Das sind die Fristen der Verjährung einer Rechnung
Wenn es darum geht, wann eine Rechnung verjährt, kommt die in Deutschland gültige Regelverjährung ins Spiel. Die Verjährungsfrist einer Rechnung beträgt demnach drei Jahre. Allerdings beginnt diese Verjährung nicht mit dem Ausstellen der Rechnung, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
Verjährung einer Rechnung einfach erklärt anhand eines Beispiels:
Wenn du zum Beispiel Ende Juni 2022 eine Leistung erbracht hast, die dazugehörige Rechnung ausstellst und an eine Schuldnerin oder einen Schuldner übermittelst, so wird die Verjährungsfrist am 1. Januar 2023 beginnen, die Rechnung ist am 1. Januar 2026 verjährt. Danach hast du keinen Anspruch mehr darauf, dass die Rechnungsempfängerin oder der Rechnungsempfänger die Forderung begleicht.
Du kannst diese Frist also einfach im Kopf ausrechnen. Wenn du deinen Kopfrechen-Fähigkeiten jedoch nicht vertraust oder auf Nummer sicher gehen willst, nutze einfach unseren kostenlosen Fristenrechner, um deine relevanten Fristen mit nur wegen Klicks berechnen zu lassen.