Mit diesen Kosten musst du beim gerichtlichen Mahnverfahren rechnen
Ist der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim Amtsgericht angekommen, werden Gerichtskosten für das gerichtliche Mahnverfahren fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert, also nach der Höhe deiner Forderung. Wie viel du zahlen musst, kannst du mit diesem Kostenrechner ermitteln. Bei einer Forderung von 1.000 Euro liegen die Gerichtskosten bei 36 Euro. Beträgt sie 8.000 Euro, steigen die Kosten auf 112 Euro.
Leider musst du die Mahnbescheid-Kosten selbst bezahlen. Sollte das Gericht den Antrag ablehnen, bekommst du die Gebühr nicht zurück. Bei einem erfolgreichen Verlauf darfst du die Kosten des Mahnverfahrens von deinem Kunden in Form eines Verzugsschadens zurückverlangen.
Kannst du die Kosten nicht selbst tragen, beantragst du beim Gericht Prozesskostenhilfe. Dann besteht die Chance, dass die Kosten übernommen werden.