Stufe 1: Erste Mahnung schreiben (Zahlungserinnerung)
Die erste Mahnung bezeichnen die meisten Unternehmen als Zahlungserinnerung. Sie ist eher freundlich formuliert und erinnert den Schuldner daran, dass er noch eine Rechnung zu bezahlen hat. Führe die betreffende Rechnungsnummer und den Rechnungsbetrag auf, um ihm die Zuordnung zu erleichtern. Auf die Berechnung von Mahnkosten solltest du im ersten Mahnschreiben noch verzichten.
Noch einmal als Erinnerung: Wenn du kein Zahlungsziel setzt und diese erste Stufe nur als "Zahlungserinnerung" bezeichnest, setzt du deinen Kunden ggf. nicht in Verzug und kannst damit auch keine rechtlichen Schritte einleiten.
Setzt du kein Zahlungsziel, solltest du die erste Mahnung daher immer auch als solche betiteln und die Zahlungserinnerung eher als Stufe 0 ohne rechtliche Bindung sehen.