katalogberufe Gewerbliche Tätigkeit (Handel, Produktion, Dienstleistungen)
Rechtsgrundlage § 18 EStG (Einkommensteuergesetz) GewO (Gewerbeordnung)
Anmeldung Nur Anmeldung beim Finanzamt Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Buchführungspflicht Keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung unabhängig von Umsatz und Gewinn Buchführungspflicht ab gewissen Umsatzgrenzen
Gewerbesteuerpflicht Keine Gewerbesteuerpflicht Gewerbesteuerpflicht (Abzug eines Freibetrags von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)

Ideen für die Selbstständigkeit als Rentner

Im Prinzip stehen dir als Rentner alle Möglichkeiten für eine Selbstständigkeit offen. Hier sind einige Geschäftsideen, mit denen du dir etwas aufbauen kannst, ohne den Ruhestand vollständig aufgeben zu müssen:

  • Unternehmensberatung
  • Dozent an Volkshochschulen oder für Online-Kurse
  • Handwerkliche und haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. kleine Renovierungen, Reparaturen)
  • Freiberuflicher Künstler
  • Anfertigung von Handarbeiten und Kunsthandwerk
  • Fotografie
  • Stadt- oder Wanderführer
  • Immobilienverwaltung
  • Betreuung von Haustieren
  • Lehrer für private Sprachkurse, Nachhilfeunterricht oder Musikinstrumentalunterricht
  • Fahrdienste

Hinzuverdienstgrenze: So viel darfst du als selbstständiger Rentner hinzuverdienen

Ehe du dich als Rentner selbstständig machst, solltest du überprüfen, ob für dich Hinzuverdienstgrenzen bestehen. Die gute Nachricht ist: Der Hinzuverdienst ist inzwischen deutlich großzügiger geregelt als früher. Die wichtigsten Fakten zu den Hinzuverdienstgrenzen im Überblick:

  • (Vorgezogene) Altersrente: Beziehst du eine Altersrente, gibt es seit 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Auch bei größeren Einkünften wird dein Rentenbezug also nicht gekürzt.
  • Erwerbsminderungsrente: Beziehst du eine Erwerbsminderungsrente, ist der anrechnungsfreie Hinzuverdienst begrenzt. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt die Grenze im Jahr 2025 19.661,25 Euro, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente 39.322,50 Euro. Diese Hinzuverdienstgrenzen werden jährlich neu festgelegt. Aber Vorsicht: Unabhängig davon darfst du nur innerhalb des festgestellten Leistungsvermögens selbstständig tätig werden.
  • Witwenrente: Beziehst du eine Witwenrente, musst du seit 1. Juli 2024 eine Verdienstgrenze von 1.038,05 Euro monatlich einhalten. Verdienst du mehr, wird der übersteigende Teil deiner Einkünfte in Höhe von 40 Prozent angerechnet. Du beziehst dann nur noch eine Teilrente.
  • Waisenrente: Für Waisen ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst erlaubt.

Selbstständigkeit anmelden als Rentner

Ehe du den Schritt wagst und dich als Rentner selbstständig machst, solltest du deine Geschäftsidee bis ins kleinste Detail durchdenken. Neben dem möglichen Hinzuverdienst solltest du nämlich auch prüfen, ob du pflichtversichert bist, wie es mit den Steuern aussieht oder wie du einen Businessplan erstellen kannst. Die folgenden Schritte leiten dich durch die wichtigsten To-dos während deiner Existenzgründung als Rentner.

Schritt 1: Geschäftsidee & Businessplan

Die Vorbereitungen deiner Selbstständigkeit als Rentner unterscheiden sich nicht von der Planung jüngerer Existenzgründer. Wie sieht dein Zielmarkt aus? Gibt es Wettbewerber? Wie möchtest du dein Unternehmen finanzieren? Halte all diese feinen Details am besten in einem umfangreichen Businessplan fest. Er hilft dir, deine Geschäftsidee Gestalt annehmen zu lassen und mögliche Schwachstellen aufzudecken. Davon abgesehen brauchst du ohnehin einen Businessplan, wenn du Investoren suchen oder einen Gründerkredit aufnehmen möchtest.

Tipp:

Nutze unsere kostenlose Businessplan-Vorlage. So sparst du Zeit bei der Erstellung und vergisst keine wichtigen Themen.

Schritt 2: Finanzierung & Zuschüsse

Manche Geschäftsideen lassen sich problemlos ohne größeres Eigenkapital umsetzen. Im Regelfall sind anfangs aber zumindest kleine Investitionen notwendig, um die erste Ware, Büroeinrichtung oder Geräte zu kaufen. Für die Finanzierung gibt es verschiedene Möglichkeiten, vom klassischen Gründerkredit über Crowdfunding und Investoren bis hin zu Leasing.

Außerdem kannst du als selbstständiger Rentner bestimmte Förderprogramme nutzen. Möglich sind beispielsweise Gründungszuschuss und Einstiegsgeld für die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus, Gründerstipendien, KfW-Förderdarlehen oder Bürgschaften von Förderbanken. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zu Förderungen für Existenzgründer.

Schritt 3: Rechtsform

Vor deiner Gewerbeanmeldung musst du dich für eine Rechtsform entscheiden. Zur Auswahl stehen neben dem Einzelunternehmen und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Personengesellschaften (wie die OHG oder die KG) sowie Kapitalgesellschaften (wie die GmbH, UG oder AG). Triff diese Entscheidung nicht leichtfertig – sie wirkt sich nämlich auf viele Einzelheiten aus, beispielsweise das Mindestkapital, die Haftung, die Anzahl der Gründer und die steuerliche Behandlung. Worauf du dabei genau achten solltest, erfährst du in unserem Beitrag zu den Rechtsformen.

Tipp:

Hast du dich für eine Rechtsform entschieden? Dann wird es Zeit, dir deine eigene Marke auszudenken. Unser KI-Tool hilft dir, in nur wenigen Minuten passende Ideen für deinen Firmennamen zu finden.

Schritt 4: Anmeldung

Um dich als Rentner selbstständig zu machen, musst du dein Unternehmen anmelden. Zum einen musst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beim Finanzamt einreichen. Für Gewerbetreibende ist außerdem die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt verpflichtend. Den Besuch beim Amt kannst du dir sparen: Mit der kostenlosen Online-Gewerbeanmeldung von sevdesk erledigst du die Formalitäten bequem von zu Hause aus. Daneben können weitere Meldungen erforderlich sein, z. B. im Handelsregister, bei der Berufsgenossenschaft oder der Handwerksrolle (nur bei Handwerkern). Erfahre mehr zum Thema auf unserer Seite zum Thema „Selbstständigkeit anmelden“.

Tipp:

Überlege dir vor deiner Meldung beim Finanzamt, ob die Kleinunternehmerregelung das Richtige für dich ist. Bei einem Umsatz unter 22.000 Euro musst du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.

Krankenversicherung als selbstständiger Rentner

Als selbstständiger Rentner musst du dich zwangsläufig mit deiner Krankenversicherung im Rentenalter auseinandersetzen. Du kannst nämlich nicht automatisch in der KVdR, der Krankenversicherung der Rentner, versichert bleiben. Ob das funktioniert, hängt unter anderem vom Umfang deiner Selbstständigkeit ab.

Privatversicherte Rentner

Bist du im Rentenalter privatversichert, ändert sich das auch dann nicht, wenn du dich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machst. Da du vorher schon privatversichert warst, tritt keine Versicherungspflicht ein. Der Beitragssatz ist in der PKV nicht an das Einkommen gekoppelt. Im Regelfall ändern sich daher die Krankenkassenbeiträge nicht. Dennoch solltest du deine Versicherung über deine Selbstständigkeit informieren. Eventuell muss der Versicherungsschutz angepasst werden.

Gesetzlich krankenversicherte Rentner

Bist du nebenberuflich selbstständig, kannst du in vielen Fällen in der KVdR versichert bleiben. Das bedeutet günstige Beitragssätze und Krankenkassenbeiträge. Bist du jedoch hauptberuflich selbstständig, ist die Versicherungspflicht in der KVdR keine Option mehr. Du kannst dich dann entweder freiwillig versichern (allgemeiner Beitragssatz), eine private Krankenversicherung abschließen oder dich – bei einem entsprechend geringen Einkommen – sogar in der Familienversicherung deines Partners mitversichern.

Die Versicherungspflicht in der KVdR kannst du übrigens nur dann beanspruchen, wenn du während der zweiten Hälfte deines Berufslebens für wenigstens 90 Prozent der gesamten Zeitspanne gesetzlich versichert warst. 

Weitere Versicherungen für selbstständige Rentner

Machst du dich im Rentenalter selbstständig, musst du dich neben der Krankenversicherung auch mit weiteren Versicherungen beschäftigen:

Versicherung Beschreibung
Pflegeversicherung Bist du als Rentner oder Rentnerin gesetzlich pflichtversichert, musst du auch in die Pflegeversicherung einzahlen. Der Beitragssatz ist gesetzlich geregelt.
Unfallversicherung Als Unternehmer bist du nicht verpflichtet, dich in der Unfallversicherung zu versichern. Anders sieht das allerdings für deine Angestellten aus.
Rentenversicherung Nach Überschreiten der Regelaltersgrenze hast du als selbstständiger Rentner keine Pflicht mehr, dich in der Rentenversicherung zu versichern, denn du beziehst bereits eine Rente oder Teilrente.

Daneben gibt es viele weitere Versicherungen, die für Selbstständige relevant sein können, beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zu Versicherungen für Selbstständige.

Steuern & Steuererklärung als selbstständiger Rentner

Bist du als Rentnerin oder Rentner selbstständig, kommst du um das Thema Steuern leider nicht herum. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bist du steuerpflichtig und musst Einkommensteuer sowie weitere Steuerarten abführen. Wichtig sind für dich vor allem:

  • Einkommensteuer: Jeder Selbstständige muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach deinem Einkommen. Anders ist das bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG: Sie müssen eine Körperschaftssteuererklärung abgeben. Du selbst gibst dann eine Einkommensteuererklärung über deine eigenen Einkünfte ab (z. B. Geschäftsführergehalt).
  • Gewerbesteuer: Nur Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer. Ihre Höhe variiert je nach Gemeinde in Abhängigkeit vom festgelegten Hebesatz und deinem Gewinn. Der Freibetrag von 24.500 Euro steht nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu. Die Gewerbesteuererklärung ist einmal jährlich. Die Vorauszahlung erfolgt vierteljährlich.
  • Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer erhebst du von deinen Kunden und führst sie anschließend an das Finanzamt ab. In bestimmten Abständen musst du monatlich, quartalsweise oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und entsprechende Vorauszahlungen leisten. Diese Steuerpflicht besteht nicht, wenn du Kleinunternehmer bist.

Mit sevdesk alle Finanzen im Blick behalten

Als Kleingewerbetreibende oder Freiberuflerin bist du nicht buchführungspflichtig. Du musst also keine doppelte Buchführung anfertigen. Deine Buchhaltung stellst du am besten dennoch von vornherein auf eine professionelle Basis. Nutze dafür die sevdesk Buchhaltungssoftware, um deine Einnahmen und Ausgaben als Rentner oder Rentnerin ganz einfach zu erfassen – ohne lästige Buchungssätze und ohne Softwareprobleme. Einfacher geht es kaum. Verschicke deine Umsatzsteuervoranmeldung auf Knopfdruck und das Onlinebanking ist auch gleich automatisiert angeschlossen.

Und das Beste ist: Du kannst sevdesk kostenlos testen. Probiere es gleich aus und finde heraus, wie einfach die sevdesk Buchhaltungssoftware es Kleinunternehmern macht, die eigenen Finanzen im Blick zu behalten.

Zusammenfassung zur Selbstständigkeit als Rentner 

Hast du einen Traum, den du endlich verwirklichen möchtest? Jetzt ist die richtige Zeit dafür, deine Geschäftsidee umzusetzen. Dennoch solltest du die Selbstständigkeit nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie ist mit vielen Formalitäten und Vorbereitungen verbunden. Das muss aber kein Ausschlusskriterium sein. Wenn du es wirklich willst und bereit bist, viel Arbeit zu investieren, kann dein Traum auch als Rentner oder Rentnerin noch wahr werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Selbstständigkeit als Rentner

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