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Rentenversicherung Selbstständige – Tipps für deine optimale Altersvorsorge

Rentenversicherung Selbstständige – Tipps für deine optimale Altersvorsorge

Aktualisiert am
26
.
06
.
2024

Solange du in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeitest, brauchst du dir um Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung keine Gedanken zu machen. Möchtest du aber den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, solltest du dich zuvor gründlich mit dem Thema Rentenversicherung für Selbstständige auseinandersetzen. Denn es gibt in Deutschland keine einheitlichen Regeln für Selbstständige. Es gibt einige Berufsgruppen, die auch bei selbstständiger Tätigkeit unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen. Bei anderen Berufsgruppen hingegen gibt es die Versicherungspflicht nicht. Das heißt: Du musst dich selbst um deine Rentenversicherung kümmern oder anderweitig eine Vorsorge für das Alter treffen.

Rentenversicherung Selbstständige – Tipps für deine optimale Altersvorsorge

Definition Rentenversicherung für Selbstständige

Bei der Rentenversicherung handelt es sich um eine Sozialversicherung. Sie gewährleistet, dass die Versicherten ein geregeltes Einkommen haben, sobald sie altersbedingt aus dem Berufsleben ausgeschieden sind.

Die aktuelle Situation der Rentenversicherung für Selbstständige in Deutschland

Der sogenannte Regelbeitrag für die Rentenversicherung wird alljährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales pauschal festgelegt. Dabei geht das Ministerium von einem Durchschnittsgehalt aus, das beispielsweise für die alten Bundesländer im Jahr 2018 bei einem Betrag von 3.045 Euro lag, in den neuen Bundesländern wurde ein Durchschnittsgehalt von 2.695 Euro festgelegt.

Wie hoch ist der Beitragssatz?

Des Weiteren wird alljährlich auch der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung neu definiert. So musstest du als Selbstständiger mit Stand vom Juli 2018 18,6 Prozent deines durchschnittlichen Jahresgewinns an die Rentenversicherung abführen. Das gilt allerdings nicht, wenn du als Künstler oder Publizist über die Künstlersozialkasse versichert bist. In diesem Fall musst du lediglich die Hälfte bezahlen, die andere Hälfte übernimmt der Staat. Du bist finanziell hierbei also einem sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer gleichgestellt.

Was passiert, wenn du nicht Versicherungspflichtig bist?

Solltest du nicht unter die Versicherungspflicht fallen, hast du die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, um der Rentenversicherung beizutreten. Alternativ kannst du dich aber auch nach einer freiwilligen Versicherung umsehen. Du profitierst dadurch von einem äußerst umfangreichen Leistungspaket, das sich auch bezahlt macht, wenn du einen Unfall hast. Der Grund: In der Rentenversicherung sind auch Leistungen für die Rehabilitation beziehungsweise die Möglichkeit eines vorzeitigen Rentenanspruchs eingeschlossen.

Was passiert, wenn du mehrere Tätigkeiten ausübst?

Übst du mehrere verschiedene Tätigkeiten selbstständig aus, stellt dies ebenfalls einen Sonderfall dar. Denn dann bist du unter Umständen mehrfach versicherungspflichtig.

Ein klassisches Beispiel: Übst du eine Tätigkeit als selbstständiger Handwerker aus und arbeitest zudem nebenbei als selbstständiger Tennislehrer, fällst du in beiden Fällen unter die Versicherungspflicht. Das gilt auch, wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest und deine selbstständige Tätigkeit neben deinem Hauptjob ausübst. Auch in diesem Fall kann es sein, dass du aus jeder einzelnen Tätigkeit Beiträge abführen musst – jedoch mit einer Einschränkung: Du musst höchstens den Betrag, auf dem die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze festgeschrieben ist, bezahlen.

Worauf du bei der privaten Rentenversicherung achten solltest

Wie hoch ist der perönliche Bedarf?

Bevor du die ersten Angebote von privaten Rentenversicherungen einholst, solltest du zunächst einmal berechnen, wie hoch dein persönlicher Bedarf ist, um eine eventuelle Versorgungslücke auszugleichen. Wie hoch die gesetzliche Rente ausfällt, die du in deinem bisherigen Erwerbsleben angesammelt hast, kannst du beim jeweiligen Versicherungsträger erfragen. Zwar sagt der aktuelle Stand nicht unbedingt etwas darüber aus, wie hoch die monatliche Rente tatsächlich ausfällt, jedoch musst du mit diesen Zahlen kalkulieren, wenn du deinen persönlichen Bedarf ermitteln möchtest.

Private Altersvorsorge vorhanden?

Ferner kommt es auch darauf an, ob du noch weitere Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge nutzt. Dazu gehören beispielsweise Immobilien, sodass du im Alter mietfrei wohnen kannst, Lebensversicherungen mit Kapitalbildung oder Sparverträge. In deine persönliche Berechnung musst du aber auch die steigenden Lebenshaltungskosten mit einbeziehen.

Je früher, desto besser!

Wie für alle Formen der privaten Altersvorsorge gilt auch für die private Rentenversicherung: Dein Ertrag ist umso höher, je früher du mit dem Einzahlen beginnst. Die Höhe der Beiträge richtet sich nämlich auch nach dem Alter, in dem du in die Rentenversicherung einsteigst. Das heißt: Als 50-Jähriger musst du erheblich höhere Beiträge bezahlen als mit 30 Jahren.

Steuerliche Begünstigungen

Zwar mögen angesichts des historischen Zinstiefs und den entsprechend niedrigen Garantiezinsen andere Sparformen auf den ersten Blick attraktiver erscheinen, jedoch wird die private Rentenversicherung steuerlich begünstigt. Zudem kann auch der eigene Todesfall mitversichert werden. Mit einer Risikolebensversicherung, die lediglich im Todesfall ausbezahlt wird, sicherst du hingegen deine Hinterbliebenen womöglich besser ab.

Wie findest du den passenden Anbieter?

Den passenden Anbieter findest du auf völlig unterschiedliche Weise. So kannst du zum Beispiel

  • den Versicherer deines Vertrauens um ein Angebot bitten,
  • bei den Sparkassen und Banken nachfragen,
  • im Internet Angebote vergleichen, oder
  • Testergebnisse und die Meinung von Versicherten nachlesen. Allerdings solltest du etwas genauer recherchieren und dich nicht auf die erstbesten Meinungen verlassen.

Sobald du den passenden Anbieter gefunden hast, lass dir die kompletten Vertragsunterlagen zuschicken. Achte darauf, dass diese auch den Spar- und Zahlungsplan beinhalten, damit du eine gute Vergleichsbasis für verschiedene Angebote hast.

Der Grund: Schon kleine Abweichungen im Inhalt des Vertrags können dazu führen, dass die Ausschüttungen der Renten gravierend voneinander abweichen. Ferner solltest du dich nicht für eine monatliche, sondern eine jährliche Überweisung entscheiden, weil sich das positiv auf die Rendite auswirkt. Prüfe ebenso den Betrag, der auf deinem Konto abgebucht wird. Wichtig ist dabei vor allem die Frage, ob die vereinbarten Garantieanteile und die Garantiezinsen übereinstimmen.

Wichtig!

Als Unternehmer musst du viele Dinge beachten. Nicht nur die Rentenversicherung ist ein Thema mit dem du dich auseinandersetzen musst. Auch die Buchführungspflicht ist wichtiger Bestandteil deines Unternehmertums.

Worauf du bei der gesetzlichen Rente achten solltest

Die gesetzliche Rente gibt es in Deutschland für Selbstständige, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, lediglich auf Antrag. Wenn du dich für diese Variante entscheidest, musst du allerdings einiges beachten, damit der Antrag schnell bearbeitet wird. Welche Aspekte das sind, erfährst du aus einer Broschüre, die von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos bereitgestellt wird.

Du musst vorgegebene Kriterien erfüllen, damit du eine bestimmte Rentenart in Anspruch nehmen kannst. Diese wird jedoch nicht automatisch ausgezahlt. Beispielsweise musst du:

  • Eine Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung beantragen, die entsprechenden Formulare ausfüllen und Nachweise erbringen.
  • Und du musst auch verschiedene Fristen einhalten! Machst du bei der Antragstellung einen Fehler, kann es nämlich durchaus vorkommen, dass die Höhe der Rente falsch berechnet wird oder sich die Auszahlung verzögert.

Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass man deinen Antrag ablehnt. In der Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“ werden auch Sonderfälle beschrieben – beispielsweise, wenn du deinen Lebensabend im Ausland verbringen möchtest und von dort aus den Rentenantrag stellst. Ferner bietet die Deutsche Rentenversicherung bei verschiedenen Auskunftsstellen die Möglichkeit einer persönlichen Beratung an.

Selbstständig und pflichtversichert in der Rentenversicherung

Für einige Berufsgruppen gilt eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung. Auch wenn die Beiträge vielleicht im ersten Moment ärgerlich erscheinen, solltest du bedenken, dass du in jedem Fall eine Rente bekommen wirst. Außerdem hast du beispielsweise wegen Erwerbsminderung auch einen vorgezogenen Rentenanspruch und kannst deine Angehörigen durch Waisen- oder Hinterbliebenenrente absichern. Auch Reha-Maßnahmen, Übergangsgelder oder die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen werden von der Rentenversicherung für dich übernommen, falls das notwendig ist.

Diese Berufsgruppen sind verpflichtet, sich zu versichern

Einige Berufsgruppen sind gesetzlich sogar dazu verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu gehören:

Tagesmütter und Erzieher

Dazu gehören sämtliche Berufsfelder, die sich mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen beschäftigen.

Freelancer und Freiberufler

Freelancer und Freiberufler müssen in die Rentenversicherung einzahlen, auch wenn sie dauerhaft für einen festen Auftraggeber arbeiten. Der Grund: Hast du nur einen Kunden, besteht schnell der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit.

  • Rentenversicherung für Freiberufler in Standeskammern

Freiberufler, die in einer Standeskammer organisiert sind, müssen sich auch in deren Versorgungswerk eintragen lassen. Zu den freien Berufen, die kammerpflichtig sind, gehören etwa Notare, Ärzte, Apotheker, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Steuerberater sowie beratende Ingenieure.

Bist du in einem dieser Berufe tätig, musst du also auch für die Rentenversicherung Beiträge entrichten. Wie hoch diese sind, richtet sich laut Sozialgesetzbuch nach dem Höchstbetrag, der in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt.

  • Rentenversicherung für Freiberufler in der Künstlersozialkasse

Bei der Künstlersozialkasse handelt es sich in Deutschland um ein Element der Sozialversicherung, das frei schaffenden Publizisten und Künstlern den Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglicht. Wenn du dich über die Künstlersozialkasse rentenversichern kannst, zahlst du im Gegensatz zu Selbstständigen, die freiwillig versichert sind, nur den Arbeitnehmeranteil, also die Hälfte des regulären Beitrages – den Rest übernimmt der Staat.

Rentenversicherung mit der Kuenstlersozialkasse
 Die Künstlersozialkasse. Quelle: https://www.kuenstlersozialkasse.de/

Die Künstlersozialkasse wiederum überprüft, ob du tatsächlich dem versicherungspflichtigen Personenkreis zuzuordnen bist. Wenn du die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllst, werden durch die Künstlersozialkasse die entsprechenden Bescheide erlassen. Zu den weiteren Aufgaben der Künstlersozialkasse zählt es, die Beiträge, den Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe jener Unternehmen, die abgabepflichtig sind, einzuziehen. Die Kranken- und Pflegeversicherung dagegen werden in Zusammenarbeit mit der Künstlersozialkasse von örtlichen Krankenkassen durchgeführt.

Selbstständig und pflichtversichert in der Rentenversicherung

In einigen Berufsfeldern besteht auch als Selbstständiger die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, kannst du dich in den ersten drei Kalenderjahren für den halben Regelbeitrag entscheiden. Du hast aber auch die Möglichkeit, dich für den vollen Regelbeitrag zu entscheiden, ohne Rücksicht auf dein tatsächliches Einkommen. Sofern dein Einkommen abweicht und du dies anhand deines Einkommenssteuerbescheides nachweist, kannst du aber auch einen einkommensgerechten Beitrag zahlen, der vom Regelbeitrag abweicht.

Oftmals macht es aber auch durchaus Sinn, wenn du dich freiwillig für eine Pflichtversicherung entscheidest und einen entsprechenden Antrag stellst. Der Antrag auf eine Pflichtversicherung ist allerdings nur in den ersten fünf Jahren deiner selbstständigen Tätigkeit möglich. In diesem Fall profitierst du aber auch von günstigeren Bedingungen, als es bei privaten Anbietern der Fall ist.

  • Freiwillige Rentenversicherung für Freiberufler

Solltest du nicht unter die gesetzliche Pflicht zur Rentenversicherung fallen, kannst du dich freiwillig versichern. Das gilt insbesondere für folgende Berufsgruppen:

  • Die Freiwillige Selbstversicherung für Handwerker

Arbeitest du als Handwerker selbstständig, gehörst du in die Riege jener, die sich in der gesetzlichen Pflichtversicherung versichern müssen. Das gilt zumindest, wenn du wirklich selbstständig und in der Handwerksrolle eingetragen bist. Wichtig für die Klärung der Versicherungspflicht ist außerdem die Frage, ob du ein zulassungsfreies, ein zulassungspflichtiges oder ein handwerkerähnliches Gewerbe ausübst.

  • Die Freiwillige Rentenversicherung für Hausgewerbetreibende

Wenn du als Hausgewerbetreibender arbeitest, unterliegst du der gesetzlichen Versicherungspflicht, sofern du in einer eigenen Arbeitsstätte und im Auftrag von anderen Gewerbetreibenden arbeitest. Hierbei kann es sich auch um öffentlich-rechtliche Körperschaften oder gemeinnützige Unternehmen handeln.

  • Die freiwillige Rentenversicherung für Entbindungspfleger und Hebammen

Entbindungshelfer und Hebammen, die auf selbstständiger Basis arbeiten, unterliegen generell der Versicherungspflicht. Das gilt auch für den Fall, dass sie selbst Arbeitnehmer beschäftigen.

  • Die freiwillige Rentenversicherung für Künstler und Musiker

Wenn du bildende oder darstellende Kunst schaffst, zählst du ebenso zu den Künstlern und Publizisten wie Musiker, Sänger, Komponisten, Journalisten oder Schriftsteller. Du musst deine Tätigkeit allerdings erwerbsmäßig ausüben und darfst im Höchstfall einen Arbeitnehmer beschäftigen. Versicherungspflichtig bist du allerdings erst, sobald du ein voraussichtliches Jahreseinkommen von mehr als 3.900 Euro erwirtschaftest. Grundsätzlich zahlst du als Publizist oder Künstler jedoch einkommensgerechte Beiträge, wobei du dein Einkommen am Ende eines Jahres für das folgende Jahr selbst schätzen musst.

  • Die freiwillige Rentenversicherung für Lehrkräfte

Hierunter fallen die verschiedensten Lehrberufe wie etwa Nachhilfelehrer, Coaches oder Tanzlehrer. Wenn du in diesem Bereich regelmäßig mehr als 450 Euro pro Monat verdienst, unterliegst du automatisch der gesetzlichen Versicherungspflicht.

  • Die freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige in der Pflege

Wenn du in der Pflege von Säuglingen, Kindern, oder Kranken selbstständig bist, gilt für dich auch die Versicherungspflicht, sofern du größtenteils auf ärztliche Anordnung handelst.

  • Freiwillige Rentenversicherung für Publizisten, Schriftsteller und Journalisten

Falls du in diesem Bereich tätig bist, brauchst du keine freiwillige Selbstversicherung. Der Grund: Du bist in diesem Fall über die Künstlersozialkasse gesetzlich versichert.

  • Die freiwillige Rentenversicherung für Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer

Bei Seelotsen, Küstenschiffern und Küstenfischern kommt es darauf an, in welcher Beschäftigungssituation sie sich befinden. Seelotsen in öffentlichem Auftrag unterliegen beispielsweise der Pflichtversicherung, sofern sie nicht als Binnenlotsen, für die Flensburger Förde oder als Travellotsen tätig sind.

Die Nachzahlung bei der Rentenversicherung für Selbstständige

Sollten dir Beitragszeiten in der Rentenversicherung fehlen, kannst du diese unter Umständen ausgleichen, damit du bei der Rentenauszahlung keine Verluste hinnehmen musst. Das gilt beispielsweise für die Zeiten einer schulischen Ausbildung, die du erst abgeschlossen hast, nachdem du das 16. Lebensjahr vollendet hast. Einen entsprechenden Antrag kannst du allerdings nur stellen, wenn du das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Die Befreiung von der Rentenversicherung für Selbstständige

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich aber auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, sofern du dieser unterliegst. Die entsprechenden Formulare und Anträge findest du auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Hier erfährst du auch, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, damit du den Antrag stellen kannst.

Die gesetzliche Rentenversicherung: Beitragshöhe für Selbstständige

Wie hoch der Beitrag ist, richtet sich nach dem aktuellen Beitragssatz, der 2018 bei 18,6 Prozent lag. Falls du erst in die Selbstständigkeit gestartet bist, kannst du bis zu drei Jahre nach Aufnahme deiner Tätigkeit auf den halben Regelsatz optieren. Allerdings hast du auch die Möglichkeit – ganz gleich, was du verdienst – den vollen Regelsatz oder einen einkommensgerechten Beitrag zu zahlen.

Selbstständig und rentenversichert: Art der Beitragszahlung wählen

Du hast grundsätzlich die Wahl, die Beiträge monatlich oder jährlich zu zahlen. Bei der jährlichen Bezahlung sind die Ertragschancen in der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings erheblich höher als bei monatlichen Zahlungen. Des Weiteren hast du folgende Möglichkeiten:

Der Regelbeitrag

Der Regelbeitrag bemisst sich bei der Rentenversicherung nach dem durchschnittlichen Einkommen. Grundsätzlich musst du maximal den Regelbeitrag bezahlen, um den Versicherungsschutz genießen zu können.

Der einkommensgerechte Beitrag

Entscheidest du dich dafür, einen einkommensgerechten Beitrag an die Rentenversicherung zu zahlen, orientiert sich dieser ausschließlich an deinem Einkommen. Es kann also durchaus sein, dass du wesentlich mehr zahlen musst, als der Regelbeitrag vorsieht.

  • Untergrenze des Versicherungsbeitrags: Eine definierte Untergrenze des Rentenbeitrags gibt es nicht. Denn wie hoch die Beiträge sind, orientiert sich in erster Linie nach deinem Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit. Wichtig ist dabei nur, dass du mehr als 3.900 Euro an Gewinn pro Jahr erwirtschaftest, damit du auch Ansprüche aus der Rentenversicherung geltend machen kannst.
  • Obergrenze des Versicherungsbeitrags: Als Obergrenze des Versicherungsbeitrags gilt jener Betrag, den das Bundesarbeitsministerium als Regelsatz definiert hat. Du kannst aber sehr wohl höhere Rentenbeiträge bezahlen müssen, wenn du dich für eine einkommensabhängige Berechnung entscheidest. In diesem Fall bekommst du aber im Alter auch erheblich mehr Leistungen aus der Rentenversicherung.

Der halbe Regelbeitrag

Eine finanzielle Erleichterung gibt es in den ersten Jahren deiner Selbstständigkeit: Du kannst dich hier für den halben Regelsatz entscheiden und zahlst maximal die Hälfte des geforderten Maximalbetrags. Das solltest du dir allerdings gut überlegen, denn niedrigere Beitragszahlen schlagen sich später zwangsläufig auf die Höhe deiner Rente nieder.

Vergleich gesetzliche Rente vs. private Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente stellt das wichtigste Standbein für die Versorgung im Alter dar. Allerdings ist im Vorfeld nicht einzuschätzen, wie hoch diese ausfallen wird. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Karrieresprünge oder auch der Schritt in die Selbstständigkeit können das Ergebnis nämlich massiv verzerren. Bei privaten Rentenversicherungen ist dagegen eine bestimmte Ablaufleistung garantiert, sodass du schon jetzt weißt, mit welchem Betrag du im Alter rechnen kannst. Allerdings sind die Kosten für den Abschluss relativ hoch und du musst wegen des niedrigen Zinsniveaus niedrigere Erträge befürchten.

Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige: Vorteile

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet auch Selbstständigen zahlreiche Vorteile. Dazu gehören folgende:

  • Du erwirbst in jedem Fall Rentenansprüche, die dir im Alter auch ausgezahlt werden. Diese befinden sich zwar oft auf dem Niveau unter deinem bisherigen Lebensstandard, aber sie garantieren dir zumindest eine gewisse finanzielle Absicherung.
  • Darüber hinaus werden von der gesetzlichen Rentenversicherung auch Leistungen übernommen, falls du vorübergehend arbeitsunfähig sein solltest oder wenn deine Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist.
  • Solltest du dauerhaft arbeitsunfähig sein, kannst du ebenfalls Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Erwerbsminderungs- und Erwerbsunfähigkeitsrente, falls du dauerhaft arbeitsunfähig bist.

Private Rentenversicherung für Selbstständige: Vorteile

Private Rentenversicherungen bieten oft ein größeres Leistungsspektrum als die gesetzliche Versicherung. Um wirklich davon profitieren zu können, musst du allerdings schon in relativ jungen Jahren einsteigen, weil dann die Beiträge noch entsprechend niedrig sind. Dafür kannst du im Fall des Falles aber auch Leistungen in Anspruch nehmen, die bei der gesetzlichen Versicherung nicht gewährleistet sind. Dazu gehören beispielsweise Behandlungen in Privatkliniken.

Beispiel: die Rente durchrechnen

Im Internet finden sich zahlreiche Rechner, mit deren Hilfe sich die Höhe der Rente durchrechnen lässt. Bei diesen Rechnern musst du nur einige Parameter eingeben. Dazu gehört dein Geburtsjahr, aber auch Angaben zum Einkommen, an dem sich auch die Höhe des Beitragssatzes richtet.

Die Rentenformel: Du teilst das Jahresbruttogehalt durch 100 und multiplizierst dieses Ergebnis dann mit der Zahl der Arbeitsjahre. Genauso einfach kannst du die Abschläge bei der Rente ermitteln, wenn du vor dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters in den Ruhestand gehen möchtest. Hier musst du pro Jahr mit einem Abschlag von 0,3 Prozent rechnen.

Die Rürup-Rente als Alternative für Nicht-Pflichtversicherer

Die Rürup Rente
 Die Rürup Rente. Quelle: www.ruerup-rente.net

Seit 2005 gibt es in Deutschland mit der Rürup-Rente eine steuerlich begünstigte Form von privater Altersvorsorge. Diese Form der Basisvorsorge eignet sich vor allem, wenn du während der Ansparphase ein relativ hohes steuerpflichtiges Einkommen hast. Hierbei handelt es sich allerdings um eine kapitalgedeckte Form der gesetzlichen Rente. Daneben gibt es in der Rürup-Rente weitere Zusatzversicherungen wie beispielsweise eine Absicherung für die Hinterbliebenen oder im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Riester-Rente als Rentenversicherung für Freiberufler

Riester Rente Rentenversicherung
 Die Riester Rente. Quelle: www.riester-rente.net

Bei der Riester-Rente handelt es sich in Deutschland um eine Rente, die privat und durch verschiedene staatliche Zulagen finanziert wird. Allerdings können die entsprechenden Förderungen für die Beiträge nur in Anspruch genommen werden, wenn bereits zertifizierte Anträge zu Verträgen zur Altersvorsorge vorliegen. Gefördert wird diese Form der Altersvorsorge allerdings nur, wenn ein zertifizierter Vertrag vorliegt, der an bestimmte Bedingungen geknüpft ist und die Steuervorteile und Zulagen nicht schädlich verwendet werden.

Die staatlichen Zulagen werden allerdings nur gewährleistet, wenn du einen Mindesteigenbetrag erreicht hast. Sollte das nicht der Fall sein, werden auch die Zulagen entsprechend gekürzt. Wenn du jünger als 25 Jahre bist, erhältst du außerdem 200 Euro mehr an Grundzulage. Ein weiterer Vorteil dieser Form der Altersvorsorge besteht darin, dass du sämtliche Beiträge samt Zulagen in deiner Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen kannst, wodurch du unter Umständen eine attraktive Steuerersparnis erreichen kannst.

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