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GmbH gründen & Steuern sparen - Tipps & Vorgehen

GmbH gründen & Steuern sparen - Tipps & Vorgehen

Aktualisiert am
26
.
06
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2024

Durch eine GmbH-Gründung Steuern sparen - bei richtiger Herangehensweise ist das durchaus möglich und nicht unrealistisch. Eine GmbH gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften, welche der Körperschaftsteuer unterliegen. Diese beträgt 15 Prozent, die du für eine GmbH entrichten musst. Die Einkommensteuer dagegen kann bis zu 45 Prozent ausmachen, falls du eine GbR gründest.

GmbH gründen & Steuern sparen - Tipps & Vorgehen

GmbH gründen – Steuern sparen leicht gemacht!

Steuern sparen oder sich steuerliche Vorteile sichern, beginnt in der Regel schon vor der Gründung deines Unternehmens. Genauer gesagt in der Planungsphase deiner Unternehmensgründung. In dieser Phase musst du dir Gedanken darüber machen, welche Gesellschaftsform dein Unternehmen bekommen soll. Die Entscheidung über die richtige Gesellschaftsform hat einen ganz einfachen Hintergrund. Du kannst in Deutschland eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft gründen.

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Unterschied bei der steuerlichen Behandlung

Als Einzelunternehmer wirst du aber steuerrechtlich ganz anders behandelt, als dies bei einer Kapitalgesellschaft der Fall ist. Bei der Unterscheidung dieser beiden Arten von Gesellschaft wirst du zum ersten Mal mit dem Unterschied in der Besteuerung zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer konfrontiert. Wie einleitend bereits erwähnt, ist die Einkommensteuer, wie von einer Personengesellschaft zu entrichten, deutlich höher als die Körperschaftsteuer bei einer Kapitalgesellschaft. Bekanntlich gehört die GmbH zur Gruppe der Kapitalgesellschaften und deshalb ist hier schon der erste Grund ersichtlich, warum du beim Vorhaben GmbH gründen Steuern sparen kannst. Die steuerlichen Vorteile, die dir durch die Gründung einer GmbH entstehen, lohnt es sich genauer zu betrachten. Zu den wichtigsten dieser Vorteile gehören:

  • die gegenüber der Einkommensteuer niedrige Körperschaftsteuer von 15 %
  • Steuersparmöglichkeiten beim eigenen Gewinn
  • günstige Besteuerung auf erzielte Dividenden
  • steuerliche Vorteile bei der Behandlung von Geschäftsführergehältern
  • steuerliche Vorteile beim Thema Immobilien
Tipp!

Falls du gerne wissen möchtest, wie viel Einkommenssteuer du als Kleinunternehmer entrichten musst, kannst du einfach einen digitalen Einkommensteuerrechner verwenden!

Steuern sparen bei der Besteuerung des eigenen Gewinns

Bist du ein Einzelkaufmann oder auch ein Gesellschafter von einer Personengesellschaft, beispielsweise Gesellschafter einer GbR, musst du im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer deinen Gewinn versteuern. Für dich kann das bedeuten, dass dafür ein Spitzensteuersatz von bis zu 48 Prozent möglich ist. Konkret heißt das für dich, dass im schlimmsten Fall die Hälfte von deinem Gewinn an Steuern draufgehen kann. Viel günstiger gestaltet sich hingegen die Angelegenheit, wenn du Gesellschafter einer GmbH bist.

  • Kapitalertragssteuer ist eine Abgeltungssteuer: Bekommst du als Gesellschafter einer GmbH eine Dividende, so wird diese in der Regel mit einer Kapitalertragssteuer mit einem einheitlichen Satz von 25 % versteuert. Dies stellt für dich eine Abgeltungssteuer dar und diese fällt vor allem dann für dich viel günstiger aus, wenn du einen persönlichen Steuersatz von mehr als 25 % zahlen müsstest.
  • Nutzung vom Teileinkünfteverfahren möglich: Sollten bestimmte Bedingungen bestehen, gibt es auch die Möglichkeit, dass deine Dividende nicht durch die Besteuerung im Rahmen der Kapitalertragssteuer vorgenommen wird, sondern dem Teileinkünfteverfahren unterliegt. Das bedeutet, dass bei diesem Verfahren nur ein Anteil von 60 Prozent der Dividende zur Versteuerung herangezogen wird. Du würdest damit 40 Prozent deiner Dividende steuerfrei einstreichen können und damit eine satte Steuerersparnis vorweisen. Voraussetzung ist allerdings, dass du mit mindestens 25 Prozent an der GmbH beteiligt bist. Dazu gibt es aber eine Alternative. Bei dieser Alternative muss eine mindestens einprozentige Beteiligung vorliegen und du musst in der GmbH in leitender Funktion tätig sein. Ein nahezu idealer Fall, wenn du eine 1-Personen-GmbH betreibst. Möglich wäre auch eine Beteiligung von vier Mitgliedern aus deiner Familie, denen du eine 25-prozentige Beteiligung gibst. Auch damit lassen sich viele Steuern sparen.

Steuereinsparung durch Geschäftsführergehalt und anderen Leistungen

Bei einer GmbH lassen sich auch durch das Gehalt für einen Geschäftsführer Steuern sparen. Handelt es sich beispielsweise um eine gesellschaftergeführte GmbH, so kannst du das Gehalt über die anfallenden Personalkosten abrechnen. Es lohnt sich für dich, das Gehalt von einem solchen Geschäftsführer genauer zu betrachten.

  • Gehalt aus nicht selbstständiger Arbeit: Selbstverständlich ist es möglich, dass ein Geschäftsführer einer GmbH auch Gesellschafter der GmbH ist und von der GmbH als Geschäftsführer eingestellt wird. Trifft diese Regelung zu, so bezieht dieser ein Gehalt als Geschäftsführer, welches dem Steuerrecht nach aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit stammt. Das bedeutet, es wird ganz normal nach dem Einkommensteuersatz berechnet und dieser kann bis zu 48 Prozent Spitzensteuer beinhalten.
  • Gesellschafter-Gehalt als betrieblicher Aufwand: Bei einem Gesellschafter-Gehalt stellt dieses in der GmbH einen betrieblichen Aufwand dar. Das bedeutet, dass dieses Gehalt den Gewinn der GmbH mindert und aus Folge daraus die Dividende, welche ausbezahlt wird, höher ausfällt. Du musst allerdings daran denken, dass es sich hier um ein Geschäftsführergehalt handelt, welches von seiner Höhe im üblichen Rahmen liegen sollte. Das Finanzamt könnte ein zu hohes Gehalt schnell als verdeckte Gewinnausschüttung werten.
  • Rechnung für weitere Leistungen: Ein Gesellschafter einer GmbH kann nicht nur als Angestellter sein Gehalt in Rechnung stellen. Auch für weitere Leistungen ist dies durchaus möglich. Sehr häufig tritt dies beispielsweise in Bezug auf die Vermietung von Immobilien oder Wirtschaftsgütern auf sowie für die Gewährung von Darlehen. Die anfallenden Kosten für Zinsen, Mieten etc., welche dafür in Rechnung gestellt werden, kann die GmbH als Betriebsaufwand anrechnen. Die Einnahmen, welche ein Gesellschafter dafür bezieht, muss dieser als eigenständige Einnahmen verbuchen und versteuern. Auch hier ist darauf zu achten, dass es sich hier auf keinen Fall um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln darf.

Steuervorteil der GmbH bei Dividenden von Tochterunternehmen

Wie schon beschrieben, musst du als privater Gesellschafter für die Dividende einer GmbH eine pauschale Kapitalertragssteuer von 25 Prozent entrichten oder du nutzt die Option vom Teileinkünfteverfahren, falls die dafür notwendigen Bedingungen erfüllt werden. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn die GmbH eine Dividende von einem Tochterunternehmen bekommt?

Empfänger der Dividende Beschreibung der Besteuerung
Privater Gesellschafter
         
  • Besteuerung durch pauschale Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 %
  •      
  • Anwendung des Teileinkünfteverfahrens
GmbH erhält Dividende von Tochterunternehmen
         
  • Besteuerung erfolgt nach Regelung der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer
  •      
  • vom Prinzip her sind diese Dividenden steuerfrei. Dies wird in § 8b KStG geregelt
  •      
  • 5 % dieser Erträge müssen aber als Pauschal-Betriebsaufwand dem Gewinn zugerechnet werden
  •      
  • Konkret bedeutet dies, dass 5 % der Dividende mit einer Körperschaftsteuer von rund 15 % und einer etwa gleich hohen Gewerbesteuer versteuert werden
  •      
  • der effektive Steuersatz liegt bei nur rund 1,5 % und fällt von der Steuerersparnis günstiger aus, als beim Teileinkünfteverfahren

Steuern sparen durch Veräußerung von Tochterunternehmen

Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich auch bei einer Veräußerung von einem Tochterunternehmen. Allerdings musst du auch hier zwischen der Besteuerung einer Privatperson und der Besteuerung einer GmbH unterscheiden.

Besteuerung bei Privatperson Besteuerung bei GmbH
         
  • Verkaufst du als Unternehmer deinen Betrieb, kannst du als Privatperson den Gewinn durch die Veräußerung einer Versteuerung der Einkommensteuer hinzufügen. Das bedeutet allerdings, dass hier ein Steuersatz bis zu 48 % möglich ist. Gerade beim Verkauf von einem Unternehmen ist die Wahrscheinlichkeit dazu sehr hoch.
  •      
  • Du kannst den Gewinn durch eine Veräußerung aber auch ermäßigt versteuern. Das Finanzamt gibt dir hier nur ein einziges Mal die Chance dazu und auch nur dann, wenn du eine Bedingung erfüllen kannst. Diese Bedingung lautet, dass du dein 55. Lebensjahr vollendet haben musst. Als Alternative steht dir der Nachweis einer Berufsunfähigkeit zur Verfügung, um Steuern sparen zu können.
  •      
  • Solltest du eine dieser Optionen der ermäßigten Veräußerung nutzen, kannst du auch einen Freibetrag geltend machen. Dieser liegt bei einer Höhe von 45.000 Euro. Ist dein Veräußerungsgewinn aber über einer Grenze von 136.000 Euro, wird dieser Freibetrag anteilig gekürzt. Rechnerisch ist der Freibetrag bei einem Veräußerungsgewinn von 181.000 Euro bereits aufgebraucht.
         
  • Vergleicht man die Besteuerung von Dividenden von einem Tochterunternehmen, so ist auch der Verkauf der Mutter-GmbH vom Prinzip her steuerfrei. Berücksichtigen musst du aber den pauschalen Betriebsaufwand. Hier wird eine Besteuerung von 5 % des Gewinns durchgeführt, und zwar mit einer Körperschaftsteuer und einer Gewerbesteuer von jeweils 15 %. Auch hier heißt das, dass hier gerade einmal 1,5 % Steuer fällig sind.

Steuervorteil der GmbH bei der Vermietung von Immobilien

Ein weiterer Steuervorteil bei der GmbH Gründung ergibt sich für dich im Bereich Immobilien. Hier stehen für folgende Möglichkeiten zur Verfügung, um Steuern sparen zu können.

Besteuerung bei natürlichen Personen Besteuerung bei einer GmbH
         
  • Mieteinnahmen werden hier versteuert mit der Anwendung durch das Einkommensteuergesetz. Im Klartext heißt das für dich, dass auch hier wieder ein Spitzensteuersatz von bis zu 48 % anfallen kann.
         
  • Deutlich niedriger fällt der Steuersatz für eine GmbH aus. Hier gilt wieder eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15 %. Bei der Gewerbesteuer ist es für dich gar möglich, für deine GmbH eine Steuerfreiheit zu bekommen. Dazu brauchst du allerdings eine GmbH, welche nur Immobilien in ihrem Besitz hat und diese verwaltet. Es wird hier auch von einer reinen Immobilien-GmbH gesprochen. Führst du noch eine weitere Tätigkeit mit der GmbH aus, wird dir diese Steuerfreiheit sofort entzogen.

Außersteuerlich betrachtet: weitere Vorteile einer GmbH

Neben den steuerlichen Aspekten bietet dir eine GmbH aber noch viele weitere Vorteile. Es ist nicht immer zutreffend, dass die Gründung einer GmbH immer nur mit hohen Kosten in Verbindung gebracht wird. Nachfolgend findest du alle Vorteile einer GmbH, die nichts mit Steuern sparen zu tun haben:

  • Es gibt eine Begrenzung der Haftung, welche sich nur auf das Vermögen der Gesellschaft bezieht.
  • Eine GmbH eignet sich nicht nur für Produktion, Handel oder Dienstleistung, sondern auch für dich als Unternehmer im Bereich künstlerische, freiberufliche oder wissenschaftliche Tätigkeiten.
  • Beim Gesellschaftsvertrag gibt es für dich viele Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Du kannst eine GmbH auch als Ein-Personen-GmbH gründen.
  • In das notwendige Stammkapital kannst du bei der Gründung auch Sacheinlagen einbringen.
  • Es ist nicht sonderlich schwierig und kompliziert, wenn Gesellschafter der GmbH wechseln.

Nachteile der Gründung einer GmbH

In der Regel gibt es immer dort, wo es Vorteile gibt, auch Nachteile. Dies ist auch bei der Gründung einer GmbH der Fall. Hier alle Nachteile im Überblick:

  • Bis zur Hälfte muss bei der Gründung das Stammkapital einbezahlt werden. Die Höhe für das Stammkapital einer GmbH liegt bei 25.000 Euro.
  • Im Vergleich zur Gründung einer GbR hast du deutlich mehr Formalitäten zu erledigen.
  • Für eine GmbH besteht immer eine Gewerbesteuerpflicht.
  • Es gibt strenge Vorschriften für die GmbH bezüglich der Buchführung, der Offenlegung und Erstellung von Bilanzen.
  • Bei der Gründung von einer GmbH ist immer eine notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister notwendig.
  • Strikte Trennung des Vermögens zwischen Gesellschafter und GmbH

Aufwand der Gründung einer GmbH

Die Gründung einer GmbH ist mit einem relativ hohen Aufwand verbunden. Das beginnt schon bei der Planung und beinhaltet auch zwingend erforderliche Gründungsmaßnahmen wie notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister. Doch die Arbeit und der hohe Aufwand sind mit der Gründung nicht vorbei. Auch die spätere Arbeit mit der GmbH ist mit einem hohen Aufwand verbunden. Denke dabei vor allem an die Pflicht zur doppelten Buchführung und an die Bilanzierungspflicht.

Gebühren und Kosten bei der Gründung einer GmbH

Die Höhe der Kosten und Gebühren bei der Gründung einer GmbH richtet sich bei einigen Positionen auch nach der Anzahl der Gesellschafter. Für die Gründung einer GmbH musst du mit folgenden Kosten rechnen, ausgehend von der Gründung mit einem Gesellschafter:

Posten Höhe der Kosten
Stammkapital 25.000 €
Beurkundung Gesellschaftervertrag und Bestellung Geschäftsführer 375 €
Vollzugsgebühr für Gesellschafterliste 96,00 €
Entwurf für die Handelsregisteranmeldung 62,50 €
Betreuungstätigkeit 62,50 €
Erzeugung XML-Strukturdateien 37,50 €
Post- und Telekommunikationspauschalen für den Notar 30,00 €
Dokumentenpauschalen für den Notar 22,00 €
Notargebühren brutto 815,75 €
Handelsregistereintrag 150,00 €
Gewerbeanmeldung 35,00 €
Gesamtkosten für Gründung (brutto) 1000,75 €
 
Tipp!

Deutlich reduzieren kannst du die Gründungskosten, wenn du für die Gründung ein Musterprotokoll verwendest. In diesem Fall würden die Kosten rund 500 Euro weniger betragen.

Kurz zusammengefasst: Wie gründest du eine GmbH?

Bei der Gründung einer GmbH musst du viele Punkte beachten. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist das Gründen hier deutlich aufwendiger. Die Gründung dieser Kapitalgesellschaft ist auch immer mit einer Eintragung ins Handelsregister verbunden, unabhängig davon, wie viele Gesellschafter bei der Gründung beteiligt sind. Allerdings muss klar gesagt werden, dass du durch eine GmbH Gründung gegenüber dem Finanzamt einiges an Steuern sparen kannst. Nachfolgend grob die Schritte, die für die GmbH Gründung notwendig sind:

  • Festlegen welchen Namen die GmbH haben soll
  • Verteilung der Anteile an der GmbH
  • Festlegung Höhe vom Stammkapital
  • Aufsetzen vom Gesellschaftervertrag
  • Notartermin vereinbaren
  • Eröffnung Geschäftskonto
  • Eintrag der GmbH ins Handelsregister vornehmen lassen
  • Einrichten Briefkasten für Sitz der GmbH
  • Anmeldung der GmbH beim Gewerbe- und Finanzamt und möglicherweise bei der IHK
  • Erstellung der Geschäftspapiere
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Fazit/ Zusammenfassung

Für das Vorhaben, eine GmbH gründen zu wollen, gibt es einige gute Gründe. Vor allem für Steuersparer ist dies eine Möglichkeit, sein eigenes Unternehmen mit dieser Rechtsform zu gründen. Gegenüber anderen Rechtsformen wie beispielsweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaften kannst du mit der GmbH Gründung einiges an Steuern sparen. Sicherlich gibt es auch bei der Gründung einer GmbH einige Nachteile, doch diese Gründungsform sollte auf jeden Fall in Erwägung gezogen werden.

Das Video fasst nochmal alles Wichtige rund um das Thema GmbH gründen & Steuer sparen zusammen:

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