- Was genau sind Gründungskosten?
- Gründungskosten richtig planen
- Selbstständig machen: Welche Kosten kommen auf dich zu?
- Besondere Gründungskosten für GmbH, UG und andere Rechtsformen
- Gründungskosten im Überblick
- Gründungskosten finanzieren – Das sind deine Optionen
- Gründungskosten von Steuer absetzen
- Zusammenfassung zu den Gründungskosten
- Häufig gestellte Fragen zum Thema „Gründungskosten“
Gründungskosten: Mit diesen Ausgaben kannst du planen
Wenn du ein Unternehmen gründest, fallen immer Kosten an, egal ob es sich um ein Ladengeschäft oder einen Dienstleistungsbetrieb handelt. Leider fallen sie in einem Zeitraum an, in dem du im Regelfall noch keine Einnahmen mit deinem Business erwirtschaftest. Deshalb ist es wichtig, sie von vornherein einzuplanen. Lies hier, was alles zu den Gründungskosten zählt, mit welchen Kosten du bei den verschiedenen Rechtsformen genau rechnen musst und wie du sie steuerlich absetzen kannst.
Was genau sind Gründungskosten?
Bevor du mit deinem Unternehmen richtig durchstarten kannst, sind einige Gründungsinvestitionen nötig. Es reicht nämlich nicht, einfach nur Ware einzukaufen. Du brauchst Genehmigungen, musst die Gewerbeanmeldung durchführen und vieles mehr. Zu den Gründungskosten zählen somit alle Investitionen und Anschaffungen, die bis zum Start deines Unternehmens für die Vorbereitungen und den Vorgang der Gründung selbst anfallen.
Abkürzung gefällig? Verschaffe dir mit unserem Video einen schnellen Überblick über die anfallenden Gründungskosten:
Gründungskosten richtig planen
Gründungskosten kannst du zwar als vorweggenommene Betriebsausgabe absetzen. Bis dahin sind es aber erst einmal nur Ausgaben, die dein während der Gründungsphase wahrscheinlich schmales Budget belasten. Deshalb ist es wichtig, die Gründungsinvestitionen detailliert zu planen und in deinen Finanzplan zu übernehmen. Denke dabei nicht nur an offensichtliche Ausgaben wie etwa die Erstausstattung deines Warenlagers oder die Büro- und Geschäftsausstattung, sondern auch an die Kosten und Gebühren für die Gründung selbst.
Berücksichtige die Ausgaben für deinen privaten Lebensunterhalt direkt in der Planung deiner Gründungskosten. So kannst du die ersten Monate entspannt angehen und dich voll auf den Aufbau deines Unternehmens konzentrieren.
Der Finanzplan ist ein wichtiger Bestandteil des Businessplans. Beginne am besten frühzeitig damit, deinen Businessplan zu erstellen, denn er ist Basis vieler Entscheidungen und der Finanzierung. Unsere kostenlose Businessplan-Vorlage hilft dir dabei.
Selbstständig machen: Welche Kosten kommen auf dich zu?
Mit deiner Firmengründung gehen immer gewisse Betriebsausgaben einher, die sich nicht vermeiden lassen. Der folgende Überblick zeigt dir, welche Kostenpositionen du auf dem Schirm haben solltest.
Administrative Kosten bei der Gründung
Zunächst einmal fallen rein administrative Kosten an, die die Unternehmensgründung selbst betreffen. Sie versetzen dich also überhaupt erst in die Lage, mit deiner Arbeit zu beginnen. Dazu gehören je nach Rechtsform beispielsweise diese Posten:
- Gebühren für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Als Gewerbetreibender kommst du um die Gewerbeanmeldung nicht herum. Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen. - Notarkosten für die Erstellung von Gesellschaftsvertrag und Satzung
Einen Gesellschaftsvertrag brauchen nur Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, nicht jedoch Einzelunternehmen. - Notarkosten und Gebühren für den Handelsregistereintrag
Ein Handelsregistereintrag ist nur für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie für bestimmte Einzelunternehmen (abhängig von Umsatz und Gewinn) verpflichtend. - Berufs- und branchenbezogene Genehmigungen und Zulassungen
Ob du Genehmigungen einholen musst, hängt von deiner Branche oder deinem Beruf ab. Beispiele: Eintragung in die Handwerksrolle bei Handwerksbetrieben, Schanklizenz in der Gastronomie oder Sachkundeprüfung eines Versicherungsvermittlers. - Steuerberater
Ein Steuerberater ist in der Gründungsphase zwar nicht verpflichtend notwendig, aber empfehlenswert, wenn du kaum Vorerfahrungen im Bereich der Buchführung hast. - Gründungsberatung
Holst du dir während der Gründungsphase Unterstützung von einem Gründungsberater, fallen dafür Kosten an. Tipp: Es gibt Förderprogramme für Selbstständige, die die Kosten dafür zum Teil übernehmen. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Gründungsberatung. - Marken-/Patentanmeldung
Möchtest du deine Geschäftsidee, eine Erfindung oder eine Marke schützen lassen, können schnell mehrere tausend Euro Gebühren anfallen. - Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer
Gegen die Mitgliedschaft in der HWK oder IHK kannst du dich nicht wehren. Es wird ein jährlicher Beitrag fällig. Dieser liegt bei der IHK bei 120 Euro im Jahr plus 0,09 Prozent deines Gewinns. - Versicherungen für Gründer
Neben deiner privaten Absicherung über eine Kranken- und Rentenversicherung solltest du dein Unternehmen auch vor unvorhergesehenen finanziellen Schäden absichern, etwa mit einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer Firmenrechtsschutzversicherung.
Für die Gewerbeanmeldung musst du nicht einmal persönlich bei deinem Gewerbeamt vorbeischauen. Nutze einfach unseren Service für die Gewerbeanmeldung online und erledige die Formalitäten bequem von zu Hause aus.
Produktions-, Marketing- und weitere Gründungskosten
Neben diesen überwiegend gründungsbezogenen Ausgaben musst du dich auch auf Betriebsausgaben einstellen, die mit der eigentlichen Umsetzung deiner Geschäftsidee in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise:
- Büro- und Geschäftsausstattung (z. B. Möbel, Beleuchtung, Technik, IT, Fahrzeuge, Maschinen, Arbeitsmittel)
- Kosten für die Produktentwicklung
- Kosten für Ware oder Rohstoffe
- Vertriebskosten
- Marketingkosten (z. B. Entwicklung einer Corporate Identity, Entwurf eines Firmenlogos, Firmenname, Werbung in verschiedensten Medien, Drucksachen, Website)
Welche Kosten hier anfallen, ist von deiner Geschäftsidee abhängig. Die Betriebsausgaben sehen natürlich bei Dienstleistern im Homeoffice ganz anders aus als bei einem Ladengeschäft oder einem Handwerker.
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Laufende Kosten nach der Gründung
Die laufenden Kosten nach der Unternehmensgründung zählen genau genommen nicht zu den Gründungskosten. Dennoch solltest du sie von vornherein einplanen, um deine finanzielle Belastung nach der Gewerbeanmeldung möglichst genau abschätzen zu können. Denke nach deiner Firmengründung an diese Betriebsausgaben:
- Miete für deine Geschäftsräume
- Betriebskosten (z. B. für Strom, Heizung, Telefon, Wasser)
- Gehälter (auch für dich selbst)
- Verbrauchsmaterialien (z. B. Druckerpapier)
- Steuern
- Gebühren und Beiträge (z. B. Mitgliedschaft bei Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft)
- Kontoführungsgebühren für dein Geschäftskonto
- Versicherungen
Kalkuliere deine Preise so, dass du diese regelmäßigen, laufenden Kosten gut mit deinen Einnahmen decken kannst. Berücksichtige dabei einen gewissen Puffer, denn wahrscheinlich wirst du gleich nach der Firmengründung noch nicht die geplanten Umsätze erreichen.
Besondere Gründungskosten für GmbH, UG und andere Rechtsformen
Gründest du ein einfaches Einzelunternehmen, halten sich die reinen Gründungskosten in Grenzen: Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung liegen bei 20 bis 50 Euro. Gründest du jedoch eine andere Rechtsform, kommen zusätzliche Kosten auf dich zu. Wie hoch diese ausfallen, hängt aber wiederum von mehreren Faktoren ab.
Der Handelsregistereintrag etwa ist mit etwa 200 Euro für Einzelunternehmen am günstigsten. Gründest du eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH, UG oder AG, liegen die Gebühren mit 600 bis 850 Euro deutlich höher. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Zusammensetzung deines Stammkapitals und der Anzahl der Gesellschafter. Du kannst die Kosten senken, indem du ein sogenanntes Musterprotokoll nutzt. Das Musterprotokoll ist eine vereinfachte Alternative zum Gesellschaftsvertrag, mit der du schneller gründen und die Notarkosten und Gebühren für den Handelsregistereintrag senken kannst. Bei Personengesellschaften (KG, OHG) solltest du dich auf Gebühren von 200 bis 350 Euro einstellen.
Auch die Notarkosten variieren deutlich je nach Rechtsform. Für Einzelunternehmen und die GbR kannst du ganz auf den Notar verzichten. Anders sieht das bei Kapital- oder Personengesellschaften aus: Für die Erstellung ihres Gesellschaftsvertrags und ihrer Satzung fallen Notarkosten an. Die Höhe richtet sich nach den konkreten Leistungen, zum Beispiel der Geschäftsleiterbestellung, Anzahl der Gesellschafter, Individualitätsgrad des Gesellschaftsvertrags und die Verwendung eines Musterprotokolls.
Für die Gründung von Kapitalgesellschaften musst du ein bestimmtes Stammkapital aufbringen (z. B. 25.000 Euro Stammkapital für eine GmbH). Dabei handelt es sich zwar um eine Voraussetzung für die Unternehmensgründung, nicht aber um Gründungskosten. Denn das Geld steht deinem Unternehmen nach der Gründung zur Verfügung.
Gründungskosten im Überblick
Sicherlich möchtest du jetzt wissen, welche Gründungskosten du für deine gewählte Rechtsform einkalkulieren musst. Unsere Übersicht zeigt dir, welche Posten relevant sind (ungefähre Schätzung der Kosten):
Kosten | Einzelunternehmen | GbR | OHG | KG | KGaA | GmbH | UG | AG |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gewerbeanmeldung |
fällt unabhängig von der Rechtsform an, Höhe 20-50 € (je nach Gemeinde) |
|||||||
Notarkosten | -- | -- | 450-1.000 € | 450-1.000 € | 1.000-2.100 € | 400-800 € | 200-500 € | 1.000-2.000 € |
Handelsregistereintrag | max. 200 € | 100-300 € | ab 200 € | 200-250 € | 550-850 € | 650-750 € | 600-800 € | |
Beitrag IHK/HWK |
fällt unabhängig von der Rechtsform an, Höhe abhängig vom Gewinn |
|||||||
Stammkapital | -- | -- | -- | -- | 50.000 € | 25.000 € | 1 € | 50.000 € |
Gründungskosten finanzieren – Das sind deine Optionen
Überlege dir bereits frühzeitig, wie du deine Gründungsinvestitionen finanzieren kannst. Denn wie schon erwähnt fallen diese Ausgaben in eine Zeit, in der du mit deinem Business noch kein Geld verdienst. Hast du also kein ausreichendes Vermögen, brauchst du eine Art von Finanzierung. Neben Gründerkrediten kommen dafür zum Beispiel Investoren, Crowdfunding oder Bootstrapping infrage. Erfasse deine Finanzierungsbausteine am besten übersichtlich in deinem Finanzplan, um den Überblick zu behalten. Mehr darüber erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema Finanzierung.
Gründungskosten von Steuer absetzen
Du kannst deine Gründungskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben auch dann von der Steuer absetzen, wenn sie vor der Gewerbeanmeldung angefallen sind. Ob notarielle Beurkundung deines Gesellschaftsvertrags, Fortbildungskosten oder Gerichtskosten für das Registergericht, all diese Gebühren und Betriebsausgaben kannst du steuerlich einfach als Aufwendungen in einem Betrag absetzen.
Anders sieht es mit Gründungsinvestitionen aus, für die du sozusagen einen dauerhaften Gegenwert bekommst. Dazu gehören beispielsweise Maschinen, Computer, Büro- und Geschäftsausstattung oder Fahrzeuge. Diese müssen meist über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dadurch verteilen sich die Ausgaben über den gesamten Zeitraum der Nutzung, sodass sich auch der Steuervorteil erst später einstellt. Wie Investitionsgüter richtig abgeschrieben werden, erfährst du in unserem Ratgeber zur Abschreibung.
Wie verbuche ich Gründungskosten richtig?
Reine Gründungskosten und Gebühren verbuchst du auf das entsprechende Aufwandskonto.
Beispiel (Gerichtskosten für das Registergericht):
4920 Aufwand Gerichtskosten
an 1200 Bank
Investitionen, die abgeschrieben werden müssen, buchst du auf das entsprechende Bestandskonto und immer zum Jahresende buchst du die Abschreibung auf ein geeignetes Abschreibungskonto um.
Beispiel (Anschaffung einer Maschine):
0440 Maschinen
1576 Vorsteuer
an 1200 Bank
4830 Abschreibungen auf Sachanlagen
an 0440 Maschinen
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Zusammenfassung zu den Gründungskosten
Ganz ohne Gründungskosten geht es bei keiner Firmengründung. Selbst wenn du keine notarielle Beurkundung benötigst und du kein Stammkapital einzahlen musst, musst du zumindest eine gewisse Ausstattung einkaufen – seien es nur ein Computer und ein Drucker. Beschäftige dich daher vor deiner Unternehmensgründung mit den anfallenden Gründungskosten und berücksichtige diese in deiner Finanzplanung, ebenso wie die zugehörigen Finanzierungsmöglichkeiten. Idealerweise denkst du auch während der Vorbereitungen schon an die späteren laufenden Kosten und deinen eigenen Lebensunterhalt.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Gründungskosten“
Zu den Gründungskosten zählen alle Anfangsinvestitionen, die für die Gründung deines Unternehmens anfallen. Dazu gehören Gebühren, Notarkosten und der Handelsregistereintrag für dein Unternehmen.
Gründungsinvestitionen sind Ausgaben für den langfristigen Aufbau deines Unternehmens. Dazu gehören beispielsweise deine Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Fahrzeuge oder deine erste Ausstattung mit Waren.
Du kannst die Gründungskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben voll von der Steuer absetzen.
Zu den Gründungskosten zählen alle Ausgaben, die zeitlich vor deiner Gewerbeanmeldung liegen.
Rechne bei der GmbH mit Notarkosten von 400 bis 800 Euro und Gebühren für den Handelsregistereintrag von 550 bis 850 Euro. Zusätzlich musst du ein Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen.