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Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen

Aktualisiert am
21
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08
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2024
Akten sind nebeneinander aufgereiht

Bist du gerade erst in die Arbeitslosigkeit gerutscht oder findest du schon länger keine Arbeit? Die Gründung eines eigenen Unternehmens könnte für dich eine Chance sein, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen und deinen Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dafür brauchst du aber eine gesicherte Finanzierung. Wenn du es richtig anstellst, unterstützt dich der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit dabei, deine Geschäftsidee umzusetzen. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie die Antragstellung richtig funktioniertund welche Fehler du bei der Beantragung des Existenzgründungszuschusses vermeiden solltest.

Willst du dir schnell einen Überblick verschaffen? Schau dir unser Video zum Existenzgründungszuschuss an:

Was ist der Gründungszuschuss?

Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine sogenannte Transferleistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie zahlt dir eine Weile lang dein Arbeitslosengeld weiter und später noch einen verminderten Beitrag, damit du in der Anlaufzeit deines eigenen Unternehmens deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. So wird dein Gründungsvorhaben vom Staat gefördert. Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss beruht auf §§ 93 ff. Sozialgesetzbuch III (SGB III).

Tipp:

Bei der Recherche nach einem Existenzgründungszuschuss werden dir mehrere Begrifflichkeiten, wie Überbrückungsgeld oder Einstiegsgeld, über den Weg laufen. Der Gründungszuschuss richtet sich an ALG-I-Bezieher. Mit Bezeichnungen wie Gründerzuschuss und Existenzgründungszuschuss ist dieselbe Förderung gemeint. Das Einstiegsgeld können nur Bezieher von Bürgergeld (früher ALG II) beantragen. Das Überbrückungsgeld hingegen gibt es in dieser Form nicht mehr – es wurde 2006 mit dem Gründungszuschuss für die sogenannte Ich-AG zu einem Förderprogramm vereint.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Möchtest du den Existenzgründerzuschuss beantragen, musst du für den Rechtsanspruch mehrere Voraussetzungenerfüllen:

  • Du bist arbeitslos – und wenn auch nur für einen Tag.
  • Du unterliegst keiner Sperrzeit beim ALG I (z. B. weil du selbst gekündigt hast).
  • Du hast noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen. Ausgeschlossen sind Arbeitslose mit Bezug von ALG II.
  • Du kannst nachweisen, dass deine Geschäftsidee tragfähig ist. Das klappt beispielsweise über eine Tragfähigkeitsprüfung einer fachkundigen Stelle, wie der IHK oder einer Bank, sowie über deinen detaillierten Businessplan. Nutze hierzu gerne unsere kostenlose Businessplan-Vorlage.
  • Du bist persönlich und fachlich geeignet. Das weist du etwa über Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar nach.
  • Du bist noch nicht 65 Jahre alt bzw. hast keinen Anspruch auf die Regelaltersrente.
  • Du hast in den vergangenen 24 Monaten keinen Gründungszuschuss nach dem Sozialgesetzbuch III bezogen.
  • Du machst dich hauptberuflich selbstständig.

Aber Vorsicht: Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, ist die Antragstellung kein Selbstläufer. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Hält der Sachbearbeiter dein Gründungsvorhaben nicht für aussichtsreich, muss er dir den Gründungszuschuss nicht gewähren.

Gibt es den Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit eigentlich auch?

Nein, Voraussetzung für die Bewilligung ist der Bezug von ALG I. Möchtest du dich aus einer Anstellung heraus selbstständig machen, musst du dich für den Bezug des Gründungszuschusses für mindestens einen Tag arbeitslos melden. Oder du siehst dich nach anderen Fördermitteln um, zum Beispiel einem KfW-Gründerkredit.

Wann du den Gründungszuschuss beantragen musst

Für die Antragstellung auf den Existenzgründungszuschuss gibt es ein recht enges Zeitfenster. Du musst zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein. Voraussetzung für die Antragstellung ist aber, dass du noch mindestens für 150 Tage einen Restanspruch auf ALG I hast. Hast du beispielsweise von vornherein nur für sechs Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, bleiben dir de facto nur wenige Wochen Zeit, um den Antrag zu stellen. Ausnahmen gibt es für Menschen mit Behinderungen – dann kann die Antragstellung auch mit einem kürzeren Restanspruch möglich sein.

Höhe und Dauer des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss unterteilt sich in zwei Phasen:

  1. Phase: Du erhältst für sechs Monate lang deinen bisherigen ALG-I-Regelsatz weiterbezahlt. Durchschnittlich beträgt dieser 1.000 bis 1.300 Euro. Bei einem höheren Einkommen ist auch ein höherer Regelsatz möglich. Zusätzlich zahlt dir das Jobcenter einen Gründungszuschuss von 300 Euro für die Zahlung deiner Sozialversicherung.
  2. Phase: Auf Antrag erhältst du für weitere neun Monate den Gründungszuschuss von 300 Euro. Der Regelsatz fällt komplett weg.

In beiden Phasen werden die Zuschüsse nicht als Einmalbetrag, sondern als monatlicher Zuschuss ausgezahlt. Außerdem ist der Gründungszuschuss nicht einkommensteuerpflichtig und unterliegt als steuerfreie Leistung nicht dem Progressionsvorbehalt.

Vorbereitung auf die Beantragung des Gründungszuschusses

Die Bewilligung des Gründungszuschusses setzt voraus, dass du den Sachbearbeiter der Arbeitsagentur von deinem Existenzgründungsvorhaben überzeugen kannst. Damit dir die Ermessensleistung bewilligt wird, helfen dir unsere Tipps:

  • Businessplan: Du brauchst einen fundierten Businessplan, mit dem du deine Geschäftsidee genau beschreibst und deinen Finanzierungsplan, deine Liquiditätsplanung, Marktanalyse sowie Marketingstrategie offenlegst. Handle diese Beschreibung deiner Geschäftstätigkeit nicht als Formalie ab – für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist sie von entscheidender Bedeutung.
  • Qualifikation: Voraussetzung für den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt ist, dass du ausreichende Qualifikationen nachweisen kannst. Die erforderlichen Qualifikationsnachweise beziehen sich einerseits auf Wissen rund um die Selbstständigkeit selbst, andererseits aber auch auf den Inhalt deiner Geschäftstätigkeit. Möchte sich eine Existenzgründerin beispielsweise als Frisörin selbstständig machen, ist der Nachweis einer Ausbildung in diesem Handwerk sehr wichtig. Fehlt dir noch die nötige Qualifikation, kannst du außerdem um Unterstützung für eine entsprechende Weiterbildung bitten.
  • Tragfähigkeit: Wer darüber hinaus punkten möchte, der lässt sich eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese gibt es bei diversen Gründercoaches, Steuerberatern oder Unternehmensberatern. Auch Handwerkskammern oder Gründerzentren stellen diese aus. Damit lässt sich direkt unterstreichen, dass das eigene Konzept tatsächlich funktionieren kann.
  • Vorbereitung: Bereite dich gut auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur vor. Überlege dir vorher, mit welchen Worten du deine Geschäftsidee überzeugend präsentieren kannst und lege dir deine besten Argumente bereit, um Bedenken und Einwände treffsicher entkräften zu können. Du solltest auch angeben können, warum du dich für die Selbstständigkeit entscheidest.
  • Vermittelbarkeit: Bist du aufgrund deiner Qualifikation oder Berufserfahrung am Arbeitsmarkt leicht vermittelbar, könnte dies ein Ausschlusskriterium sein. Beschreibe daher unbedingt, warum du ein Unternehmertyp bist und in einem Angestelltenverhältnis weniger gut aufgehoben wärst.

Übrigens kannst du das Antragsformular nicht schon vorab ausfüllen. Erst wenn du den Termin mit deiner Vermittlungsfachkraft bei der Arbeitsagentur gemeistert hast, ist die Antragstellung online möglich.

Tipp:

Brauchst du Hilfe bei der Erstellung eines Finanzplans? Lade dir unsere kostenlose Finanzierungsplan-Vorlage herunter – einfach ausfüllen und fertig.

Beratungsangebot zum Gründungszuschuss nutzen

Lass dich von der Agentur für Arbeit zum Gründungszuschuss beraten. Dieser erste Schritt der Antragstellung ist ohnehin obligatorisch und gleichzeitig erfährst du so, was für die Vorbereitung auf den Antrag wichtig ist. Nimm dafür Kontakt zu deiner Vermittlungsfachkraft beim Arbeitsamt auf. Daneben kannst du dir auch von anderen Stellen Hilfe holen, beispielsweise von Existenzgründerzentren, den Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern oder deinem Steuerberater. Die Kosten dafür können unter Umständen von der Arbeitsagentur übernommen werden.

Gründungszuschuss beantragen: So geht’s

Möchtest du den Gründungszuschuss beantragen, sind dafür diese Schritte nötig:

  1. Arbeitssuchend melden
    Melde dich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend. Noch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses signalisierst du damit die Bereitschaft, eine neue Stelle anzunehmen.
  2. Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen
    Ist die Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses vollzogen, so kannst du die Arbeitslosigkeit anmelden und ALG I beantragen. Nun ist es wichtig, dass du mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I beziehst, um für den Gründungszuschuss infrage zu kommen.
  3. Beratungstermin vereinbaren
    Vereinbare möglichst frühzeitig deinen Termin mit der Vermittlungsfachkraft, um dich zum Gründungszuschuss beraten zu lassen. So verlierst du keine Zeit.
  4. Antrag auf Gründungszuschuss stellen
    Sobald du das Beratungsgespräch gemeistert hast, stellt dir dein Sachbearbeiter den Antrag auf Gründungszuschuss bereit. Diesen kannst du direkt online ausfüllen und abschicken.
  5. Vorgründungscoaching beantragen
    In manchen Bundesländern werden jene Gründer gefördert, die zuvor eine Beratung in Anspruch nehmen (z. B. beim Gründungszuschuss in Bayern). Dieses Vorgründungscoaching kannst du genau jetzt beantragen. Zukünftig steht ein Berater an deiner Seite, welcher Unterstützung beim Erstellen des Businessplans leistet und damit deine Chancen auf die Bewilligung des Gründungszuschusses erhöht.
  6. Businessplan erstellen
    Den Businessplan kannst du als Fahrplan betrachten, welcher den Weg für die Existenzgründung vorgibt. Darüber hinaus ist er für den Erhalt des Gründungszuschusses relevant. Letztlich musst du ein umsetzbares Konzept erschaffen, welches auf einigen Seiten deine Ideen darlegt.
  7. Fachkundige Stellungnahme einholen
    Lege dein Gründungskonzept einer fachkundigen Stelle, wie etwa der Industrie- und Handelskammer oder einem Existenzgründerberater, zur Prüfung vor. Ist dein Gründungskonzept überzeugend, wird dir eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, die du bei der Arbeitsagentur vorlegen kannst.
  8. Antrag auf Gründungszuschuss abgeben
    Die bei der Antragsabholung erhaltenen Unterlagen musst du nun vollständig ausgefüllt haben. Neben den Antragsformularen selbst solltest du den Businessplan, die Tragfähigkeitsbescheinigung, den Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit und bei Bedarf erforderliche Erlaubnisse oder Zulassungen einreichen.
  9. Bewilligung abwarten
    Innerhalb weniger Wochen kannst du mit der Entscheidung der Arbeitsagentur rechnen. Ist die Bewilligung erteilt, kannst du deine Geschäftstätigkeit aufnehmen und damit beginnen, dein eigenes Unternehmen aufzubauen.
  10. Verlängerung der Förderung beantragen
    Nach sechs Monaten erlischt der Anspruch auf den Erhalt des Gründungszuschusses. Spätestens vier Monate nach der Gründung solltest du den Antrag auf die Verlängerung der Förderung absenden. Nur vor dem Ablauf der ersten Phase ist es möglich, die Verlängerung zu erreichen, welche für die kommenden neun Monate zusätzliche Einnahmen von insgesamt 2.700 Euro bedeutet.
Tipp:

Hast du keinen Plan, worauf du bei der Erstellung des Businessplans genau achten musst? Hier kommt es aber auf jedes Detail an. Lade dir jetzt die kostenfreie Businessplan-Vorlage von sevdesk herunter. So siehst du die notwendigen Inhalte auf einen Blick und kannst sie gleich als Grundlage für deinen eigenen Geschäftsplan nutzen.

Typische Fehler bei der Beantragung des Gründungszuschusses vermeiden

Damit du den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt bekommst, brauchst du eine große Portion Glück – und natürliche eine gute Vorbereitung. Die folgenden häufig vorkommenden Fehler solltest du deshalb besser vermeiden:

  • zu späte Antragstellung (und dadurch nur noch weniger als 150 Tage Restanspruch ALG I)
  • nebenberufliche Gründung statt hauptberuflicher Geschäftstätigkeit
  • Verzicht auf ein Beratungsgespräch
  • mangelnde Kooperation
  • schlechte Vorbereitung auf das Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft der Bundesagentur für Arbeit
  • Anmeldung des Gewerbes oder der freiberuflichen Geschäftstätigkeit vor der Antragstellung
  • nur oberflächliche Ausarbeitung des Businessplans (z. B. ohne Ermittlung des Kapitalbedarfs oder ohne Finanzplan, unklare Beschreibung der Geschäftsidee, nicht schlüssige Rentabilitätsvorschau)
  • fehlende Qualifikationsnachweise
  • mehrfache Beantragung des Gründungszuschusses beim Arbeitsamt in zu kurzen Abständen
  • mangelnde Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens

Gründungszuschuss richtig verbuchen

Bei dem Gründungszuschuss handelt es sich um eine Transferleistung der Arbeitsagentur. Er ist somit kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen. Ebenso ist er nicht als Betriebseinnahme einzustufen. Somit musst du die monatlichen Zahlungen von der Agentur für Arbeit über den Gründungszuschuss nicht in deiner betrieblichen Buchhaltung erfassen.

Alternativen zum Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Egal, ob du die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss des Arbeitsamts nicht erfüllst, dein Antrag abgelehnt wurde oder du ihn gar nicht erst stellen möchtest – in jedem Fall solltest du dich auch mit möglichen Alternativen zum Gründungszuschuss auseinandersetzen. Einige stellen wir dir hier vor:

  • Existenzgründungskredit: Frage bei deiner Hausbank oder bei einer Onlinebank nach einem klassischen Gründerkredit. Auch private Kredite, beispielsweise innerhalb der Familie, können eine sinnvolle Entscheidung sein. Schließe aber auch mit Freunden immer einen Vertrag ab, um Streitigkeiten vorzubeugen.
  • KfW-Kredit: Beantrage einen Gründerkredit bei der KfW-Förderbank. Durch eine umfassende Haftungsfreistellung erhältst du vergleichsweise attraktive Konditionen. Den Antrag stellst du über deine Hausbank.
  • Bootstrapping: Planst du ein Unternehmen, für das anfangs keine hohen Investitionen erforderlich sind? Dann kannst du auch eine Selbstfinanzierung vornehmen. Du baust deinen Betrieb dann langsam auf und nutzt die eingenommenen Gelder, um Investitionen zu tätigen. Dieser Weg kann aber mit einigen Entbehrungen verbunden sein.

sevdesk Buchhaltungsoftware in Gründungszuschuss-Antrag einbeziehen

Wir haben bereits darüber gesprochen: Je besser vorbereitet du zum Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft kommst, desto besser stehen deine Chancen, dass dir die Ermessensleistung zugesteht. Besonders wichtig ist es dabei, deine unternehmerischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Mangelt es nämlich daran, kann die Geschäftsidee noch so gut sein – das Unternehmen wäre zum Scheitern verurteilt. Diese unternehmerischen Fähigkeiten beweist du am besten, indem du schon frühzeitig eine ordentliche Buchführung sicherstellst.

Um deine Buchhaltung von der ersten Rechnung an ordentlich zu erledigen, kannst du die sevdesk Buchhaltungssoftware verwenden. Darin erfasst du Ein- und Ausgaben kinderleicht mithilfe künstlicher Intelligenz und kannst jederzeit deinen Finanzplan im Auge behalten. Aktuell kannst du die sevdesk Buchhaltungssoftware sogar kostenlos testen. Es reicht aber nicht nur, deine Buchführung clever anzugehen. Dein Sachbearbeiter sollte auch davon erfahren. Nimm diese Informationen in deinen Businessplan auf und gib sie bei der Antragstellung oder im Beratungsgespräch mit der Vermittlungsfachkraft an. Das hinterlässt einen guten Eindruck und spricht für dich und dein Gründungsvorhaben.

Zusammenfassung zum Gründungszuschuss

Möchtest du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, kannst du gerade in den ersten Monaten etwas finanzielle Unterstützung gut gebrauchen. Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur sichert deinen Lebensunterhalt während der ersten sechs Monate und hilft dir, während der zweiten Förderphase deine soziale Absicherung zu finanzieren. Spätestens dann musst du allerdings mit deinem Unternehmen auf eigenen Beinen stehen.

Der Gründungszuschuss ist inzwischen nicht mehr ganz so einfach zu bekommen: Der Staat muss sparen und hat die Bewilligung an das Ermessen des Sachbearbeiters geknüpft. Wenn du allerdings alle Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllst, den geforderten Businessplan vorlegst und gut vorbereitet zum Gespräch erscheinst, hat er keinen Grund, deinen Antrag abzulehnen.

Häufig gestellte Fragen zum Gründungszuschuss

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