Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine
Nicht nur Rechnungen und Geschäftsbriefe gelten als wichtige Aufzeichnungen, auch Lieferscheine zählen zu den wichtigen Belegen. Daher sieht der Gesetzgeber Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine vor. Diese Aufbewahrungspflicht betrifft Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer gleichermaßen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Absender und Empfänger des Lieferscheins sind.
Besonders lange Aufbewahrungsfristen gelten für Lieferscheine, die gleichzeitig auch als Rechnung dienen und damit steuerlich relevante Buchungsbelege fürs Finanzamt darstellen.