Sich arbeitslos selbstständig machen klingt nicht wie ein Traum. Du kannst das jedoch durchaus schaffen und bekommst dabei auch noch die nötige Unterstützung. Diese Unterstützung gibt es in Form von Zuschüssen und Fördermitteln, die genau auf das Vorhaben sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig zu machen ausgerichtet sind. Was du selbst aber unbedingt brauchst, ist der Wille, dies auch zu machen und zu schaffen. Aus der Arbeitslosigkeit gründen ist kein Einzelfall und schon viele vor dir haben das geschafft und sich eine stabile Existenz aufgebaut. Wenn du neugierig geworden bist und du noch mehr über das Thema erfahren willst, solltest du unbedingt diesen Artikel weiterlesen.
Solltest du arbeitslos sein, dann hast du in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Unterschieden wird hier zwischen dem Arbeitslosengeld 1 und dem Arbeitslosengeld 2, auch als ALG 1 und ALG 2 bezeichnet. Der Erhalt von Arbeitslosengeld stellt für dich auch die Grundvoraussetzung dar, um einen sogenannten Gründungszuschuss zu erhalten. Diese Förderung soll dir beim Vorhaben helfen, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen. Schauen wir uns einmal an, welche Unterschiede es für dich zwischen ALG 1 und ALG 2 gibt.
ALG 1 | ALG 2 |
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ALG 1 gilt als Grundvoraussetzung dafür, dass du Anspruch auf den Gründungszuschuss hast, um im Falle von Arbeitslosigkeit dein eigenes Unternehmen zu gründen. Beantragen musst du diesen Gründungszuschuss beim für dich zuständigen Arbeitsamt. | Der Bezug von ALG 2 schließt eine Förderung nicht aus. Auch dann ist es für dich möglich, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen. Allerdings bekommst du in diesem Fall als Förderung nicht den Gründungszuschuss, sondern das sogenannte Einstiegsgeld. Dieses kannst du beim für dich zuständigen Arbeitsamt beantragen. |
Bei der Beantragung von ALG 1 musst du überdies noch folgende Dinge beachten:
Nachfolgend die wichtigsten Fakten, die du beim Gründungszuschuss wissen musst.
Einstiegsgeld bekommst du dann, wenn du ALG 2 beziehst. Folgende Fakten solltest du über das Einstiegsgeld wissen.
Sich arbeitslos selbstständig machen und ein Unternehmer gründen, bedarf einer sehr guten Planung und einer sehr guten Strategie. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn du als Bezieher von ALG 1 dieses Vorhaben umsetzen willst. Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen willst, ist die richtige Strategie ein wichtiger Schlüssel über späteren Erfolg oder Misserfolg. Einige mögliche Strategien haben wir nachfolgend für dich aufgelistet.
Die Strategie sich zunächst einmal nebenberuflich selbstständig zu machen, bringt dir einige Vorteile und vor allem auch finanzielle Sicherheit. So ist es durchaus möglich, dass du unter bestimmten Bedingungen kleinere Aufträge annimmst, ohne dass dabei dein ALG gekürzt wird. Beim Thema Arbeitslosengeld und selbstständig machen, musst du deshalb ein paar grundlegende Faktoren beachten.
Strategie | Beschreibung |
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Nebenberuflich mit kleinen Aufträgen arbeiten | Du kannst dich nebenberuflich selbstständig machen, kleinere Aufträge annehmen und dennoch nicht den Bezug von ALG gefährden. Doch einige Punkte musst du dabei beachten*:
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Nebenberuflich mit größeren Aufträgen arbeiten | Bekommst du nach deiner Existenzgründung deiner zunächst nebenberuflich ausgelegten Tätigkeit größere Aufträge, so ist dies durchaus erfreulich. Allerdings kann dies auch Einfluss auf den Bezug von deinem ALG haben. Dies trifft in folgenden Fällen zu:
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*Werden diese Voraussetzungen erfüllt, bekommst du dein ALG inklusive der Beträge für die Sozialversicherung (Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung) in voller Höhe weiter.
Wenn du deine Arbeitslosigkeit komplett aufgeben willst und einen privaten Investor für deine Geschäftsidee gefunden hast, musst du zuerst deine Selbstständigkeit anmelden, um mit deinem eigenen Unternehmen durchstarten zu können.
Eine weitere mögliche Strategien wäre für dich die Selbstständigkeit auf Zeit. Wenn du während deiner Selbstständigkeit weiterhin Arbeitslosengeld beziehen willst, lässt sich für dich durch diese Strategie und den Bezug von ALG 1 mit einer gewissen finanziellen Sicherheit dein Gründungsrisiko minimieren. Doch wie musst du dir diese Selbstständigkeit eigentlich genau vorstellen?
Du solltest darauf achten, dass diese Unterbrechung wegen des Auftrags nicht mehr als sechs Wochen beträgt. Innerhalb von diesem Zeitfenster musst du keinen neuerlichen Antrag auf ALG stellen. Für Bezieher von ALG 2 ist diese Strategie nicht vorgesehen.
Als Bezieher von ALG 1 bringt dir die Strategie mit dieser Art von Existenzgründung auf Zeit einige Vorteile.
Du kannst dich arbeitslos selbstständig machen mit Zuschuss vom Arbeitsamt. Dies ist eine besondere Förderung, um dich aus einer Arbeitslosigkeit zu holen und dich zu einer Existenzgründung zu motivieren. Doch diesen Existenzgründungszuschuss bekommst du nur, wenn du als Existenzgründer eine selbstständige Tätigkeit im Vollerwerb planst. Überdies müssen von dir weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Ein wichtiger Punkt allerdings gleich vorab. Nicht für jede Art von Arbeitslosengeld gibt es diesen Gründungszuschuss. Es ist ein Fördermittel, welches nur für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 gedacht ist.
Mit dem Gründungszuschuss sollen Empfänger von Arbeitslosengeld 1 unterstützt und auf ihrem Weg von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit unterstützt werden. Für den Erhalt des Gründungszuschusses müssen von dir folgende Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Gründungszuschuss als Förderung ist in zwei Phasen aufgegliedert. Wird dir dieses Fördermittel bewilligt, bekommst du in Phase 1 deinen individuellen Regelsatz des ALG 1 für einen Zeitraum von sechs Monaten. Damit sollst du deinen Lebensunterhalt finanzieren. Zusätzlich bekommst du die ersten sechs Monate eine weitere Grundförderung in Höhe von monatlich 300 Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine Sozialversicherungspauschale.
In der zweiten Phase fällt die Zahlung vom ALG 1 Regelsatz komplett weg. Du bekommst für einen maximalen Zeitraum von neun Monaten nur noch die Sozialversicherungspauschale. Diese bekommst du allerdings nur dann, wenn du deine unternehmerischen Aktivitäten entsprechend nachweisen kannst. Wissenswert für dich ist außerdem, dass für Phase 2 nicht automatisch die Förderung bezahlt wird. Willst du diesen Betrag, musst du dies auch entsprechend beantragen.
Ist der Gründerzuschuss bewilligt worden und du bekommst diesen Zuschuss monatlich ausbezahlt, so verringert sich die Zeit auf den Anspruch auf ALG 1 im gleichen Zeitraum.
Neben dem Antrag auf einen Gründungszuschuss musst du folgende Unterlagen einreichen:
Wie bereits erwähnt, kannst du den Antrag für den Gründungszuschuss beim Arbeitsamt oder direkt bei deinem Sachbearbeiter bekommen. Das Arbeitsamt ist auch der Entscheider über die Genehmigung oder Ablehnung für deinen Antrag. Dies liegt immer im Ermessen vom Arbeitsamt und du hast auf keinen Fall einen rechtlichen Anspruch darauf.
Wie oben bereits erwähnt, hat die Agentur für Arbeit beim Gründungszuschuss einen Ermessensspielraum. Das bedeutet, dass du vor allem deinen Sachbearbeiter von deiner Geschäftsidee überzeugen musst. Am besten gelingt dir dies mit einem sehr genauen und detaillierten Businessplan und der ausführlichen Beschreibung deiner Geschäftsidee. Auf folgende Punkte solltest du besonders viel Augenmerk legen.
Mit einer Businessplan Vorlage kannst du diesen ganz einfach erstellen. Alle wichtigen Informationen sind bereits enthalten, du musst nur noch deine Geschäftsidee und Zahlen einfügen.
Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen willst, solltest du über den Gründungszuschuss einige wichtige Fakten wissen und diese entsprechend berücksichtigten. Alles, was wichtig ist, bekommst du nachfolgend auf einen Blick:
Beziehst du ALG 2, steht dir statt dem Gründungszuschuss ein sogenanntes Einstiegsgeld zur Beantragung bereit. Dieses Einstiegsgeld soll dir ebenfalls bei deiner Umsetzung dich arbeitslos selbstständig machen als Unterstützung dienen. Im Gegensatz zum Gründungszuschuss ist die Höhe der Förderung durch das Einstiegsgeld allerdings nicht geregelt. Dies bestimmt ganz allein dein Sachbearbeiter beim Arbeitsamt und liegt in dessen Ermessen.
Wie bereits erwähnt, kannst du als Empfänger von ALG 2 (umgangssprachlich Hartz IV) bei allen Grundsicherungsstellen ein Einstiegsgeld beantragen. Es ist aber dem Ermessen des Trägers dieser Grundsicherung überlassen, ob dieses Einstiegsgeld gewährt wird oder nicht. Wie auch beim Gründungszuschuss hast du beim Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit auf das Einstiegsgeld keinen rechtlichen Anspruch. Einstiegsgeld kann dir für die maximale Dauer von 24 Monaten genehmigt werden. Doch die Praxis zeigt, dass die Bewilligungszeiträume deutlich darunter liegen. Wie hoch dieses Einstiegsgeld ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Ein sehr wichtiger Faktor ist beispielsweise die Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit. Zwar liegt die Höhe auch im Ermessen von deinem Sachbearbeiter, dennoch gibt die Bundesagentur für Arbeit eine Empfehlung dazu.
Überdies gibt es für die Berechnung der Höhe vom Einstiegsgeld bei einer Existenzgründung noch zwei unterschiedliche Bemessungsgrundlagen.
Planst du dich arbeitslos selbstständig zu machen und bist Bezugsberechtigter von ALG 2, musst du für die Beantragung vom Einstiegsgeld noch weitere Voraussetzungen erfüllen.
Beim Jobcenter musst du das Einstiegsgeld beantragen. Nach Antragstellung überprüft dein Sachbearbeiter, ob für die beantragte Förderung eine Notwendigkeit besteht und ob du die Tragfähigkeit für eine Existenzgründung erfüllst. Um diese Entscheidung möglich zu machen, musst du neben dem Antrag auf Einstiegsgeld noch weitere Unterlagen einreichen.
Wie dies auch schon beim Gründungszuschuss der Fall ist, besteht auch beim Einstiegsgeld kein rechtlicher Anspruch und es liegt im Ermessen vom Jobcenter, dir das Einstiegsgeld zu bewilligen oder abzulehnen. Das heißt, dass du auch hier deinen Sachbearbeiter von deiner Geschäftsidee begeistern und überzeugen musst. Dies kann dir vor allem mit einem sehr gut erstellten Businessplan gelingen. Du musst das Vorhaben deiner Gründung genau beschreiben und auf mögliche Erfolge und Risiken eingehen. Solch ein Businessplan ist nicht von heute auf morgen zu erstellen und es ist ratsam, sich hier Hilfe von einem Gründungsberater zu holen. Mit dessen Hilfe kann deinem Start in die Selbstständigkeit kaum noch was im Wege stehen.
Beziehst du ALG 2, dann kannst du noch eine weitere besondere Förderung beantragen. Es handelt sich hierbei um den sogenannten Investitionszuschuss, den du sozusagen noch „on top“ als besondere Förderung neben dem Einstiegsgeld bekommen kannst. Für die Anschaffung von Sachgütern für deine Betriebs- und Geschäftsausstattung kannst du hier nochmals bis zu 5.000 Euro extra erhalten.
Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen willst und nach besonderen Fördermöglichkeiten suchst, kannst du den Fördercheck kostenlos testen und dich über deine finanziellen Möglichkeiten informieren.
Eine Arbeitslosigkeit kann jeden schnell treffen. Völlig unverschuldet und ohne große Vorwarnung kann plötzlich der Arbeitsplatz verloren gehen. Gut, dass es in Fällen von Arbeitslosigkeit eine Absicherung in Form von Arbeitslosengeld 1 und bei längerer Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosengeld 2 gibt. Genauso dieses ALG 1 oder ALG 2 gibt dir aber auch die Chance, direkt von der Arbeitslosigkeit hinein in die Selbstständigkeit zu starten. Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen willst, stehen dir hierzu als Fördermittel beim ALG 1 der Gründungszuschuss und bei ALG 2 das Einstiegsgeld zur Verfügung. Beide unterscheiden sich nicht nur in Dauer und Höhe der Leistung, sondern auch durch unterschiedliche Antragsvoraussetzungen. Auf jeden Fall aber wird dir durch finanzielle Sicherheit die Möglichkeit gegeben, der Arbeitslosigkeit zu entfliehen und dein eigenes Unternehmen zu gründen.
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