Die Erstellung einer Eröffnungbilanz bzw. Schlussbilanz ist innerhalb der betriebswirtschaftlichen bzw. finanzwirtschaftlichen Buchführung unumgänglich. Die Datenbestände die auf der linken Seite aufgeführt werden – unter der sogenannten Aktivseite (Aktiva) und ihnen gegenüber stehen die sogenannten monetären Werte der Passivseite (Passiva). Diese Umstände sind per Legaldefinition innerhalb des § 266 Absatz 3 HGB geregelt.
Die Passivseite (Passiva) in einer jeden Bilanz gibt Auskunft darüber, woher die dort aufgeführten Mittel stammen (Mittelherkunft) und daraus lässt sich ableiten in welchem Verhältnis das monetäre Vermögen des Unternehmens durch Fremdkapital finanziert ist. Bei dem Fremdkapital kann es sich in diesem Fällen um Darlehen von Kreditinstituten handeln, um Darlehn von privaten Dritten, sonstigen Verbindlichkeiten etc.. Die Aktiva ist der Pendant zur den Passiva und zeigt die Mittelverwertung auf.
Vom HGB wird eine klare Struktur gefordert in Bezug auf die Unterpunkte die in der Passiva aufgeführt werden. Demnach erstreckt sich die Gliederung über die Punkte/Positionen:
- Eigenkapital
- Sonderposten
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- passive Rechnungsbegrenzung
Nach § 247 HGB sind das Anlage- und das Umlaufvermögen in der Bilanz gesondert auszuweisen und auch hinreichend aufzugliedern, ebenso das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten.
Daraus können die beiden folgenden grundlegenden Bilanzgleichungen ableiten:
- Aktiva (Vermögen) = Passiva (Kapital)
- Aktiva (Vermögen) = Eigenkapital + Fremdkapital
durch die Umstellung ergibt sich hier:
- Eigenkapital = Aktiva – Fremdkapital
Daraus ergibt sich das folgende Grundschema:
Der Aufbau der Passivseite
Die Unterteilung der Passivseite in die einzelnen Subkategorien ist bindend und das heißt, sie ist strikt einzuhalten. Aber dennoch ist eine weitere Aufteilung in weitere Unterrubriken möglich. Das Handelsgesetzbuch lässt dem Unternehmer an dieser Stelle einen gewissen Spielraum, damit die tatsächlichen Gegebenheiten des Betriebes korrekt abgebildet werden können.
Die einzelnen Posten der Passiva:
- Das Eigenkapital
Aus der Differenz bzw. dem Saldo der aus den Wertansätzen der Aktiv und denen der Passiva ergibt sich der monetär auszuweisende Wert des Eigenkapital-Kontos. Dabei handelt es sich um das erbrachte und dem innerhalb des Unternehmens verbliebene Kapital. Auf diesen Kapitalwert hat der Unternehmer sogenannte Residualansprüche.
Die sogenannten Rückstellungen sind dafür da, ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß den Bestimmungen des § 249 HGB zu generieren.
Ungewisse Verbindlichkeiten: hierbei handelt es sich um entstandene Verbindlichkeiten / Aufwendungen, deren Höhe noch nicht mit Gewissheit bestimmt werden kann, zum Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz.
Rückstellungen: Sie werden ebenfalls für die im Geschäftsjahr unterlassenen Aufwendungen wie beispielsweise Instandhaltungen oder Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht wurden gebildet. Geregelt sind diese im § 249 Abs. 1 Satz 2 HGB.
- Die Verbindlichkeiten
Sie geben Auskunft über die Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens gegenüber Dritten. Die Verbindlichkeiten sind jedoch im Gegensatz zu den Rückstellungen in ihrer monetären Höhe und dem Datum ihrer Fälligkeit klar datiert (terminiert).
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Dabei handelt es sich um die sogenannten Einnahmen, die vor dem Abschlussstichtag der jeweiligen Bilanz auszuweisen sind, sofern sie einen Ertrag in einem Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Geregelt sind diese in § 250 Abs. 2 HGB.
Weitere Posten in der Passiva
Die Passivseite kann bzw. muss teilweise in einigen Fallkonstellationen entsprechend erweitert werden. Das ist dann der Fall, wenn eine Wertigkeit oder mehrere nicht den oben beschriebenen Positionen zugeschrieben werden kann, dann können diese unter „weitere Posten“ geführt werden. Sollte es erforderlich sein, dann können gemäß § 265 Abs. 5 und 6 HGB bestimmte Gliederungen und Bezeichnungen von Bilanzposten geändert werden.
Die Bilanzielle Beurteilung der Passiva
Häufig wird das Verhältnis von Fremdkapital zum Eigenkapital im Rahmen der Bilanzanalyse (beides Posten der Passivseite) in Relation gesetzt. Hier gelten für jede Branche andere Maßstäbe. Doch grundsätzlich kann ein Unternehmen mit einer Eigenkapitalquote von 40 % als wirtschaftlich erfolgreich eingestuft werden.
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