IOSS-Verfahren: So funktioniert der Import-One-Stop-Shop für Händler

IOSS – vielleicht hast du schon einmal von dieser Abkürzung gehört, die im Juli 2021 in Sachen Einfuhrumsatzsteuer alles gehörig auf den Kopf gestellt hat. Der Import-One-Stop-Shop ist ein besonderes Besteuerungsverfahren für Warenimporte aus Nicht-EU-Ländern. Bei uns erfährst du, wie es dadurch für dich einfacher wird, die anfallende Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen, wie das IOSS-Verfahren funktioniert, wie du dich dafür registrierst und was die Zollbehörde damit zu tun hat.
Was ist IOSS?
Die Abkürzung IOSS steht für Import-One-Stop-Shop. Es handelt sich dabei um eine Sonderregelung für die umsatzsteuerliche Behandlung sogenannter Fernverkäufe im E-Commerce. Das IOSS-Verfahren ist zum 1. Juli 2021 EU-weit eingeführt und teilweise in nationales Recht übernommen worden. In Deutschland finden sich die betreffenden Regelungen überwiegend in den §§ 3 Abs. 3a, 18k, 22f und 25e UStG.
Händler, die Waren bis zu einem Sachwert von 150 Euro (pro Sendung) aus einem Drittland importieren und an nicht mehrwertsteuerpflichtige Kunden verkaufen (egal ob Privatperson oder Unternehmer), können sich für den Import-One-Stop-Shop registrieren. Sie müssen dann für alle Umsätze im Besteuerungszeitraum innerhalb der EU, die die Voraussetzungen erfüllen, nur eine einzige Umsatzsteuererklärung abgeben. Die Registrierung in jedem einzelnen Land ist nicht mehr notwendig.
Bisher musste die Einfuhrumsatzsteuer zu dem Zeitpunkt entrichtet werden, an dem die Ware importiert wurde. Mit dem IOSS-Verfahren reicht es, einmal monatlich eine Steuererklärung beim BZSt einzureichen und die Steuerzahlung selbst abzuführen.
Für die Anmeldung zum IOSS und die Umsatzsteuererklärung wurde in jedem Land eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. In Deutschland ist das der Import-One-Stop-Shop des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) in Bonn.
Warum braucht man die Vereinfachungen durch IOSS?
Grund für die Einführung des Import-One-Stop-Shop war die Wettbewerbsverzerrung, zu der die bislang geltende Mehrwertsteuerbefreiung auf Handelswaren bis zu einem Wert von 22 Euro für Importe aus Drittländern führte. Für Importe aus EU-Ländern gibt es eine solche Freigrenze nämlich nicht. Somit wurden EU-Händler nach der früheren Regelung schlechter gestellt als Händler aus Drittländern, weil sie auch für Waren mit geringem Wert Einfuhrumsatzsteuer abführen mussten.
Zudem führte die umsatzsteuerliche Begünstigung von Waren bis 22 Euro häufig zu Falschdeklarationen des Sachwerts bei Postsendungen. Dies dürfte dank der IOSS-Regelung eingedämmt werden.
Für wen gilt das IOSS-Verfahren?
Vielleicht fragst du dich jetzt, warum das IOSS-Verfahren für dich relevant sein sollte, wo du doch mit deinem Unternehmen in Deutschland oder der EU ansässig bist. Stell dir dieses Beispiel vor:
Du betreibst einen deutschen Onlineshop für Elektronikzubehör. Ein Kunde bestellt ein Ladegerät für 15 Euro. Die Ware lässt du direkt aus einem Lager des chinesischen Herstellers nach Deutschland versenden. Solche Dropshipping-Beziehungen unter Beteiligung eines Lagers im Drittland sind typische Szenarien für den Import-One-Stop-Shop.
Zielgruppen des IOSS-Verfahrens
Das IOSS-Verfahren gilt insbesondere für diese Zielgruppen:
- Online-Fernverkäufer: Onlineshops, die aus einem Drittland Waren mit einem Sachwert von maximal 150 Euro pro Sendung an in der EU ansässige Käufer verkaufen, die nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen.
- Online-Marktplätze: Diese unterstützen Online-Versandhändler dabei, importierte Waren aus dem Nicht-EU-Ausland innerhalb der EU abzusetzen (z. B. Marktplätze wie Amazon).
Dazu gehören beispielsweise in der EU ansässige Händler mit einem Lager in einem Drittland oder Amazon-Verkäufer, deren Waren über Amazon Fulfillment aus einem britischen Lager verschickt werden. Nicht relevant ist das IOSS-Verfahren für dich, wenn du selbst größere Mengen von Waren importierst, diese korrekt versteuerst und erst danach innerhalb Deutschlands oder der EU an Kunden verkaufst.
Was ist ein Fernverkauf?
Fernverkauf ist lediglich eine andere Bezeichnung für den Versandhandel, bei dem Waren über Onlineshops oder andere Fernabsatzkanäle wie Kataloge verkauft werden. Nutzen können den IOSS des BZSt in Deutschland ansässige Unternehmer sowie Unternehmen mit einem Sitz in einem anderen Land (auch außerhalb der EU), wenn sie einen sogenannten Vertreter bestellt haben und dem Bundeszentralamt für Steuern angezeigt haben. Bei Drittländern ist die Nutzung außerdem möglich, wenn zwischen der EU und dem Drittstaat ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe besteht. Das ist aktuell aber nur für norwegische Unternehmen möglich.
Du kannst das IOSS-Verfahren einerseits für Verkäufe an Privatpersonen nutzen, aber auch für Unternehmen, die von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind (z. B. Kleinunternehmer). Es gilt zwar für alle Waren bis zu einem Sachwert von 150 Euro. Ausnahmen gelten allerdings für Neufahrzeuge und Waren, die entweder durch den Händler selbst oder in seinem Auftrag durch einen Dritten montiert werden.
Wie funktioniert IOSS?
Lass uns noch einmal unser Beispiel mit dem Onlineshop für Elektronikzubehör aufgreifen. Nutzt du das IOSS-Verfahren nicht, müsstest du dich in jedem Land, in das du Waren von China aus versenden lässt, registrieren und einzeln deine Umsatzsteuer anmelden und abführen. Um diesen Aufwand zu reduzieren, meldest du dich zum IOSS an. Nun reicht es, dich in einem EU-Mitgliedsland zu registrieren. Danach musst du monatlich nur noch eine Meldung abgeben, in der du alle deine IOSS-Umsätze im Besteuerungszeitraum in einer gemeinsamen Umsatzsteuererklärung auflistest. Anschließend zahlst du alle Steuern in einem einzelnen Betrag. Die wichtigsten Schritte im Detail:
- Registrierung: Du meldest dich bei einem Import-One-Stop-Shop innerhalb der EU an und erhältst deine IOSS-Nummer.
- Bestellung: Dein Kunde bestellt bei dir Ware im Sachwert von bis zu 150 Euro. Du erhältst seine Zahlung und nimmst auch die Mehrwertsteuer ein.
- Versand & Zollanmeldung: Dein Lager im Drittland versendet die Ware in das betreffende EU-Land, in dem der Käufer ansässig ist. Dafür erstellst du eine Zollanmeldung, in der du deine IOSS-Nummer angibst.
- Zollprüfung: Ist die Ware an der Grenze angekommen, führt die Zollbehörde die übliche Prüfung durch. Neben der IOSS-Nummer überprüft sie etwa auch die Gegenstände und deren Wert.
- Lieferung: Nun geht deine Ware weiter zur angegebenen Adresse deines Kunden.
- Umsatzsteuererklärung: Du erstellst einmal monatlich eine Umsatzsteuererklärung, in der du all deine Umsätze im Besteuerungszeitraum angibst, die unter das IOSS-Verfahren fallen. Den ermittelten Betrag zahlst du an die Finanzbehörde.
- Verteilung der Steuerbeträge: Du zahlst mit deiner monatlichen Überweisung möglicherweise Steuerbeträge, die unterschiedliche Länder betreffen. Das Bundeszentralamt für Steuern kümmert sich darum, dass jedes Land den ihm zustehenden Anteil erhält.

Registrierung für das IOSS-Verfahren: So meldest du dich richtig an
Die Registrierung für das IOSS-Verfahren ist glücklicherweise recht einfach. In Deutschland ist deine Anlaufstelle das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), genauer das Portal „Mein BOP“ über die Elster-Website. So gehst du vor:
- Schritt: Öffne die Website.
- Schritt: Logge dich mit deiner Zertifikatsdatei und deinem Passwort ein, die du auch schon für das Elster-E-Portal vorliegen hast. Wenn du noch keine Zugangsdaten hast, musst du dich registrieren und dafür zunächst ein Zertifikat beantragen.
- Schritt: Klicke in der linken Navigation auf „Formulare & Leistungen“ > „Alle Formulare“ > „Import-One-Stop-Shop“ (zu finden im Bereich „Steuer-International“) > „Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der Sonderregelung IOSS“.
- Schritt: Gib bei der Art des Antrags „Steuerpflichtiger“ an, wenn du Onlinehändler bist. Im Folgenden musst du einige Angaben zu deinem Unternehmen und seinem Sitz machen. Außerdem fragt das BZSt frühere Teilnahmen am IOSS- oder OSS-Verfahren ab (auch wenn du in einem anderen Land registriert warst). Du kannst entscheiden, ab wann du die Sonderregelung des IOSS nutzen möchtest (z. B. wenn du erst in drei Monaten die Geschäftsbeziehungen zum Drittland aufnehmen möchtest).
- Schritt: Jetzt musst du nur noch deinen Antrag online abschicken und wenige Tage bis zu zwei Wochen warten, bis du deine IOSS-Nummer bekommst. Sobald du sie hast, kannst du deine Lieferungen über IOSS abwickeln. Die Nummer besteht aus dem Kürzel „IM“ und einer 12-stelligen Zahlenfolge (z. B. IM739402039491).
Welche steuerlichen Pflichten bestehen beim Import-One-Stop-Shop?
Deine steuerlichen Pflichten beim IOSS sind überschaubar. Nachdem du dich beim BZSt-Online-Portal registriert hast, musst du jeden Monat eine Umsatzsteuererklärung über die Umsätze im Besteuerungszeitraum abgeben, die unter die IOSS-Regelung fallen (Sachwert bis 150 Euro). Fällig ist diese Meldung immer bis zum Ende des darauffolgenden Monats (also zum Beispiel für den Monat Februar Abgabe bis zum 31. März). Bis zum gleichen Termin musst du auch den betreffenden Betrag an die Steuerbehörde überweisen (kein Lastschriftverfahren möglich). Hattest du in einem Monat keine Umsätze, die du melden könntest, musst du dennoch eine Nullmeldung abgeben.
Die IOSS-Umsatzsteuererklärung hat nichts mit deiner normalen Umsatzsteuervoranmeldung und deiner Steuererklärung zu tun. Sie laufen parallel weiter und du musst sie zusätzlich erstellen. Im Rahmen der IOSS-Sonderregelung gemeldete Umsatzsteuer kannst du im Gegensatz zur Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer in deiner Umsatzsteuervoranmeldung abziehen.
Um deine Steuerpflichten zu erfüllen, musst du außerdem Aufzeichnungen zu den betreffenden Geschäftsvorfällen führen. Das kennst du schon von deinen Aufzeichnungspflichten in der normalen Buchhaltung, bei der du nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung agieren musst.
Kleinunternehmer & IOSS Sonderregelung: Das ist zu beachten
Als Kleinunternehmer bist zu zwar nicht umsatzsteuerpflichtig. Allerdings kann beim Import von Waren trotz Mehrwertsteuerbefreiung Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Du bist also ebenso wie andere Unternehmen verpflichtet, dich in jedem EU-Mitgliedsstaat anzumelden und die Steuer abzuführen, wenn du Fernverkäufe von einem Drittgebiet aus abwickelst. Deshalb lohnt es sich auch für Kleinunternehmer, die IOSS-Sonderregelung zu nutzen, um von den Vereinfachungen bei der Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer zu profitieren.
Was sind die Vor- und Nachteile des Import-One-Stop-Shops?
Wer Waren aus einem Drittgebiet in einen EU-Mitgliedsstaat importiert, übermittelt und entrichtet die Einfuhrumsatzsteuer mit dem Import-One-Stop-Shop deutlich einfacher und komfortabler als im traditionellen Verfahren. Dennoch gibt es trotz der Vereinfachungen auch einige kleinere Mankos. Unser Überblick zeigt dir, was du zu den Vor- und Nachteilen des Import-One-Stop-Shops wissen musst:
Welche Alternativen gibt es zum IOSS?
Die gute Nachricht ist: Du kannst selbst entscheiden, ob du den IOSS nutzen möchtest oder nicht – er ist nicht verpflichtend. Verzichtest du darauf, greifen die bisherigen Regelungen zur Einfuhrbesteuerung nach § 21 UStG. Es gibt dann zwei Möglichkeiten:
- Dein Versanddienstleister hat eine sogenannte DDP-Vereinbarung (DDP = Delivered Duty Paid). Dann behält die Zollbehörde gemäß der Zollanmeldung die Steuer ein und sie wird direkt an die Steuerbehörde übermittelt.
- Wird die Ware über die Lieferung per Post oder Kurier ausgeliefert, zahlt der Käufer selbst die Einfuhrumsatzsteuer direkt bei der Zustellung.
IOSS mit sevdesk leichter umsetzen
Hoffentlich ist dir jetzt etwas klarer, wie das IOSS-Verfahren für Fernverkäufe funktioniert. Aber eines ist auch klar: Trotz der Vereinfachungen bleibt das Thema Einfuhrumsatzsteuer komplex. Du kannst dir deine Importe aus einem Drittstaat in einen EU-Mitgliedsstaat deutlich vereinfachen, indem du eine professionelle Buchhaltungssoftware nutzt.
Erfasse in der sevdesk-Buchhaltungssoftware all deine monatlichen Umsätze. Dank der vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten ist es einfach, jeweils zum Stichtag eine Liste mit den angefallenen IOSS-Umsätzen zu erzeugen. So erfüllst du deine Aufzeichnungspflichten mit weniger Aufwand. Und ganz nebenbei erledigst du auch alles, um deine Umsatzsteuervoranmeldung auf Knopfdruck zu erstellen. Über die integrierten Schnittstellen kann du internationale Steuerberater unkompliziert anbinden. So kannst du jederzeit sicher sein, dass deine Auslandsgeschäfte korrekt abgewickelt werden. Teste jetzt die vielfältigen Funktionen von sevdesk kostenlos.
Zusammenfassung zum Import-One-Stop-Shop (IOSS)
Mit der Einführung des IOSS hat der Gesetzgeber eine wichtige Hürde genommen: Endlich ist die Privilegierung von Importen aus Drittgebieten in Mitgliedsstaaten der EU gefallen und jeder Händler übermittelt und entrichtet dieselben Steuern an die Steuerbehörde. Zugleich bringt das IOSS-Verfahren zahlreiche Vorteile mit sich und erleichtert es dir, die Steuern korrekt abzuführen, ohne dass die Zollbehörde sie von deinen Kunden einfordern muss. Insofern lohnt es sich für die meisten Onlinehändler mit Lieferanten oder Lager im Ausland, den Import-One-Stop-Shop zu nutzen.