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Mehrwertsteuersenkung Verlängerung – Was kommt auf Unternehmer zu?

Mehrwertsteuersenkung Verlängerung – Was kommt auf Unternehmer zu?

Aktualisiert am
27
.
06
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2024

Am 03. Juni 2020 hatte sich die regierende Koalition auf eines der größten und umfangreichsten Hilfspakete geeinigt, welches beispiellos in der deutschen Geschichte war. Dieses Paket wurde aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie notwendig und sollte in Deutschland nicht nur die Wirtschaft wieder ankurbeln. Hintergrund der Mehrwertsteuersenkung war auch, dass damit viele Unternehmen vor deren Ruin gerettet werden sollten. Eine Mehrwertsteuersenkung wurde damals für den Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Nun werden Rufe laut, die eine Mehrwertsteuersenkung Verlängerung fordern. Doch ist dies realistisch? Was würde die Mehrwertsteuerverlängerung dir als Unternehmer bringen? Was musst du beachten, wenn die Mehrwertsteuer wier erhöht wird?

Mehrwertsteuersenkung Verlängerung – Was kommt auf Unternehmer zu?

Beschluss zur Mehrwertsteuersenkung ab Juli 2020

Im sogenannten zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde für den Zeitraum von 01.07.2020 bis 31.12.2020 eine Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Dieser Beschluss der Mehrwertsteuersenkung von 19 Prozent auf 16 Prozent für den regulären Steuersatz und von 7 Prozent auf 5 Prozent für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz kam für viele überraschend.

mehrwertsteuersenkung 2020 konjunkturpaket wegen corona
 Mehrwertsteuersenkung bis 31.12.2020

Vorgesehen war, dass sowohl die privaten Verbraucher als auch die Unternehmer von dieser Mehrwertsteuersenkung profitieren sollten. Die Bundesregerierung erhoffte sich, dass aufgrund dieser Senkung die geminderte Mehrwertsteuer als Preissenkung an den privaten Verbraucher weitergegeben werden.

Das Ziel:  

Dies wiederum soll die Kauflust der Verbraucher anregen und dir als Unternehmer mehr Umsatz und mehr Gewinn bringen. Ziel war es, vor allem die Unternehmen zu retten, denen aufgrund der Corona-Krise das Wasser bis zum Hals stand.

Erwünschter Effekt der Mehrwertsteuersenkung bleibt aus

Doch hat die Mehrwertsteuersenkung wirklich auch diesen gewünschten Effekt gebracht? Die Maßnahme der Mehrwertsteuersenkung kostet nach Aussagen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Bundeshaushalt rund 20 Milliarden Euro. Nach einer leichten Erholung der Wirtschaft in den Sommermonaten, auch bedingt durch viele Lockerungen der Einschränkungen in der Corona Pandemie, schien es wieder bergauf zu gehen. Es war aber deutlich festzustellen, dass der gewünschte Effekt nicht so richtig zu spüren war. Langsam erholte sich zwar die Wirtschaft, aber nicht alle Teile des Handels haben davon wie gewünscht profitiert. Die privaten Verbraucher haben ihren Konsum nicht so gesteigert, wie sich der Handel das erhofft hatte. Gerade im Bereich der vielen Kleinunternehmer hat sich der Effekt schlichtweg verpufft. Die überwiegende Mehrheit dieser Unternehmen sieht keinerlei Veränderung. Vielleicht siehst du die Mehrwertsteuersenkung auch nicht als den Konjunkturtreiber, der eigentlich prognostiziert wurde.

Wird es eine Mehrwertsteuersenkung Verlängerung geben?

Am 31. Dezember 2020 endet die Mehrwertsteuersenkung. Danach soll sie wieder von 16 auf 19 Prozent steigen, was auch der reguläre Satz ist. Die Frage, ob die Mehrwertsteuersenkung bis wann gültig ist, wird zur Zeit von Regierungskreisen ganz klar mit dem Datum 31.12. bestätigt. Sowohl Bundeskanzlerin Merkel als auch Bundesfinanzminister Scholz haben einer weiteren Mehrwertsteuersenkung über diesen Termin hinaus eine klare Absage erteilt. Doch werden sie bei dieser Aussage bleiben können?

Was sagen die Gegenstimmen?  

Nicht nur der bayrische Wirtschaftsminister Aiwanger fordert vehement die Mehrwertsteuersenkung zu verlängern. Er vertritt die Meinung, dass diese Verlängerung bis mindestens Jahresendende 2021 notwendig ist, um damit sowohl Wirtschaft als auch Verbraucher effektiv zu entlasten.

Teile der Wirtschaft fordern eine Mehrwertsteuersenkung Verlängerung

Nicht nur aus der bayrischen Politik kommen die Forderungen. Weitere Teile der Wirtschaft fordern immer lauter, dass es zu einer Mehrwertsteuerverlängerung kommt. Scholz widerspricht der Wirtschaft nach dem Sinn einer Verlängerung vehement und sieht keine Veranlassung eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung in Betracht zu ziehen. Doch es gibt aus der Sicht der Wirtschaft einige gute Gründe, die für die Verlängerung sprechen:

     
  • Insolvenzwelle droht weiter durch Auslaufen von staatlichen Hilfen
  •  
  • Die zweite Coronawelle führt in Deutschland zu einem weiteren Lockdown light
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  • Nach den Präsidentschaftswahlen zwischen Biden und Trump in den USA droht eine große Ungewissheit über die weitere handelspolitische Richtung und die Beziehungen mit der EU
  •  
  • Die Krise könnte vor allem in der Gastronomie besser entschärft werden

Vor allem die strikten Maßnahmen wegen der zweiten Coronawelle könnten nun zu einem Umdenken führen und eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung wird in Betracht gezogen. Vielleicht bleibt die Verlängerung auch erhalten, bis in Deutschland 2021 gewählt worden ist.

Mehrwertsteuersenkung Verlängerung in Österreich

In unserem Nachbarland Österreich wurden nicht nur im September 2020 neue Maßnahmen vorgestellt, welche zu einer Eindämmung des Coronavirus führen sollen. Auch im Hinblick auf eine Dämpfung der wirtschaftlichen Folgen wurden Maßnahmen beschlossen. Eine dieser Maßnahmen ist die Mehrwertsteuersenkung Verlängerung für das Land Österreich für das Jahr 2021. Dort gilt die Mehrwertsteuersenkung für die Bereiche Gastronomie, Kultur und Tourismus. Auch in Österreich war die zeitlich begrenzte Mehrwertsteuersenkung ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen. Nun aber hat Bundeskanzler Sebastian Kurz mitgeteilt, dass es eine für das Jahr 2021 gültige Mehrwertsteuersenkung Verlängerung geben wird. Vor allem der sehr stark angeschlagenen Gastronomie soll hier der ermäßigte Steuersatz in Höhe von fünf Prozent die erhoffte Hilfe bringen.

Dieser Satz gilt in Österreich für die Abgabe von Getränken und Speisen nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in Geschäften wie Bäckereien, Metzgereien oder Konditoreien. Eine Senkung auf fünf Prozent gibt es überdies für Übernachtungen. Dies gilt vom Hotel über sonstige Beherbergungsbetriebe bis hin zu Campingplätzen. Auch im kulturellen Bereich gilt dieser Steuersatz vor allem für die Einfuhr und die Lieferung sowie den Kauf von Büchern, Zeitungen und Ähnliches.

Mehrwertsteuererhöhung 2021 – darauf solltest du achten

Damit du nicht genauso sehr wie bei der Mehrwertsteuersenkung überrascht wirst, solltest du dich bereits jetzt auf die Mehrwertsteuererhöhung 2021 vorbereiten. Eigentlich ist es gar keine Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent, sondern vielmehr eine Rückkehr zum herkömmlich geltenden Satz. Unabhängig von den Diskussionen um eine weitere Verlängerung über den derzeitigen Termin hinaus kann es nicht schaden, wenn du bereits jetzt mit den notwendigen Planungen beginnst. Dazu sind für dich folgende Schritte durchzuführen:

     
  • Überlege genau, welche Systeme in deiner Buchhaltung von der Mehrwertsteuererhöhung nach Corona, wenn man davon überhaupt sprechen kann, betroffen sind. Das kann dein elektronisches Kassenbuch sein, deine offene Ladenkasse oder möglicherweise eine von dir genutzte Buchhaltungssoftware.
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  • Muss eine Umstellung durchgeführt werden und der jeweilige Hersteller übernimmt dies, solltest du dafür rechtzeitig vorher die Termine vereinbaren. Denk daran, dass es neben dir noch viele andere gibt, bei denen diese Maßnahmen auch notwendig sind.
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  • Vielleicht hast du ja jetzt schon Aufträge, die voraussichtlich erst 2021 fertiggestellt werden können. Du solltest hier klären, wie die zukünftige Rechnung aussehen kann oder muss. Frag doch einfach deinen Steuerberater.
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  • Wenn es möglich ist, dann betraue einen oder zwei Mitarbeiter damit, sich um die Umstellung zu kümmern. So hast du genügend Zeit, dich um deine wesentlichen Unternehmeraufgaben zu kümmern.
Tipp!

Wenn du ein Rechnungsprogramm nutzt, bist du auf der sicheren Seite, was die Rechnungserstellung angeht. Die geltenden Steuersätze sind automatisch hinterlegt. Updates erfolgen in der Software automatisch und Hinweise erinnern dich an das korrekte Ausstellen einer Rechnung.

Sonderfall bei Unternehmen mit Gastronomiebetrieb

Im Bereich Betrieb mit Gastronomie musst du besonders achtsam sein. Das betrifft auch deinen Betrieb, wenn dort nicht nur Speisen produziert werden, sondern auch zum Verzehr angeboten werden.

Wichtige Informationen
Es findet vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 keine Unterscheidung mehr statt, ob einer deiner Kunden  gekaufte Speisen bei dir verzehrt oder nur zum Verzehr mitnimmt. Es gilt hier grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz von derzeit 5 Prozent. Nach der Mehrwertsteuererhöhung 2021 liegt dieser Satz wieder bei 7 Prozent.
Auch hier in dieser Branche musst du deine Kassen oder auch deine Software für die Buchhaltung anpassen. Das gilt auch, wenn bis Juni 2021 grundsätzlich die ermäßigte Steuer vorliegt. Diese beträgt aber ab Januar 2021 wieder sieben statt fünf Prozent.
Diese genannte Ausnahme für den ermäßigten Steuersatz beim Verkauf von Speisen gilt nur bis zum 30.06.2020. Verkaufst du statt Speisen aber nur Getränke, dann musst du den Regelsteuersatz ausweisen.

Fazit

Ob es zu einer zeitlich bis zum 31.12.2020 begrenzten Mehrwertsteuersenkung Verlängerung kommt, kann derzeit nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet werden. Die meisten Kleinunternehmer und Selbstständigen geben an, dass dies bei ihnen nicht zum gewünschten Effekt geführt hat. Bundesfinanzminister Olaf Scholz und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnen eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für 2021 derzeit strikt ab. Doch ob es bei dieser Ablehnung bleibt oder sie doch dem Nachbarland Österreich folgen werden, muss abgewartet werden. Nicht nur wegen der zweiten Coronawelle werden die Rufe nach einer Verlängerung aus Wirtschaft und Bundesregierung lauter. Doch statt abzuwarten, bleibt dir die Empfehlung, mit den Vorbereitungen für eine Mehrwertsteuererhöhung 2021 nicht zu lange zu warten und ich auf eine mögliche Umstellung zum Jahresende vorzubereiten. Behalte stets die Nachrichten im Blick und informiere dich über die Diskussionen von CDU und SPD.

QUELLEN:

     
  • https://sevdesk.de/blog/mehrwertsteuersenkung-2020/
  •  
  • https://www.faz.net/aktuell/finanzen/kommentar-zur-mehrwertsteuersenkung-laenger-waere-besser-16989319.html
  •  
  • https://www.mdr.de/nachrichten/wirtschaft/inland/mehrwertsteuer-senkung-effekt-corona-100.html
  •  
  • https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/konjunktur-mehrwertsteuersenkung-bringt-kleinunternehmern-nicht-mehr-umsatz/26228514.html
  •  
  • https://www.hogapage.de/nachrichten/politik/branchenpolitik/aiwanger-fordert-verlaengerung-der-mwst-senkung/
  •  
  • https://www.welt.de/wirtschaft/article212752269/Corona-Verlaengerung-der-Mehrwertsteuersenkung-Olaf-Scholz-ist-dagegen.html
  •  
  • https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/konjunkturprogramm-scholz-erteilt-verlaengerung-der-mehrwertsteuersenkung-absage/26061548.html?ticket=ST-3116040-OkmiaDaPvYtC5grCwb73-ap4
  •  
  • https://www.tageskarte.io/politik/detail/merkel-gegenverlaengerung-der-senkung-der-mehrwertsteuer.html
  •  
  • https://www.derbrutkasten.com/erneute-verscharfung-von-corona-masnahmen-mehrwertsteuersenkung-fur-2021-verlangert/
  •  
  • https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mwst-erhoehung-2021-wie-sie-die-rueckkehr-zu-19-prozent-gut-meistern/150/32554/405593

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