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OSS-Meldung: Fristen der Abgabe 2024

Aktualisiert am
01
.
08
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2024
Kalender mit eingetragenen Daten

Wenn du deine OSS-Meldung einreichst, musst du natürlich auch die Abgabefrist einhalten – sogar dann, wenn du mal keine Umsätze erzielst. In diesem Beitrag findest du alles Wissenswerte zu den Fristen für deine OSS-Meldung. So erfährst du beispielsweise, was passiert, wenn du die Abgabefrist für deine Meldung einmal verpasst – und ob es eine Fristverlängerung gibt. Zudem bekommst du viele nützliche Tipps.

Die wichtigsten Fristen für die OSS-Meldung im Überblick

In Verbindung mit deiner OSS-Meldung gibt für dich es zwei wichtige Fristen zu beachten:

  1. Die Abgabefrist für deine Meldung
  2. Die Zahlungsfrist für deine per OSS gemeldete Steuer.

Abgabefristen für deine OSS-Meldung

Der Besteuerungszeitraum für deine OSS-Meldung ist das Kalendervierteljahr. Grundsätzlich musst du deine Meldung immer bis zum Ende des Monats abgeben, der auf den Ablauf des jeweiligen Quartals folgt.

Daraus ergeben sich für deine OSS-Meldungen konkret folgende Abgabefristen:

Besteuerungszeitraum Frist zur Abgabe deiner OSS-Meldung
1. Kalendervierteljahr (Januar bis März) 30. April
2. Kalendervierteljahr (April bis Juni) 31. Juli
3. Kalendervierteljahr (Juli bis September) 31. Oktober
4. Kalendervierteljahr (Oktober bis Dezember) 31. Januar

Wichtig: Wenn du dich einmal für das OSS-Verfahren angemeldet hast, musst du für jedes Kalendervierteljahr eine OSS-Meldung abgeben. Die gilt selbst dann, wenn du gar keine Umsätze gemacht hast. In diesem Fall steht eine sogenannte Nullmeldung an – also eine Meldung über deine Umsätze in Höhe von null Euro.

Zahlungsfristen für die über das OSS gemeldete Steuer

Wenn du deine OSS-Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgibst, wird auch die Zahlung für deine gemeldete Steuer fällig. Die Zahlungsfrist endet 30 Tage nach Ablauf des Meldezeitraums.

Das Bundeszentralamt für Steuern ist als zentrale Anlaufstelle beim OSS-Verfahren auch deine einzige Zahlungsstelle. Bedeutet: Das BZSt verteilt deine zu zahlenden Steuern direkt an die Steuerbehörden der jeweiligen EU-Länder. So musst du deine anfallende Umsatzsteuer nicht gestückelt an die einzelnen Steuerbehörden der verschiedenen EU-Länder zahlen.

Gut zu wissen: Für deine OSS-Meldung kommt es nicht nur auf die Fristen für die Abgabe und Zahlung an. Die unterschiedlichen Steuersätze spielen ebenso eine Rolle. Konkret geht es hierbei um den Umsatzsteuersatz. Dieser liegt in Deutschland je nach Leistung bei 7 % oder 19 %. Für andere EU-Ländergelten hingegen häufig andere Steuersätze, die du dann bei deiner OSS-Meldung berücksichtigen musst.

Auch bei der Rechnungsstellung spielen Steuersätze eine wichtige Rolle. Wie du eine Rechnung an deine Kunden in der EU stellen musst, erfährst du im Beitrag „Rechnung ins EU-Ausland stellen“.

Beispiel

Das OSS-Verfahren ist eine Sonderregelung im Bereich der Umsatzsteuer. „OSS“ steht dabei für One-Stop-Shop. Mit dem OSS kannst du als Unternehmer und Onlinehändler viel wertvolle Zeit bei deinen Umsatzsteuererklärungen sparen. Konkret geht es dabei um die Erklärungen für folgende Arten von Umsätzen:

  • innergemeinschaftliche Warenlieferungen (Fernverkäufe von Waren) an Endverbraucher
  • Dienstleistungen für Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten
  • Telekommunikations-, Fernseh- und Rundfunkleistungen sowie elektronische Dienstleistungen für Endverbraucher in anderen EU-Ländern.

Mit dem OSS-Verfahren genügt nämlich nur eine einzige, zentrale OSS-Meldung pro Kalendervierteljahr. Mit dieser übermittelst du deine Umsätze innerhalb der Abgabefrist direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Ohne das OSS-Verfahren müsstest du deine entsprechenden Umsätze hingen in jedem einzelnen EU-Land steuerlich deklarieren, sobald du über der Lieferschwelle liegst. Diese liegt bei 10.000 Euro netto und wird auch Umsatzschwelle genannt.

Nicht verwechseln: OSS und IOSS

Neben dem OSS-Verfahren gibt es das dem One-Stop-Shop ähnliche Import-One-Stop-Shop (kurz IOSS).

Das IOSS-Verfahren ist für dich als Unternehmer relevant, wenn du auf folgende Arten in anderen EU-Ländern Umsätze mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro erzielst:

  • Du führst Waren aus einem Drittland ein und verkaufst diese an Privatkunden.
  • Du stellst eine elektronische Schnittstelle bereit, die die Lieferung bestimmter Waren an Endverbraucher unterstützt. Konkret geht es dabei um Waren, die aus einem Drittland eingeführt wurden.

Wichtig: Die Abgabefristen für OSS und IOSS unterscheiden sich!

Zwar musst du beide Meldungen bis Ende des Monats abgeben, der auf den Ablauf des jeweiligen Besteuerungszeitraums folgt. Allerdings unterscheidet sich der Zeitraum für die Besteuerung. Eine IOSS-Meldung gibst du monatlich ab. Die OSS-Meldung musst du hingegen nur jedes Kalendervierteljahr einreichen.

Abgabefrist der OSS-Meldung verpasst – Diese Konsequenzen gibt es

Wenn du deine OSS-Steuerschuld nicht oder nur teilweise begleichst, bekommst du vom BZSt etwa 10 Tage nach Fristende eine elektronische Mahnung. Dann hast du nochmals 10 Tage Zeit, um die offene Summe zu begleichen.

Meldest bzw. zahlst du öfter nicht fristgerecht, so gilt dies als wiederholter Verstoß. Dann kann es passieren, dass du komplett vom OSS-Verfahren ausgeschlossen wirst. In diesem Fall müsstest du dich in jedem EU-Land, in das du OSS-relevante Fernverkäufe etc. tätigst, einzeln registrieren. Natürlich gilt dies erst, sobald du die entsprechende Lieferschwelle überschreitest.

Damit ist es jedoch noch nicht vorbei: Grundsätzlich musst du bei verspäteter Abgabe deiner OSS-Meldung auch mit Geldstrafen rechnen.

Tipp

Mit einem Online-Rechnungsprogramm wie sevdesk bist du optimal für deine OSS-Meldung vorbereitet – und kannst direkt loslegen! Zudem bietet dir sevdesk weitere hilfreiche Funktionen wie das Schreiben deiner Rechnungen oder das Erfassen deiner Business-Belege.

Zusammenfassung zu den Fristen für die OSS-Meldung

Hier für dich zusammengefasst nochmal die wichtigsten Fakten zu den Fristen für die Abgabe deiner OSS-Meldung auf einen Blick:

  • Wenn du an der Sonderregelung zum OSS-Verfahren teilnimmst, solltest du auch immer die Frist für die Abgabe deiner OSS-Meldung im Blick haben.
  • Abgabefrist für deine OSS-Meldung ist der letzte Tag des Monats, der auf den Besteuerungszeitraum (Kalendervierteljahr) folgt. Details zur Frist für die Abgabe deiner OSS-Meldung findest du hier.
  • Wenn du dich einmal zum OSS-Verfahren angemeldet hast, musst du jedes Kalendervierteljahr eine Meldung abgeben – auch, wenn du keine Umsätze machst (Nullmeldung).
Tipp

Mit sevdesk hast du alle Informationen für deine OSS-Meldung direkt griffbereit.

Häufig gestellte Fragen zu den Fristen für die OSS-Meldung

Hier kommen für dich die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abgabefrist der OSS-Meldung:

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