Abgaben für Selbstständige & Freiberufler
Auch als Selbstständiger oder Freiberufler kommst du um die Einkommensteuer nicht herum. Und leider kommen meist noch weitere Steuern dazu. Was du genau zahlen musst, kommt auf deine Rechtsform und einige weitere Faktoren an.
Unerwartete Steuerzahlungen können dich schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. Deshalb erhältst du hier einen kompakten Überblick aller Abgaben, die du als Selbstständiger oder Freiberufler zahlen musst.
Übersicht: Steuern für Selbstständige nach Rechtsform
Steuern für selbstständige Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften
Welche Abgaben für Selbstständige und Gewerbetreibende anfallen, hängt vorrangig von der gewählten Rechtsform ab. In diesem Abschnitt beschäftigen wir uns mit den Steuern von:
- Freiberuflerinnen und Freiberuflern
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften wie GbR oder OHG
Diese Steuern und Abgaben fallen für selbstständige Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften an:
Die Einkommensteuer
Den größten Teil deiner Abgaben als Selbstständige oder Selbstständiger macht die Einkommensteuer aus. Mit ihr besteuert der Staat dein Jahreseinkommen. Was bei Angestellten der monatliche Lohn oder das Gehalt ist, ist bei Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen der Gewinn. Um diesen zu ermitteln, ziehst du von deinen Einnahmen die Betriebsausgaben (z. B. Arbeitsmittel, Abschreibungen) und Sonderausgaben ab.
Die wichtigsten Infos zur Einkommensteuer:
- Bemessungsgrundlage: Die Höhe deiner Abgaben als selbstständiger Einzelunternehmer oder Freiberufler hängt von der Höhe deiner Einkünfte ab.
- Bemessungsgrundlage Personengesellschaft: Hier wird nicht der Gewinn der Personengesellschaft versteuert, sondern der jeweils anteilig zustehende Gewinn eines jeden Gesellschafters (über Gesellschaftsvertrag festgelegt). Jeder Gesellschafter führt diesen dann in der individuellen Steuererklärung auf und ab.
- Steuersatz: Je höher dein Gewinn, desto höher auch dein Steuersatz (Steuerprogression).
- Zusätzliche Erhebungen: Kirchensteuer (sofern du in der katholischen oder evangelischen Kirche bist) und der Solidaritätszuschlag von maximal 5,5%.
- Freibeträge: Es gibt Steuerfreibeträge, besonders wichtig ist hier der Grundfreibetrag, der aktuell bei 10.908 Euro liegt (Stand 2023). Ein weiterer ist beispielsweise der Kinderfreibetrag. Alles wichtige hierzu erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema Steuerfreibeträge für Selbstständige.
- Vorauszahlung: Für Selbstständige legt das Finanzamt auf Basis der Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres Vorauszahlungen auf die Einkommensteuererklärung fest.
>>> Mehr zur Einkommensteuer <<<
Tipp: Anschaffungen und Abschreibungen können dir bei der Versteuerung Vorteile verschaffen. Plane sie clever, um deine Steuerschuld zu optimieren und Steuern zu sparen. Weitere clevere Tricks findest du in unserem kostenlosen eBook Steuerspartipps für Selbstständige.
Die Gewerbesteuer
Führst du als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft ein Gewerbe, musst du auch Gewerbesteuer abführen.
Achtung, Ausnahme für Freiberuflerinnen und Freiberufler! Sie fallen nicht unter die Gewerbeordnung. Sie zahlen deshalb unabhängig von der Höhe ihres Gewinns keine Gewerbesteuer.
Das wichtigste zur Gewerbesteuer im Überblick:
- Bemessungsgrundlage: Gewerbesteuer zahlst du auf den Ertrag deines Gewerbebetriebs, er ist meist mit dem Gewinn identisch und nennt sich Gewerbesteuermessbetrag. Durch Kürzungen und Hinzurechnungen sind allerdings noch Korrekturen möglich.
- Freibetrag: Du hast als Gewerbebetrieb einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro. Also zahlst du erst dann Gewerbesteuer, wenn dein Gewinn diesen Betrag übersteigt.
- Steuersatz: Deine Gewerbesteuer Abgaben als Selbstständige setzt sich aus dem Gewerbesteuersatz, dem Gewerbesteuerhebesatz und deinem Gewerbeertrag zusammen. Der Hebesatz ist ein Satz, den jede Gemeinde individuell festlegen kann. Er beträgt für Gewerbetreibende mindestens 200 Prozent.
- Übermittlung ans Finanzamt: Bist du Gewerbesteuerpflichtig musst du auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben, die Einkommensteuererklärung reicht hier nicht aus.
- Tipp: Du möchtest deine Steuern als Gewerbebetrieb berechnen? Unser Gewerbesteuerrechner hilft dir bei der Ermittlung der zu zahlenden Steuerschuld und bezieht den richtigen Hebesatz für deine Gemeinde direkt ein.
>>> Ratgeber zur Gewerbesteuer <<<
Die Umsatzsteuer
Mit der Umsatzsteuer besteuert das Finanzamt deine Einnahmen, die du für deine Leistungen oder Lieferungen erhältst. Sie mindert allerdings nicht dein Einkommen. Du schlägst sie vielmehr auf deine Nettopreise auf und forderst sie von deinen Kunden an. Deshalb ist die Umsatzsteuer auch ein durchlaufender Posten: Deine Kunden zahlen die Steuer an dich und du gibst sie 1:1 an das Finanzamt weiter.
Die wichtigsten Fakten zur Umsatzsteuer im Überblick:
- Höhe & Steuersatz: Die Umsatzsteuer beträgt regulär 19 Prozent. Einige Waren oder Leistungen werden mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert. Zudem gibt es umsatzsteuerfreie Leistungen, beispielsweise die Vermittlung von Krediten oder Versicherungen.
- Gezahlte Umsatzsteuer: Kaufst du als Selbstständige oder Selbstständiger Waren, Arbeitsmittel oder Dienstleistungen ein, zahlst du selber auch Umsatzsteuer. Bist du umsatzsteuerpflichtig, kannst du diese als Vorsteuer bezeichnete Steuer gegenrechnen. Du musst dann weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen.
- Zahllast: Du ermittelst die an das Finanzamt zu zahlende Zahllast durch Gegenüberstellung der vereinnahmten Umsatzsteuer und der gezahlten Umsatzsteuer, also Vorsteuer.
Die Steuerschuld kann z. B. bei größeren Anschaffungen von Arbeitsmitteln auch negativ ausfallen. Dann bekommst du eine Erstattung. - Umsatzsteuervoranmeldung: Du musst je nach Zahllast monatlich oder quartalsweise deine Abgaben als Selbstständiger oder Selbstständige mit einer Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt anmelden.
- Dauerfristverlängerung: Brauchst du mehr Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung, beantragst du eine Dauerfristverlängerung. Du hast dann immer einen Monat mehr Zeit.
>>> Ratgeber zur Umsatzsteuer <<<
Eine Ausnahme stellt die Kleinunternehmerregelung dar. War dein Umsatz im Kalenderjahr niedriger als 22.000 Euro und überschreitet im laufenden Jahr die Grenze von 50.000 Euro nicht, brauchst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen. Ab dem 01.01.2025 werden diese Grenzen auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben. Allerdings musst du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verweisen. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
Abgaben für Selbstständige mit einer Kapitalgesellschaft
Betreibst du eine Kapitalgesellschaft, fallen für dich teilweise andere Steuerarten an, darunter die Körperschaftsteuer.
Die Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ersetzt bei Kapitalgesellschaften die Einkommensteuer. Damit wird das Unternehmen besteuert, nicht die einzelnen Gesellschafter. Unabhängig von der Höhe des Gewinns beträgt der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer einheitlich immer 15 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. In beiden Steuerarten gibt es für Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag.
Tipp: Die niedrige Körperschaftsteuer ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für eine Rechtsform.
Die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird bei Kapitalgesellschaften analog zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhoben. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zur Umsatzsteuer.
Die Gewerbesteuer
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer gibt es nur einen wesentlichen Unterschied zur Regelung bei Personengesellschaften: Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag. Sie zahlen die Steuern als Selbstständige entsprechend in voller Höhe.
Die Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer zahlen die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft auf die erhaltenen Gewinnausschüttungen oder Dividenden. Sie beträgt 25 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Du musst also stets pauschal ein Viertel deiner Gewinnausschüttung an das Finanzamt abtreten.