Rentenversicherung für Freiberufler: Pflicht oder freiwillige Absicherung?
Warst du schon einmal in einem Angestelltenverhältnis tätig? Dann kennst du das deutsche Rentensystem: Monatlich fließt ein Teil deines Brutto-Gehalts in die gesetzliche Rentenkasse. Wie sieht es aber mit den Rentenbeiträgen aus, wenn du als Freiberufler tätig bist und keine Sozialabgaben abführen musst?
In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du zum Thema Rentenversicherung für Freiberufler wissen musst. Wir informieren dich, ob für deine ausgeübte Tätigkeit Versicherungspflicht greift oder ob eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse für dich sinnvoll ist.
Rentenversicherung als Freiberufler – freiwillig oder Pflicht?
Für Freiberufler gehört die gesetzliche Rentenversicherung nicht automatisch zur Pflichtversicherung. In den meisten Fällen kannst du selbst entscheiden, ob du freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst oder ob du in eine private Altersvorsorge investierst. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Für diese Freiberufler besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung:
- Künstler und Publizisten, die sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden müssen
- Freiberufler in bestimmten Schutzberufen, wie Lehrer, Pflegepersonen, Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
- Freiberufler, die einer Kammerpflicht unterliegen, wie Ärzte, Anwälte und Architekten
Für einige Freiberufler gibt es eigene Alterssicherungssysteme, die auf ihre Berufsgruppe zugeschnitten sind. Ein Beispiel dafür ist die Versicherung über ein berufsständisches Versorgungswerk. Mehr dazu erfährst du gleich noch.
Unsere Übersicht zeigt dir, welche Versicherungsart für das jeweilige Tätigkeitsfeld greift.
Gesetzliche Rentenversicherung für Freiberufler
Insofern du nicht zu den rentenversicherungspflichtigen Freiberuflern gehörst, hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst entweder die Versicherungspflicht beantragen oder deine Rentenbeiträge freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Versicherungspflicht auf Antrag
Mit der Versicherungspflicht auf Antrag kannst du dich als Freiberufler absichern, ohne pflichtversichert zu sein. Dadurch sicherst du dir die vollen Leistungen der Rentenversicherung, einschließlich Rentenansprüchen, Reha-Maßnahmen und Erwerbsminderungsschutz.
Als pflichtversicherter Freiberufler hast du die Wahl zwischen einem
- fixen Regelbeitrag: Der Regelbeitrag für pflichtversicherte Freiberufler orientiert sich an einem fiktiven Einkommen und liegt 2024 bei 657,51 Euro pro Monat
- einkommensabhängigen Beitrag: Der Beitrag wird anhand deines tatsächlichen Einkommens berechnet. Die Beitragshöhe liegt bei 18,6 Prozent deines Gewinns
Zusätzlich gibt es die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt aktuell bei 7.550 Euro pro Monat. Verdienst du mehr, zahlst du Rentenversicherungsbeiträge nur bis zu diesem Betrag und nicht auf dein gesamtes Einkommen.
Den Antrag auf Versicherungspflicht (Formular V0030) solltest du innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme deiner Tätigkeit bei deinem Rentenversicherungsträger einreichen. Kommst du deiner Versicherungspflicht nicht nach, könnten Nachforderungen und Verzugsgebühren anfallen. Seelotsen, Küstenschiffer und Handwerker werden automatisch bei der Rentenversicherung angemeldet.
Wichtig zu wissen: Wenn du dich für eine Pflichtversicherung entscheidest, kannst du diese nicht kündigen. Sie bleibt bis zum Ende deiner freiberuflichen Tätigkeit bestehen.
Freiwillige Rentenversicherung
Gehörst du nicht zu den versicherungspflichtigen Freiberuflern, kannst du dich für eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung entscheiden. Der Beitragssatz für die freiwillige Versicherung beträgt derzeit 18,6 Prozent deines monatlichen Einkommens. Die Rentenkasse gibt allerdings einen Mindestbetrag von aktuell 100 Euro und einen Höchstbeitrag von 1.404 Euro pro Monat vor.
Ein großer Vorteil der freiwilligen Rentenversicherung ist, dass du flexibel entscheiden kannst, ob du monatlich, vierteljährlich oder jährlich einzahlst. Du hast ebenfalls die Möglichkeit, bestimmte Monate auszulassen oder die Beitragshöhe flexibel anzupassen, falls du bspw. einen finanziellen Engpass haben solltest. Jeder gezahlte Beitrag wird später bei deiner Rente berücksichtigt.
Möchtest du dich freiwillig über die gesetzliche Rentenkasse versichern, kannst du den Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung (Formular V0060) bequem online ausfüllen. Die freiwillige Rentenversicherung kannst du jederzeit beenden. Dazu musst du einen Antrag auf Änderung der Beitragszahlung/Beendigung der freiwilligen Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Bei Fragen oder Unsicherheiten, wie sich eine Kündigung auf deine Rentenansprüche auswirkt, kannst du dich im Vorfeld kostenfrei beraten lassen.
Wichtig zu wissen: Um einen Anspruch auf die gesetzliche Rente in Deutschland zu haben, musst du mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Versicherung über die Künstlersozialkasse
Als Freiberufler im künstlerischen Bereich hast du grundsätzlich die Möglichkeit, über die Künstlersozialkasse (KSK) in die Rentenkasse einzuzahlen. Die Künstlersozialkasse ist keine Versicherung, sondern übernimmt einen Teil deiner Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenkasse. Die KSK hat das Ziel selbstständige Künstler und Publizisten in Deutschland besser abzusichern. Die KSK trägt etwa die Hälfte der Sozialabgaben, die sonst vom Arbeitgeber übernommen werden müssten.
Um über die Künstlersozialkasse versichert zu sein, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach der erfolgreichen Aufnahme besteht für dich eine Versicherungspflicht als freiberuflicher Künstler oder Publizist. Der monatliche Beitrag zur KSK richtet sich nach deinem geschätzten Jahreseinkommen.
Mit der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse profitierst du nicht nur von finanzieller Entlastung, sondern auch von umfassender sozialer Absicherung. Welche Voraussetzungen du für die Aufnahme erfüllen musst, erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Künstlersozialkasse!
Rentenversicherung über die Versorgungswerke
Freiberufler in bestimmten Tätigkeitsfeldern können ihre Altersvorsorge mittlerweile über spezielle Alterssicherungssysteme abwickeln. Das betrifft grundsätzlich Freiberufler, die einer berufsständischen Kammer angehören. Für diese Berufsgruppen ist die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk in der Regel Pflicht und erfolgt automatisch mit der Aufnahme in die Berufskammer.
Zu den kammerpflichtigen Berufen gehören bspw. :
- Ärzte
- Apotheker
- Notare
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Ingenieure
- Architekten
- Psychotherapeuten
- Wirtschaftsprüfer
Mit der Aufnahme in die jeweilige Berufskammer ist die Eintragung im jeweiligen Versorgungswerk erforderlich. Diese berufsständischen Versorgungswerke bieten Altersvorsorgelösungen, die genau auf die Bedürfnisse der jeweiligen Berufsgruppe zugeschnitten sind. Das bedeutet für dich: Deine Altersvorsorge ist über das Versorgungswerk auf deine berufliche Situation abgestimmt und bietet dir eine verlässliche finanzielle Sicherheit im Ruhestand. Neben der Altersvorsorge ermöglichen Versorgungswerke bspw. Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente.
Diese Absicherung über ein Versorgungswerk ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung, sodass du dich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen kannst. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Befreiung von der Rentenversicherung als Selbständiger.
Private Rentenversicherung als Freiberufler
Wenn dir weder die Künstlersozialkasse noch ein berufsständisches Versorgungswerk zur Verfügung steht, kann eine private Rentenversicherung für dich finanzielle Sicherheit im Alter bieten. Vor allem die Riester- und die Rürup-Rente bieten attraktive Zulagen und Steuerersparnisse, von denen du als Freiberufler profitieren kannst.
Riester-Rente
Stell dir vor, du wirst für deine Altersvorsorge mit staatlichen Zulagen und Steuererleichterungen belohnt! Genau das bietet dir die Riester-Rentenversicherung. Bei dieser staatlich geförderten Altersvorsorge zahlst du regelmäßig in einen Riester-Vertrag ein und bekommst zusätzlich attraktive Zulagen, die deine Regelaltersrente erhöhen. Neben der Grundzulage gibt es für jedes Kind eine zusätzliche Kinderzulage. Das macht die Riester-Rente vor allem für Freiberufler mit Kindern attraktiv. Zudem kannst du die Beiträge und erhaltenen Zulagen als Sonderausgaben in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Um die staatlichen Förderungen und Zulagen zu erhalten, ist ein Mindestbetrag von 60 Euro pro Jahr erforderlich.
Allerdings steht nicht jedem Freiberufler diese staatliche Förderung zu. In unserem Ratgeber-Artikel zur Riester-Rentenversicherung informieren wir dich, ob auch du zu den förderberechtigten Personen gehörst und dir die staatlichen Benefits sichern kannst.
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, oder auch Basis-Rente, wurde entwickelt, um vor allem Freiberuflern und Selbstständigen eine gute Möglichkeit zu bieten, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung zahlst du in der Ansparphase regelmäßig Beiträge in deinen Rürup-Vertrag ein und erhältst im Gegenzug eine lebenslange Rentenzahlung im Ruhestand. Das Attraktive an der Rürup-Rente ist, dass die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Das kann deine Steuerlast während der Ansparphase erheblich reduzieren – vor allem, wenn du viel verdienst.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, die durch das Umlageverfahren finanziert wird, wird das eingezahlte Geld bei der Rürup-Rente kapitalgedeckt angelegt und für dich verzinst. Bedeutet, dass deine Beiträge nicht zur Finanzierung der heutigen Rentnergeneration genutzt werden, sondern in einen eigenen Vertrag fließen.
Alles über die Vorteile dieser alternativen Rentenversicherung für Freiberufler kannst du in unserem Ratgeber-Artikel zur Rürup-Rente nachlesen.
Sonderfall: Rentenversicherung bei nebenberuflichen Freiberuflern
Überlegst du, dich nebenberuflich selbstständig zu machen oder arbeitest bereits als Freelancer? Dann gibt es bei der Rentenversicherung einige wichtige Punkte zu beachten.
Für die Sozialversicherung gilt: Nebeneinkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit sind grundsätzlich nicht beitragspflichtig, da du bereits über deinen Hauptjob Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zahlst. Und wie sieht es mit der Rentenversicherung aus? Auch hier zahlst du über deinen Hauptjob in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sicherst dir somit Rentenzahlungen im Alter.
Eine Ausnahme sind die rentenversicherungspflichtigen Tätigkeiten, die wir vorhin schon aufgelistet haben. Ein selbständiger Lehrer bspw. muss Rentenbeiträge zahlen, selbst wenn diese Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird.
Wichtig zu wissen: Liegt dein Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit unter 5.400 Euro im Jahr, bist du in der Regel von der Rentenversicherungspflicht befreit, auch wenn du in einem rentenversicherungspflichtigen Beruf tätig bist.
Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) an. Die bAV ist eine Zusatzrente, die über deinen Arbeitgeber läuft und oft durch eine Pensionskasse organisiert wird. Sie hilft dir, zusätzlich zur gesetzlichen Rente fürs Alter vorzusorgen. Wenn du ausschließlich freiberuflich für das Unternehmen tätig bist, steht dir diese betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Befreiung von der Rentenversicherung als Freiberufler
Als versicherungspflichtiger Freiberufler kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Befreiungsantrag stellen. Allerdings hat der Gesetzgeber ein großes Interesse daran, die Stabilität des gesetzlichen Rentensystems zu gewährleisten. Daher gibt es nur wenige Ausnahmen. Als Existenzgründer und Selbständiger mit einem zulassungspflichtigen Handwerk ist es bspw. möglich, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien. Der Antrag auf Befreiung muss in den meisten Fällen bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.
Welche Ausnahmen es noch gibt und wo du den Antrag auf Befreiung stellen kannst, erfährst du in unserem Ratgeber-Artikel zum Thema Befreiung von der Rentenversicherung als Selbständiger.
Wie viel Geld sollten Freiberufler für die Rente zurücklegen?
Als Freiberufler kennst du es: Den einen Monat läuft es super, der andere Monat sieht eher bescheiden aus. Wenn du regelmäßig einen festen Regelbeitrag für die Rentenkasse zurückzulegen musst, können diese Gehaltsschwankungen zu einer echten Herausforderung werden. Vor allem in der Gründungsphase, wenn das Geld ohnehin knapp ist.
Trotz der Unregelmäßigkeiten solltest du versuchen 10 bis 15 % deines Einkommens für die Rente zu sparen. Wenn das bei dir gerade nicht möglich ist, fang einfach klein an. Du kannst die Beträge dann steigern, sobald deine Einnahmen stabiler werden. Es gibt mittlerweile viele private Vorsorgemöglichkeiten, die es ermöglichen, Beiträge zu variieren oder zeitweise auszusetzen. Auch bei einem finanziellen Engpass kannst du so wenigstens einen Teil deiner Altersvorsorge am Laufen halten.
Unsere vier Tipps helfen dir herauszufinden, wie viel du als Freiberufler für deine Rente zurücklegen solltest:
- Überprüfe deine Einnahmen und Ausgaben: Notiere dir genau, wie viel du monatlich verdienst und wie viel du ausgibst. Hast du eine klare Übersicht über deine Finanzen, kannst du realistisch einschätzen, welchen Beitrag du regelmäßig für die Rente zur Seite legen kannst.
- Setz dir ein langfristiges Ziel: Überlege dir, wie viel Geld du im Ruhestand benötigst, um deinen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Daraus ergibt sich, wie viel du monatlich zurücklegen solltest, um dein Ziel zu erreichen. Dabei kann dir ein Online-Rechner helfen.
- Lege einen Prozentsatz fest: Fang mit etwa 10 bis 15 % deines Einkommens an und passe deinen Beitrag an deine Einkommenshöhe und finanzielle Lage an.
- Trenne Privates und Berufliches: Wenn du den Überblick über deine finanzielle Situation behalten willst, empfehlen wir dir ein separates Geschäftskonto anzulegen.
Zusammenfassung zur Rentenversicherung für Freiberufler
Als Freiberufler bist du grundsätzlich nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Deshalb ist es besonders wichtig, dass du deine Altersvorsorge selbst in die Hand nimmst.
Um dir gesetzliche Rentenzahlungen zu sichern, kannst du entweder die Versicherungspflicht auf Antrag beantragen oder dich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Als Pflichtversicherter hast du die Wahl, ob du Beiträge einkommensabhängig einzahlst oder einen festen Regelbeitrag leistest.
Bei der freiwilligen Versicherung bist du nicht verpflichtet, jeden Monat Beiträge zu zahlen. Du kannst entscheiden, ob du monatlich, vierteljährlich oder jährlich einzahlst. Ebenso kannst du die Beitragshöhe flexibel anpassen oder bestimmte Monate aussetzen, wenn es finanziell knapp bei dir ist. Jeder gezahlte Beitrag wird später in deine Rentenansprüche einbezogen, und je mehr du einzahlst, desto höher wird deine spätere Rente ausfallen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung liegt der Mindestbetrag aktuell bei 100 Euro pro Monat.
Alternativ kannst du dich durch eine private Rentenversicherung fürs Alter absichern. Hier stehen dir verschiedene Optionen offen, wie klassische private Rentenversicherungen oder fondsgebundene Varianten. Es ist wichtig, dass du als Freiberufler die Verantwortung für deine Altersvorsorge ernst nimmst und regelmäßig Beiträge leistest, um bei Renteneintritt finanziell abgesichert zu sein.