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Arbeitslos selbstständig machen – Tipps & Strategien für deine Existenzgründung!

Arbeitslos selbstständig machen – Tipps & Strategien für deine Existenzgründung!

Aktualisiert am
17
.
06
.
2024

Sich arbeitslos selbstständig machen klingt nicht wie ein Traum. Du kannst das jedoch durchaus schaffen und bekommst dabei auch noch die nötige Unterstützung. Diese Unterstützung gibt es in Form von Zuschüssen und Fördermitteln, die genau auf das Vorhaben sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig zu machen ausgerichtet sind. Was du selbst aber unbedingt brauchst, ist der Wille, dies auch zu machen und zu schaffen. Aus der Arbeitslosigkeit gründen ist kein Einzelfall und schon viele vor dir haben das geschafft und sich eine stabile Existenz aufgebaut. Wenn du neugierig geworden bist und du noch mehr über das Thema erfahren willst, solltest du unbedingt diesen Artikel weiterlesen.

Arbeitslos selbstständig machen – Tipps & Strategien für deine Existenzgründung!

Arbeitslosengeld 1 & Bürgergeld (früher ALG 2) – was ist das?

Solltest du arbeitslos sein, dann hast du in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Unterschieden wird hier zwischen dem Arbeitslosengeld 1 und dem Arbeitslosengeld 2 (seit dem 01.01. Bürgergeld), auch als ALG 1 und ALG 2 bzw. Bürgergeld bezeichnet. Der Erhalt von Arbeitslosengeld stellt für dich auch die Grundvoraussetzung dar, um einen sogenannten Gründungszuschuss zu erhalten. Diese Förderung soll dir beim Vorhaben helfen, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen. Schauen wir uns einmal an, welche Unterschiede es für dich zwischen ALG 1 und dem Bürgergeld gibt.

ALG 1 Bürgergeld
ALG 1 gilt als Grundvoraussetzung dafür, dass du Anspruch auf den Gründungszuschuss hast, um im Falle von Arbeitslosigkeit dein eigenes Unternehmen zu gründen. Beantragen musst du diesen Gründungszuschuss beim für dich zuständigen Arbeitsamt. Der Bezug von Bürgergeld schließt eine Förderung nicht aus. Auch dann ist es für dich möglich, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen. Allerdings bekommst du in diesem Fall als Förderung nicht den Gründungszuschuss, sondern das sogenannte Einstiegsgeld. Dieses kannst du beim für dich zuständigen Arbeitsamt beantragen.

Bei der Beantragung von ALG 1 musst du überdies noch folgende Dinge beachten:

  • bei der Antragstellung musst du zum Start deiner Selbstständigkeit mindestens 1 Tag lang ALG 1 bekommen haben
  • um die Förderung zu erhalten, musst du ALG 1 beziehen und noch mindestens 150 Tage einen Anspruch darauf haben

Was du über den Gründungszuschuss wissen musst

Nachfolgend die wichtigsten Fakten, die du beim Gründungszuschuss wissen musst.

  • Die Beantragung erfolgt direkt bei deinem für dich zuständigen Arbeitsamt. Du solltest am besten dort mit deinem Berater über das Thema sprechen.
  • Den Gründungszuschuss bekommst du in der ersten Phase deiner Gründung für einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend gibt es in der zweiten Gründungsphase noch einmal den Gründungszuschuss für weitere neun Monate. Das bedeutet, dass die Förderung für dich maximal 15 Monate dauert.
  • Neben deinem Arbeitslosengeld 1 bekommst du in der ersten Phase noch einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 300 Euro. Dies ist für deine Sozialversicherung gedacht. In der zweiten Phase gibt es allerdings dann nur noch diese 300 Euro ohne das ALG 1.
  • Um überhaupt Anspruch auf den Gründungszuschuss zu bekommen, muss dein Vorhaben, eine Existenz zu gründen, auf einer hauptberuflichen Gründung beruhen.
  • Dem Arbeitsamt gegenüber musst du den Nachweis erbringen, dass du auch die fachlichen Fähigkeiten hast, ein Unternehmen zu gründen. Hat dein Berater daran berechtigte Zweifel, kann er dir den Gründungszuschuss verweigern.
  • Für die Dauer des Erhalts vom Gründungszuschuss reduziert sich dein Restanspruch auf das ALG 1 genau auf den Zeitraum der Dauer deiner Förderung.

Was du über das Einstiegsgeld wissen musst

Einstiegsgeld bekommst du dann, wenn du Bürgergeld beziehst. Folgende Fakten solltest du über das Einstiegsgeld wissen.

  • Die Förderung Einstiegsgeld bekommst du maximal für einen Zeitraum von 24 Monaten.
  • Wie hoch diese Förderung ist, liegt ganz im Ermessensspielraum von deinem Berater beim Arbeitsamt. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass du neben den Kosten für deinen Lebensunterhalt auch Förderung für Anschaffungen im Rahmen deiner Gründung bekommst.

Von arbeitslos zu selbstständig machen: Strategien für deine Existenzgründung

Sich arbeitslos selbstständig machen und ein Unternehmer gründen, bedarf einer sehr guten Planung und einer sehr guten Strategie. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn du als Bezieher von ALG 1 dieses Vorhaben umsetzen willst. Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen willst, ist die richtige Strategie ein wichtiger Schlüssel über späteren Erfolg oder Misserfolg. Einige mögliche Strategien haben wir nachfolgend für dich aufgelistet.

Arbeitslos selbstständig machen als Nebenberuf & ALG erhalten

Die Strategie sich zunächst einmal nebenberuflich selbstständig zu machen, bringt dir einige Vorteile und vor allem auch finanzielle Sicherheit. So ist es durchaus möglich, dass du unter bestimmten Bedingungen kleinere Aufträge annimmst, ohne dass dabei dein ALG gekürzt wird. Beim Thema Arbeitslosengeld und selbstständig machen, musst du deshalb ein paar grundlegende Faktoren beachten.

Strategie Beschreibung
Nebenberuflich mit kleinen Aufträgen arbeiten Du kannst dich nebenberuflich selbstständig machen, kleinere Aufträge annehmen und dennoch nicht den Bezug von ALG gefährden. Doch einige Punkte musst du dabei beachten*:
  • dein Nebenverdienst darf einen Gewinn von max. 165 Euro monatlich nicht übersteigen
  • deine nebenberufliche Tätigkeit muss unter einer Wochenarbeitszeit von unter 15 Stunden liegen
Nebenberuflich mit größeren Aufträgen arbeiten Bekommst du nach deiner Existenzgründung deiner zunächst nebenberuflich ausgelegten Tätigkeit größere Aufträge, so ist dies durchaus erfreulich. Allerdings kann dies auch Einfluss auf den Bezug von deinem ALG haben. Dies trifft in folgenden Fällen zu:
  • Die größeren Aufträge steigern deinen Gewinn auf mehr als 165 Euro monatlich. Tritt dies ein, so wird dieser Gewinn mit deinem ALG und dem gültigen Regelsatz verrechnet.
  • Übersteigt deine nebenberufliche Wochenarbeitszeit die Grenze von 15 Stunden, hat dies eine Einstellung deiner gesamten Zahlung von ALG zur Folge. Auch für die Beträge von Krankenversicherung und Pflegeversicherung musst du selbst aufkommen. Für deine spätere Altersversorgung als Selbstständiger musst du selbst sorgen.

*Werden diese Voraussetzungen erfüllt, bekommst du dein ALG inklusive der Beträge für die Sozialversicherung (Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung) in voller Höhe weiter.

Tipp!

Wenn du deine Arbeitslosigkeit komplett aufgeben willst und einen privaten Investor für deine Geschäftsidee gefunden hast, musst du zuerst deine Selbstständigkeit anmelden, um mit deinem eigenen Unternehmen durchstarten zu können.

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Selbstständigkeit auf Zeit

Eine weitere mögliche Strategien wäre für dich die Selbstständigkeit auf Zeit. Wenn du während deiner Selbstständigkeit weiterhin Arbeitslosengeld beziehen willst, lässt sich für dich durch diese Strategie und den Bezug von ALG 1 mit einer gewissen finanziellen Sicherheit dein Gründungsrisiko minimieren. Doch wie musst du dir diese Selbstständigkeit eigentlich genau vorstellen?

  • Du nimmst einen Auftrag an und vereinbarst mit deinem Auftraggeber einen Zeitraum, in dem du deine Leistung erbringen musst.
  • An die Agentur für Arbeit musst du aufgrund dieser Auftragsannahme eine sogenannte Veränderungsmitteilung schicken. Du teilst mit, dass für den vereinbarten Zeitraum eine selbstständige Tätigkeit von dir aufgenommen wird. Das Arbeitsamt wird daraufhin deine Leistungszahlung für ALG 1 vorübergehend unterbrechen. Achte aber darauf, dass du diese Informationen sehr schnell an das Arbeitsamt weitergibst. Wenn du möchtest, kannst du dies auch online erledigen.
  • Eine weitere Mitteilung über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit für diesen bestimmten Zeitraum musst du an die Krankenkasse schicken.
  • Danach kannst du dich der Erledigung und Erfüllung deines Auftrags widmen.
  • Ist der Auftrag erledigt erfolgt von deiner Seite wieder eine Meldung an das Arbeitsamt, dass deine selbstständige Tätigkeit erledigt ist. Diese wird danach die Unterbrechung für den Bezug von ALG 1 wieder aufheben. Die Krankenkasse musst du diesmal nicht informieren. Dies erledigt automatisch das Arbeitsamt für dich.
Wichtig:

Du solltest darauf achten, dass diese Unterbrechung wegen des Auftrags nicht mehr als sechs Wochen beträgt. Innerhalb von diesem Zeitfenster musst du keinen neuerlichen Antrag auf ALG stellen. Für Bezieher von Bürgergeld ist diese Strategie nicht vorgesehen.

Vorteile der Selbstständigkeit auf Zeit

Als Bezieher von ALG 1 bringt dir die Strategie mit dieser Art von Existenzgründung auf Zeit einige Vorteile.

  • Dir geht der Anspruch auf ALG 1 nicht verloren und auch die Übernahme der Beiträge für die Sozialversicherung bleibt erhalten.
  • Auf die Bezugsdauer von ALG 1 hat die Dauer der Unterbrechung keinen Einfluss und wird nicht gemindert.
  • Für deine Kranken- und Pflegeversicherung fallen wegen der Unterbrechung der ALG 1 Zahlung weniger Beiträge an.
  • Aus deinen Einnahmen durch den angenommenen Auftrag entstehen dir keine Nachteile. Es findet keine Verrechnung mit dem ALG 1 statt.

Gründungszuschuss für Existenzgründer mit ALG 1 und Bürgergeld

Du kannst dich arbeitslos selbstständig machen mit Zuschuss vom Arbeitsamt. Dies ist eine besondere Förderung, um dich aus einer Arbeitslosigkeit zu holen und dich zu einer Existenzgründung zu motivieren. Doch diesen Existenzgründungszuschuss bekommst du nur, wenn du als Existenzgründer eine selbstständige Tätigkeit im Vollerwerb planst. Überdies müssen von dir weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Ein wichtiger Punkt allerdings gleich vorab. Nicht für jede Art von Arbeitslosengeld gibt es diesen Gründungszuschuss. Es ist ein Fördermittel, welches nur für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 gedacht ist.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss für ALG 1

Mit dem Gründungszuschuss sollen Empfänger von Arbeitslosengeld 1 unterstützt und auf ihrem Weg von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit unterstützt werden. Für den Erhalt des Gründungszuschusses müssen von dir folgende Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung. Das bedeutet, dass du deine Geschäftsidee einer fachkundigen Kommission vorstellen musst. Dies kann beispielsweise die IHK sein. Diese bewerten dann nicht nur deine Geschäftsidee, sondern auch deine kaufmännischen und fachlichen Kenntnisse. Bestehst vor diesen Experten, bekommst du die Tragfähigkeitsbescheinigung.
  • Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf ALG 1 bei Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit
  • Arbeitslosenmeldung von mindestens einem Tag
  • Die Existenzgründung soll das Ziel einer hauptberuflichen Tätigkeit erfüllen

Höhe und Dauer des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss als Förderung ist in zwei Phasen aufgegliedert. Wird dir dieses Fördermittel bewilligt, bekommst du in Phase 1 deinen individuellen Regelsatz des ALG 1 für einen Zeitraum von sechs Monaten. Damit sollst du deinen Lebensunterhalt finanzieren. Zusätzlich bekommst du die ersten sechs Monate eine weitere Grundförderung in Höhe von monatlich 300 Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine Sozialversicherungspauschale.

Achtung:

In der zweiten Phase fällt die Zahlung vom ALG 1 Regelsatz komplett weg. Du bekommst für einen maximalen Zeitraum von neun Monaten nur noch die Sozialversicherungspauschale. Diese bekommst du allerdings nur dann, wenn du deine unternehmerischen Aktivitäten entsprechend nachweisen kannst. Wissenswert für dich ist außerdem, dass für Phase 2 nicht automatisch die Förderung bezahlt wird. Willst du diesen Betrag, musst du dies auch entsprechend beantragen.

Auswirkung des Gründungszuschusses auf den Anspruch von Arbeitslosengeld

Ist der Gründerzuschuss bewilligt worden und du bekommst diesen Zuschuss monatlich ausbezahlt, so verringert sich die Zeit auf den Anspruch auf ALG 1 im gleichen Zeitraum.

Antrag auf Gründungszuschuss

Neben dem Antrag auf einen Gründungszuschuss musst du folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular für den Gründungszuschuss gibt es beim Arbeitsamt. Am besten wendest du dich direkt an deinen Sachbearbeiter.
  • Tragfähigkeitsbeschreibung von einer anerkannten Stelle
  • Nachweis über alle deine fachlichen Qualifikationen
  • Professioneller Businessplan mit Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau

Wo beantragst du den Gründungszuschuss?

Wie bereits erwähnt, kannst du den Antrag für den Gründungszuschuss beim Arbeitsamt oder direkt bei deinem Sachbearbeiter bekommen. Das Arbeitsamt ist auch der Entscheider über die Genehmigung oder Ablehnung für deinen Antrag. Dies liegt immer im Ermessen vom Arbeitsamt und du hast auf keinen Fall einen rechtlichen Anspruch darauf.

Gründungszuschuss beantragen Agentur für Arbeit
 Beratung für den Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit, Quelle: www.arbeitsagentur.de

Tipps zum Gründungszuschuss

Wie oben bereits erwähnt, hat die Agentur für Arbeit beim Gründungszuschuss einen Ermessensspielraum. Das bedeutet, dass du vor allem deinen Sachbearbeiter von deiner Geschäftsidee überzeugen musst. Am besten gelingt dir dies mit einem sehr genauen und detaillierten Businessplan und der ausführlichen Beschreibung deiner Geschäftsidee. Auf folgende Punkte solltest du besonders viel Augenmerk legen.

  • Du brauchst einen hieb- und stichfesten Finanzplan
  • Erstelle eine Rentabilitätsvorschau
  • Beschreibe deine Geschäftsidee und dein Konzept ganz genau
  • Füge einen Lebenslauf dem Antrag und den Dokumenten bei
Tipp!

Mit einer Businessplan Vorlage kannst du diesen ganz einfach erstellen. Alle wichtigen Informationen sind bereits enthalten, du musst nur noch deine Geschäftsidee und Zahlen einfügen.

Key Facts zum Gründungszuschuss

Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen willst, solltest du über den Gründungszuschuss einige wichtige Fakten wissen und diese entsprechend berücksichtigten. Alles, was wichtig ist, bekommst du nachfolgend auf einen Blick:

  • Bei Bezug vom Gründungszuschuss wird ALG 1 gestrichen.
  • Mit dem Gründungszuschuss soll in der Anfangsphase der Gründung deine Liquidität sichergestellt werden.
  • Die Höhe vom Gründungszuschuss richtet sich immer nach deinem ALG 1 Anspruch
  • Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase. über einen Zeitraum von sechs Monaten steht dir die volle Förderung zu. In der zweiten Phase bekommst du maximal für neun Monate eine sogenannte Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro im Monat.
  • Um Anspruch auf den Gründungszuschuss zu erlangen, musst du mindestens einen Tag arbeitslos sein und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG nach Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit haben.
  • Für den Gründungszuschuss hast du keinen rechtlichen Anspruch. Die Bewilligung liegt im Ermessensspielraum deines Sachbearbeiters beim zuständigen Arbeitsamt.
  • Voraussetzung für die Gewährung vom Gründungszuschuss ist eine beabsichtigte Selbstständigkeit in Vollzeit.

Einstiegsgeld für Existenzgründer bei Bürgergeld

Beziehst du Bürgergeld, steht dir statt dem Gründungszuschuss ein sogenanntes Einstiegsgeld zur Beantragung bereit. Dieses Einstiegsgeld soll dir ebenfalls bei deiner Umsetzung dich arbeitslos selbstständig machen als Unterstützung dienen. Im Gegensatz zum Gründungszuschuss ist die Höhe der Förderung durch das Einstiegsgeld allerdings nicht geregelt. Dies bestimmt ganz allein dein Sachbearbeiter beim Arbeitsamt und liegt in dessen Ermessen.

Dauer & Höhe der Förderung durch Einstiegsgeld

Wie bereits erwähnt, kannst du als Empfänger von Bürgergeld bei allen Grundsicherungsstellen ein Einstiegsgeld beantragen. Es ist aber dem Ermessen des Trägers dieser Grundsicherung überlassen, ob dieses Einstiegsgeld gewährt wird oder nicht. Wie auch beim Gründungszuschuss hast du beim Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit auf das Einstiegsgeld keinen rechtlichen Anspruch. Einstiegsgeld kann dir für die maximale Dauer von 24 Monaten genehmigt werden. Doch die Praxis zeigt, dass die Bewilligungszeiträume deutlich darunter liegen. Wie hoch dieses Einstiegsgeld ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Ein sehr wichtiger Faktor ist beispielsweise die Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit. Zwar liegt die Höhe auch im Ermessen von deinem Sachbearbeiter, dennoch gibt die Bundesagentur für Arbeit eine Empfehlung dazu.

  • 50 % der Regelleistung als Einstiegsgeld
  • Erhöhung dieses Betrages um jeweils 10 % pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
  • Einstiegsgeld gibt es zusätzlich zum Bürgergeld und wird nicht angerechnet
  • Das Einstiegsgeld wird nicht zum steuerpflichtigen Einkommen gezählt

Überdies gibt es für die Berechnung der Höhe vom Einstiegsgeld bei einer Existenzgründung noch zwei unterschiedliche Bemessungsgrundlagen.

  • Die pauschale Bemessung: Als Existenzgründer bekommst du bei der pauschalen Bemessung maximal 75 % vom Regelsatz beim Bürgergeld. Diese pauschale Bemessung richtet sich vor allem an Gründer, welche besonders förderungswürdig sind. Weiter sind diese Menschen schon länger arbeitslos und stehen unter einer anhaltenden Hilfebedürftigkeit.
  • Die Bemessung nach Einzelfall: Bei dieser Art der Bemessung liegt die Förderung bei 50 % vom Bürgergeld Regelsatz. Es ist aber vor allem bei längerer Arbeitslosigkeit, eine Erhöhung um weitere 20 % möglich. Ferner besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft für jede berechtigte Person einen Ergänzungsbeitrag zu gewähren. Dieser liegt bei einer Höhe von 10 %.

Voraussetzung für den Antrag auf Einstiegsgeld

Planst du dich arbeitslos selbstständig zu machen und bist Bezugsberechtigter von Bürgergeld, musst du für die Beantragung vom Einstiegsgeld noch weitere Voraussetzungen erfüllen.

  • Du musst einen Nachweis über deine hauptberufliche Selbstständigkeit erbringen
  • Du musst die Gründung von einem Unternehmen planen
  • Möglicherweise musst du von einem fachkundigen Dritten eine Tragfähigkeitsprüfung durchführen lassen

Wichtig: Businessplan für den Erhalt des Einstiegsgelds

Beim Jobcenter musst du das Einstiegsgeld beantragen. Nach Antragstellung überprüft dein Sachbearbeiter, ob für die beantragte Förderung eine Notwendigkeit besteht und ob du die Tragfähigkeit für eine Existenzgründung erfüllst. Um diese Entscheidung möglich zu machen, musst du neben dem Antrag auf Einstiegsgeld noch weitere Unterlagen einreichen.

  • Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Nachweis deiner fachlichen Qualifikationen
  • Lebenslauf
  • Businessplan mit einem enthaltenen Finanzplan

Wie dies auch schon beim Gründungszuschuss der Fall ist, besteht auch beim Einstiegsgeld kein rechtlicher Anspruch und es liegt im Ermessen vom Jobcenter, dir das Einstiegsgeld zu bewilligen oder abzulehnen. Das heißt, dass du auch hier deinen Sachbearbeiter von deiner Geschäftsidee begeistern und überzeugen musst. Dies kann dir vor allem mit einem sehr gut erstellten Businessplan gelingen. Du musst das Vorhaben deiner Gründung genau beschreiben und auf mögliche Erfolge und Risiken eingehen. Solch ein Businessplan ist nicht von heute auf morgen zu erstellen und es ist ratsam, sich hier Hilfe von einem Gründungsberater zu holen. Mit dessen Hilfe kann deinem Start in die Selbstständigkeit kaum noch was im Wege stehen.

Investitionszuschuss als Zusatz zum Einstiegsgeld

Beziehst du Bürgergeld, dann kannst du noch eine weitere besondere Förderung beantragen. Es handelt sich hierbei um den sogenannten Investitionszuschuss, den du sozusagen noch „on top“ als besondere Förderung neben dem Einstiegsgeld bekommen kannst. Für die Anschaffung von Sachgütern für deine Betriebs- und Geschäftsausstattung kannst du hier nochmals bis zu 5.000 Euro extra erhalten.

Tipp!

Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen willst und nach besonderen Fördermöglichkeiten suchst, kannst du den Fördercheck kostenlos testen und dich über deine finanziellen Möglichkeiten informieren.

Fördermittelcheck arbeitslos selbstständig machen
 Kostenloser Fördermittelcheck für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit, Quelle: www.deutschland-startet.de

Fazit

Eine Arbeitslosigkeit kann jeden schnell treffen. Völlig unverschuldet und ohne große Vorwarnung kann plötzlich der Arbeitsplatz verloren gehen. Gut, dass es in Fällen von Arbeitslosigkeit eine Absicherung in Form von Arbeitslosengeld 1 und bei längerer Arbeitslosigkeit auch Bürgergeld gibt. Genauso dieses ALG 1 oder Bürgergeld gibt dir aber auch die Chance, direkt von der Arbeitslosigkeit hinein in die Selbstständigkeit zu starten. Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen willst, stehen dir hierzu als Fördermittel beim ALG 1 der Gründungszuschuss und beim Bürgergeld das Einstiegsgeld zur Verfügung. Beide unterscheiden sich nicht nur in Dauer und Höhe der Leistung, sondern auch durch unterschiedliche Antragsvoraussetzungen. Auf jeden Fall aber wird dir durch finanzielle Sicherheit die Möglichkeit gegeben, der Arbeitslosigkeit zu entfliehen und dein eigenes Unternehmen zu gründen.

Dieses Video fasst nochmal alles Wichtige zusammen:

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