Überbrückungshilfe 3 – So sicherst du dir die Corona Hilfe
Die Corona Überbrückungshilfe 3, aufgelegt von der deutschen Bundesregierung, kann von dir beantragt werden. Leider macht das Infektionsgeschehen in Deutschland es nicht möglich, dass die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar gelockert werden können. Du musst als Selbstständiger oder Unternehmer weiter durchhalten und die Bundesregierung hilft dir dabei mit finanzieller Unterstützung.
Überbrückungshilfe 3 – Unterstützung durch die Regierung
Die Bundesregierung hat sich aufgrund der Corona-Krise entschlossen, die Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für Freiberufler und Soloselbstständige in Form ihrer aufgelegten Überbrückungshilfen zu erweitern. Neben den bereits ins Leben gerufenen Hilfen für die Monate November und Dezember 2020 folgt nun die 3. Unterstützung in Form der Überbrückungshilfe 3. Diese Überbrückungshilfe 3 wurde zunächst einmal für das Zeitfenster von Januar 2021 bis Juni 2021 festgesetzt. Diese neue Überbrückungshilfe unterscheidet sich aber von ihren Vorgängern Überbrückungshilfe 1 und 2.
Dein Vorteil:
Aufgrund heftiger Kritik an den Bedingungen für diese Art der Unterstützung wurde von der Bundesregierung nun die Überbrückungshilfe 3 und auch die Neustarthilfe deutlich verändert. Für die 3. Unterstützung wurde nicht nur die Hilfeleistung erhöht, sondern auch drastisch vereinfacht. Das bedeutet, dass du als Betroffener nun leichter und vor allem schneller an deine Überbrückungshilfe kommen sollst.
Hier für dich auf einen Blick die wichtigsten Beschlüsse und Eckpunkte der Überbrückungshilfe:
- Vereinfachung der Überbrückungshilfe 3
- Erhöhung der monatlichen Maximalbeträge sowie der Abschlagszahlungen
- Fixkostenerstattung erfolgt weiter abhängig vom Rückgang des Umsatzes
- Für den Einzelhandel wurden besondere Regeln aufgenommen
- Die Liste der förderfähigen Kosten ist erweitert worden
- Für Soloselbstständige wurde eine Verbesserung der Neustarthilfe eingeführt
Förderhöhe
Neu bei der Überbrückungshilfe III ist, dass die monatliche Höchstgrenze für die Förderung noch einmal deutlich nach oben gesetzt wurde. Als Unternehmer kannst du jetzt maximal bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat an Überbrückungshilfe bekommen. Die alten Höchstgrenzen lagen bei 200.000 bzw. 500.000 Euro. Wichtig für dich ist zu wissen, dass hier allerdings die Obergrenzen gelten, welche für das europäische Beihilferechts definiert wurden. Geht es um die genaue Höhe der möglichen Zuschüsse, so bleibt auch hier der Umsatzrückgang die zentrale Berechnungsgrundlage. Gemeint sind dabei die Vergleichsmonate des Jahres 2019, wie du dies bereits von der Überbrückungshilfe 1 und 2 kennst. Die genaue Höhe ist dabei wie in der Tabelle ersichtlich gestaffelt.
Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe 3
Wenn du einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen willst, musst du ein paar Voraussetzungen erfüllen:
- Grundsätzlich hat jeder Unternehmer, Freiberufler oder Soloselbstständiger einen Anspruch auf diese Förderung, wenn dies seinen Haupterwerb darstellt und der Sitz oder auch die Betriebsstätte in diesem Land befindet.
- Ein weiteres Kriterium für einen Antrag auf Überbrückungshilfe ist ein jährlicher Umsatz von bis zu 750 Millionen Euro. Dieser Betrag lag vorher bei 500 Millionen Euro.
- Wichtig ist aber, dass in einem Monat ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent vorgelegen hat. Dieser Einbruch ist im Vergleich zum Referenzmonat aus dem Jahr 2019 zu sehen.
Wer hat Anspruch auf die Überbrückungshilfe 3?
Anspruchsberechtigt für die Überbrückungshilfe 3 sind neben Unternehmen auch Freiberufler und Soloselbstständige im Haupterwerb und einem Umsatzausfall, bedingt durch Corona von mindestens 30 Prozent. Dieser Umsatzausfall muss mit dem Referenzmonat des Jahres 2019 verglichen werden. Ist dein Unternehmen bereits in der Förderung der Novemberhilfen und Dezemberhilfen, bist du für die Überbrückungshilfe 3 nicht mehr anspruchsberechtigt. Dein Anspruch und die Leistungen aus diesen Hilfen werden bei der Überbrückungshilfe 3 angerechnet. Hast du dein Unternehmen erst im Zeitraum zwischen Januar 2019 und 30. April 2020 gegründet, hast du natürlich keinen Referenzmonat. Du kannst hier wählen, welche Vergleichsumsätze dann für dich herangezogen werden sollen:
- Dein durchschnittlicher Umsatz pro Monat im Jahr 2019
- Dein durchschnittlicher Umsatz pro Monat in den beiden Monaten vor Beginn der Corona-Krise Januar und Februar 2020
- Dein durchschnittlicher Umsatz pro Monat in den Monaten Juni bis September
- Der monatliche Durchschnittswert vom geschätzten Jahresumsatz, welchen du bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung bei deinem zuständigen Finanzamt angegeben hast. Dies hast du in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemacht.
Antrag zur Überbrückungshilfe 3 stellen – Ablauf
Am Ablauf zur Beantragung der Überbrückungshilfe 3 hat sich nichts geändert. Wie schon bei der Überbrückungshilfe 2 steht dazu die bundesweit einheitliche digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zur Verfügung. Über diese Plattform stellst du mithilfe eines sogenannten prüfenden Dritten, beispielsweise dein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer, einen vereidigten Buchprüfer oder deinen Rechtsanwalt, diesen Antrag direkt auf der Plattform. Bist du Soloselbstständiger und willst die Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 beantragen, so kannst du deinen Antrag direkt selbst stellen. Dazu nutzt du einfach das von deiner Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat. Zur Antragstellung brauchst du und die zur Antragstellung berechtigte Person folgende Unterlagen:
- Deinen Personalausweis oder deinen Reisepass
- Die Handelsregister- oder Vereinsregisternummer deines Unternehmens
- Besteht kein Handelsregistereintrag, wird ein Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung benötigt
- Als Freiberufler oder als Einzelunternehmer ohne einen Eintrag in das Handelsregister musst du Angaben machen zu deiner Adresse und dem Sitz deines Unternehmens, deiner Tätigkeit oder der Branche, in der du beschäftigt bist, sowie dein Firmenname und die Rechtsform deines Unternehmens
- Überdies muss angegeben werden, welches Finanzamt für dich zuständig ist, welche Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer du hast
- Dein letzter Bescheid über die Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuererklärung
- Der letzte Vorauszahlungsbescheid für Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuer
- Die Kontoverbindung, welche bei deinem Finanzamt hinterlegt worden ist
- Wenn vorhanden den Bewilligungsbescheid für Soforthilfe
- Wenn vorhanden den Bewilligungsbescheid für Kurzarbeitergeld
- Wenn vorhanden weitere Bescheide über Mittel aus anderen Förderprogrammen der Länder
Damit du nicht den Überblick verlierst und deine Überbrückungshilfe 3 schnell beantragen kannst, findest du hier eine hilfreiche Checkliste.
Fristen
Die Beantragung für die Überbrückungshilfe 3 ist gerade erst angelaufen. Um dir und auch deiner antragsberechtigten Person mehr Zeit zu geben, wurden auch die Fristen für einen Antrag auf die Überbrückungshilfe 2 sowie für die November- und Dezemberhilfen verlängert. Für die November- und Dezemberhilfe hast du jetzt eine Frist bis zum 30. April 2021 zu beachten. Willst du die Überbrückungshilfe 2 für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 beantragen, kannst du dies bis zum 31. März 2021 machen.
Kosten der Antragstellung
Stellst du den Antrag für die Überbrückungshilfe 3 mithilfe von deinem Steuerberater, so macht dieser dies und die Prüfung des Antrags natürlich nicht ohne dafür Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Kosten sind allerdings nach der Höhe von deinem Umsatzeinbruch gestaffelt. Diese Staffelung sieht wie folgt aus:
- Höhe der Kosten von 590 Euro bei einem Umsatzeinbruch zwischen 40 und 50 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat
- Höhe der Kosten von 830 Euro bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat
- Höhe der Kosten von 1180 Euro bei einem Umsatzeinbruch von über 70 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat
Wann kannst du mit der Auszahlung rechnen?
Geplant für die Auszahlung der Überbrückungshilfe 3 ist, wie du es von der Überbrückungshilfe 2 oder auch den Novemberhilfen kennst, eine Abschlagszahlung. Diese Abschlagszahlung soll laut Aussagen der Bundesregierung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro möglich sein, statt der vorher festgelegten Höhe von 50.000 Euro. Als Soloselbstständiger kannst du einen Antrag bis zu maximal 7.500 Euro stellen. Die ersten Zuschüsse in Form einer Abschlagszahlung sollen dann schon im Februar fließen. Die normale Auszahlung der Zuschüsse ist dann für den Monat März 2021 geplant. Diese Daten sind bisher als Dauer für die Auszahlung von der Regierung bekannt gegeben worden.
Überbrückungshilfe 2020 und 2021
Corona hält uns weiter im Griff und an eine Rückkehr zur Normalität ist derzeit nicht in Sicht. Das bedeutet, dass du als Unternehmen weiter von den Auswirkungen des Lockdowns zu kämpfen hast. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung nun die Überbrückungshilfe 3 auf den Weg gebracht. Den Antrag auf Überbrückungshilfe kannst du wie gewohnt über das dafür einheitliche Portal aus Bundesebene stellen. Gegenüber der Überbrückungshilfe des Jahres 2020 hat sich jetzt bei der Überbrückungshilfe 3 für das Jahr 2021 aber einiges verändert.
- Vereinfachter und erweiterter Zugang zur Überbrückungshilfe III
- Antragsberechtigung bereits bei einem monatlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent
- Hilfe für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro
- Pro Monat bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe möglich
- Bis zu einer Höhe von 100.000 Euro Abschlagszahlungen möglich
- Die Überbrückungshilfe 3 gibt es auch für die Monate November und Dezember 2020
- Besonders gezielte Maßnahmen für Branchen, welche besonders betroffen sind. Dazu gehören u. a. der Einzelhandel und die Reisebranche
- Bei der Überbrückungshilfe 3 wurde auch die Hilfen für Soloselbstständige deutlich verbessert
- Neustarthilfe wird verdoppelt, und zwar einmalig auf 50 Prozent vom Referenzumsatz
- Die Betriebskostenpauschale wird auf einen Maximalbetrag von 7.500 Euro erhöht
Fazit
Wegen der weiter anhaltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf das wirtschaftliche Leben hat die Bundesregierung nun die Überbrückungshilfe 3 auf den Weg gebracht. Nach teilweise heftiger Kritik an den bisherigen Überbrückungshilfen wurde nun noch einmal kräftig nachgebessert. Die Überbrückungshilfe 3 wurde nicht nur vereinfacht, sondern auch nochmals ausgeweitet. Unsicher ist noch der genaue Zeitpunkt der Auszahlungen.
Weitere Infos zur Corona Überbrückungshilfe und wie du diese beantragst findest du in diesem Video:
QUELLEN:
- https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
- https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
- https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/V/vereinfachung-und-aufstockung-der-ueberbrueckungshilfe-lll.pdf?__blob=publicationFile&v=4
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
- https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile
- https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/ueberbrueckungshilfe-iii-mit-neustarthilfe-fuer-soloselbststaendige_164_530514.html
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html
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