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Markenanmeldung – So kannst du deinen Markennamen schützen

Markenanmeldung – So kannst du deinen Markennamen schützen

Aktualisiert am
09
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09
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2024

Mit einer Marke ist es dir möglich, aus der Masse hervorzustechen. Kunden verlassen sich beim Wiedererkennen der Marke auf die gewohnte Qualität und nutzen das Angebot wiederholt.

Deshalb entscheiden sich viele Unternehmen dafür, eine bestimmte Marke für ihre Dienstleistung sowie für ihr Produkt zu wählen. Dies kann es auch Existenzgründern erleichtern, sich am Markt zu positionieren und letztendlich im Wettbewerb mit konkurrierenden Unternehmen zu bestehen.

Markenanmeldung – So kannst du deinen Markennamen schützen

Was ist eine Markenanmeldung?

Sowohl Start Ups als auch „alteingesessene“ Unternehmen müssen sich oft früher oder später mit der Frage befassen, ob eine Markenanmeldung dabei helfen könnte, die eigene Position am Markt zu stärken. Immerhin ist es mit ihrer Hilfe möglich, sich von der Konkurrenz abzuheben und die Vorzüge des eigenen Unternehmens zu betonen.

Doch welche Vorzüge bringt eine Markenanmeldung überhaupt mit sich? Und welche Punkte sollten beachtet werden?

Definition Markenanmeldung

Mit Hilfe einer Markenanmeldung kannst du eine bestimmte Marke, entweder auf nationaler oder internationaler Ebene, schützen. In der Regel ist hierfür das jeweilige Patentamt zuständig. Deine Marke wird einmalig und damit auf besondere Weise wiedererkennbar und direkt zugeordnet. Imitationen wird somit vorgebeugt.

Funktion der Markenanmeldung

Der Markenschutz ist ein Bestandteil des gewerblichen Schutzrechtes. Mit dem Markenschutz, schützt du die Besonderheiten deiner Marke. Dadurch grenzt du dich besser von deinen Wettbewerbern am Markt ab.

Durch eine Markenanmeldung erhältst du die Rechte an der Marke und kannst sie dadurch ausschließlich nutzen. Wettbewerbern ist es nicht gestattet, diese eingetragene Marke geschäftlich zu nutzen.

Sollte ein anderes Unternehmen die Marke geschäftlich nutzen, beispielsweise für Werbezwecke, so verstößt es damit gegen den bestehenden Markenschutz. Du kannst in dem Fall gegen den Verstoß vorgehen und rechtliche Schritte gegen die unrechtmäßige Verwendung der Marke einleiten.

Oftmals erfolgt dabei eine kostenpflichtige Abmahnung, aber auch weitere Konsequenzen wie Schadenersatzforderungen sind möglich. Um sicherzustellen, dass die geschützte Marke nicht von anderen Unternehmen genutzt wird, kannst du regelmäßig andere Markenanmeldungen durchforsten. Die Markenanmeldung überprüft in der Regel nicht, ob dabei gegen Markenschutzrechte verstoßen wird.

Somit ist es durchaus möglich, dass ein anderes Unternehmen eine Marke anmeldet, welche deiner eigenen Marke entspricht. Oder, welche zu einer Verwechslungsgefahr führt. Markeninhaber älterer Marken haben dabei bei nationalen Anmeldungen in Deutschland das Recht, einer Eintragung innerhalb von drei Monaten zu widersprechen. Wird diesem Widerspruch stattgegeben, dann wird die Eintragung gelöscht.

Daneben bietet auch das Internet viele Möglichkeiten, Markenrechtsverletzungen besser zu erkennen. So lässt sich das World Wide Web zum Beispiel leicht nach eingetragenen Markennamen durchsuchen, wodurch du Markenrechtsverletzungen relativ einfach erkennen kannst.

Deshalb ist es wichtig, vor der Anmeldung eine Markenrecherche durchzuführen, um nicht gegen andere Markenrechte zu verstoßen. Dies gilt ebenso für den Zeitraum nach der Anmeldung, um gegen etwaige Verstöße vorgehen zu können.

Unter anderem können folgende Möglichkeiten zur Markenrecherche genutzt werden:

Klassen der Markenanmeldung

Wenn du eine Marke anmelden möchtest bzw. einen Anwalt mit der Anmeldung beauftragst, um auch wirklich auf der sicheren Seite zu sein, stößt du vergleichsweise schnell auf den Begriff der „Klassifikation“.

Denn: beim Anmelden einer Marke ist es unter anderem wichtig, ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis anzulegen. Dieses zeigt an, in welchen Bereichen sich deine Marke bewegt bzw. welche Leistungen oder Produkte unter der besagten Marke angeboten werden.

Du hast hierbei die Wahl zwischen insgesamt 45 Klassen. Diese setzen sich wiederrum aus 34 Klassen für Waren und 11 Klassen für Dienstleistungen zusammen. Die Auswahl der betreffenden Klassen ist standardisiert und bezieht sich sowohl auf nationale als auch auf internationale Markenanmeldungen. Als Anmelder musst du dir hierbei die Frage stellen, auf welche Dienstleistungen oder Waren du „deine“ Marke anmelden möchtest bzw. in welchen Bereichen du hier genau tätig bist.

Aufgrund der erwähnten Standardisierung auch mit Hinblick auf internationale Anmeldungen kann unter anderem auch eine Markenrechtsverletzung schneller nachvollzogen werden.

Besonders charakteristisch ist hierbei der logische Aufbau, der im Laufe der Jahre kontinuierlich bis zur aktuellen Version erweitert wurde.

Die Klassen der Markenanmeldung spielen jedoch nicht nur mit Hinblick auf eine bessere Nachvollziehbarkeit eine große Rolle, sondern sind auch im Zusammenhang mit der Gebührenberechnung für die Anmeldung interessant. Oder anders: wie teuer die Anmeldung einer Marke für dich wird, ist unter anderem davon abhängig, in wie vielen Klassen du deine Marke schützen lassen möchtest.

Hast du dich dazu entschlossen deine Marke selbst und ohne anwaltliche Beratung anzumelden, ist es immer wichtig, auf die verschiedenen Überschneidungen innerhalb der einzelnen Markenklassen zu achten. Hier kann es sinnvoll sein, dir deine Marke lieber in einer Klasse mehr als in einer Klasse zu wenig zu sichern.

Welche Marken können angemeldet werden?

Bei der Markenanmeldung spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine Wort- oder Bildmarke handelt. Einzelne Worte, dein Firmenlogo und selbst komplette Werbeslogans kannst du schützen lassen.

Ebenso besteht die Möglichkeit, einzigartige Kombinationen aus Wörtern, Slogans und Bildern bzw. Logos zu schützen. Somit ist es möglich, Wortmarken, Bildmarken und auch Wort- und Bildmarken schützen zu lassen. Die Marke kann dabei aus folgenden Bestandteilen bestehen:

     
  • Wörter
  •  
  • Buchstaben
  •  
  • Zahlen
  •  
  • Abbildungen
  •  
  • akustische Signale
  •  
  • Farben

Die Marke muss dabei einzigartig sein, wodurch sie sich zu Marken anderer Unternehmen unterscheidet. Zudem darf es sich bei der Marke nicht um allgemeine Bezeichnungen wie beispielsweise „Banane“ oder „Bier“ handeln.

Wie bereits erwähnt, ist der Schutz als Wort- und/oder Bildmarke möglich. Eine Wortmarke kann sich dabei aus Buchstaben und ebenso aus anderen Schriftzeichen und Zahlen zusammensetzen. Lässt sich die gesamte Marke mit der Druckschrift „Arial“ darstellen, dann erfolgt in der Regel die Zuteilung zu einer Wortmarke.

Kommen in der zu schützenden Marke hingegen Zeichen vor, welche sich nicht entsprechend darstellen lassen, erfolgt der Markenschutz als Bildmarke oder wahlweise als Wort-/Bildmarke.

Abzugrenzen ist die Markenanmeldung von einem eingetragenen Design. Soll anstatt einer Marke ein Design, beispielsweise die besondere Form/Anordnung von Konturen, Linien, Farben und Verzierungen geschützt werden, dann lässt sich das Design schützen. Eine Kombination beider Schutzrechte ist aber ebenso möglich.

Beim eingetragenen Design besteht jedoch die Besonderheit, dass du den Schutz nicht auf unbegrenzte Zeit verlängern kannst. Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre. Bei geschützten Marken besteht hingegen die Möglichkeit, der dauerhaften Verlängerung des Schutzes.

Nationale, internationale und europäische Markenanmeldung

Im Zuge einer Markenanmeldung stellt sich natürlich auch immer die Frage, ob du diese national, international oder europäisch anmelden solltest. Besonders wichtig ist hierbei, dass jede der genannten Varianten Vor- und Nachteile bietet. Zudem unterscheiden sich auch die jeweils fälligen Kosten voneinander. Vergleichsweise geringen Kosten, die im Zuge einer nationalen Markenanmeldung anfallen, steht ein besonders umfassender Schutz im Zusammenhang mit der internationalen Variante gegenüber.

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 Unterschiedliche Arten der Markenanmeldung

1. Nationale Markenanmeldung

Nationale Markenanmeldungen beschränken sich auf Deutschland. Sie erfolgt über das DPMA.

2. Internationale Markenanmeldung

Nachdem eine Marke in Deutschland eingetragen wurde, besteht die Möglichkeit einer internationalen Markenanmeldung, einer sogenannten Basismarke. Diese unterscheidet sich von einer Unionsmarke dahingehend, dass du bei dieser Markenanmeldung einzelne Länder auswählen musst.

Den Antrag für eine Basismarke musst du bei der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) per Formblatt stellen. Den Antrag hingegen kannst du direkt beim DPMA einreichen. Dieses leitet ihn dann an die WIPO weiter. Die WIPO wird den Antrag wiederum prüfen und an die entsprechenden Länder weiterleiten. Erfolgreich ist die Markenanmeldung, wenn innerhalb von 12-18 Monaten kein Widerspruch erfolgt.

3. Europäische Markenanmeldung

Wer eine Marke auf europäischer Basis anmeldet, nutzt die Vorteile einer sogenannten „Unionsmarke“. Diese bewirkt dann, dass die betreffende Marke innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU Schutz genießt. Für die entsprechenden Formalitäten ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.

Wurden alle Formalitäten erledigt, ist der Schutz der europäischen Marke zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig. Falls nötig und gewünscht kannst du den Markenschutz dann wiederrum immer wieder um je zehn Jahre verlängern lassen.

Vor- und Nachteile der Markenanmeldung

Viele Unternehmensgründer stellen sich zu Beginn ihres Unternehmens die Frage, ob eine Markenanmeldung sinnvoll ist oder nicht. Diese Frage lässt sich nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten.

Vorteile der Markenanmeldung:

     
  1. Ein Selbstständiger, der mit Gründung seines Unternehmens seinen Firmennamen als Marke schützen lässt, riskiert nicht, dass dieser von einem anderen Unternehmen genutzt wird. Das kann sich insbesondere dann als besonders vorteilhaft erweisen, wenn das Geschäft mit der Zeit erfolgreich ist und zum Beispiel durch Öffentlichkeitsarbeit einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt hat. Würde ein anderes Unternehmen zu diesem Zeitpunkt die Marke nutzen, könnte dies erhebliche Schäden für das Unternehmen nach sich ziehen.
  2.  
  3. Durch den Schutz der Marke wird eine Verwechslungsgefahr mit anderen Unternehmen ausgeschlossen. Kunden wird eine Zuordnung der Marke zum Unternehmen erleichtert.
  4.  
  5. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass Kunden mit einer gleichbleibenden Marke die Sicherheit erhalten, stets die gleiche Qualität erwarten zu können. Würde das Unternehmen hinter der Marke ständig wechseln, könnte zwischen Kunden und Unternehmen kein derartiges Vertrauensverhältnis geschaffen werden.
  6.  
  7. Mit dem Markenschutz wird es Unternehmern ermöglicht, gegen andere Unternehmen vorzugehen, welche die eigene Marke für ihre Zwecke nutzen. Der eigene Name lässt sich somit vor dem Wettbewerb schützen.

Nachteile der Markenanmeldung:

     
  1. Zu den grundlegenden Nachteilen zählen sicherlich die Kosten. Diese sind, insbesondere zu Beginn der Unternehmensgründung, nicht immer so einfach zu bewältigen. Die Ausgaben fallen dabei nicht nur einmalig an. Du musst sie in der Regel im Laufe von jeweils zehn Jahren erneut finanzieren.
  2.  
  3. Die Kosten für eine Markenanmeldung werden nicht erstattet. Sollte das Verfahren für den Antragsteller negativ ausfallen, dann hat er die Kosten bezahlt und dennoch keinen Markenschutz erhalten.
  4.  
  5. Bei Anmeldung einer Unionsmarke besteht die Besonderheit, dass die Anmeldung auch dann erfolglos ist, wenn jemand in nur einem der EU-Mitgliedsstaaten Widerspruch gegen die Anmeldung eingelegt hat. Das bedeutet, nur ein Widerspruch kann die gesamte Markenanmeldung zu Nichte machen.
  6.  
  7. Mit der Markenanmeldung besteht das Risiko, gegen andere Schutzrechte zu verstoßen. Dadurch können anderen Unternehmen nicht nur Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einlegen, sondern diese nach der Widerspruchsfrist auch löschen lassen. Dies ist bei nationalen Marken über kostspielige Gerichtsverfahren möglich. Stellt sich erst später heraus, dass eine zu hohe Ähnlichkeit zu einer anderen Marke vorhanden ist, dann besteht die Gefahr, dass du kostenpflichtige Abmahnungen und Schadenersatzansprüche zahlen musst.

Wie trage ich eine Marke ein?

Generell gilt, dass du dich nicht zwangsläufig anwaltlich beraten lassen musst, um eine Marke eintragen zu lassen. Wichtig ist es jedoch auch, zu wissen, dass du -um auf der sicheren Seite zu sein- vor der finalen Anmeldung recherchieren musst.

Denn: solltest du eine Marke anmelden, die in einer ähnlichen Form bereits existiert, ist der Inhaber der anderen Marke dazu berechtigt, Widerspruch gegen deine Anmeldung einzulegen und seine Eintragung damit zu verteidigen. Derjenige, der über den älteren Markenschutz verfügt ist hier im Vorteil. Wird dem Widerspruch stattgegeben, kannst du deine Marke in dieser Form nicht eintragen.

Was du überprüfen musst, findest du in der folgenden Auflistung.

Schritt für Schritt zur nationalen Markenanmeldung über das DPMA

Die Markenanmeldung ist an spezielle Formalien gebunden. Hältst du diese nicht ein, wird die gewünschte Anmeldung nicht erfolgen. Dementsprechend solltest du das Anmeldeverfahren gewissenhaft durchführen, um deine Ideen vor der Konkurrenz zu schützen.

1. Bestehenden Markenschutz überprüfen

Bevor du eine Marke anmeldest, solltest du zunächst überprüfen, ob bereits ein gleicher oder ähnlicher Markenschutz besteht. Denn mit der Anmeldung beim Patentamt wird nicht überprüft, ob es bereits eine gleiche Marke gibt und du durch die Anmeldung etwaige Schutzrechte verletzt. Außerdem solltest du eine Verwechslungsgefahr mit anderen geschützten Marken ebenso ausschließen können.

Eine Recherche kannst du vorab in Patentinformationszentren oder bei der DPMA in Berlin und München in Recherchesälen durchführen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die Recherche direkt online durchzuführen. Dazu kannst du unter anderem auch die zuvor erwähnten Datenbanken nutzen.

2. Weg der Markenanmeldung wählen

Die Markenanmeldung führst du in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) durch. Dazu stehen dir verschiedene Wege zur Auswahl. So kann die Anmeldung per ausgefülltem Formular schriftlich per Post oder auch auf dem Online-Wege per Onlineformular sowie per Onlineanmeldung mit Signatur über DPMA direkt erfolgen. Zusätzlich steht eine beschleunigte und zugleich auch teurere Markenanmeldung zur Auswahl.

3. Relevante Daten der Anmeldung

Unabhängig vom gewählten Weg der Anmeldung musst du alle wichtigen Angaben eintragen. Zu diesen Daten zählt zunächst einmal die Angabe, für welches Unternehmen die Anmeldung erfolgt. Anschließend gibst du die Marke detailliert und genau wieder. Dabei ist es wichtig darauf zu achten, dass alle Details und Formatvorgaben stimmen. So wie du die Marke in der Anmeldung angibst, so wird sie auch geschützt.

Anhand eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses musst du als Anmelder die zu schützende Marke letztendlich nach einer oder bei Bedarf mehrerer Kategorien zuordnen.

4. Überprüfung durch das DPMA

Nach Übermittlung überprüft das die Daten. Dabei prüft es allerdings lediglich, ob absolute Schutzhindernisse bestehen. Sollte das DPMA im Zuge der Prüfung feststellen, dass die Angaben zu allgemein sind, dass die Gefahr einer Irreführung besteht oder keine Unterscheidungskraft vorliegt, dann wird die Markenanmeldung abgelehnt. Liegen keine absoluten Schutzhindernisse vor, dann wird die Marke eingetragen.

Checkliste zur Markenanmeldung

Wer als Privatperson und ohne anwaltliche Hilfe eine Markenanmeldung vornimmt, ist gut beraten, sich an den Punkten einer Checkliste entlang zu hangeln. Somit ist sichergestellt, dass du keinen wichtigen Schritt vergisst und auch -ganz nebenbei- die Kosten des kompletten Verfahrens im Auge behalten kannst.

Eine besonders wichtige Rolle spielt hierbei natürlich auch die Dauer der Markenanmeldung. Hierbei handelt es sich um ein umfassendes Verfahren. Dies gilt es im Zuge deiner Anmeldung zu berücksichtigen. Daher ist es sinnvoll, sich seine Marke vergleichsweise früh schützen zu lassen, um sich von seinen Mitbewerbern abzuheben.

Im Folgenden findest du eine praktische „To Do Liste“, die dir den Weg von der Recherche bis hin zur finalen Eintragung aufzeigt.

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 Schritt für Schritt zur Markenanmeldung

Dauer des Verfahrens

Das Anmeldeverfahren nimmt in der Regel sieben bis acht Monate in Anspruch. Allerdings beginnt der Schutz der angemeldeten Marke bereits mit dem Anmeldetag. Die Eintragung erfolgt jedoch erst am Ende des Verfahrens.

Wenn du dem langen Verfahren von einigen Monaten entgehen möchtest, kannst du dich auch für ein beschleunigtes Verfahren entscheiden. Dafür fallen extra Gebühren an. Durch die Wahl des beschleunigten Verfahrens wird dem Anmeldenden zugesagt, dass sie das Verfahren in bis zu sechs Monaten abschließen können. Dementsprechend musst du auch beim beschleunigten Verfahren mit einer langen Wartezeit bis zur Eintragung der Marke rechnen.

Kosten einer Markenanmeldung

Für jede Markenanmeldung fallen Gebühren an. Diese richten sich zunächst nach der Anzahl der anzumeldenden Marken wie auch danach, ob du die Marke in einer oder mehrerer Waren- und Dienstleistungsklassen zuordnest und ob eine nationale, europäische oder internationale Registrierung der Marke erfolgen soll.

Gebühren der DPMA:

     
  • Anmeldegebühr: 300 Euro (beinhaltet bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen)
  •  
  • Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung: 290 Euro (ebenfalls drei Waren -und Dienstleistungsklassen enthalten)
  •  
  • für jede weitere Klasse: 100 Euro
  •  
  • beschleunigtes Anmeldeverfahren: 200 Euro Zusatzgebühr
  •  
  • Verlängerung des Markenschutzes: 750 Euro (drei Klassen enthalten)
  •  
  • zusätzliche Verlängerungsgebühr je weiterer Klasse: 260 Euro

Darüber hinaus können im Zuge des Markenschutzes noch weitere Gebühren anfallen:

     
  • Widerspruchsgebühr: 120 Euro
  •  
  • Löschungsgebühr bei absoluter Schutzhinderung: 120 Euro
  •  
  • Löschungsgebühr bei Verfall: 100 Euro
  •  
  • Rückerstattungsgebühr bei Zahlung ohne Rechtsgrund: 10 Euro

Die Zahlungsfrist liegt ab dem Anmeldetag bei drei Monaten. Erfolgt keine Bezahlung, dann gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Gebühren der EUIPO:

     
  • Anmeldegebühr Unionsmarke: 850 Euro (beinhaltete eine Klasse)
  •  
  • Zusatzgebühr 2. Klasse: 50 Euro
  •  
  • Zusatzgebühr ab der dritten Klasse. je 150 Euro
  •  
  • Verlängerung des Markenschutzes: 850 Euro zuzüglich jeweiliger Zusatzgebühren wie bei Anmeldung

Die Zahlungsfrist liegt bei einem Monat ab Anmeldung. Erfolgt die Zahlung später, dann wird der Anmeldetag dementsprechend verschoben, wodurch auch die Marke erst später entsprechenden Schutz erhält.

Gebühren der WIPO:

Für die internationale Registrierung einer Marken musst du Gebühren an das DPMA und an die WIPO bezahlen. Gebühren an die DPMA zahlst du in Euro, die Gebühren der WIPO jedoch in Schweizer Franken.

     
  • Gebühr der DPMA für die Registrierung: 180 Euro
  •  
  • Gebühr der DPMA bei nachträglicher Benennung: 120 Euro
  •  
  • Anmeldegebühr der WIPO: 653 CHF (schwarz/weiß) bzw. 903 CHF (farbliche Marke)
  •  
  • Gebühren der WIPO je Land: etwa 100 CHF (die Gebühren können in den einzelnen Ländern abweichen)

Die Gebühren der internationalen Registrierung sind ab dem Anmeldetag innerhalb eines Monats fällig.

Bei den Gebühren handelt es sich um Anmeldegebühren. Sie werden nicht zurückbezahlt, wenn das Verfahren für den Antragsteller negativ ausgeht. Auch bei Rücknahme der Anmeldung durch den Antragsteller erfolgt keine Rückzahlung.

Gültigkeit der Marke nach Anmeldung

Hast du deine Marke angemeldet, überprüft und entsprechend eingetragen, genießt sie zunächst einen Schutz von zehn Jahren. Selbstverständlich ist es danach möglich, diesen zu verlängern. Für viele Unternehmer gleicht die Marke dem Unternehmensnamen. Diesen müsstest du dann auf all deinen Rechnungen anpassen, denn der Unternehmensname zählt zu den gesetzlichen Pflichtangaben einer Rechnung.

Tipp

Bei der Rechnungsaustellung musst du einige Dinge beachten. Denn nicht nur die Angabe des Unternehmensnamen zählt zu den gesetzlichen Pflichtangaben einer Rechnung.

Beachte in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass hierfür dann eine sogenannte Verlängerungsgebühr berechnet wird. Diese ist an das zuständige Markenamt zu entrichten.

Tipps für deine Markenanmeldung

Professionelle Hilfe in Form eines Anwalts einholen

Keine Frage: im ersten Schritt erscheint es in jedem Falle günstiger, die eigene Marke mit „ein wenig Recherchearbeit“ selbst anzumelden. Immerhin kostet das Konsultieren eines Anwaltes doch ohnehin immer mehr, oder? Bedingt. Privatpersonen sind zwar grundsätzlich dazu berechtigt, eine Marke selbst anzumelden, sollten sich jedoch im Vorfeld unbedingt über die entsprechenden Risiken informieren. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Anmeldung ohne Anwalt noch weitere Kosten verursacht.

Das Problem, welches hier schnell auftreten kann: Aufgabe des DPMA ist es keineswegs, zu überprüfen, ob deine Marke einer eingetragenen Marke „gefährlich“ ähnlich ist. Weiterhin könnte es auch sein, dass deine Marke überhaupt nicht schutzfähig ist. Auch hierüber setzt dich im Vorfeld keiner in Kenntnis.

Am konkreten Beispiel erläutert, bedeutet dies, dass du entweder für eine Marke, die nicht schutzfähig ist, zahlst, oder vielleicht nicht ausgiebig genug recherchiert hast und ein bestehendes Markenrecht verletzt, indem du deine neue Marke unbedarft einträgst. Letzteres Szenario hätte nicht nur ein Löschen deiner Marke, sondern gegebenenfalls auch eine Abmahnung zur Folge.

Die anwaltliche Recherche ist oft umfangreicher als die Recherche eines „Laien“. Anwälte für Markenrecht wissen, wo sie nach etwaigen Ähnlichkeiten suchen müssen. Zudem können sie noch klarer einschätzen, ab wann eine neue Marke einer alten zu ähnlich wird.

Die Vorteile eines Anwalts liegen damit unter anderem in…:

     
  • einer (oft) jahrelangen Erfahrung
  •  
  • der Möglichkeit, sich unter anderem auch mit Hinblick auf die Einteilung in die entsprechenden Nizza Klassen beraten zu lassen
  •  
  • der Kompetenz, zwischen schutzfähigen und nicht schutzfähigen Marken zu unterscheiden.

Sollten einem privaten Markenanmelder hier Fehler unterlaufen, kann dies schnell hohe Rechnungen, unnötige Zahlungen und Abmahnungen hinter sich herziehen.

Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, ist es daher immer ratsam, dich für eine Markenanmeldung über einen erfahrenen Anwalt zu entscheiden.

Die beschleunigte Markenanmelung

Der geschäftliche Alltag zeigt immer wieder, dass auch der Bedarf an einer sogenannten „beschleunigten Markenanmeldung“ keine Seltenheit darstellt. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die Überprüfung der entsprechenden Erfordernisse für eine Anmeldung schneller durchgeführt wird. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im §38 des Markengesetzes wieder.

Wer sich dazu entschließt, beschleunigt prüfen zu lassen, stellt sicher, dass die entsprechende Überprüfung in einem Zeitraum von weniger als einem halben Jahr erfolgt. Solltest du dich für diese Option interessieren, ist es wichtig, einzukalkulieren, dass dies eine Zusatzgebühr von 200 Euro erfordert.

Der Autor:

Oliver Schoch ist als gelernter Bankkaufmann über 10 Jahre in verschiedenen Bankbereichen tätig gewesen. Seit 2007 ist er als Fachredakteur freiberuflich tätig und hat sich auf die Themen Wirtschaft, Finanzen, Immobilien, Versicherungen und Steuern spezialisiert.

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