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Impressumspflicht – so erstellst du ein Impressum für Website und Co.

Impressumspflicht – so erstellst du ein Impressum für Website und Co.

Aktualisiert am
04
.
07
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2024

Unabhängig davon, ob du einen Onlineshop besitzt, einen Firmenblog betreibst oder die Webseite für dein Unternehmen führst – gewerbliche Seiten im World Wide Web unterliegen der Impressumspflicht. Dabei kann bereits eine Werbeanzeige auf einem privaten Blog ausreichen, damit du eine Herkunftsangabe hinterlegen musst. Nach dem Telemediengesetz benötigen etwa 90 Prozent aller Internetseiten ein korrektes Impressum. Verstöße gegen das Gesetz sind seit geraumer Zeit der Abmahnklassiker schlechthin. In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige rund um die einwandfreie Kennzeichnung deiner Seite.

Impressumspflicht – so erstellst du ein Impressum für Website und Co.

Den gesamten Beitrag kannst du dir auch auf Soundcloud anhören:

Musst du ein Impressum erstellen?

Ob du ein Impressum für deine Website brauchst, erklärt das Telemediengesetz. Laut Paragraf 5 ist vorgesehen, dass Diensteanbieter für geschäftsmäßige und in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien die ausgewiesenen Informationen ständig verfügbar, unmittelbar erreichbar und leicht erkennbar hinterlegen sollen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Solange du eine private Homepage betreibst, brauchst du diese Form der Kennzeichnung nicht. Verfolgst du mit deiner Seite ein wirtschaftliches Interesse, unterliegst du der Impressumspflicht.

Kennzeichnungspflicht bei deiner Website

Nach Paragraf 5 des Telemediengesetzes (TMG) benötigt dein Internetauftritt für „geschäftsmäßige Online-Dienste“ also eine Anbieterkennzeichnung. Der Gesetzgeber zielt darauf ab, dass sich Internetseiten, die Inhalte, Leistungen oder Waren gegen Entgelt anbieten, mit einer klaren Kennzeichnung ausweisen. Dies betrifft auf der einen Seite alle Onlineshops und Anbieter von Dienstleistungen, während auf der anderen Seite auch für private Internetseiten die Kennzeichnungspflicht bestehen kann, wenn sie beispielsweise durch geschaltete Werbung (Stichwort Affiliate Marketing) Geld verdienen.

Der Paragraf 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RsTV) zielt mit seiner Impressumspflicht hingegen auf die jeweiligen Inhalte der Seite ab. Laut dieser Vorschrift musst du ein Impressum erstellen, wenn du regelmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte hochlädst, die zur Meinungsbildung beitragen könnten. In der Praxis lässt sich diese Regelung nicht immer klar eingrenzen. Blogger, die regelmäßig journalistische Inhalte anbieten, müssen nicht zwangläufig unter den Paragraf 55 fallen. Denn ob die Inhalte belanglos oder doch „journalistisch wertvoll“ sind, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt.

Kennzeichnungspflicht bei sozialen Medien

Wenn du soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Xing oder Instagram beruflich nutzt, musst du als Freiberufler oder Selbständiger auch dort ein Impressum erstellen und beispielsweise in Form eines Links einfügen. Wie bei deiner geschäftlichen Webseite gilt auch hier: Solltest du die Impressumspflicht nicht beachten, kannst du juristisch belangt werden. User, die Pflichtangaben nicht nachkommen, müssen mit Abmahnungskosten und Unterlassungserklärungen rechnen.

Aus rechtlicher Sicht solltest du als Freiberufler oder Selbstständiger dabei folgendes wissen:

  • Laut Paragraf 5 des TMG besteht für alle nicht rein privaten Profile die Impressumspflicht

Facebook

Das soziale Netzwerk Facebook stellt für Seiten mittlerweile eine eigene Impressumsrubrik zur Verfügung und bietet dir damit die Möglichkeit, den Anforderungen des Telemediengesetzes sehr simpel nachzukommen. Bei Apps, Gruppen oder Veranstaltungen kann die Pflicht zur Angabe des Impressums ebenfalls bestehen. Deinen Impressumstext kannst du nun in den Bereich der Seiteninfo eintragen. Viele User nutzten für ihr Impressum bisher die Rubrik „Kurze Beschreibung“, doch diese kurze Angabe ist nicht ausreichend. Daher sollte dein Impressumstext oder -link in das freie Feld der Seiteninfo eingefügt werden.

Impressum auf Facebook

Unter der Rubrik Info kannst du auf Facebook-Seiten das Impressum anlegen.

YouTube

Auch alle YouTube-Kanäle gelten als eigenständige Präsenzen, bei denen du, falls du sie nicht rein privat verwendest, der Impressumspflicht unterliegst. Die Kennzeichnung kannst Du als einfachen „Overlay“ eingeben, der im Anschluss jederzeit auf deinem Kanal sichtbar ist. Dazu loggst du dich zunächst bei YouTube ein und klickst dort auf das Symbol für die Kanalinfo. Im Anschluss wird dir der Button für die Linkbearbeitung angezeigt.

Dort gibst du den Link zu deinem Impressum ein und wählst das sogenannte „Overlay“ aus. Zuletzt prüfst du, ob dein Impressumstext auf deinem Profil sichtbar ist. Den eigenen Impressumslink in den YouTube-Channel einzubinden, gestaltet sich wie bei Facebook sehr unkompliziert. Daneben hast du die Möglichkeit, noch weitere benutzerdefinierte Links zu anderen Webseiten einzutragen.

Xing

Da die Plattform Xing weitestgehend beruflich genutzt wird, solltest du in deinem Profil ebenfalls ein Impressum hinterlegen. Wie Facebook und YouTube hat auch Xing auf die Anforderungen des Gesetzgebers reagiert und bietet seinen Nutzern ein eigenes Feld an. Auf Profilseiten von Einzelpersonen verbirgt sich dieses Feld am Seitenende in der Box „Rechtliche Hinweise von Max Mustermann„. Bei Unternehmens- und Produktseiten bietet es sich an ein Impressumstext oder -link in die Box „Über uns“ zu packen.

Wie sevdesk und die zugehörige SEVENIT GmbH der Impressumspflicht nachkommen, kannst du den beiden Links entnehmen: Unternehmensseite von sevdesk und Produktseite von sevdesk.

Obwohl es bisher rechtlich noch umstritten ist, ob ein Xing-Profil zu den abgeschlossenen Telemedien gehört, gehst du auf Nummer sich, wenn auch du die entsprechenden Kennzeichnungen vornimmst. Gerade wenn du auf deinem privaten XING-Profil dein Produkt oder deine Dienstleistung anbietest, erscheint es hier ebenfalls sinnvoll entsprechend dein Impressum zu verlinken oder den Text direkt zu veröffentlichen.

Instagram

Im Gegensatz zu den anderen Social Media Netzwerken, die ihren Usern durch Rubrikergänzungen das Hinterlegen eines Impressums ermöglichen, bietet Instagram kein eigenes Feld für deine Pflichtangaben. Aus diesem Grund kannst du dein Website-Impressum bei Instagram bisher nur in die Profilbeschreibung einfügen. Dazu nutzt du entweder einen sogenannten „sprechenden Link“, also der Link enthält den Begriff „Impressum“, oder fügst einen „nicht sprechenden Link“ in Form von „Impressum:“ ein.

Impressum auf Instagram
 Auf Instagram kann man nicht ohne weiteres ein Impressum anlegen

Problematisch an dieser Stelle ist, dass sich der Link auf deinem Instagram-Profil nicht anklicken lässt. Wie bereits erwähnt, muss dein Impressumstext leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Da dir Instagram außer dem Einfügen eines Links in deiner Profilbeschreibung keine weiteren Möglichkeiten bietet, sollte daher ein einfacher Impressumslink genügen, der von deinen Besuchern erst kopiert werden muss.

Was passiert ohne Impressum?

Solltest du als Freiberufler oder Selbstständiger ein unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum hinterlegen, kann dies aus juristischer Sicht bereits einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Mit falschen Angaben könntest du dir schließlich einen Vorteil im geschäftlichen Verkehr verschaffen wollen. Deine Mitbewerber können dich aus diesem Grund über einen Anwalt abmahnen. Stellt sich dabei heraus, dass die Abmahnung berechtigt ist, drohen dir oftmals bereits Anwaltskosten in Höhe von mindestens 500 Euro.

Der vorsätzliche oder gar fahrlässige Verstoß gegen die Vorschriften des Telemediengesetzes gehört sogar zu den Ordnungswidrigkeiten. Machst du die Impressumsvorgaben nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar, droht dir eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Im Gegensatz zu den alltäglichen Abmahnungen werden solche Geldstrafen allerdings seltener verhängt.

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum auf deiner Website stellt dabei keine Bagatelle dar. Daher solltest du wirklich alle Angaben in der Herkunftsangabe noch einmal genau überprüfen, bevor du sie ins Netz stellst. Besitzt deine Webseite noch keine rechtssichere Anbieterkennzeichnung, solltest du mit dem Onlinestellen noch so lange warten, bis du alle Pflichtangaben zusammengestellt hast.

Wie erstellst du dein Impressum?

Die Impressumspflicht besteht grundsätzlich für alle Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen. Sowohl deine Kunden als auch deine Wettbewerber wollen durch deinen Impressumstext Informationen über dich als Anbieter bekommen. Dabei sind die benötigten Angaben verpflichtend – um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden, dürfen die folgenden Daten in deinem Impressumstext nicht fehlen.

Pflichtangaben bei deinem Impressum

  • Name und Anschrift, bei Firmennamen ist außerdem auf die Rechtsform zu achten
  • aktive Telefonnummern und E-Mail-Adresse für die schnelle Kontaktaufnahme
  • ist für die Ausübung Deiner Tätigkeit eine behördliche Zulassung nötig, muss die entsprechende Aufsichtsbehörde im Impressumstext erwähnt werden
  • Registereintrag mit Registernummer
  • Umsatzsteuer- bzw. Wirtschaftsidentifikationsnummer
  • Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte müssen (sofern vorhanden) ihre Kammer erwähnen, ihre gesetzliche Berufsbezeichnung sowie das Land, in dem der Abschluss erworben wurde
  • sofern du journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietest, solltest Du nach Paragraf 55 Abs. 2 RStV ebenfalls einen vollständigen Impressumstext hinterlegen

Wo muss dein Impressum stehen?

Die Impressumspflicht befasst sich nicht nur mit der Frage, was im Text genau stehen soll, sondern auch damit, wo der Vermerk zu finden ist. Um der Verordnung nach Paragraf 5 des Telemediengesetzes gerecht zu werden, solltest du dabei unbedingt beachten, dass dein Impressumstext stets aktuell, ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar ist. Aus diesem Grund solltest du sicherstellen, dass deine Kunden und Konkurrenten deine Pflichtangaben von jeder Seite stets mit nur einem Klick aufrufen können. Der Vermerk muss außerdem deutlich lesbar und in deutscher Sprache geschrieben sein.

Welche Angaben sind neben dem Impressum notwendig?

Neben einem vollständigen Impressum solltest du den Besuchern deiner Website auch eine sorgfältige Erklärung zum Datenschutz liefern.

  • Weise deine Besucher darauf hin, dass du bereits Maßnahmen zum Datenschutz getroffen hast und gespeicherte Daten wie beispielsweise die E-Mail-Adresse deiner Kunden von unbefugten Dritten nicht eingesehen werden können.
  • Sobald du persönliche Daten erhebst, müssen deine Nutzer dafür zunächst ausdrücklich einwilligen. Diese Einwilligung sollte von deinen Besuchern außerdem jederzeit problemlos widerrufen werden können. Darüber hinaus musst du deine Nutzer darüber informieren, wofür du die Daten verwendest und ob du sie an Dritte weitergibst. Für deine Besucher muss ein ständiges Auskunftsrecht garantiert werden.
  • Wenn du ein bestimmtes Analyse-Programm (z.B. Google Analytics) verwendest, um beispielsweise den Traffic auf deiner Webseite zu analysieren, solltest du dazu Ausführungen auf deiner Seite machen.
  • Weise deine Besucher darauf hin, dass eventuell Cookies verwendet werden, diese aber keine persönlichen Informationen speichern. Erkläre deinen Nutzern außerdem, wie Cookies ausgeschaltet werden.
  • Neben deinem vollständigen Text solltest du stets eine Kontaktadresse für Beschwerden, Fragen oder Anregungen anbieten.

Exkurs: AGB erstellen

In den umfangreichen deutschen Gesetzen wirst du keine direkte Verordnung vorfinden, die dir vorschreibt, dass die Erstellung der AGB für dich als Freiberufler oder Selbstständiger verpflichtend ist. Die Gerichte haben im Sinne der Rechtsprechung allerdings festgelegt, dass Unternehmen der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungs- und Informationspflicht nachkommen müssen, sobald sie einen Vertrag mit privaten Verbrauchern abschließen. Das bedeutet für dich im Klartext: Sobald du online Geschäfte abschließt und Privatpersonen deine Kunden sind, benötigst du die AGB – auch ohne explizites Gesetz.

Die von dir erstellten AGB sind dabei nicht sofort verbindlich, denn sie müssen dem Kunden zunächst überreicht werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen dabei ein expliziter Vertragsbestandteil sein, während deine Kunden gleichzeitig den gestellten Bedingungen ausdrücklich zustimmen müssen.

Merke: AGB Muster aus dem Netz nie ungeprüft übernehmen, sondern immer angepasste AGB erstellen und im Zweifel einen Rechtsanwalt fragen.

Exkurs: Datenschutzerklärung

Nachdem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit dem 25. Mai 2018, zwei Jahre nach Inkrafttreten in der europäischen Union, auch anzuwenden ist, erhitzt die Thematik die Gemüter. Die DSGVO stellt Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Unternehmen und öffentlichen Stellen (z.B. Vereinen) auf. Besondere Auswirkungen hat die DSGVO auf den Datenschutz im Internet. Jeder, der als Dienstanbieter einer Webseite personenbezogene Daten seiner Kunden erhebt, muss diese durch eine Datenschutzerklärung darüber informieren und sich ausdrücklich von seinen Kunden die Einwilligung für die Erhebung der Daten einholen.

Da der Begriff „Diensteanbieter“ in der Vergangenheit für Verwirrung sorgte, wurde die Bezeichnung in der DSGVO nun durch „Verantwortliche“ ersetzt. Die Beschreibung erfasst eindeutig SÄMTLICHE Personen, die Telemedien zur Verfügung stellen. Zwischen privaten und gewerblichen Anbietern wird an dieser Stelle nicht (mehr) unterschieden. Das bedeutet für dich im Klartext: Als Betreiber eines privaten Blogs gilt du genauso als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO wie als Leiter eines Onlineshops.

Was heißt das nun konkret? Da die Datenschutzbestimmungen in Deutschland bereits vor der DSGVO relativ streng waren, hat sich nur bedingt etwas geändert. Es gilt weiterhin, das Thema Datenschutz ernst zu nehmen und diesbezüglich rechtskonform zu handeln. Empfindliche Abmahnungen, Bußgelder und sogar straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen können andernfalls bei Nicht-Einhaltung der DSGVO die Konsequenz sein. Mit dem Thema ist folglich nicht zu spaßen.

Vorlagen für dein Impressum

Um die Impressumspflicht auf deiner Webseite zu erfüllen, stehen dir drei verschiedene Möglichkeiten offen:

  • Du kannst das Impressum für deine Website (und die dazugehörige Datenschutzerklärung) von einem erfahrenen Anwalt erstellen lassen
  • Du nutzt einen kostenlosen Impressumsgenerator
  • Du nutzt eine Impressum-Vorlage und passt diese an deine Bedürfnisse an

Verschiedene Anbieter im Netz bieten dir kostenlose Generatoren an, mit denen du schnell und einfach dein individuelles Impressum erstellen kannst. Speziell an die Bedürfnisse von Existenzgründer gerichtet, ist der anwaltlich geprüfte Impressumsgenerator von Für-Gründer. Andere Generatoren für das Impressum und dabei insbesondere für den Sonderfall Facebook hat die Gründerküche aufgelistet.

Verwendest allgemein du eine Vorlagen oder einen Generatoren für dein Impressum, ist es empfehlenswert, die Daten im Anschluss von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Nur so kannst du vollkommen sicher sein, dass deine Kennzeichnung und die meist dazugehörige Datenschutzerklärung vollkommen fehlerfrei sind.

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