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Neue Corona Hilfen ab November 2020 – Diese Unterstützung gibt es!

Neue Corona Hilfen ab November 2020 – Diese Unterstützung gibt es!

Aktualisiert am
04
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07
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2024

Aufgrund der steigenden Corona-Fälle hatte die Bundesregierung Ende Oktober beschlossen, für den gesamten Monat November 2020 einen sogenannten Lockdown Light zu veranlassen. Dies bedeutet, dass in Deutschland das öffentliche Leben wieder drastisch nach unten gefahren wird und wieder viele Geschäfte geschlossen werden müssen. Für alle, die von diesen Schließungen betroffen sind, gibt es nach dem Willen der Regierung wieder großzügige Entschädigungen durch den Staat. Doch wie genau sehen die neuen Corona-Hilfen im November aus, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz so spontan versprochen hat. Im nachfolgenden Artikel stellen wir dir die neuen Corona-Hilfen im November genauer vor.

Neue Corona Hilfen ab November 2020 – Diese Unterstützung gibt es!

Neue Corona Hilfen – Maßnahmen der Regierung

Um den wirtschaftlichen Schaden des Lockdowns im November etwas für die Unternehmer abzufedern, sollst du als Soloselbstständiger oder Unternehmer staatliche Corona Hilfen bekommen. Nach Angaben von Olaf Scholz sollen allein für dieses November-Hilfspaket rund 10 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Vor allem Unternehmer wie etwas Hoteliers, Kino- und Theaterbetreiber, Künstler oder Gastronomen werden diese Maßnahmen hart treffen. Doch welche Maßnahmen gibt es eigentlich genau im November und was hat die Regierung beschlossen?

     
  • Für den gesamten November werden sämtliche Freizeiteinrichtungen geschlossen. Dazu gehören Kinos, Theater, Bäder und sämtliche Sporteinrichtungen, sowie Sportvereine im Amateurbereich.
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  • Veranstaltungen, welche der Unterhaltung dienen, dürfen nicht stattfinden.
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  • Außer Friseure müssen alle Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege schließen.
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  • Geschäfte im Groß- und Einzelhandel dürfen zwar geöffnet bleiben, müssen aber strikte Hygieneauflagen erfüllen.

Als Corona Nothilfen wurden beschlossen, dass möglichst vielen Arbeitnehmern die Heimarbeit oder das mobile Arbeiten ermöglicht werden soll. Überdies will der Staat für von den Schließungen betroffene Unternehmer eine Wirtschaftshilfe leisten. Laut Olaf Scholz sollst du für den Fall, dass du dein Unternehmen wegen dieser Maßnahmen schließen musst, eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 75 Prozent deines Umsatzes vom Vorjahresmonat erhalten.

Wer erhält die neuen Corona-Hilfen?

Die neuen Corona-Hilfen sind für alle Unternehmer und Selbstständige gedacht, welche ihr Unternehmen im November 2020 aufgrund der von der Regierung beschlossenen Maßnahmen schließen musste oder schließen müssen. In erster Linie sind davon folgende Betriebe betroffen:

     
  • Restaurants, Cafés, Bars und Clubs
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  • Schwimmbäder und Fitnessstudios
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  • Theater, Kinos und Konzerthäuser
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  • Freizeitparks und Spielhallen
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  • Kosmetikstudios, Tattoo-Studios, Massagepraxen
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  • Hotels und Pensionen, welche zwar nicht schließen müssen, aber aufgrund von einem Beherbergungsverbot für Touristen kaum ausreichend Einnahmen haben werden

Wie viel wird bei den neuen Corona-Hilfen ausbezahlt?

Bist du Unternehmer und in einer oben genannten Branche von der Schließung betroffen, kannst du einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Alle Selbstständigen, Unternehmen und Betriebe bis zu 50 Mitarbeitern, aber auch Vereine und Einrichtungen, welche wegen dieser staatlichen Maßnahmen vorerst für November schließen müssen, können einen Antrag stellen. Die Überbrückungshilfe ist aber nach Größe des Unternehmens gestaffelt.

     
  • Soloselbstständige und Unternehmen bis zu einer Anzahl von maximal 50 Mitarbeiter sollen 75 Prozent des Umsatzes erhalten, den sie wöchentlich und im Durchschnitt im November 2019 erzielt haben. Für jede Lockdown-Woche, die von der Regierung angeordnet wird, gibt es auch diese Überbrückungshilfe.
  •  
  • Für junge Unternehmer oder Gründer, bei denen das Gründungsdatum nach November 2019 lag, bekommen als Überbrückungshilfe anteilig die Einnahmen, die sie im Oktober 2020 verbuchen konnten.
  •  
  • Größere Unternehmen bekommen abweichende Prozentanteile dieser Überbrückungshilfe. Dazu gibt es allerdings Einzelfallermittlungen und der Vorjahresumsatz dient als Grundlage. Alle weiteren und schon gewährte Leistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder anderweitige Überbrückungshilfen werden angerechnet und vom Erstattungsbetrag für November abgezogen.

Überblick über die neuen Corona-Hilfen

Damit du nicht den Durchblick oder den Überblick verlierst, an dieser Stelle noch einmal für dich anschaulich, welche neuen Corona Hilfe es im Moment gibt.

     
  • Außerordentliche Wirtschaftshilfe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes im Vergleich zu November 2019 für alles Selbstständige oder Unternehmer bis zu 50 Mitarbeiter.
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  • Für alle Unternehmen, welche erst nach November 2019 gegründet wurden, gelten als Berechnungsgrundlage die Umsätze von Oktober 2020.
  •  
  • Prozentuale Überbrückungshilfe für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern. Andere Corona Hilfen werden angerechnet.

Erstattung von 75 % Umsatzausfällen durch die neuen Corona-Hilfen

Als Überbrückungshilfe werden dir bis zu 75 Prozent deines Umsatzes gezahlt. Wie bereits mehrfach erwähnt, gilt hierbei der Umsatz vom November 2019 als Berechnungsgrundlage. Dies gilt für all die Unternehmen, die vom sogenannten November Lockdown light betroffen sind.

Achtung:

Einen Antrag auf Überbrückungshilfe können alle Unternehmen, alle Betriebe, alle Selbstständigen und alle Vereine und Einrichtungen stellen, die aufgrund dieser von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen ihren Betrieb schließen müssen. Diesen wird sozusagen vom Staat untersagt, ihre geschäftliche Tätigkeit auszuüben.

Noch ist nicht alles abschließend geklärt

Dies mag für manchen Unternehmer wie doch schon einmal ein sehr hoffnungsvolles Signal gewertet werden. Doch leider ist noch nicht alles abschließend geklärt. Was passiert beispielsweise mit dir als Unternehmer, der seinen Betrieb weiter öffnen darf, aber beispielsweise sehr stark von den anderen Schließungen betroffen ist. Nehmen wir beispielsweise an, du hast eine Wäscherei und zu deinen Hauptkunden zählen Hotels. Denen ist eine Beherbergung von Touristen untersagt und damit bricht das Geschäft genau genommen komplett weg. Auch für solche Fälle wurde eine schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen, da auch sie von den Corona Folgen betroffen sind. Wie genau diese aussieht, ist allerdings noch nicht bekannt.

Wahlrecht bei der Berechnung für Soloselbständige

Es gibt einige Soloselbstständige, die bei ihrem Umsatz stark saisonabhängig sind oder bei ihr Umsatz anlassgetrieben ausfallen kann. Gehörst du auch zu dieser Gruppe, dann hast du ein Wahlrecht, wenn es um die Berechnung dieser außerordentlichen Wirtschaftshilfe geht. Du hast die Möglichkeit als Berechnungsgrundlage nicht den November des Vorjahres zu wählen, sondern deinen gesamten Jahresumsatz von 2019 für die Berechnung heranzuziehen.

Überbrückungshilfen 2020 und 2021

Neben dieser ausgiebig beschriebenen außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 gibt es bereits andere Überbrückungshilfen. Derzeit kannst du einen Antrag auf Überbrückungshilfe für die Phase II stellen. Diese auch Überbrückungshilfe II genannte Leistung ist für die Monate September 2020 bis Dezember 2020 zu beantragen. Antragsberechtigt bist du als Freiberufler oder Soloselbstständiger. Mit der Überbrückungshilfe II wirst du im Hinblick auf deine Fixkosten gefördert. Dazu stehen dir und anderen Unternehmen Förderungen bis zu maximal 200.000 Euro zur Verfügung. Als kleiner oder mittelständischer Unternehmer gibt es darunter keine Deckelung. Einen Antrag auf diese Überbrückungshilfe kannst du unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

     
  • Dein Umsatz muss bedingt durch die Pandemie an zwei aufeinanderfolgenden Monaten um mindestens 50 Prozent gegenüber dem entsprechenden Monat im Vorjahr eingebrochen sein. Gültig für den Zeitraum von April 2020 bis August 2020.
  •  
  • Gegenüber dem Vorjahreszeitraum muss dein Umsatz im Zeitraum April 2020 bis August 2020 um mindestens 30 % zurückgegangen sein
Gut zu wissen:

Für das Jahr 2021 plant die Bundesregierung die Einführung der Überbrückungshilfe III. Diese soll für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 gelten. Einzelheiten wurden aber bisher nicht festgelegt, denn es soll erst einmal der weitere Verlauf der Corona-Pandemie abgewartet werden.

Abschlagszahlungen

Der Monat November läuft, die Maßnahmen sind seit dem 02. November in Kraft, doch es gibt noch keinen genauen Zeitpunkt, an dem du einen Antrag auf diese finanzielle Novemberhilfen stellen kannst. Laut Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass eine Antragstellung so schnell wie möglich durchgeführt werden kann. Zurzeit wird auch das Thema Abschlagszahlung diskutiert, damit die Finanzhilfe so schnell wie möglich bei dir ankommt.

Weitere Corona Hilfen

Nicht erst jetzt im November unterstützt der Staat Unternehmen, Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler mit Hilfspaketen in dieser Corona-Pandemie. Nachfolgend ein Überblick über die bereits bestehenden Coronahilfen.

     
  • Stabilisierungsfonds für die Wirtschaft: Unterstützt werden alle Großunternehmen, welche bereits vor der Pandemie erfolgreich am Markt tätig waren. Zur Verfügung stehen hier rund 600 Milliarden Euro in der Form von Bürgschaften und Garantien.
  •  
  • Steuerliche Erleichterungen, beispielsweise in Form von Steuerstundungen oder Steuersenkungen sowie der Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.
  •  
  • Zugang zu KfW-Krediten wird erweitert und vereinfacht. Auch Unternehmen von nur bis zu zehn Mitarbeiter können einen Schnellkredit beantragen.
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  • Grundsicherung kann vereinfacht beantragt werden und eine Bedürftigkeitsprüfung wie sonst üblich erfolgt erst nach sechs Monaten.
  •  
  • Kurzarbeitergeld wird einfacher gewährt und die Zahlung von Kurzarbeitergeld verlängert.

Zukunftsausblick: Welche neuen Corona-Hilfen sind noch geplant?

Zurzeit sind von der Regierung keine weiteren Hilfspakete in der bisher erfolgten großen Form geplant. Zunächst einmal steht das Vorhaben an, die Überbrückungshilfen für die kleinen und mittelständischen Unternehmen nochmals zu überarbeiten und selbstverständlich auch bis ins erste Halbjahr 2021 hinein zu verlängern. Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant hier aber ein Konzept, welches genau auf spezielle Branchen abgestimmt ist. Vor allem steht hier Branchen wie Kultur und Veranstaltung im Vordergrund.

Fazit

Wenn die Rede von neuen Corona Hilfen ist, sind damit in erster Linie die außerordentlichen Wirtschaftshilfen gemeint. Diese Corona-Hilfen richten sich an alle Unternehmen, die durch die neuen Corona-Maßnahmen gezwungen sind, ihre Geschäfte und Betriebe erst einmal im Monat November 2020 zu schließen. Hier sollen dir als betroffener Unternehmer, Freiberufler, Soloselbstständiger oder Selbstständiger bis zu 75 Prozent von dem Umsatz ersetzt werden, denn du im Vergleichsmonat des letzten Jahres erzielen konntest. Dieses Hilfspaket der Regierung dürfte gerade für die besonders von dem Lockdown light betroffenen Unternehmen helfen, gut durch diese schwere Zeit zu kommen. Also weiterhin Mut und nicht aufgeben. Die Bundesregierung tut einiges für dich und deine Kollegen und lässt euch in dieser furchtbaren Corona-Pandemie nicht im Stich.

Weitere Infos zur Corona Überbrückungshilfe und wie du diese beantragst findest du in diesem Video:

QUELLEN:

     
  • https://www.tagesschau.de/wirtschaft/faq-novemberhilfen-101.html
  •  
  • https://www.merkur.de/wirtschaft/coronavirus-hilfen-deutschland-november-wirtschaft-selbststaendige-unternehmen-gastronomie-staat-zr-90085435.html
  •  
  • https://gemeinsam-digital.de/neue-coronahilfen-november/
  •  
  • https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/wirtschaftshilfen-fuer-freiberufler-soloselbstaendige-im-november_210_529390.html
  •  
  • https://www.stb-web.de/news/article.php/id/24641
  •  
  • https://www.1a-startup.de/news/corona-hilfen-november-2020-75-finanzhilfe-fuer-lockdown-light

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